Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg
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Die metrologische Überwachung<br />
Sie umfasst die gesamte Überwachung von<br />
<strong>Mess</strong>geräten <strong>und</strong> Produkten durch die Eichbe-<br />
hörden <strong>und</strong> begleitet das <strong>Mess</strong>gerät von der<br />
Produktion bis zum Ende seiner Lebensdauer.<br />
Die Marktüberwachung dient dabei der Fest-<br />
stellung, ob die <strong>Mess</strong>geräte eines Herstellers<br />
den europäischen Richtlinien <strong>und</strong> den natio-<br />
nalen gesetzlichen Vorschriften ent sprechen.<br />
Die Überwachung verwendeter <strong>Mess</strong>geräte<br />
wird mit folgenden Maßnahmen gewährleis-<br />
tet: Eichung durch die zuständigen Behörden,<br />
Nachschau, Bef<strong>und</strong>prüfungen <strong>und</strong> Schwer-<br />
punktaktionen. Zur Effizienzsteigerung werden<br />
diese Tätigkeiten kombiniert.<br />
Als ergänzende Maßnahmen werden bei der<br />
Eichbehörde eingehende Verbraucherbe-<br />
schwerden ausgewertet, die dann in gezielte<br />
Schwerpunktaktionen münden – ohne An-<br />
kündigung werden <strong>Mess</strong>geräte vor Ort über-<br />
prüft. Die Schwerpunktaktionen <strong>und</strong> deren<br />
Ergebnisse werden in einem b<strong>und</strong>esweiten<br />
Datensystem der Eichbehörden veröffent-<br />
licht <strong>und</strong> kommuniziert. So wird ein hohes<br />
Schutzniveau für die Verbraucher, aber auch<br />
für die Industrie erreicht.<br />
Durchschnittlich prüft die Eichbehörde <strong>im</strong> Jahr<br />
ca. 500.000 <strong>Mess</strong>geräte <strong>und</strong> führt ca. 5.000<br />
Füllmengenkontrollen durch. Dabei belaufen<br />
sich die Einnahmen aus Eichungen, Entgel-<br />
ten, Verwarnungsgeldern, Bußgeldern <strong>und</strong><br />
Zwangsgeldern auf r<strong>und</strong> 10 Millionen Euro.<br />
Pro Jahr werden <strong>im</strong> Schnitt 700 Bußgeldver-<br />
fahren eingeleitet <strong>und</strong> ebenso viele gebüh-<br />
renpflichtige Verwarnungen ausgesprochen.<br />
Meist für die Verwendung ungeeichter Waa-<br />
gen <strong>im</strong> Handel, zu geringe Füllmengen in<br />
Fertigpackungen oder manipulierte <strong>Mess</strong>an-<br />
lagen an Heizöltankwagen.<br />
Die Prüfstellen<br />
Insgesamt gibt es in Deutschland über 100<br />
Millionen <strong>Mess</strong>geräte für Elektrizität, Gas,<br />
Wasser <strong>und</strong> Wärme, die in den öffentlichen<br />
Versorgungsnetzen eingebaut sind. Diese<br />
werden überwiegend von staatlich anerkann-<br />
ten Prüfstellen geeicht, die als sogenannte<br />
beliehene Unternehmen den Staat be<strong>im</strong> Voll-<br />
zug des Eichgesetzes unterstützen. In <strong>Baden</strong>-<br />
<strong>Württemberg</strong> sind derzeit 40 Prüfstellen bei<br />
Versorgungsunternehmen <strong>und</strong> Herstellern<br />
staatlich anerkannt <strong>und</strong> dürfen <strong>Mess</strong>geräte<br />
eichen sowie Stichproben- <strong>und</strong> Bef<strong>und</strong>-<br />
prüfungen durchführen. Diese werden durch<br />
regelmäßige Überwachung durch die Eich-<br />
behörde kontrolliert. Mit dieser Prüfstellen-<br />
aufsicht gewähr leistet die Eichbehörde den<br />
Verbrauchern, dass Elektrizitäts-, Gas-, Was-<br />
ser- <strong>und</strong> Wärmemessgeräte messtechnisch<br />
in Ordnung <strong>und</strong> die Mengenangaben der Ver-<br />
brauchsabrechnung richtig sind.<br />
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