15.01.2013 Aufrufe

Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Eichen. Überwachen. Prüfen. Ahnden.<br />

Die Aufgabe des gesetzlichen <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>s ist die Sicherstellung des richtigen <strong>Mess</strong>ens<br />

<strong>und</strong> der best<strong>im</strong>mungsgemäßen Verwendung von <strong>Mess</strong>geräten.<br />

Kennzeichnung der Eichung nach nationalen Vorschriften<br />

Erfüllt ein <strong>Mess</strong>gerät bei der Prüfung alle Anforderungen, wird es als geeicht<br />

gestempelt. Eichstempel gibt es mit befristeter <strong>und</strong> unbefristeter Gültigkeits -<br />

dauer sowie an <strong>Mess</strong>geräte angepasste verschiedene Größen <strong>und</strong> Formen. Die<br />

Eichstempel der Eich behörden erhalten jährlich eine andere Farbe.<br />

Die Eichzeichen der staatlich anerkannten Prüfstellen kennen Verbraucher von<br />

Versorgungsmessgeräten.<br />

Kennzeichnung nach europäischen Vorschriften<br />

Kennzeichnung der EWG-Ersteichung<br />

Schon seit den 70er-Jahren hat die europäische Union die Eichvorschriften für<br />

best<strong>im</strong>mte <strong>Mess</strong>geräte vereinheitlicht. Seitdem besteht die Möglichkeit der sogenannten<br />

EWG-Ersteichung, die in der gesamten EU gültig ist.<br />

Kennzeichnung nach den EU-Richtlinien<br />

Ein Hersteller best<strong>im</strong>mter <strong>Mess</strong>geräte nach der Richtlinie über <strong>Mess</strong>geräte (MID)<br />

<strong>und</strong> der EU-Richtlinie für nichtselbsttätige Waagen (NAWI) kann diese mittels<br />

eines Konformitätsbewertungsverfahrens in eigener Verantwortung in den Verkehr<br />

bringen. Die Ersteichung entfällt. Das <strong>Mess</strong>gerät erhält die CE-Kennzeichnung.<br />

CE-Kennzeichnung Metrologiekennzeichnung „M“<br />

<strong>und</strong> das Jahr der Kennzeichnung<br />

CE-Kennzeichnung von <strong>Mess</strong>geräten nach der Richtlinie 2004 / 22 / EG<br />

(MID = Measuring Instruments Directive)<br />

Das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> <strong>im</strong> 21. Jahrh<strong>und</strong>ert<br />

Kennnummer der benannten Stelle<br />

Regierungspräsidium Tübingen (0103)<br />

12<br />

0103<br />

Im Eichzeichen steht das<br />

D für Deutschland, die<br />

22 für <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Das Jahreszeichen gibt an, wann<br />

die Eichung abläuft (31.12.2015)<br />

E = Elektrizität<br />

A = <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong><br />

Kennzahl der Prüfstelle<br />

Jahr der Eichung<br />

EU-Länderkennzeichen <strong>und</strong><br />

Ordnungszahl der zuständigen<br />

Behörde<br />

Jahr der Ersteichung<br />

Ordnungszahl der prüfenden<br />

Stelle<br />

CE-Kennzeichnung von nichtselbsttätigen Waagen nach der Richtlinie<br />

2009/23/EG (NAWI = Non-Automatic Weighing Instruments)

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!