Kopie von FB_2010 - Nationalpark Hainich
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<strong>Nationalpark</strong> <strong>Hainich</strong> – Forschungsbericht <strong>2010</strong><br />
2. Ziele, Rahmenbedingungen und Grundsätze der Forschung im<br />
<strong>Nationalpark</strong> <strong>Hainich</strong> (Forschungskonzept, Auszug aus <strong>Nationalpark</strong>plan<br />
<strong>2010</strong>)<br />
<strong>Nationalpark</strong>e sind gerade in Mitteleuropa unentbehrliche Untersuchungsflächen für<br />
die naturschutzorientierte ökologische Forschung, weil nur hier eine Eigendynamik<br />
der Ökosysteme auf relativ großer Fläche beobachtet werden kann. Forschung zählt<br />
deshalb in der Regel zum Schutzzweck eines <strong>Nationalpark</strong>s, so auch im <strong>Hainich</strong><br />
(siehe § 3 NPHG „Schutzzweck“). Im <strong>Hainich</strong> bietet sich darüber hinaus durch die<br />
unterschiedlichen Schutzformen die interessante Gelegenheit, unbewirtschaftete<br />
Wälder im <strong>Nationalpark</strong> mit bewirtschafteten Wäldern in den angrenzenden<br />
Naturwaldreservaten bei identischen Standortverhältnissen zu vergleichen.<br />
Wesentliche Ziele der Forschung im <strong>Nationalpark</strong> sind:<br />
• Zu Fauna und Flora, Lebensräumen, der Nutzungsgeschichte sowie den<br />
Standortfaktoren im <strong>Nationalpark</strong> soll ein hinreichender Kenntnisstand vorliegen<br />
(Inventarisierung).<br />
• Veränderungen <strong>von</strong> Artenbeständen und Lebensräumen werden beobachtet und<br />
dokumentiert (Biomonitoring).<br />
• Die dynamischen Prozesse im Wald und in den Verbuschungsflächen werden<br />
untersucht und analysiert.<br />
• Die Resonanz der Besucher auf den <strong>Nationalpark</strong>, seine Erholungs- und<br />
Informationseinrichtungen sowie Erlebnis- und Bildungsangebote werden<br />
untersucht. Ebenso werden die ökonomischen Auswirkungen des <strong>Nationalpark</strong>-<br />
Tourismus auf die Region erfasst. Alle Ergebnisse fließen in die fortlaufende<br />
Verbesserung der <strong>Nationalpark</strong>angebote ein.<br />
§ 6 (2) NPHG führt zur Forschung aus:<br />
„Die <strong>Nationalpark</strong>verwaltung entwickelt nach Anhörung des Kuratoriums eine<br />
Konzeption für eigene sowie für fremde Forschungsvorhaben. Die fremde<br />
wissenschaftliche Beobachtung und Forschung im <strong>Nationalpark</strong> bedarf der<br />
Genehmigung der <strong>Nationalpark</strong>verwaltung.“<br />
Abgeleitet aus dem Gesetz sowie den personellen und finanziellen Möglichkeiten der<br />
<strong>Nationalpark</strong>verwaltung ergeben sich folgende Rahmenbedingungen für die<br />
Durchführung der Forschung:<br />
• Die <strong>Nationalpark</strong>verwaltung legt Art und Umfang der Forschung im <strong>Nationalpark</strong><br />
fest und koordiniert diese. Es sind nur solche Untersuchungen zulässig, zu deren<br />
Zielsetzung und Methodik die <strong>Nationalpark</strong>verwaltung ihre Zustimmung gegeben<br />
hat.<br />
• Neben ihrer koordinierenden Funktion führt die <strong>Nationalpark</strong>verwaltung im<br />
Rahmen ihrer Möglichkeiten auch selbst Forschungsarbeiten durch. Die eigene<br />
Forschung ist vorrangig auf Zustandserfassung, Erfolgskontrolle und<br />
Dauerbeobachtung gerichtet. Ein Teil der Erhebungen wird durch die<br />
<strong>Nationalpark</strong>verwaltung an Dritte vergeben, ein Teil soll durch gezielte Vergabe<br />
<strong>von</strong> Diplomarbeiten abgedeckt werden.<br />
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