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Mitteilungsblatt - Marktgemeinde Nötsch

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VHS – 30 Jahre<br />

Info<br />

11<br />

Kursleiterin Hofkarte, eine Kombination der DKM (digitale Katastermappe) mit dem<br />

Kürzlich feierte Anneliese Lederer mit<br />

ihrer Gesundheits-Gymnastik-Gruppe<br />

- etwa 20 sportliche Damen - im<br />

Beisein des Herrn Bürgermeisters DI Franz<br />

Staudacher, im<br />

Gasthaus Marko,<br />

das 20-jährige<br />

Jubiläum. Insgesamt<br />

ist Frau Lederer<br />

bereits 30 Jahre<br />

als Kursleiterin<br />

tätig. Frau Lederer<br />

hat sich im Laufe<br />

der Jahre durch Praxis und laufende Weiterbildung<br />

in zahlreichen Seminaren Kompetenz<br />

durch ein umfassendes Fachwissen<br />

angeeignet. Dieses wird auch von den Kursteilnehmerinnen<br />

geschätzt. Der Bürgermeister<br />

bedankte sich bei der Kursleiterin sehr<br />

herzlich. Diese bedankte sich im Gegenzug<br />

beim Bürgermeister für die Unterstützung<br />

und das großzügige Entgegenkommen der<br />

Gemeinde. Den Kursteilnehmerinnen dankte<br />

sie herzlich für die zahlreiche Teilnahme und<br />

die bewiesene jahrelange Treue - wohl auch<br />

im Interesse des eigenen Wohlbefindens und<br />

im weiteren Sinne der Volksgesundheit, denn<br />

wer Rastet der rostet! Es war eine nette und<br />

fröhliche Feier nach dem Motto: „Wer viel<br />

lacht, bleibt gesund!“<br />

Rhythmische, ganzheitliche<br />

Gesundheitsgymnastik im<br />

Einklang mit dem Mond und<br />

den Rhythmen der Natur.<br />

Der nächste Kurs beginnt am 20. Oktober<br />

2005 im Turnsaal der VS <strong>Nötsch</strong>.<br />

Bürgerservice - Hofkarte<br />

Orthophoto für die Erfassung der landwirtschaftlich genutzten Flächen<br />

in den ländlichen Gebieten.<br />

Bei den flächenbezogenen Förderungen<br />

in der Landwirtschaft, bildet der<br />

Kataster, (DKM und Grundstücksverzeichnis)<br />

zusammen mit den Orthophotos,<br />

die Grundlage für die Feststellung der<br />

Beihilfefähigkeit nach §§ 4 Abs. 1 INVE-<br />

KOS-GIS Verordnung, BDBL II, N 335/04.<br />

Da die amtlichen Flächenangaben vielfach<br />

noch den ursprünglichen „grafischen“<br />

Flächenermittlungen des Grundsteuerkatasters<br />

entsprechen, können diese von der<br />

tatsächlichen Größe eines Grundstückes<br />

beträchtlich abweichen!<br />

Das richtige Flächenausmaß in der Natur<br />

kann nur bei einem gesamt vermessenen<br />

Grundstück garantiert werden!<br />

Als Hilfsmittel für die Ermittlung der Lage<br />

und des Ausmaßes der förderungsrelevanten<br />

Feldstücke, wird ab 2005 den Landwirten die<br />

HOFKARTE zur Verfügung gestellt. In<br />

dieser Hofkarte, sind für den Eigentümer<br />

nicht nur die Bewirtschaftungsgrenzen,<br />

sondern auch mögliche Abweichungen<br />

zwischen dem Naturstand im Orthophoto<br />

und dem Stand der DKM ersichtlich.<br />

Dabei besteht für den Laien im katasterspezifischem<br />

Bereich die riesige Gefahr,<br />

falsche Rückschlüsse zu ziehen. Einerseits<br />

liegt vor allem in landwirtschaftlich genutzten<br />

Gebieten noch die ursprüngliche Vermessung<br />

nach dem Grundsteuerpatent (ab 1817)<br />

zugrunde und andererseits kann gerade in<br />

diesem Bereich noch immer Grundeigentum<br />

im Wege der „Ersitzung“ erworben werden.<br />

Die Bereinigung solcher Differenzen (Mappe-Natur)<br />

ist ausschließlich durch geeignete<br />

Grenzvermessungen der Vermessungsbefugten<br />

vorzunehmen. Ingenieurkonsulenten für<br />

Vermessungswesen (Zivilgeometer) leisten<br />

dazu im Zuge ihrer Vermessungstätigkeiten<br />

einen wesentlichen Beitrag und werden<br />

daher von den staatlichen Vermessungsämtern<br />

bestmöglich unterstützt.<br />

In diesem Sinne wurde zwischen dem Bundesamt<br />

für Eich- und Vermessungswesen<br />

(BEV) der Bundeskammer der Ingenieurkonsulenten<br />

(BAIK)- Fachgruppe Vermessungswesen<br />

und der Landwirtschaftskammer<br />

Kärnten eine Vereinbarung getroffen,<br />

welche im vermessungstechnischen<br />

Bereich die<br />

a) Qualitätsverbesserung des Katasters<br />

b) Dokumentation der bestehenden anerkannten<br />

Naturgrenzen (Mappenberichtigung)<br />

c) Herstellen der Grundbuchsordnung (bei<br />

früher erfolgten aber nicht verbücherten<br />

Rechtsgeschäften, Teilungen)<br />

d) Umwandlung in den Grenzkataster zum<br />

Ziel hat!!!<br />

Durch die kostenlose<br />

Beistellung von Sachleistungen<br />

seitens des<br />

Vermessungsamtes, wie<br />

a) DKM der betroffenen Grundstücke<br />

b) Auszüge aus dem Grundstücksverzeichnis<br />

c) im Vermessungsamt aufliegende<br />

Urkunden über die gegenständlichen<br />

Grundgrenzen können Preisnachlässe auf<br />

die Vermessungskosten garantiert<br />

werden!<br />

Nach unserem Motto: „Kärntner Ingenieure<br />

für die Kärntner Bevölkerung“<br />

bieten wir in den Gemeindeämtern bei<br />

unseren Sprechtagen die Möglichkeit zu<br />

einem persönlichen kostenlosen Beratungsgespräch.

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