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Alles im Lot. - Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg

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Mit diesem Satz der Verordnung von Herzog Christoph<br />

aus dem Jahr 1557 wurde das Ende der unterschied-<br />

lichen Maß- <strong>und</strong> Gewichtseinheiten eingeläutet <strong>und</strong><br />

die Basis für die Einführung eines einheitlichen Sys-<br />

tems geschaffen.<br />

Als Herzog Christoph von <strong>Württemberg</strong> 1550 sein Amt antrat, gab es zwar schon Maß- <strong>und</strong><br />

Gewichtseinheiten, aber diese waren unterschiedlich. „Jedes deutsche Ländchen hat sein<br />

eigen Quäntchen.“ Von Einheitlichkeit war keine Spur. Das musste auch der Herzog selbst am<br />

eigenen Leib erfahren haben. Vielleicht hat er Stoff für neue Kleidung bei unterschiedlichen<br />

Händlern gekauft <strong>und</strong> nicht <strong>im</strong>mer von jedem die gleiche Menge für das gleiche Geld bekommen.<br />

Oder er hat bei einer seiner Reisen ein viel größeres Stück Brot bekommen als be<strong>im</strong><br />

Bäcker zu Hause – obwohl beide Bäcker das gleiche Gewicht ausgeschrieben haben.<br />

Solche oder ähnliche Erlebnisse könnten Herzog Christoph dazu bewogen haben, 1557 eine<br />

Verordnung über das <strong>Eichwesen</strong> zu erlassen. „Ein gemein gleich Landtmeß <strong>und</strong> Eych“ galt<br />

bis ins Jahr 1806. Damit war <strong>Württemberg</strong> das erste Land, das einheitliche Maße schuf. Man<br />

war damals schon seiner Zeit voraus. Es war alles <strong>im</strong> <strong>Lot</strong>!<br />

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