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Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

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1840<br />

1868<br />

1875<br />

1893<br />

1908<br />

1912<br />

1935<br />

Das metrische System beginnt seinen Siegeszug<br />

Das neue Maß mit seiner dez<strong>im</strong>alen (metrischen) Unterteilung wird in<br />

Frankreich obligatorisch. Das chaotische Durcheinander der unter-<br />

schiedlichsten Maßeinheiten wie Elle, Zoll, Fuß, Klafter findet ein Ende.<br />

„Maaß- <strong>und</strong> Gewichtsordnung“<br />

des Norddeutschen B<strong>und</strong>es, die 1871 zum Reichsgesetz erhoben wird.<br />

Internationale Meterkonvention in Paris<br />

In einem diplomatischen Vertrag verkünden die führenden<br />

Industrienationen, von nun an das metrische System<br />

verwenden zu wollen. Der Staat ist zuständig für die Maße.<br />

Dieser Vertrag ist ein wichtiger Schritt für die Industrialisierung,<br />

die ohne das neue metrische System in dieser Form<br />

nicht möglich gewesen wäre.<br />

Einführung des metrischen Systems in Deutschland<br />

Neuregelung der Maß- <strong>und</strong> Gewichtsordnung des<br />

Deutschen Reiches<br />

Wir, Wilhelm von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von<br />

Preußen verordnen auf Gr<strong>und</strong> der Vorschrift <strong>im</strong> § 23 Abs. 1<br />

der Maß- <strong>und</strong> Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (Reichs-<br />

Gesetz S. 349) <strong>im</strong> Namen des Reichs, mit Zust<strong>im</strong>mung des<br />

B<strong>und</strong>esrats, was folgt: (...)<br />

Die Eichämter <strong>und</strong> die Aufsichtsbehörden sind staatliche<br />

Behörden. Ihre Errichtung, Ausrüstung <strong>und</strong> Unterhaltung,<br />

die Anstellung <strong>und</strong> Besoldung der Beamten erfolgt durch die<br />

Landesregierung (...)<br />

Geburtsst<strong>und</strong>e des staatlichen <strong>Eichwesen</strong>s<br />

in <strong>Baden</strong> <strong>und</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

Aufgr<strong>und</strong> der Maß- <strong>und</strong> Gewichtsordnung werden in <strong>Baden</strong> <strong>und</strong> <strong>Württemberg</strong><br />

141 Eichstellen der Gemeinden zu 19 staatlichen Eichämtern zusammengefasst.<br />

Maß- <strong>und</strong> Gewichtsgesetz<br />

mit dem infolge der Industrialisierung viele neue <strong>Mess</strong>-<br />

gerätearten eichpflichtig werden.<br />

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