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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Arnreit

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7. Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die (Teil)Grundstücke 5002/1 und 5002/3, jeweils<br />

KG <strong>Arnreit</strong>, von derzeit Günland in künftig Bauland mit der Widmung "Dorfgebiet";<br />

Grund des Umwidmungsantrages: Wohnhausneubau in Humenberg 3 - Cornelia Bernecker;<br />

Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat<br />

Vorlage: AV/2012/529<br />

Sachverhalt:<br />

Frau Anna Bernecker und Herr Rene Bernecker, beide wh. in Humenberg 3, 4122 <strong>Arnreit</strong>, haben mit Eingabe<br />

vom 16.04.2012 um die Umwidmung der Grundstücke 5002/1 und 5002/3 angesucht.<br />

Begründung: Frau Cornelia Bernecker, ebenfalls wh. in Humenberg 3, möchte so rasch als möglich auf dem<br />

Grundstück Nr. 5002/1 unmittelbar südlich und im Anschluss an den Altbestand ein neues Wohnhaus errichten.<br />

Die dafür notwendige Baufläche scheint im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan jedoch nicht zur Gänze auf.<br />

Das Planungsgebiet auf dem Grundstück Nr. 5002/3 umfasst eine Fläche von ca. 275 m² südlich der bestehenden<br />

Baulandwidmung.<br />

Die Eigentumsverhältnisse werden in nächster Zeit durch notarielle Verträge lt. Angabe von Frau Cornelia Bernecker<br />

neu geregelt. Die Aufschließungen der Bauparzellen sind durch Bestand gegeben bzw. sind ggfs. durch<br />

grundbücherliche Eintragung sicherzustellen.<br />

Das Planungsgebiet umfasst auch das Grundstück Nr. 5002/3 und ist derzeit als eigenständige Parzelle ausgewiesen,<br />

jedoch nicht von einer Baulandwidmung erfasst. Auch hier besteht der Wunsch, dass diese Parzelle im<br />

Ausmaß von 300 m² in Dorfgebiet umgewidmet wird, zumal der Eigentümer dieser Parzelle (Rene Bernecker)<br />

in absehbarer Zeit eine Bebauung auf den Parzellen 5002/3 und 5002/2 plant.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners DI Max Mandl:<br />

Die umzuwidmende Fläche grenzt an zwei Seiten an bestehendes Bauland und umfasst zudem lediglich ca.<br />

570m². Die Änderung entspricht daher den Zielen und Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Aus<br />

Sicht der Ortsplanung bestehen gegen diese geringfügige Arrondierung des Baulandes keine Bedenken.<br />

Aus dem Umgebungsbereich sind keine relevanten Beeinträchtigungen für die beabsichtigte Umwidmungsfläche<br />

zu erwarten.<br />

Unter der Berücksichtigung des ergänzend vom Gemeindeamt beizubringenden Erhebungsblattes bestehen aus<br />

raumplanungsfachlicher Sicht gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. §33 Abs.2 Oö. ROG keine<br />

Bedenken.<br />

Parallel zu dieser Einzelumwidmung erfolgt die Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes. Da die<br />

Antragsteller jedoch mit dem Wohnhausneubau nicht mehr so lange zuwarten können bis ihr Anliegen im Rahmen<br />

der Gesamtüberarbeitung erledigt wird, ersuchen sie um die Einzelumwidmung.<br />

Lageplan der beabsichtigten Umwidmung:<br />

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