Visura: Bericht - SECA
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M&A-Bulletin<br />
Juni 2009<br />
Geheimhaltung<br />
Geheimhaltung<br />
Während eines M&A-Prozesses wird von allen Beteiligten strengste Verschwiegenheit und Geheimhaltung<br />
vorausgesetzt. Nur so können alle Interessen und Rechte der involvierten Parteien in ausreichendem<br />
Masse geschützt werden.<br />
Sämtliche Partnerunternehmen (siehe Seite 6), welche im BDO M&A-Bulletin Projekte publizieren, verpflichten<br />
sich in diesem Zusammenhang zu folgenden Punkten:<br />
Über die Tatsache von Kontakten und Verhandlungen sowie über den Inhalt solcher Verhandlungen<br />
gegenüber Dritten striktes Stillschweigen zu bewahren; dies gilt auch nach Beendigung der Verhandlungen.<br />
Alle den Partnerunternehmen offenbarten vertraulichen Informationen geheim zu halten und die notwendigen<br />
Vorkehrungen zu treffen, dass Unbefugte keine Einsicht in die Unterlagen nehmen können.<br />
Alle Informationen über den finanziellen und technischen Status des Unternehmens wie auch alle<br />
übrigen Angaben weder für eigene Zwecke noch für Zwecke Dritter in irgendeiner Weise zu verwenden.<br />
Die in schriftlicher Form erhaltenen Informationen vollständig zurückzugeben, sobald das Ende der<br />
Verhandlungen festgestellt wird.<br />
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