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Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

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B<strong>und</strong>estag<br />

B<strong>und</strong>esrat<br />

Organe des gesetzlichen <strong>Mess</strong>wesens<br />

Der Aufbau des <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong>s<br />

Gut organisiert – das gesetzliche<br />

<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> in Deutschland.<br />

In einem B<strong>und</strong>esstaat, in dem die Gesetzgebung be<strong>im</strong> B<strong>und</strong> <strong>und</strong> der Vollzug <strong>im</strong> Gr<strong>und</strong>satz<br />

bei den Ländern liegt, kommt den informellen Gremien eine besondere Bedeutung zu.<br />

Sie tragen entscheidend dazu bei, in der Praxis einen einheitlichen Vollzug sicherzustellen.<br />

Der B<strong>und</strong>-Länderausschuss „Gesetzliches <strong>Mess</strong>wesen“<br />

Der B<strong>und</strong>-Länderausschuss „Gesetzliches <strong>Mess</strong>wesen“ berät das für das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> Eich-<br />

wesen zuständige B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie (BMWi) in politischen,<br />

rechtlichen <strong>und</strong> wirtschaftlichen Fragen des <strong>Mess</strong>wesens. Dem Ausschuss, der unter dem<br />

Vorsitz des zuständigen Referenten <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esministerium für Wirtschaft <strong>und</strong> Technologie in<br />

der Regel zwe<strong>im</strong>al <strong>im</strong> Jahr zusammentritt, gehören die für das <strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong> zu-<br />

ständigen Referenten der Länder an. Weitere Mitglieder sind die Leiter der Eichaufsichtsbe-<br />

hörden <strong>und</strong> Vertreter der Physikalisch-Technischen B<strong>und</strong>esanstalt (PTB).<br />

Die Vollversammlung für das <strong>Eichwesen</strong><br />

Die Vollversammlung für das <strong>Eichwesen</strong> beschließt unter dem Vorsitz der Physikalisch-<br />

Technischen B<strong>und</strong>esanstalt über technische Angelegenheiten, die für die Anwendung <strong>und</strong><br />

Fortentwicklung des <strong>Eichwesen</strong>s von Bedeutung sind. Die Einzelheiten sind durch eine<br />

Geschäftsordnung geregelt.<br />

B<strong>und</strong>eswirtschaftsminis-<br />

terium für Wirtschaft<br />

<strong>und</strong> Technologie (BMWi)<br />

Zuständige Ministerien<br />

der 16 B<strong>und</strong>esländer<br />

B<strong>und</strong>-Länderausschuss<br />

Gesetzliches <strong>Mess</strong>wesen<br />

Deutsche Akademie<br />

für Metrologie<br />

(DAM)<br />

Physikalisch-Technische<br />

B<strong>und</strong>esanstalt (PTB)<br />

13 Landesbehörden<br />

Vollversammlung der<br />

PTB für das <strong>Eichwesen</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft<br />

<strong>Mess</strong>- <strong>und</strong> <strong>Eichwesen</strong><br />

(AGME)<br />

Arbeitsausschüsse

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