Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV
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Voraussetzungen wird e<strong>in</strong><br />
Betreuer bestellt?<br />
E<strong>in</strong> Betreuer kann nur bestellt werden, wenn <strong>bei</strong> der<br />
betroffenen Person e<strong>in</strong>e Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die<br />
auf e<strong>in</strong>er der folgenden, im Gesetz (§ 1896 Abs. 1 BGB)<br />
genannten Krankheiten oder Beh<strong>in</strong>derungen beruht:<br />
- Psychische Krankheiten<br />
Hierzu gehören alle körperlich nicht begründbaren<br />
seelischen Erkrankungen; ferner seelische Störungen,<br />
die körperliche Ursachen haben, <strong>bei</strong>spielsweise als<br />
Folge von Krankheiten (z. B. e<strong>in</strong>er Hirnhautentzündung)<br />
oder von Verletzungen des Gehirns. Auch<br />
Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können <strong>bei</strong> entsprechendem<br />
Schweregrad psychische Krankheiten<br />
se<strong>in</strong>. Dasselbe gilt schließlich für Neurosen oder<br />
Persönlichkeitsstörungen („Psychopathien“).<br />
- Geistige Beh<strong>in</strong>derungen<br />
Hierunter fallen die angeborenen sowie die während<br />
der Geburt oder durch frühk<strong>in</strong>dliche Hirnschädigungen<br />
erworbenen Intelligenzdefekte verschiedener<br />
Schweregrade.<br />
- Seelische Beh<strong>in</strong>derungen<br />
<strong>Die</strong>s s<strong>in</strong>d bleibende psychische Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />
die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden<br />
s<strong>in</strong>d. Auch die geistigen Auswirkungen des<br />
Altersabbaus werden hierzu gerechnet.<br />
- Körperliche Beh<strong>in</strong>derungen<br />
Auch körperliche Beh<strong>in</strong>derungen können Anlass für<br />
die Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers se<strong>in</strong>, allerd<strong>in</strong>gs nur,<br />
soweit sie die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen<br />
Angelegenheiten wenigstens teilweise aufheben<br />
oder wesentlich beh<strong>in</strong>dern. <strong>Die</strong>s kann etwa <strong>bei</strong><br />
dauernder Bewegungsunfähigkeit der Fall se<strong>in</strong>. Zum<br />
Antragserfordernis <strong>in</strong> diesen Fällen vgl. Abschnitt<br />
„Das Verfahren der Betreuerbestellung“.<br />
Zu der Krankheit oder Beh<strong>in</strong>derung muss e<strong>in</strong> Fürsorgebedürfnis<br />
h<strong>in</strong>zutreten: E<strong>in</strong> Betreuer darf nur bestellt<br />
werden, „wenn der Betroffene aufgrund dieser Krankheit<br />
oder Beh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>e Angelegenheiten ganz oder<br />
teilweise nicht zu besorgen vermag“. Es kann sich da<strong>bei</strong><br />
etwa um Vermögens-, Renten- oder Wohnungsprobleme,<br />
aber auch um Fragen der Gesundheitsfürsorge<br />
oder des Aufenthalts handeln.<br />
§ 1896 BGB<br />
Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers<br />
(1) Kann e<strong>in</strong> Volljähriger aufgrund e<strong>in</strong>er psychischen<br />
Krankheit oder e<strong>in</strong>er körperlichen, geistigen oder<br />
seelischen Beh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>e Angelegenheiten<br />
ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das<br />
Vormundschaftsgericht auf se<strong>in</strong>en Antrag oder<br />
von Amts wegen für ihn e<strong>in</strong>en Betreuer. Den<br />
6 Das Betreuungsrecht <strong>–</strong> Mit ausführlichen Informationen zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong>