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Ohm - Gemünden (Felda)

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<strong>Ohm</strong>tal-Bote - 35 - Nr. 50/2012<br />

„Historischer Marburger Weihnachtsmarkt“<br />

vom 30. November bis 23. Dezember 2012<br />

-Rund um die Elisabethenkirche und unterer Steinweg -<br />

täglich von 11:00 bis 20:00 Uhr geöffnet, Sonntag 12:00 bis 20:00 Uhr<br />

Erbrecht:<br />

Ausgleich von Zuwendungen<br />

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben besteht nach dem Tod des<br />

Erblassers für dessen Abkömmlinge, die seine gesetzlichen Erben<br />

geworden sind, die Pflicht, bestimmte Zuwendungen, die<br />

sie zu Lebzeiten des Erblassers von diesem erhalten haben, zum<br />

Ausgleich zu bringen. Hierbei soll dem mutmaßlichen Willen des<br />

Erblassers nach gleichmäßiger Beteiligung seiner Abkömmlinge<br />

am Vermögen Rechnung getragen werden. Dieser Ausgleich wird<br />

aber nur unter den Abkömmlingen des Erblassers vorgenommen,<br />

der Anteil des Ehegatten des Erblassers am Nachlass wird vorab<br />

in Abzug gebracht. Die Anteile der Miterben berechnen sich sodann<br />

nach dem verbleibenden Nachlass, zu dem sämtliche Zuwendungen<br />

hinzugerechnet werden. Von den einzelnen Erbteilen<br />

wird sodann die jeweilige Zuwendung wieder abgezogen, so dass<br />

sich hieraus letztendlich der dem einzelnen Erben zustehende Betrag<br />

errechnet.<br />

Nadine Pitz, Rechtsanwältin<br />

Wir sind im Urlaub<br />

Ich Ichbin bin vom vom19.11 24.12.2012 -23.11. bis<br />

04.01.2013 im Urlaub. imAbUrlaub. dem<br />

26.11.2012 Ab dem 07.01.2013 sind wir wieder sind<br />

wir wieder für Siefür da. Sie da.<br />

Ich freue mich, Sie dann<br />

wieder begrüßen zu dürfen.<br />

Thomas Frank<br />

Praxis fürPhysiotherapie<br />

Bernsfelder Straße9<br />

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Verkehrsunfall und seine psychischen Folgen!<br />

DerBGH hatteeinen Verkehrsunfall zu entscheiden, beidem derKläger<br />

eine Distorsion der Halswirbelsäule sowie Prellungen des Thorax und<br />

des Brustbeins erlitt. Der Kläger entwickelte nach dem Unfall Anpassungsstörungen<br />

und begehrte insofern den Ersatz des Verdienstausfallschadens.<br />

Das OLG, als auch der BGH billigten dem Kläger<br />

Schadenersatz bis zu einem Jahr nach dem Verkehrsunfall zu. Grundlage<br />

war ein Sachverständigengutachten, wonach im ersten Jahr 60 %des<br />

Erwerbsausfalls auf den Verkehrsunfall zurückzuführen waren und 40 %<br />

der beklagten Beschwerden nicht unfallbedingt waren. Im zweiten Jahr<br />

lagen die persönlichkeitsbedingten Faktoren mit 90 %der Beschwerden<br />

und Funktionseinschränkungen zugrunde. Der BGH sah hier im zweiten<br />

Jahr eine Zurechnung der psychischen Folgeschäden durch den Verkehrsunfall<br />

aufgrund einer Renten- oder Begehrungsneurose nicht mehr<br />

als gegeben an. Der BGH war insbesondere der Auffassung, dass sich<br />

im zweiten Jahr das allgemeine Lebensrisiko und nicht mehr das vom<br />

Schädiger zu tragende Risiko verfestigt hat.<br />

Thomas R. Pabst, Rechtsanwalt<br />

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