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paritätischer niedersachsen verwaltungsstelle für den zivildienst

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Paritätischer Niedersachsen, Verwaltungsstelle <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zivildienst Seite 2 von 2<br />

Versetzung eines Zivildienstleisten<strong>den</strong><br />

einen Blick in <strong>den</strong> Leitfa<strong>den</strong> Zivildienst B 4 zu werfen und/oder sich von ihrer derzeitigen Verwaltungsstelle<br />

Zivildienst telefonisch beraten zu lassen.<br />

Der Antrag ist formlos schriftlich, möglichst ausführlich begründet über die derzeitige Zivildienststelle<br />

einzureichen. Sofern möglich sind Beweisunterlagen beizufügen. Die derzeitige Zivildienststelle<br />

muss zu dem Antrag eine schriftliche Stellungnahme abgeben. Eine Versetzung aus persönlichen<br />

Grün<strong>den</strong> kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn der ZDL selbst eine neue Dienststelle eigener<br />

Wahl nachweisen kann.<br />

Unmöglichkeit der Versetzung<br />

Eine Versetzung ist nicht möglich, wenn <strong>den</strong> maßgeblichen Grün<strong>den</strong> in der jetzigen Zivildienststelle<br />

abgeholfen wer<strong>den</strong> kann. Beispiel: Der ZDL fühlt sich in der Pflege und Betreuung überfordert<br />

und in der Dienststelle ist z. B. ein Zivildienstplatz mit handwerklichen Tätigkeiten frei. In der Regel<br />

wird in einem solchen Fall eine Versetzung nicht erfolgen können.<br />

Kein Versetzungsgrund ist ausnahmslos, dass nur die neue in Aussicht genommene Zivildienststelle<br />

einen egal wie dringen<strong>den</strong> Bedarf an ZDL hat.<br />

Ebenfalls keine Versetzung ist eine „Umsetzung“ innerhalb der selben Zivildienststelle auf einen<br />

anderen Zivildienstplatz (Z. B. von Platz 3, bisherige Tätigkeit Pflege und Betreuung auf Platz 10,<br />

Individuelle Schwerstbehindertenbetreuung.). Bei einer Umsetzung muss die Dienststelle lediglich<br />

mitteilen, ab welchem Termin und auf welchen freien Zivildienstplatz der eigenen Dienststelle die<br />

Umsetzung erfolgen soll. (Vordruck auf www.paritaetischer-<strong>zivildienst</strong>.de, Kopievorlage „M 19“) Bei<br />

mehreren anerkannten Zivildienststellen des selben Trägers ist jedoch ein Wechsel von einer ZDS<br />

in die andere immer eine Versetzung, nicht jedoch eine Umsetzung.<br />

Ablauf<br />

Nachdem der Antrag der Dienststelle oder des ZDL bei der zuständigen Verwaltungsstelle Zivildienst<br />

der bisherigen Dienststelle eingegangen ist, prüft diese <strong>den</strong> Antrag inhaltlich und auf Vollständigkeit<br />

und fordert ggf. fehlende Angaben, Unterlagen etc. an.<br />

Nach Vollständigkeit des Antrages wird der Vorgang ggf. an das Bundesamt <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zivildienst zur<br />

Anordnung der Versetzung weitergegeben oder die Versetzung wird abgelehnt. In der Folge ist ein<br />

Zeitrahmen von circa drei bis vier Wochen bis zu dem Versetzungstermin bzw. dem Erhalt der<br />

Ablehnung realistisch. Kurzfristige „Eilversetzungen“ sind bei besonders schwerwiegen<strong>den</strong> Versetzungsgrün<strong>den</strong><br />

(Z. B. Diebstahl, Körperverletzung o. ä.) möglich.<br />

Der Dienst kann und darf erst nach Erhalt der Versetzungsanordnung des Bundesamts an dem<br />

dort genannten Termin bei der neuen Zivildienststelle aufgenommen wer<strong>den</strong>. Bis zu der Versetzung<br />

muss der Dienst weiterhin in der bisherigen Dienststelle geleistet wer<strong>den</strong>.<br />

Wie man eine neue Zivildienststelle findet<br />

Zum Abschluss noch ein paar letzte Hinweise. Informationen über freie Zivildienstplätze können<br />

ZDL von <strong>den</strong> Verwaltungsstellen Zivildienst erhalten. Eine komplette Übersicht aller Verwaltungsstellen<br />

hat jeder ZDL mit der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer erhalten. Sie ist jedoch<br />

auch auf der Homepage des BAZ unter www.<strong>zivildienst</strong>.de zu fin<strong>den</strong>. Ggf. kann man sich auch an<br />

<strong>den</strong> jeweiligen Außendienstmitarbeiter des BAZ (Regionalbetreuer) wen<strong>den</strong>, deren Datenstand<br />

jedoch nicht auf dem aktuellen Stand der Verwaltungsstellen Zivildienst ist. Anschriften und ggf.<br />

Links aller Verwaltungsstellen Zivildienst im Paritätischen fin<strong>den</strong> Sie auch auf unserer Homepage<br />

www.paritaetischer-<strong>zivildienst</strong>.de .<br />

Sofern entsprechend Gründe vorliegen, müsste es bei Beachtung unserer vorstehen<strong>den</strong> Hinweise<br />

eigentlich mit einer gewünschten Versetzung ohne Probleme klappen. Sollten Sie weiteren Beratungs-<br />

oder Informationsbedarf haben, wen<strong>den</strong> Sie sich bitte an die <strong>für</strong> Ihre Dienststelle zuständige<br />

Verwaltungsstelle Zivildienst.<br />

Ihre<br />

Verwaltungsstelle <strong>für</strong><br />

<strong>den</strong> Zivildienst Niedersachsen<br />

Inhalt und Gestaltung: Der Paritätische, Verwaltungsstelle <strong>für</strong> <strong>den</strong> Zivildienst Niedersachsen, Zeißstr. 60, 30519 Hannover<br />

C:\Dokumente und Einstellungen\Administrator\Eigene Dateien\Merkblätter\Versetzung Verfahrenshinweise.doc, Stand August 2005

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