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Die Vorsorgevollmacht – Erläuterungen - bei Justiz Online in MV

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Voraussetzungen wird e<strong>in</strong><br />

Betreuer bestellt?<br />

E<strong>in</strong> Betreuer kann nur bestellt werden, wenn <strong>bei</strong> der<br />

betroffenen Person e<strong>in</strong>e Hilfsbedürftigkeit vorliegt, die<br />

auf e<strong>in</strong>er der folgenden, im Gesetz (§ 1896 Abs. 1 BGB)<br />

genannten Krankheiten oder Beh<strong>in</strong>derungen beruht:<br />

- Psychische Krankheiten<br />

Hierzu gehören alle körperlich nicht begründbaren<br />

seelischen Erkrankungen; ferner seelische Störungen,<br />

die körperliche Ursachen haben, <strong>bei</strong>spielsweise als<br />

Folge von Krankheiten (z. B. e<strong>in</strong>er Hirnhautentzündung)<br />

oder von Verletzungen des Gehirns. Auch<br />

Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können <strong>bei</strong> entsprechendem<br />

Schweregrad psychische Krankheiten<br />

se<strong>in</strong>. Dasselbe gilt schließlich für Neurosen oder<br />

Persönlichkeitsstörungen („Psychopathien“).<br />

- Geistige Beh<strong>in</strong>derungen<br />

Hierunter fallen die angeborenen sowie die während<br />

der Geburt oder durch frühk<strong>in</strong>dliche Hirnschädigungen<br />

erworbenen Intelligenzdefekte verschiedener<br />

Schweregrade.<br />

- Seelische Beh<strong>in</strong>derungen<br />

<strong>Die</strong>s s<strong>in</strong>d bleibende psychische Bee<strong>in</strong>trächtigungen,<br />

die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden<br />

s<strong>in</strong>d. Auch die geistigen Auswirkungen des<br />

Altersabbaus werden hierzu gerechnet.<br />

- Körperliche Beh<strong>in</strong>derungen<br />

Auch körperliche Beh<strong>in</strong>derungen können Anlass für<br />

die Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers se<strong>in</strong>, allerd<strong>in</strong>gs nur,<br />

soweit sie die Fähigkeit zur Besorgung der eigenen<br />

Angelegenheiten wenigstens teilweise aufheben<br />

oder wesentlich beh<strong>in</strong>dern. <strong>Die</strong>s kann etwa <strong>bei</strong><br />

dauernder Bewegungsunfähigkeit der Fall se<strong>in</strong>. Zum<br />

Antragserfordernis <strong>in</strong> diesen Fällen vgl. Abschnitt<br />

„Das Verfahren der Betreuerbestellung“.<br />

Zu der Krankheit oder Beh<strong>in</strong>derung muss e<strong>in</strong> Fürsorgebedürfnis<br />

h<strong>in</strong>zutreten: E<strong>in</strong> Betreuer darf nur bestellt<br />

werden, „wenn der Betroffene aufgrund dieser Krankheit<br />

oder Beh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>e Angelegenheiten ganz oder<br />

teilweise nicht zu besorgen vermag“. Es kann sich da<strong>bei</strong><br />

etwa um Vermögens-, Renten- oder Wohnungsprobleme,<br />

aber auch um Fragen der Gesundheitsfürsorge<br />

oder des Aufenthalts handeln.<br />

§ 1896 BGB<br />

Bestellung e<strong>in</strong>es Betreuers<br />

(1) Kann e<strong>in</strong> Volljähriger aufgrund e<strong>in</strong>er psychischen<br />

Krankheit oder e<strong>in</strong>er körperlichen, geistigen oder<br />

seelischen Beh<strong>in</strong>derung se<strong>in</strong>e Angelegenheiten<br />

ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das<br />

Vormundschaftsgericht auf se<strong>in</strong>en Antrag oder<br />

von Amts wegen für ihn e<strong>in</strong>en Betreuer. Den<br />

6 Das Betreuungsrecht <strong>–</strong> Mit ausführlichen Informationen zur <strong>Vorsorgevollmacht</strong>

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