Mitteilungsblatt - Marktgemeinde Nötsch
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VHS – 30 Jahre<br />
Info<br />
11<br />
Kursleiterin Hofkarte, eine Kombination der DKM (digitale Katastermappe) mit dem<br />
Kürzlich feierte Anneliese Lederer mit<br />
ihrer Gesundheits-Gymnastik-Gruppe<br />
- etwa 20 sportliche Damen - im<br />
Beisein des Herrn Bürgermeisters DI Franz<br />
Staudacher, im<br />
Gasthaus Marko,<br />
das 20-jährige<br />
Jubiläum. Insgesamt<br />
ist Frau Lederer<br />
bereits 30 Jahre<br />
als Kursleiterin<br />
tätig. Frau Lederer<br />
hat sich im Laufe<br />
der Jahre durch Praxis und laufende Weiterbildung<br />
in zahlreichen Seminaren Kompetenz<br />
durch ein umfassendes Fachwissen<br />
angeeignet. Dieses wird auch von den Kursteilnehmerinnen<br />
geschätzt. Der Bürgermeister<br />
bedankte sich bei der Kursleiterin sehr<br />
herzlich. Diese bedankte sich im Gegenzug<br />
beim Bürgermeister für die Unterstützung<br />
und das großzügige Entgegenkommen der<br />
Gemeinde. Den Kursteilnehmerinnen dankte<br />
sie herzlich für die zahlreiche Teilnahme und<br />
die bewiesene jahrelange Treue - wohl auch<br />
im Interesse des eigenen Wohlbefindens und<br />
im weiteren Sinne der Volksgesundheit, denn<br />
wer Rastet der rostet! Es war eine nette und<br />
fröhliche Feier nach dem Motto: „Wer viel<br />
lacht, bleibt gesund!“<br />
Rhythmische, ganzheitliche<br />
Gesundheitsgymnastik im<br />
Einklang mit dem Mond und<br />
den Rhythmen der Natur.<br />
Der nächste Kurs beginnt am 20. Oktober<br />
2005 im Turnsaal der VS <strong>Nötsch</strong>.<br />
Bürgerservice - Hofkarte<br />
Orthophoto für die Erfassung der landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />
in den ländlichen Gebieten.<br />
Bei den flächenbezogenen Förderungen<br />
in der Landwirtschaft, bildet der<br />
Kataster, (DKM und Grundstücksverzeichnis)<br />
zusammen mit den Orthophotos,<br />
die Grundlage für die Feststellung der<br />
Beihilfefähigkeit nach §§ 4 Abs. 1 INVE-<br />
KOS-GIS Verordnung, BDBL II, N 335/04.<br />
Da die amtlichen Flächenangaben vielfach<br />
noch den ursprünglichen „grafischen“<br />
Flächenermittlungen des Grundsteuerkatasters<br />
entsprechen, können diese von der<br />
tatsächlichen Größe eines Grundstückes<br />
beträchtlich abweichen!<br />
Das richtige Flächenausmaß in der Natur<br />
kann nur bei einem gesamt vermessenen<br />
Grundstück garantiert werden!<br />
Als Hilfsmittel für die Ermittlung der Lage<br />
und des Ausmaßes der förderungsrelevanten<br />
Feldstücke, wird ab 2005 den Landwirten die<br />
HOFKARTE zur Verfügung gestellt. In<br />
dieser Hofkarte, sind für den Eigentümer<br />
nicht nur die Bewirtschaftungsgrenzen,<br />
sondern auch mögliche Abweichungen<br />
zwischen dem Naturstand im Orthophoto<br />
und dem Stand der DKM ersichtlich.<br />
Dabei besteht für den Laien im katasterspezifischem<br />
Bereich die riesige Gefahr,<br />
falsche Rückschlüsse zu ziehen. Einerseits<br />
liegt vor allem in landwirtschaftlich genutzten<br />
Gebieten noch die ursprüngliche Vermessung<br />
nach dem Grundsteuerpatent (ab 1817)<br />
zugrunde und andererseits kann gerade in<br />
diesem Bereich noch immer Grundeigentum<br />
im Wege der „Ersitzung“ erworben werden.<br />
Die Bereinigung solcher Differenzen (Mappe-Natur)<br />
ist ausschließlich durch geeignete<br />
Grenzvermessungen der Vermessungsbefugten<br />
vorzunehmen. Ingenieurkonsulenten für<br />
Vermessungswesen (Zivilgeometer) leisten<br />
dazu im Zuge ihrer Vermessungstätigkeiten<br />
einen wesentlichen Beitrag und werden<br />
daher von den staatlichen Vermessungsämtern<br />
bestmöglich unterstützt.<br />
In diesem Sinne wurde zwischen dem Bundesamt<br />
für Eich- und Vermessungswesen<br />
(BEV) der Bundeskammer der Ingenieurkonsulenten<br />
(BAIK)- Fachgruppe Vermessungswesen<br />
und der Landwirtschaftskammer<br />
Kärnten eine Vereinbarung getroffen,<br />
welche im vermessungstechnischen<br />
Bereich die<br />
a) Qualitätsverbesserung des Katasters<br />
b) Dokumentation der bestehenden anerkannten<br />
Naturgrenzen (Mappenberichtigung)<br />
c) Herstellen der Grundbuchsordnung (bei<br />
früher erfolgten aber nicht verbücherten<br />
Rechtsgeschäften, Teilungen)<br />
d) Umwandlung in den Grenzkataster zum<br />
Ziel hat!!!<br />
Durch die kostenlose<br />
Beistellung von Sachleistungen<br />
seitens des<br />
Vermessungsamtes, wie<br />
a) DKM der betroffenen Grundstücke<br />
b) Auszüge aus dem Grundstücksverzeichnis<br />
c) im Vermessungsamt aufliegende<br />
Urkunden über die gegenständlichen<br />
Grundgrenzen können Preisnachlässe auf<br />
die Vermessungskosten garantiert<br />
werden!<br />
Nach unserem Motto: „Kärntner Ingenieure<br />
für die Kärntner Bevölkerung“<br />
bieten wir in den Gemeindeämtern bei<br />
unseren Sprechtagen die Möglichkeit zu<br />
einem persönlichen kostenlosen Beratungsgespräch.