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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Arnreit

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Gemeindeamt <strong>Arnreit</strong><br />

Pol. Bezirk Rohrbach, OÖ.<br />

4122 <strong>Arnreit</strong> 13<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

Seite 1 von 24<br />

� (07282) 7013 – Fax: (07282) 7013-20<br />

mail: gemeinde@arnreit.at<br />

DVR. 0059773<br />

aufgenommen bei der am Donnerstag, den 26.04.2012 im Gemeindeamt Sitzungssaal stattgefundenen<br />

öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />

der Gemeinde <strong>Arnreit</strong><br />

Sitzungsnummer: Gem-5a/2012-3<br />

Beginn: 20:00 Uhr Ende: 22:10 Uhr<br />

Anwesend sind:<br />

Herr Johann Reiter ÖVP<br />

Herr Heinz Gerald Kobler ÖVP<br />

Frau Andrea Hofer ÖVP<br />

Frau Veronika Azesberger ÖVP<br />

Herr Augustin Gahleitner ÖVP<br />

Herr Franz Furtmüller ÖVP<br />

Herr Norbert Steirl ÖVP<br />

Herr Markus Riederer-Winkler ÖVP<br />

Frau Daniela Mittermayr ÖVP<br />

Herr Mag. Helmut Hofer ÖVP<br />

Herr Robert Wakolbinger ÖVP<br />

Herr Ludwig Steininger ÖVP<br />

Herr Georg Gahleitner ÖVP<br />

Herr Markus Falkner ÖVP<br />

Herr Markus Eibl ÖVP<br />

Frau Petra Breuer SPÖ<br />

Herr Markus Kobler ÖVP Vertretung für Herrn Stefan Neumüller<br />

Herr Johann <strong>Arnreit</strong>er ÖVP Vertretung für Herrn Dominik Mittermayr<br />

Herr Peter Sommer SPÖ Vertretung für Herrn Gunar Hackl<br />

Entschuldigt fehlen:<br />

Herr Dominik Mittermayr ÖVP verhindert - Mitteilung eingelangt am 23.04.<br />

Herr Stefan Neumüller ÖVP verhindert; Mitteilung 20.04.2012<br />

Herr Gunar Hackl SPÖ Verhindert - Anruf v. 23.04.<br />

Der Leiter des Gemeindeamtes: Amtsleiter Stefan Königseder<br />

Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö.GemO. 1990):<br />

Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 O.ö. GemO. 1990):<br />

Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2. O.ö. GemO. 1990): Amtsleiter Stefan Königseder<br />

Sonstige anwesende Personen:<br />

Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />

a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde;<br />

b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten ist und die<br />

Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe<br />

der Tagesordnung erfolgt ist;<br />

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />

d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.03.2012 bis zur heutigen Sitzung während der<br />

Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch auf-


liegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />

können.<br />

Vor Eintritt in die Tagesordnung bringt Bgm. Johann Reiter folgenden Dringlichkeitsantrag ein:<br />

Bauprogramm des Wegeerhaltungsverbandes 2012; Vorziehung der Sanierung des GW Kicking sowie<br />

Rückstellung der offenen Forderungen aus dem Jahr 2011 gegenüber dem WEV<br />

Begründung:<br />

Dringende Entscheidung über die weitere Bautätigkeiten beim GW Kicking ist notwendig.<br />

Antrag – Abstimmung:<br />

Über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig mittels Erheben der Hand beschlossen, den Dringlichkeitsantrag<br />

anzunehmen und nach dem TOP „Allfälliges“ zu behandeln.<br />

Tagesordnung:<br />

1 . Haftungsübernahme der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> für ein Darlehen des Vereines zur Förderung der Infrastruktur<br />

der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> (KG <strong>Arnreit</strong>)<br />

Vorlage: AV/2012/530<br />

2 . Vergabe eines Darlehens für die Zwischen- und Endfinanzierung der Errichtungskosten "Kindergartenerweiterung<br />

- 3. KG-Gruppe"<br />

Vorlage: AV/2012/532<br />

3 . Übertragung der Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft<br />

Rohrbach; Beschluss des Gemeinderates für Antrag beim Land OÖ<br />

Vorlage: AV/2012/511<br />

4 . Bestellung eines Gemeindejugendreferenten/einer Referentin; Teilnahme an der Aktion des Jugendreferates<br />

des Landes OÖ "Junge Gemeinde"; Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über die<br />

Teilnahme<br />

Vorlage: AV/2012/525<br />

5 . Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> über die erfolgte Prüfung<br />

vom 12.04.2012; Kenntnisnahme und Genehmigung des Prüfungsberichtes<br />

6 . Änderung Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Nr. 2 hinsichtlich "Götzendorfer Martin und Kern<br />

Petra, Moosham 4"; Durchführungsbeschluss des Gemeinderates<br />

Vorlage: AV/2012/523<br />

7 . Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die (Teil)Grundstücke 5002/1 und 5002/3, jeweils<br />

KG <strong>Arnreit</strong>, von derzeit Günland in künftig Bauland mit der Widmung "Dorfgebiet"; Grund<br />

des Umwidmungsantrages: Wohnhausneubau in Humenberg 3 - Cornelia Bernecker; Einleitungsbeschluss<br />

durch den Gemeinderat<br />

Vorlage: AV/2012/529<br />

8 . Verbreiterung des öffentliches Weges Parz. Nr 3025 KG <strong>Arnreit</strong> (Zufahrt zur Kompostieranlage in<br />

Neundling); Grundsatzbeschluss über den beabsichtigten Grundankauf von den Ehegatten Wiener,<br />

Getzing 1 und Franz Azesberger, Getzing 3<br />

Vorlage: AV/2012/531<br />

9 . Sanierung der Dorfstraße <strong>Arnreit</strong> nach Kanalbauvorhaben; Genehmigung eines Finanzierungsplanes<br />

und Beauftragung von Baufirmen für die Bauleistungen<br />

Vorlage: AV/2012/526<br />

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10 . Errichtung einer Siedlungsstraße in der Ortschaft Liebenstein; Vergabe der Bauleistungen für Oberflächenentwässerung<br />

und Straßenfrostkoffer<br />

Vorlage: AV/2012/527<br />

11 . Erweiterung der Wasserversorgung BA 03 und Abwasserbeseitigung BA 11 in Liebenstein; Beschluss<br />

über die Finanzierung des Erweiterungsprojektes<br />

Vorlage: AV/2012/533<br />

12 . Erweiterung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Siedlung Liebenstein; Abschluss von<br />

Bauverträgen mit der Firma Hehenberger BauGmbH, 4153 Peilstein<br />

Vorlage: AV/2012/524<br />

13 . ABA <strong>Arnreit</strong> BA 11 und WVA <strong>Arnreit</strong> BA 03; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kanaldichtprüfungen<br />

und Dichtprüfungen bei Wasserdruckleitungen)<br />

Vorlage: AV/2012/528<br />

14 . Allfälliges<br />

15 . Bauprogramm des Wegeerhaltungsverbandes 2012; Vorziehung der Sanierung des GW Kicking<br />

sowie Rückstellung der offenen Forderungen aus dem Jahr 2011 gegenüber dem WEV<br />

Vorlage: AV/2012/534<br />

16 . Genehmigung und Unterfertigung des jüngsten Sitzungsprotokolles des Gemeinderates vom<br />

22.03.2012<br />

Seite 3 von 24


Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />

1. Haftungsübernahme der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> für ein Darlehen des Vereines zur Förderung der<br />

Infrastruktur der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> (KG <strong>Arnreit</strong>)<br />

Vorlage: AV/2012/530<br />

Sachverhalt:<br />

Die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> hat über das Finanzierungskonstrukt einer KG den Bauhof mit dem Feuerwehrhaus in<br />

den Jahren 2007 bis 2009 errichtet.<br />

Zur Sicherstellung der Finanzierung während der Bauphase hat die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> ein Darlehen in der Höhe<br />

von 500.000 Euro aufgenommen (GR Beschluss vom 18.11.2009) und der KG dieses im Sinne einer Vorauszahlung<br />

auf die genehmigten Bedarfszuweisungsmittel als Gesellschafterzuschuss ausbezahlt.<br />

Am Ende des Finanzjahres 2011 hat die Raiba <strong>Arnreit</strong>-Rohrbach als darlehensgebende Bank dieses Darlehen<br />

gänzlich endfällig gestellt und irrtümlich (ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde) durch Einzug<br />

getilgt. Darüber wurde der Gemeinderat ausführlich in der Rechnungsabschlussgenehmigung am 2.2.2012 informiert.<br />

Die Raiba <strong>Arnreit</strong> verlangt nunmehr einen neuen Darlehensvertrag über dieses (wieder) aufgenommene Darlehen.<br />

Die ursprünglich angebotenen und auch am 02.12.2009 beurkundeten Darlehenskonditionen wurden jedoch<br />

in den vergangenen Tagen durch die Geschäftsleitung der Raiba Region Rohrbach nicht mehr aufrecht gehalten.<br />

(3-M Euribor + Aufschlag 75 BP). Der Aufschlag wurde mit 95 BP von der Bank festgesetzt.<br />

Das gegenständliche Darlehen, das zur Zwischenfinanzierung des Bauprojektes Feuerwehrhaus und Bauhof<br />

durch die KG <strong>Arnreit</strong> notwendig ist und grundsätzlich von der KG (nicht mehr Gemeinde) aufzunehmen ist,<br />

erfordert eine Haftungserklärung seitens der Gemeinde <strong>Arnreit</strong>. Diese Haftung bedarf der aufsichtsbehördlichen<br />

Genehmigung. In Absprache mit dem Land OÖ werde diese Haftungserklärung für das Darlehen bei der Raiba<br />

nur dann erteilt, wenn es keine schlechteren Konditionen als bisher gibt. Der angebotene Aufschlag von 95 BP<br />

stellt jedoch eine ungünstigere Kondition dar, deshalb werde nach tel. Rücksprache mit der IKD KEINE aufsichtsbehördliche<br />

Genehmigung für die Haftung erteilt. Das Darlehen muss also ausgeschrieben werden.<br />

Ergebnis der Beratung:<br />

Der Gemeinderat hat diesen Tagesordnungspunkt damit abgeschlossen, als eine Neuausschreibung des Darlehens<br />

in der Höhe von 500.000 Euro durch die gemeindeeigene KG zu erfolgen hat. Erst nach einem Ergebnis<br />

der Ausschreibung wird der Gemeinderat eine entsprechende Haftungserklärung beschließen können. Nachdem<br />

die Raiffeisenbank Region Rohrbach die ursprünglichen Konditionen zu Ungunsten der Gemeinde-KG geändert<br />

hat, sei diese Vorgangsweise notwendig.<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertragt.<br />

2. Vergabe eines Darlehens für die Zwischen- und Endfinanzierung der Errichtungskosten "Kindergartenerweiterung<br />

- 3. KG-Gruppe"<br />

Vorlage: AV/2012/532<br />

Sachverhalt:<br />

Durch Beschluss des Gemeinderates vom 18.11.2009 wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehen in der Höhe<br />

von 125.000 Euro zur Sicherstellung der Liquidität zur KG-Erweiterung aufgenommen. Dieses Darlehen wurde<br />

im Dezember 2011 mit EUR 59.000,00 getilgt (Landeszuschuss BGD), sodass noch ein aushaftender Darlehensbetrag<br />

von 66.000 endfällig war.<br />

Am 31.12.2011 hat die Raiba <strong>Arnreit</strong>-Rohrbach als darlehensgebende Bank dieses Darlehen gänzlich endfällig<br />

gestellt und durch Einzug getilgt. Darüber wurde der Gemeinderat ausführlich in der Rechnungsabschlussgenehmigung<br />

am 2.2.2012 informiert.<br />

Die Raiba <strong>Arnreit</strong> verlangt nunmehr einen neuen Darlehensvertrag über dieses (wieder) aufgenommene Darlehen.<br />

Die ursprünglich angebotenen und auch am 02.12.2009 beurkundeten Darlehenskonditionen wurden jedoch<br />

in den vergangenen Tagen durch die Geschäftsleitung der Raiba Region Rohrbach nicht mehr aufrecht gehalten.<br />

(3-M Euribor + Aufschlag 75 BP). Der Aufschlag wurde mit 95 BP von der Bank festgesetzt.<br />

Ergebnis der Beratung:<br />

Seite 4 von 24


Der Gemeinderat hat diesen Tagesordnungspunkt damit abgeschlossen, als eine Neuausschreibung des Darlehens<br />

in der Höhe von 66.000 Euro durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Es sei zu erwarten, dass eine Neuausschreibung<br />

bessere Konditionen nach sich ziehen wird.<br />

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertragt.<br />

3. Übertragung der Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft<br />

Rohrbach; Beschluss des Gemeinderates für Antrag beim Land OÖ<br />

Vorlage: AV/2012/511<br />

Sachverhalt:<br />

Rechtlich gesehen obliegt der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich die Handhabung der O.ö. Bauordnung.<br />

Sie ist zuständig für alle baurechtlichen Verfahren, auch wenn parallel andere Verfahren gleichzeitig abzuführen<br />

sind (z. B. Naturschutzverfahren, Gewerbeverfahren etc.).<br />

Um möglichst bürgernahe und unkomplizierte Verfahren im Zusammenhang mit dem Bewerberecht zu ermöglichen,<br />

besteht die Möglichkeit, die Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen an die BH Rohrbach<br />

zu übertragen, wenn im Rahmen eines gewerberechtlichen Verfahrens gleichzeitig ein Baurechtsverfahren<br />

notwendig ist.<br />

Vorteile für Gemeinden und Kunden:<br />

• Eine Anlaufstelle bzw. ein Ansprechpartner für Bürger<br />

• Vereinfachung der Projektsvorbereitung<br />

• Einsparung von Projektsparien � Verringerung der Bundesabgaben<br />

• Gemeinsame Verhandlung<br />

• Ersparnis Kommissionsgebühren für einen Verhandlungsleiter<br />

• Eine zuständige Behörde bei Mängeln<br />

• Entlastung der Gemeinde<br />

Auswirkungen für Gemeinden und BH:<br />

• Gemeinde ist weiterhin zuständig für Widmung<br />

• Eine Kundmachung durch die BH<br />

• Ein Genehmigungsbescheid mit zwei Spruchpunkten durch BH<br />

• Berufungsbehörde im Bauverfahren ist die Landesregierung<br />

Für die Übertragung der Zuständigkeit ist ein Beschluss des Gemeinderates sowie ein Antrag beim Land OÖ<br />

erforderlich. Derzeit haben unter anderen die Gemeinden Kollerschlag, Peilstein i.M., Rohrbach in OÖ.,<br />

Schwarzenberg a.B. (seit 1.1.2005) und Klaffer a.H. (seit 1. Februar 2012) eine solche Übertragungsverordnung.<br />

Es wird von der Amtsleitung empfohlen, folgenden Antrag beim Land OÖ einzubringen:<br />

„Die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> stellt hiermit gemäß § 40 Abs. 4 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 bei der Landesregierung<br />

den Antrag, eine Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung der O.ö. Landesregierung, mit<br />

der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf<br />

dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden übertragen wird (O.ö. Bau-<br />

Übertragungsverordnung), LGB. Nr. 61/2003 i.d.F. 28/2005, 112/2011, entsprechend dem vorgeschlagenen<br />

Wortlaut zu erlassen:<br />

Oö. Bau-Übertragungsverordnung<br />

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten<br />

des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des<br />

Landes übertragen wird (Oö. Bau-Übertragungsverordnung)<br />

Eingearbeitete Gesetzblätter: LGBl. Nr. 61/2003, 28/2005, 112/2011<br />

Auf Grund des § 40 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz<br />

LGBl. Nr. 82/2002, wird verordnet:<br />

§ 1<br />

Seite 5 von 24


Die Besorgung der im § 2 umschriebenen Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei wird von den in der folgenden<br />

Tabelle in der linken Spalte genannten Gemeinden mit Wirksamkeit ab dem in der rechten Spalte angegebenen<br />

Datum auf die in der mittleren Spalte angeführten Bezirkshauptmannschaften übertragen:<br />

Gemeinde Bezirkshauptmannschaft ab<br />

<strong>Arnreit</strong> Rohrbach Inkrafttreten dieser Verordnung<br />

§ 2<br />

(1) Die Übertragung gilt nur für bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung<br />

erforderlich ist. Sie umfasst das Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren, die Angelegenheiten der<br />

Bauausführung und Bauaufsicht sowie die baupolizeilichen Maßnahmen (§ 15 und §§ 24 bis 50 der Oö. Bauordnung1994,<br />

LGBl. Nr. 66, in der jeweils geltenden Fassung). Für die Erklärung zum Neuplanungsgebiet ( §<br />

45 Abs. 1 und 5Oö. Bauordnung 1994) bleibt der Gemeinderat zuständig.<br />

(2) Bei einer Mischnutzung bzw. -verwendung gilt die Übertragung nur, wenn die betreffende bauliche Anlage<br />

überwiegend gewerblichen Zwecken dient. Die überwiegende Nutzung bzw. Verwendung ist anhand der Nutzfläche,<br />

bei diesbezüglichem Gleichstand anhand des umbauten Raumes (der Kubatur) zu beurteilen. Im Sinn<br />

dieser Bestimmung gilt als Nutzfläche bei Gebäuden die Netto-Gesamtgeschoßfläche, im Übrigen aber die tatsächlich<br />

für gewerbliche oder sonstige Zwecke genutzte Fläche.<br />

§ 3<br />

(1) Der Gemeinde gemeldete oder von ihr wahrgenommene Missstände sind vom Bürgermeister unverzüglich<br />

der nach § 1 zuständigen Behörde mitzuteilen, wenn sie eine von der Übertragung erfasste bauliche Anlage<br />

betreffen.<br />

(2) Von jedem rechtskräftig bewilligten oder im Anzeigeverfahren nicht untersagten Neu-, Zu- oder Umbau<br />

eines Gebäudes (§ 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 35; § 25 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 25a Abs. 2 und<br />

3 Oö. Bauordnung 1994) ist die Gemeinde zwecks allfälliger Verkehrsflächenbeitragsvorschreibung von der<br />

nach § 1 zuständigen Behörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen.<br />

§ 4<br />

Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft entscheidet die Landesregierung.“<br />

Beratung:<br />

GV Augustin Gahleitner fragt nach detaillierter Sachverhaltsdarstellung durch Bgm. Reiter an, ob mit dieser<br />

Maßnahme wesentliche Kompetenzen von der Gemeinde auf die BH gelagert werden.<br />

Dazu wird von Bgm. Reiter festgestellt, dass das Baurecht bisher bereits vom gewerberechtlichen Sachverständigen<br />

in einer gemeinsamen Verhandlung miterledigt wurde. Maßgebend aus Sicht der Gemeinde sei nicht das<br />

Baurecht, sondern das Raumordnungsrecht. Diese Kompetenz bleibt weiterhin uneingeschränkt bei der Gemeinde.<br />

Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />

Über Antrag von Bgm. Johann Reiter wird einstimmig mittels Erheben der Hand beschlossen, den Antrag auf<br />

Übertragung der Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen an die BH Rohrbach zu stellen.<br />

4. Bestellung eines Gemeindejugendreferenten/einer Referentin; Teilnahme an der Aktion des Jugendreferates<br />

des Landes OÖ "Junge Gemeinde"; Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über<br />

die Teilnahme<br />

Vorlage: AV/2012/525<br />

Sachverhalt:<br />

Die Obfrau des Jugendausschusses Daniela Mittermayr ist an die Gemeinde herangetreten und hat den Vorschlag<br />

auf Teilnahme an der Aktion „Junge Gemeinde“ eingebracht. Dieses Projekt wird vom Jugendreferat des<br />

Landes OÖ initiiert und bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Jugend besser in das Gemeindeleben zu<br />

integrieren.<br />

Bgm. Reiter ersucht Frau GR´in Daniela Mittermayr um eine Vorstellung dieses Projektes.<br />

Sie berichtet, mit der Auszeichnung von Gemeinden, die Jugendfreundlichkeit in der Praxis umsetzen, möchte<br />

Landesrätin Doris Hummer ein neues Angebot vorstellen. Ziel dieser Initiative ist es, jugendfreundliche Maßnahmen<br />

in der Gemeinde zu forcieren und eine Struktur für nachhaltige Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuentwickeln.<br />

Alle oö. Gemeinden, die verschiedene Kriterien in der Jugendarbeit erfüllen, erhalten das Qualitätszertifikat<br />

„Junge Gemeinde“.<br />

Seite 6 von 24


Kriterien<br />

• Gemeinden, die durch nachstehende Maßnahmen und Projekte mindestens 20 Punkte erreichen, wobei aus<br />

jedem der 3 Bereiche mindestens eine Aktivität durchgeführt sein muss, können sich als „Junge Gemeinde“<br />

auszeichnen lassen.<br />

• Es können alle Maßnahmen und Projekte eingereicht werden, die seit Jänner 2011 durchgeführt worden sind.<br />

• Jugendbeteiligung muss als zentrales Kriterium in allen Maßnahmen eingehalten werden.<br />

1. Bereich: Struktur<br />

Gemeinderatsbeschluss für die Beteiligung an der Aktion „Junge Gemeinde“ ........................... 3 Punkte<br />

Aufbau eines Gemeinde-Jugendteams, einem fixen Team von Jugendlichen als<br />

Bindeglied zwischen den Jugendlichen und der Gemeinde ......................................................... 8 Punkte<br />

Installierung einer/s GemeindejugendreferentIn .......................................................................... 4 Punkte<br />

Eigene Idee der Gemeinde .................................................................................................... 2 – 5 Punkte<br />

2. Bereich: Aktion<br />

Durchführung einer Jugendaktion, wie z.B. Ferienspiele, Spiele-Sommer, Jugendtag,<br />

Feier zur Volljährigkeit, GeoCaching, ... ................................................................................. je 4 Punkte<br />

Erstellung einer Jugendhomepage bzw. eigener Seiten auf der Gemeindehomepage,<br />

Facebook-Fanpage, (Gemeinde-) Jugendzeitung ......................................................................... 3 Punkte<br />

Durchführung einer Jugendbefragung in der Gemeinde .............................................................. 3 Punkte<br />

Installierung eines Jugendzentrums, -treffs .................................................................................. 6 Punkte<br />

Eigene Idee der Gemeinde .................................................................................................... 2 – 5 Punkte<br />

3. Bereich: Bildung<br />

Teilnahme am Lehrgang Gemeinde-JugendexpertIn ................................................................... 8 Punkte<br />

Teilnahme an einem Seminar des LandesJugendReferates.......................................................... 2 Punkte<br />

Eigene Idee der Gemeinde (zB Seminar zu Jugendarbeit) .................................................... 2 – 5 Punkte<br />

Förderung<br />

Diese Auszeichnung ist mit einer Förderung von 500 Euro für die Gemeinde verbunden.<br />

Ablauf<br />

• Gemeinden, die die Absicht haben, sich als „Junge Gemeinde“ auszeichnen zu lassen, schicken das Förderansuchen<br />

bis spätestens 1. September 2012 an das JugendReferat.<br />

• Gemeinden, die im Jahr 2012 ausgezeichnet werden, können frühestens im Jahr 2014 wieder ein Ansuchen<br />

stellen, da die Auszeichnung für den Zeitraum von 2 Jahren Gültigkeit hat.<br />

• Die Auszeichnung wird von JugendLandesrätin Mag.a Doris Hummer im Rahmen des Kommunalen Jugendkongresses<br />

im Landhaus im November 2012 überreicht werden.<br />

Die Kosten dieser Aktion sind kalkulierbar und haben jedenfalls im Jahresbudget (Jugendarbeit) Deckung zu<br />

finden. Beim Budgetposten 259 (Jugendarbeit/Jugendmodellprojekt) sollen 500 Euro Einnahmen sowie 1.000<br />

Euro Ausgaben für dieses Projekt genehmigt werden.<br />

GR´in Mittermayr berichtet auch von regem Interesse Jugendlicher, sich aktiver am Gemeindeleben beteiligen<br />

zu wollen.<br />

Zur Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, dass der Gemeinderat eine Gemeindejugendreferentin / oder<br />

einen Gemeindejugendreferenten offiziell bestellt. Der Gemeinderat soll darüber ebenfalls beraten und einen<br />

entsprechenden Beschluss fassen.<br />

(Hinweis: hat grundsätzlich durch geheime Wahl zu erfolgen, es sei denn der GR beschließt vorher eine andere<br />

Abstimmungsvariante – z. B. mittels Handzeichen).<br />

Beratung:<br />

Der Gemeinderat diskutiert den Vorschlag auf Beitritt zur Jungen Gemeinde intensiv und kommt zusammenfassend<br />

und überzeugend zur Ansicht, dass der Beitritt jedenfalls beschlossen werden soll. Es sei eine sehr gute<br />

Möglichkeit, der Jugend von <strong>Arnreit</strong> mehr Bezug zur Gemeinde zu bieten.<br />

Bgm. Reiter schlägt daher den Beitritt vor, und er schlägt auch vor, GR´in Daniela Mittermayr zur Gemeindejugendreferentin<br />

zu bestellen.<br />

Seite 7 von 24


Bevor die Bestellung von Frau Mittermayr erfolgt, wird übereinstimmend vom Gemeinderat festgelegt,<br />

dies per Handzeichen zu machen.<br />

Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters auf<br />

• Beitritt der Gemeinde zur Aktion „Junge Gemeinde“<br />

• Bestellung von Frau Daniela Mittermayr zur Gemeindejugendreferentin<br />

mit sofortiger Wirkung wird einstimmig per Handzeichen angenommen.<br />

5. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> über die erfolgte Prüfung<br />

vom 12.04.2012; Kenntnisnahme und Genehmigung des Prüfungsberichtes<br />

Obmann-Stellvertreter GR Norbert Steirl berichtet über Ersuchen des Vorsitzenden über die erfolgte Prüfung<br />

der Gemeindegebarung am 12.04.2012 (Obmann GR Gunar Hackl – SPÖ ist bei der heutigen Sitzung nicht anwesend).<br />

Der Prüfungsausschuss attestiert eine korrekte Führung der Gemeindefinanzen und eine sparsame,<br />

wirtschaftliche und zweckmäßige Führung der Gemeindeangelegenheiten. Es erfolgte eine Kassaprüfung und<br />

eine stichprobenartige Überprüfung der Kassabelege. Der Gemeinderat nimmt das Prüfungsergebnis zustimmend<br />

zur Kenntnis, die Niederschrift wird unterschriftlich genehmigt.<br />

6. Änderung Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Nr. 2 hinsichtlich "Götzendorfer Martin und Kern<br />

Petra, Moosham 4"; Durchführungsbeschluss des Gemeinderates<br />

Vorlage: AV/2012/523<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Martin Götzendorfer und Frau Petra Kern haben um die Umwidmung von Grundstücken bei der Liegenschaft<br />

Moosham 4 angesucht. Sie beabsichtigten die Errichtung eines neuen Wohnhauses südlich des Altbestandes.<br />

Nach Fertigstellung des Neubaues werden sie das alte Wohngebäude abbrechen.<br />

Eine Situierung an der Stelle des Altbaues ist nicht möglich, da während der Bauzeit das Altgebäude noch als<br />

Wohnung dienen muss (für den Liegenschaftsübergeber und die Antragsteller).<br />

Die derzeitige Widmung umfasst nicht den künftigen Bauplatz des Neubaues, weswegen sie um die Erweiterung<br />

der Flächenwidmung ansuchen. Sie nehmen in Kauf, dass nördlich der Liegenschaft eine eventuelle Rücknahme<br />

von Bauland in Grünland erfolgen kann.<br />

Weiters stimmten sie einer Übernahme der Umwidmungskosten zu. Parallel zu dieser Einzelumwidmung erfolgt<br />

die Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes. Da die Antragsteller jedoch mit dem Wohnhausneubau<br />

nicht mehr so lange zuwarten können bis ihr Anliegen im Rahmen der Gesamtüberarbeitung erledigt wird,<br />

ersuchten sie um die Einzelumwidmung.<br />

Vorhaben:<br />

Der in der beiliegenden Plandarstellung abgegrenzte Planungsraum befindet sich am südlichen Rand des landwirtschaftlichen<br />

Weilers Moosham.<br />

Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1215 m² (ca. 309 m² Rückwidmung und ca. 906 m²<br />

Neuwidmung).<br />

Anlass der geplanten Änderung ist die beabsichtigte Errichtung eines neuen Wohnhauses im südlichen Bereich<br />

der Umwidmungsfläche. Es ist geplant, das dzt. in diesem Bereich bestehende Wohnhaus nach Errichtung des<br />

neuen Gebäudes abzubrechen. Die gegenständliche Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

Nr.1 als Bereich mit eingeschränkter Siedlungsentwicklung mit der Festlegung „gewidmetes Bauland ohne Erweiterungsmöglichkeit<br />

bzw. Abrundungsmöglichkeit“ ausgewiesen.<br />

Die Änderungsfläche grenzt im Westen an eine öff. Gemeindestraße bzw. Bauland Dorfgebiet und ansonsten an<br />

Grünland Land- und Forstwirtschaft.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners:<br />

Nachdem kein neuer Bauplatz geschaffen wird und das Bauland nur unwesentlich um etwa 288m² vergrößert<br />

wird erscheint diese Umwidmung trotz der Festlegung im ÖEK Nr.1 möglich. Eine gesonderte Änderung des<br />

Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist daher nicht erforderlich.<br />

Zur Vermeidung einer ev. zusätzlichen Hauptbebauung soll im nördlichen Bereich der Umwidmungsfläche eine<br />

Schutzzone (Bm 1: Hauptgebäude unzulässig) bis zu den bestehenden Gebäuden ausgewiesen werden.<br />

Seite 8 von 24


Aus Sicht der Ortsplanung bestehen gegen diese geringfügige Arrondierung des Baulandes keine Bedenken.<br />

Aus dem Umgebungsbereich sind keine - im landwirtschaftlichen Außenbereich unüblichen - relevanten Beeinträchtigungen<br />

für die beabsichtigte Umwidmungsfläche zu erwarten. Aus raumplanungsfachlicher Sicht bestehen<br />

gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. §33 Abs.2 Oö. ROG keine Bedenken.<br />

Einleitungsbeschluss des Gemeinderates:<br />

Ist am 25.08.2011 erfolgt (Sitzung- Nr. Gem-5a/2011/4, TOP 4)<br />

Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens:<br />

Während der offenen 4-Wochenfrist für Stellungnahmen zur geplanten Umwidmung sind seitens der Grundbesitzer<br />

und Grundanrainer keine Eingaben eingelangt.<br />

Folgende öffentliche Dienststellen wurden zur Stellungnahme binnen einer Frist von acht Wochen eingeladen:<br />

1. Amt der O.ö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung,<br />

Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (mit 6-facher Planausfertigung samt Stellungnahme des Ortsplaners, Grundlagenforschung)<br />

2. Oö. Umweltanwaltschaft, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />

3. Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Haslacher Straße 4, 4150 Rohrbach<br />

4. Landwirtschaftskammer für OÖ – Bezirksstelle Rohrbach, Linzer Straße 13, 4150 Rohrbach<br />

5. Kammer für Arbeiter und Angestellte, Volksgartenstraße 40, 4021 Linz<br />

6. Gemeinde Auberg, Hollerberg 9, 4171 Auberg<br />

7. Gemeinde Berg bei Rohrbach, Bahnhofstraße 29, 4150 Rohrbach<br />

8. Stadtgemeinde Rohrbach in OÖ, Stadtplatz 1-2, 4150 Rohrbach<br />

9. Gemeinde Sarleinsbach, Seilerstätte 11, 4152 Sarleinsbach<br />

10. Gemeinde Hörbich, Schulstraße 2, 4132 Lembach<br />

11. Gemeinde Altenfelden, Veldenstraße 3, 4121 Altenfelden<br />

12. Gemeinde Neufelden, Markt 22, 4120 Neufelden<br />

13. Telekom Austria, Ressourcenmanagement, Anastasius-Grünstraße 5, 4020 Linz<br />

14. Energie AG Oberösterreich, Hanriederstraße 38, 4150 Rohrbach<br />

Folgende Stellungnahmen sind beim Gemeindeamt eingelangt:<br />

Wirtschaftskammer OÖ, 15.02.2012, GZ Gk/Löfler<br />

Stadtgemeinde Rohrbach, 22.02.2012, Bau-2/278-2012-Ga<br />

Gemeinde Berg b. R., 15.02.2012, 031-1/4/2012<br />

Gemeinde Auberg, 09.02.2012, Bau-222-2012<br />

Gemeinde Neufelden, 10.02.2012, 031-2/2012<br />

In sämtlichen Stellungnahmen wird eine Zustimmung zur geplanten Änderung bekannt gegeben.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beantragten Flächenwidmungsplanänderung.<br />

Beratung:<br />

Der Gemeinderat kommt aufgrund des geschilderten Sachverhaltes durch Bgm. Reiter zur Ansicht, dass der<br />

Durchführungsbeschluss gefasst werden kann. Nachdem es gegen die beabsichtigte Umwidmung keine Einwände<br />

gibt, sei eine Versagung nicht gerechtfertigt.<br />

Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters, den Durchführungsbeschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2<br />

– Änderung Nr. 13 zu fassen, wird einstimmig mittels Handzeichen angenommen.<br />

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7. Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die (Teil)Grundstücke 5002/1 und 5002/3, jeweils<br />

KG <strong>Arnreit</strong>, von derzeit Günland in künftig Bauland mit der Widmung "Dorfgebiet";<br />

Grund des Umwidmungsantrages: Wohnhausneubau in Humenberg 3 - Cornelia Bernecker;<br />

Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat<br />

Vorlage: AV/2012/529<br />

Sachverhalt:<br />

Frau Anna Bernecker und Herr Rene Bernecker, beide wh. in Humenberg 3, 4122 <strong>Arnreit</strong>, haben mit Eingabe<br />

vom 16.04.2012 um die Umwidmung der Grundstücke 5002/1 und 5002/3 angesucht.<br />

Begründung: Frau Cornelia Bernecker, ebenfalls wh. in Humenberg 3, möchte so rasch als möglich auf dem<br />

Grundstück Nr. 5002/1 unmittelbar südlich und im Anschluss an den Altbestand ein neues Wohnhaus errichten.<br />

Die dafür notwendige Baufläche scheint im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan jedoch nicht zur Gänze auf.<br />

Das Planungsgebiet auf dem Grundstück Nr. 5002/3 umfasst eine Fläche von ca. 275 m² südlich der bestehenden<br />

Baulandwidmung.<br />

Die Eigentumsverhältnisse werden in nächster Zeit durch notarielle Verträge lt. Angabe von Frau Cornelia Bernecker<br />

neu geregelt. Die Aufschließungen der Bauparzellen sind durch Bestand gegeben bzw. sind ggfs. durch<br />

grundbücherliche Eintragung sicherzustellen.<br />

Das Planungsgebiet umfasst auch das Grundstück Nr. 5002/3 und ist derzeit als eigenständige Parzelle ausgewiesen,<br />

jedoch nicht von einer Baulandwidmung erfasst. Auch hier besteht der Wunsch, dass diese Parzelle im<br />

Ausmaß von 300 m² in Dorfgebiet umgewidmet wird, zumal der Eigentümer dieser Parzelle (Rene Bernecker)<br />

in absehbarer Zeit eine Bebauung auf den Parzellen 5002/3 und 5002/2 plant.<br />

Stellungnahme des Ortsplaners DI Max Mandl:<br />

Die umzuwidmende Fläche grenzt an zwei Seiten an bestehendes Bauland und umfasst zudem lediglich ca.<br />

570m². Die Änderung entspricht daher den Zielen und Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Aus<br />

Sicht der Ortsplanung bestehen gegen diese geringfügige Arrondierung des Baulandes keine Bedenken.<br />

Aus dem Umgebungsbereich sind keine relevanten Beeinträchtigungen für die beabsichtigte Umwidmungsfläche<br />

zu erwarten.<br />

Unter der Berücksichtigung des ergänzend vom Gemeindeamt beizubringenden Erhebungsblattes bestehen aus<br />

raumplanungsfachlicher Sicht gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. §33 Abs.2 Oö. ROG keine<br />

Bedenken.<br />

Parallel zu dieser Einzelumwidmung erfolgt die Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes. Da die<br />

Antragsteller jedoch mit dem Wohnhausneubau nicht mehr so lange zuwarten können bis ihr Anliegen im Rahmen<br />

der Gesamtüberarbeitung erledigt wird, ersuchen sie um die Einzelumwidmung.<br />

Lageplan der beabsichtigten Umwidmung:<br />

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Beschlussvorschlag:<br />

Der Gemeinderat genehmigt die Einleitung der beantragten Flächenwidmungsplanänderung Nr. 2.14.<br />

Beratung:<br />

Der vorliegende Sachverhalt wird vom Gemeinderat detailliert besprochen, die Planunterlagen des Ortsplaners<br />

visuell mit Beamer vorgestellt. Der Vorsitzende informiert darüber hinaus den Gemeinderat darüber, dass die<br />

Bauwerber Bernecker so rasch als möglich mit der Bebauung beginnen möchten. Um den Bauwerbern diese<br />

Möglichkeit zu eröffnen, wird auch eine Einzeländerung neben der derzeit laufenden Gesamtüberarbeitung des<br />

Flächenwidmungsplanes durchgeführt. Bgm. Reiter legt Wert darauf festzustellen, dass die Kosten des Verfahrens<br />

die Antragsteller übernehmen müssen.<br />

Das Ergebnis der Beratung innerhalb des Gemeinderates zusammenfassend kann festgestellt werden, dass<br />

grundsätzlich keine Bedenken oder Einwände die Einleitung des Umwidmungsverfahrens hindern.<br />

Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />

Über Antrag des Bürgermeisters Johann Reiter wird einstimmig mittels Handzeichen beschlossen, das Verfahren<br />

zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 Änderung Nr. 14 zu beschließen.<br />

8. Verbreiterung des öffentliches Weges Parz. Nr 3025 KG <strong>Arnreit</strong> (Zufahrt zur Kompostieranlage<br />

in Neundling); Grundsatzbeschluss über den beabsichtigten Grundankauf von den Ehegatten<br />

Wiener, Getzing 1 und Franz Azesberger, Getzing 3<br />

Vorlage: AV/2012/531<br />

Sachverhalt:<br />

Herr Hofer als Betreiber der Kompostieranlage Neundling beabsichtigt, die Kompostieranlage im Rahmen einer<br />

Vereinbarung mit dem Bezirksabfallverband zu vergrößern. Er kommt im Großen und Ganzen einer behördlichen<br />

Auflage nach, um die Entsorgung und Verwertung von Bioabfall der Gemeinden Berg b. R., Rohrbach und<br />

<strong>Arnreit</strong> weiterhin sicherzustellen.<br />

Über die Kosten der Erweiterung inkl. Errichtung einer neuen Zufahrt gibt es ein Übereinkommen zwischen<br />

BAV und Stadtgemeinde Rohrbach (ist nicht beim BAV Mitglied). Die Interessen der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> und<br />

Berg werden vom BAV wahrgenommen, weil Mitglied beim BAV.<br />

Die Gemeinden Berg und <strong>Arnreit</strong> haben für die Verbreiterung der neuen Zufahrt zur Kompostieranlage die dafür<br />

notwendigen Grundstücke von den Besitzern auf ihre Kosten anzukaufen.<br />

In der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> sind Franz Azesberger, Getzing 3 und die Ehegatten Maximilian und Barbara Wiener<br />

(ehemals Gattringer), Getzing 1 betroffen.<br />

Die Errichtungskosten der Straße werden im Gesamterweiterungskonzept des BAV berücksichtigt, wobei auf<br />

die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> ein Anteil von 14 % entfällt.<br />

Bgm. Reiter hat im Vorfeld mit den Grundeigentümern Wiener und Azesberger Kontakt aufgenommen, wobei<br />

sie einem Grundverkauf zur Verbreiterung der Zufahrt zustimmen, wenn das Teilstück des derzeitigen Schotterweges<br />

von der Ortschaft Getzing bis zur Brücke über die B 127 asphaltiert wird. Darüber wollen sie die Zustimmung<br />

der betroffenen Gemeinderäte, so Bgm. Reiter in seinem Statement.<br />

Wegen der Grundkosten müsse man sich an den Einlösepreisen für die Umfahrung Getzing orientieren. Diese<br />

Preise lagen in etwa bei 4 Euro / m².<br />

Der Gemeinderat soll einen Grundsatzbeschluss über die Konditionen und Bedingungen für den Grundankauf<br />

fassen, ehe konkret die weitere Vermessung und die Realisierung des Projektes gemeinsam mit der Gemeinde<br />

Berg, BAV und Stadtgemeinde Rohrbach in Angriff genommen wird.<br />

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Folgender Lageplan dient zur Veranschaulichung der betroffenen Zufahrt:<br />

tung:<br />

Auf Anfrage wird festgestellt, dass maximal 400 m² Grund für die Verbreiterung des Weges auf Anreiter Gemeindegebiet<br />

notwendig seien (genaue Vermessung noch nicht gemacht). Grundsätzlich wird die Forderung der<br />

Grundeigentümer Wiener/Azesberger vom Gemeinderat mit Verständnis aufgenommen, zumal es bei der Benützung<br />

des Weges zu starker Staubentwicklung kommt, und die Wohnqualität in Getzing dadurch beeinträchtigt<br />

wird.<br />

Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />

Bürgermeister Johann Reiter stellt den Antrag, mit den Grundeigentümern Wiener und Franz Azesberger in<br />

Grundankaufsverhandlungen zu treten, wobei als Richtmaß ein Grundpreis von 4,00, maximal 6,00 Euro / m²<br />

zugrunde gelegt werden soll.<br />

Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig mittels Handzeichen angenommen.<br />

9. Sanierung der Dorfstraße <strong>Arnreit</strong> nach Kanalbauvorhaben; Genehmigung eines Finanzierungsplanes<br />

und Beauftragung von Baufirmen für die Bauleistungen<br />

Vorlage: AV/2012/526<br />

Sachverhalt:<br />

Nach dem Kanalbau in der Dorfstraße <strong>Arnreit</strong> (GW Katzenbach-Daim) stehen die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung,<br />

die Erneuerung der Straßen-Oberflächenentwässerung, eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung<br />

sowie die Neugestaltung der Straße an. Eine bloße Sanierung der Kanalkünetten ist undenkbar, zu schadhaft<br />

ist der derzeitige Straßenzustand. Geplant ist die Vergabe der Bauleistung an die Fa. Hehenberger, 4153<br />

Peilstein, die ohnehin schon die Kanalbauarbeiten durchführt. Preisbasis bildet das Hauptangebot für den Kanalbau<br />

BA 06.<br />

A) Straßensanierung<br />

Im Rahmen der Baumaßnahmen soll auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden sowie ein Leerrohr für<br />

Stromversorgung(Glasfaserkabel) eingelegt werden, damit bei späterem Bedarf die Straße nicht mehr aufgegraben<br />

werden muss.<br />

Seite 12 von 24<br />

Bera


Vom WEV Oberes Mühlviertel wurde eine Kostenschätzung für die Generalsanierung der Dorfstraße gemacht:<br />

Straßenbaumaßnahmen lt. Kostenvoranschlag WEV € 97.500,00<br />

Straßenbeleuchtung € 9.000,00<br />

Summe Ausgaben € 106.500,00<br />

Finanzierungsdarstellung:<br />

BZ Mittel (Genehmigung noch ausständig) ................................................................... € 20.000,00<br />

Land OÖ Straßenbau (alte B 127) .................................................................................. € 30.000,00<br />

Zuführung Verkehrsflächenbeiträge .............................................................................. € 1.500,00<br />

Beihilfe Straßenbauabteilung (Personalkostenübernahme) ........................................... € 20.000,00<br />

Rücklage Gemeindestraßenbau ...................................................................................... € 35.000,00<br />

Summe Einnahmen ...................................................................................................... € 106.500,00<br />

Die politisch zugesicherten BZ Mittel müssen noch mit dem Gemeindereferenten abgestimmt werden und dann<br />

ein offizielles Ansuchen dazu eingebracht werden.<br />

Hinsichtlich der Personalbeistellung durch das Land OÖ wurde nach Intervention durch Bgm. Reiter mit LH-<br />

Stv. Franz Hiesl eine Einigung erzielt. Er übernimmt die Personalkosten zur Gänze.<br />

Eine Beschlussfassung dieser Finanzierungsdarstellung kann daher nur unter der Bedingung einer positiven BZ-<br />

Entscheidung erfolgen.<br />

B) Erneuerung der Wasserleitung<br />

Neben der Sanierung der Straßenanlage scheint die Erneuerung der alten Wasserversorgungsleitungen in Straßenbereich<br />

der Dorfstraße unausweichlich. Teils sind noch Eternitrohre verlegt, auch PVC- sowie Eisengussleitungen<br />

sollen noch als Bestand eingebaut sein. Die Dimensionierung jedenfalls ist mit teilweise DN 50 zu klein,<br />

die Versorgung eines Hydranten ist hier nicht mehr ausreichend.<br />

Die Straßensanierung ist Anlass, die Wasserversorgungsleitungen zu erneuern. In jenen Bereichen, in denen die<br />

Wasserleitungen durch den Kanalbau ersetzt werden müssen, sind diese Kosten auch auf den Kanal anrechenbar.<br />

Außerhalb dieser Zonen sind die Kosten dem Bereich Wasserversorgung – Instandhaltung zuzuordnen. Ein<br />

entsprechendes außerordentliches Projekt ist dafür vorzusehen.<br />

Kosten:<br />

Der Kostenpunkt der Wasserleitungserneuerung liegt bei 20.000 Euro (Kostenschätzung durch Büro Eitler).<br />

Kosten Wasserleitungserneuerung: ............................................................................ € 20.000,00<br />

Finanzierungsdarstellung:<br />

Erweiterungsrücklage WVA ......................................................................................... € 20.000,00<br />

Summe Einnahmen ...................................................................................................... € 20.000,00<br />

Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Durchführungsbeschlüsse sowie die Finanzierungsdarstellungen beider<br />

Projekte zu genehmigen und die Vergabe der Bauleistungen an die Firma Hehenberger zu vergeben.<br />

Beratung:<br />

Der gegenständliche Sachverhalt wird vom Gemeinderat eingehend beraten und zur Kenntnis genommen.<br />

Auf Anregung von GV Augustin Gahleitner wird die Alternative „Pflasterung statt Asphaltierung) besprochen.<br />

Dazu wird festgestellt, dass einer Preisauskunft der Fa. Held & Franke zufolge eine Pflasterung der Straße ca.<br />

30 Euro / m² OHNE Material kosten würde. Aufgerechnet auf das ggst. Straßenbauprojekt würde das eine Verteuerung<br />

von ca. 15.000 Euro bedeuten. Zudem sei bei einer Pflasterung in einem Zeitraum von drei Wochen<br />

die Straße überhaupt nicht befahrbar, was besonders für die Firmen Anreiter und Wamprechtshammer unzumutbar<br />

sei.<br />

GR Franz Furtmüller merkt an, dass es nicht zu verantworten sei, wenn einerseits kaputte Straßen wegen Geldmangel<br />

nicht saniert werden können, und andererseits unnötig viel Geld in die Straßensanierung gesteckt werde.<br />

Aus diesem Grund sieht sich der Gemeinderat veranlasst, von dieser Variante Abstand zu nehmen.<br />

Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters auf Vergabe der Bauleistungen an die Firma Hehenberger sowie die Genehmigung<br />

der vorgestellten Finanzierungspläne zu diesem Bauprojekt wird einstimmig mittels Erheben der Hand<br />

angenommen.<br />

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10. Errichtung einer Siedlungsstraße in der Ortschaft Liebenstein; Vergabe der Bauleistungen für<br />

Oberflächenentwässerung und Straßenfrostkoffer<br />

Vorlage: AV/2012/527<br />

Sachverhalt:<br />

Mit der Herstellung des Unterbauplanums für die neuen Siedlungsstraßen in Liebenstein wurde im Vorjahr die<br />

Firma Held und Franke beauftragt. Nach Einbau aller Kanal- und Wasserleitungen sowie sonstiger Versorgungsleitungen<br />

sind die restlichen Bauleistungen fällig für:<br />

• Straßeneinlaufschächte<br />

• Oberflächenentwässerung<br />

• Errichtung des Straßenfrostkoffers<br />

Die Bauleistungen beinhalten alle Straßenstücke, die vom Grundeigentümer Hartl an die Gemeinde kostenlos<br />

abgetreten wurden sowie den Gehsteig entlang des GW Hölling. Es sind somit auch jene Teilstücke im Bauumfang<br />

enthalten, die derzeit noch außerhalb der gewidmeten Bauflächen liegen.<br />

Über diese geplanten Leistungen wurde ein Angebot bei der Firma Held und Franke (als Nachtrag zum bestehenden<br />

Hauptangebot über die Erdbaumaßnahmen) eingeholt. Das Ergebnis liegt folgender Maßen vor (Angebot<br />

vom 20.04.2012, Nr. 2011HFLI2674-A):<br />

Baustellengemeinkosten: € 2.209,63<br />

Entwässerung- und Kabelgrabarbeiten € 5.493,67<br />

Kanalisation € 4.690,15<br />

Straßeninstandsetzungen € 50.190,00<br />

Baustellenentsorgung und Transporte € 52,00<br />

Regieleistungen € 2.996,50<br />

Summe Angebot Firma Held & Franke € 65.631,95<br />

+ 20 % MWSt € 13.126,39<br />

Bruttosumme € 78.758,34<br />

Das Angebot wurde vom Zivilingenieurbüro Eitler&Partner geprüft.<br />

Bei Ausarbeitung des Projektes wurde mit geschätzten Kosten von 108.500 Euro gerechnet.<br />

Derzeit ist unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen und der noch zu erwartenden Zahlungen (lt.<br />

Angeboten) mit Ausgaben in der Höhe von 111.300 Euro zu rechnen.<br />

Eine gesicherte Finanzierung liegt jedoch nur über 99.700 EURO vor! Diese setzt sich zusammen aus:<br />

Rückersatz Vermessungskosten € 2.981,11<br />

Umwidmungsbeitrag € 41.700,00<br />

Verkehrsflächenbeitrag € 7.759,31<br />

Aufschließungsbeitrag oHH € 5.478,10<br />

Zwischensumme Einnahmen € 57.918,52<br />

Landesbeitrag 40 % der anrechenbaren Kosten € 41.754,00<br />

Summe gesicherte Einnahmen € 99.672,52<br />

Es muss vor Vergabe des Bauauftrages sichergestellt werden, dass auch die Restfinanzierung bewerkstelligt<br />

werden kann.<br />

Dies könnte unter anderem durch den Wegfall des Gehsteigbaues erfolgen.<br />

Damit die Bauleistungen ohne Zeitverzug umgesetzt werden können, ist die Vergabe und Finanzierungsentscheidung<br />

durch den Gemeinderat erforderlich.<br />

Beratung:<br />

Hinsichtlich der Sicherstellung einer Finanzierung kommt der Gemeinderat nach ausführlicher Beratung zum<br />

Ergebnis, dass der vorgesehene Gehsteigbau vorerst entfallen soll. Es sei auch nicht unbedingt erforderlich, weil<br />

ja im Anschluss Richtung B 127 noch kein Gehsteig vorhanden ist. Zusätzlich könnte bei der Anbindung der<br />

neuen Straße an den bestehenden Weg Richtung <strong>Arnreit</strong> gespart werden (nicht so breit ausführen, vorerst weni-<br />

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ger Schottereinbau). Die damit eingesparten Errichtungskosten sollen die Finanzierung des restlichen Projektes<br />

ermöglichen.<br />

Einer Vergabe an die Baufirma Held & Franke im Rahmen eines Anhängeverfahrens zum bestehenden Bauauftrag<br />

kann zugestimmt werden.<br />

Antrag des Bürgermeisters:<br />

1) Vergabe der Bauleistungen an die Firma Held & Franke gemäß Angebot vom 20.04.2012, Nr.<br />

2011HFLI2674-A<br />

2) Einschränkung der Bauleistungen (kein Gehsteigbau, Einsparungen bei Anbindung neue Siedlungsstraße<br />

an bestehenden Fahrweg nach <strong>Arnreit</strong>), um die Sicherstellung der Finanzierung zu gewährleisten<br />

Abstimmungsergebnis<br />

Einstimmige Annahme des Antrages mittels Erheben der Hand.<br />

11. Erweiterung der Wasserversorgung BA 03 und Abwasserbeseitigung BA 11 in Liebenstein; Beschluss<br />

über die Finanzierung des Erweiterungsprojektes<br />

Vorlage: AV/2012/533<br />

Sachverhalt:<br />

Zur Erschließung der neuen Siedlung Liebenstein ist die Erweiterung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung<br />

erforderlich. Folgende Baukosten und Finanzierungsvorschläge liegen dazu zur Beratung und Genehmigung<br />

vor:<br />

A) Wasserversorgung BA 03:<br />

Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten € 67.845,00<br />

Überprüfungsmaßnahmen € 655,00<br />

Planung € 6.300,00<br />

Bauleitung € 9.900,00<br />

Baustellenkoordination € 300,00<br />

Vermessung € 1.000,00<br />

Koordinative Erfassung € 1.000,00<br />

Sonstige Auslagen € 1.000,00<br />

Diverse Nebenarbeiten € 2.000,00<br />

Summe Ausgaben: € 90.000,00<br />

Finanzierung:<br />

Landesförderung € 0,00<br />

Bundesförderung € 14.900,00<br />

Wasseranschlussgebühren<br />

(6 Bauwerber a` PA 2.500,00 € 15.000,00<br />

Restfinanzierung über Rücklage € 60.100,00<br />

Summe Einnahmen € 90.000,00<br />

B) Abwasserentsorgung BA 11<br />

Erd-, Baumeisterarbeiten € 98.849,69<br />

Überprüfungsmaßnahmen € 3.174,00<br />

Planung € 12.600,00<br />

Bauleitung € 19.800,00<br />

Baustellenkoordination € 600,00<br />

Vermessung € 1.500,00<br />

Koordinative Erfassung € 1.000,00<br />

Sonstige Auslagen € 1.000,00<br />

Diverse Nebenarbeiten € 2.476,31<br />

Summe Ausgaben: € 141.000,00<br />

Finanzierung:<br />

Landesförderung € 0,00<br />

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Bund Sockelförderung / Laufmeterförderung € 26.400,00<br />

Kanalanschlussgebühren<br />

(6 Bauwerber a` PA 4.500,00 € 27.000,00<br />

Offenes Darlehen von BA 06 € 87.600,00<br />

Summe Einnahmen € 141.000,00<br />

Die Summen sind Nettobeträge – Vorsteuerabzug ist bereits in den Summen berücksichtigt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die Finanzierungspläne werden vom Gemeinderat genehmigt. Sie sind im Rahmen eines Nachtragsvoranschlages<br />

im außerordentlichen Haushalt zu berücksichtigen.<br />

Beratung:<br />

Es wird festgehalten, dass die Gemeinde zwischenzeitlich um Fördermittel des Bundes angesucht hat, und zwar<br />

sowohl für die WVA als auch für die ABA. Es kann derzeit nicht vorausgesehen werden, ob und wann die Gemeinde<br />

die Basisförderung + Laufmeterförderung für die Bauprojekte erhalten wird. Nichts desto Trotz wird die<br />

Gemeinde die Bauleistungen umsetzen müssen, damit die Infrastruktureinrichtungen für die schon genehmigten<br />

Bauvorhaben realisiert werden können. Bei Ausbleiben der geplanten Bundesförderung müssen neue Finanzierungspläne<br />

genehmigt werden.<br />

Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung der ggst. Finanzierungspläne für die Erweiterung der WVA<br />

BA 03 und der ABA BA 11 wird vom Gemeinderat mittels Handzeichen einstimmig angenommen.<br />

12. Erweiterung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Siedlung Liebenstein; Abschluss von<br />

Bauverträgen mit der Firma Hehenberger BauGmbH, 4153 Peilstein<br />

Vorlage: AV/2012/524<br />

Sachverhalt:<br />

Der Gemeinderat hat am 22.03.2012 die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten sowie der Installationsarbeiten<br />

für die Erweiterung der Kanalisation und der Wasserversorgung an die Firma Hehenberger, BauGmbH,<br />

Rinnmühle 1, 4153 Peilstein, beschlossen.<br />

Für die Bauausführung ist der Abschluss von Bauverträgen zweckmäßig und notwendig, den Förderstellen des<br />

Landes müssen die Bauverträge im Siedlungswasserbau vorgelegt werden.<br />

Das Büro Eitler und Partner hat die Bauverträge ausgearbeitet und es liegen folgende Entwürfe zur Beratung<br />

und Genehmigung auf:<br />

„Wasserversorgungsanlage <strong>Arnreit</strong> - BA 03“<br />

Bauvertrag zwischen<br />

Auftraggeber (AG) Auftragnehmer (AN)<br />

Gemeinde <strong>Arnreit</strong> Hehenberger Baugesellschaft<br />

<strong>Arnreit</strong> 13 GmbH & Co KG<br />

4122 <strong>Arnreit</strong> Rinnmühle 1<br />

Bezirk Rohrbach, Oberösterreich 4153 Peilstein<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

wird nachfolgender Werkvertrag geschlossen:<br />

Dem AN wird die Ausführung der Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten für das Bauvorhaben „Wasserversorgungsanlage<br />

<strong>Arnreit</strong> - BA 03“ gem. Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2012 übertragen.<br />

Vertragsbestandteile<br />

Als Vertragsbestandteile gelten in nachstehender Reihenfolge und Rangfolge:<br />

der gegenständliche Bauvertrag<br />

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das Angebot der Hehenberger Baugesellschaft GmbH & Co KG, Rinnmühle 1, 4153 Peilstein vom 20.03.2012 (basierend<br />

auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />

Pläne:<br />

lt. Beilagen der Ausschreibung<br />

Sonstige Unterlagen:<br />

a) Projekt „Wasserversorgsanlage <strong>Arnreit</strong> - Detailprojekt 2011, Erweiterung Liebenstein“<br />

b) Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Grund- und<br />

Trinkwasserwirtschaft<br />

betreffend der Zustimmung zur Vergabe vom 12.04.2012<br />

GTW-610 287/1-2012-Mad/Maa<br />

c) Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid Amt der O.ö. Landesregierung vom 13.04.2012, Wa-2012-<br />

602877/7-Sg/Ka<br />

Sämtliche Einheitspreise des Angebotes für das gegenständliche Bauvorhaben wurden vor Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer<br />

nochmals überprüft und als bindend anerkannt. Nachforderungen für zu niedrig kalkulierte Positionen<br />

werden daher nachträglich nicht anerkannt. Es wird seitens des Auftragnehmers ausdrücklich erklärt, dass dem gegenständlichen<br />

Angebot kein Irrtum zugrunde liegt.<br />

Anlagen: keine<br />

Die ÖNORMen mit technischen Inhalten, subsidär die DIN-Normen, jedenfalls aber die Regeln der Technik.<br />

Die auf die Leistungserbringung anwendbaren ÖNORMen mit vornormierten Vertragsinhalten (Werkvertragsnormen) der<br />

Serie B 22xx.<br />

Die ÖNORMen B 2110 (Ausgabe 2011-03-01)<br />

B 2111 (Ausgabe 2007-05-01)<br />

Vertretung der Vertragspartner<br />

1.1 Der AG wird vertreten durch: Herrn Johann Reiter, Bürgermeister<br />

Bauleitung: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />

Baustellen- und Planungskoordinator: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />

Die oben angeführten Vertreter sind berechtigt im Namen und auf Rechnung des AG zu handeln. Insbesonders sind<br />

sie berechtigt, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Regieleistungen anzuordnen. Die Vertreter sind<br />

weiters zum Empfang von Erklärungen des AN an den AG berechtigt und diese gelten wie beim AG eingegangen.<br />

Der AN wird vertreten durch:<br />

Bauleiter:<br />

Polier:<br />

Vergütung<br />

1.1 Preisart<br />

Als Vergütung für die unter Pkt. 1 bezeichnete und<br />

unter Pkt. 2 beschriebene Leistung wird die<br />

Auftragssumme gem. LV vom 20.03.2012 (inkl. 7,5 % NL) € 41.290,03<br />

+ gesetzlicher USt. von 20 % € 8.258,,01<br />

Summe € 49.548,04<br />

vereinbart.<br />

Es liegt ein Einheitspreisvertrag vor.<br />

Die Vergütung erfolgt nach den abzurechnenden Massen (Aufmaß) mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen<br />

laut LV vom 20.03.2012 (basierend auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />

Sonstige Vergütungsvereinbarungen: Keine<br />

Folgende Leistungen werden vom AN anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt:<br />

Lt. Leistungsgruppe SG 01 Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />

Preisveränderungen<br />

Die angebotenen Preise gelten als Veränderliche Preis.<br />

Die Preisumrechnung erfolgt nach den Werten der Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau.<br />

Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Ausgabe 2007-05-01).<br />

Die Preisbasis ist der 21.12.2009 (Datum des Hauptangebotes).<br />

Fällt der Stichtag für die Preisumrechnung in einen Zeitraum zwischen zwei Leistungsfeststellungen, wird falls sich<br />

die Leistung vor bzw. nach dem Stichtag nicht mehr feststellen lässt, die Leistung linear interpoliert.<br />

Leistungsänderungen - zusätzliche Leistungen<br />

gem. Pkt. 7 (ÖNORM B 2110 i.d.g.F.)<br />

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Für durch den AG oder dessen Vertreter (siehe Punkt 3) angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich<br />

vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige durch den AN ein<br />

Anspruch auf angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AN hat dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot<br />

zu legen.<br />

Stellt sich bei einem Einheitspreisvertrag (Pkt. 4.1) im Sinne des §1170a (2) ABGB eine Überschreitung des vereinbarten<br />

Entgeltes als unvermeidlich heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem<br />

eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2)<br />

ABGB ist nicht auf Leistungen gem. Pkt. 4.4.1 anzuwenden.<br />

Jene Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüfbar sind, z. B. Erschwernisse, Bodenverhältnisse, etc.<br />

sind im angefallenen Ausmaß im Bautagebuch festzuhalten, mittels Digitalfoto zu belegen und eine Bestätigung<br />

der Bauleitung dafür einzuholen. Nicht bestätigte Leistungen werden nicht anerkannt.<br />

Rechnungslegung<br />

Es gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der Leistungen gelegt werden.<br />

Rechnungen (Zahlungsaufforderungen) sind so zu legen, dass sie jeweils die gesamte Abrechnung bis zum Rechnungsstichtag,<br />

abzüglich bereits erhaltener Zahlungen, enthalten. In jeder Rechnung (Zahlungsaufforderung) wird die<br />

USt. gesondert ausgewiesen.<br />

Regieleistungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.<br />

Zahlungsfristen und Konditionen<br />

Als Zahlungsfrist für:<br />

� Teilrechnungen gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber oder dessen Vertreter als vereinbart<br />

� Schluss- und Teilschlussrechnungen sind innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber<br />

oder dessen Vertreter als vereinbart (abweichend von der ÖNORM 2110, Ausgabe 2011-03-01)<br />

Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen<br />

nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.<br />

Sonstige Vereinbarungen: Keine<br />

Fristen<br />

1.1 Ausführungsfristen<br />

Die Ausführung ist zu beginnen:<br />

� Voraussichtlicher Baubeginn: 16.04.2012<br />

� Fertigstellungstermin: 29.06.2012<br />

Die oben angeführten Fristen bzw. der Terminplan lt. Pkt. D7 des Angebotes sind bei der Erstellung des Bauzeitplanes<br />

zu berücksichtigen. Dieser ist 14 Tage nach Bauvertragsunterzeichnung beim AG um Genehmigung einzureichen.<br />

Als verbindliche Zwischentermine werden vereinbart:<br />

Zwischentermin: keine<br />

Übernahme<br />

1.1 Es wird eine förmliche Übernahme vereinbart.<br />

Die Fertigstellung der Leistung ist dem AG ehestens unter Beifügung der Aufforderung zur Übernahme anzuzeigen.<br />

Der AG hat die Leistung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen.<br />

Kommt der AG der Aufforderung zur Übernahme nach Ablauf der 30-tägigen Frist nicht nach, gilt die Leistung als<br />

übernommen.<br />

Gewährleistung<br />

1.1 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen der ÖNORM B 2110 i.d. Fassung 01.03.2011.<br />

1.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre.<br />

Gerichtsstand - Schiedsgericht:<br />

1.1 Als Gerichtsstand wird vereinbart: Bezirksgericht Rohrbach<br />

Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse<br />

1.1 Der AN führt Bautagesberichte:<br />

Die Bautagesberichte stehen dem Auftraggeber auf der Baustelle während der normalen Geschäftszeit des Auftragnehmers<br />

zur Einsicht und für allfällige Eintragungen zur Verfügung.<br />

Besonderheiten der Baustelle<br />

Keine<br />

Sicherstellung<br />

1.1 Kaution<br />

Wurde keine vereinbart<br />

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1.2 Der Deckungsrücklass (Teilrechnungen) wird in der Höhe von 5 % bar einbehalten.<br />

1.3 Der Haftrücklass (Schlussrechnung und Teilschlussrechnungen) wird in der Höhe von 2 % mittels Bankhaftbrief<br />

belegt.<br />

Sonstige Vereinbarungen<br />

Weiters wird auf die Einhaltung der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung<br />

von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBL.Nr. 259, Verordnung vom 5.06. 1991) hingewiesen.<br />

Der Auftragnehmer erklärt sich mit den vorstehenden Bedingungen vollinhaltlich einverstanden und übernimmt den Auftrag<br />

zur Ausführung.<br />

„Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Arnreit</strong> - BA 11“<br />

Bauvertrag zwischen<br />

Auftraggeber (AG) Auftragnehmer (AN)<br />

Gemeinde <strong>Arnreit</strong> Hehenberger Baugesellschaft<br />

<strong>Arnreit</strong> 13 GmbH & Co KG<br />

4122 <strong>Arnreit</strong> Rinnmühle 1<br />

Bezirk Rohrbach, Oberösterreich 4153 Peilstein<br />

wird nachfolgender Werkvertrag geschlossen:<br />

Gegenstand des Vertrages<br />

Dem AN wird die Ausführung der Erd- und Baumeisterarbeiten für das Bauvorhaben „Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Arnreit</strong><br />

- BA 11“ gem. Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2012 übertragen.<br />

Vertragsbestandteile<br />

Als Vertragsbestandteile gelten in nachstehender Reihenfolge und Rangfolge:<br />

der gegenständliche Bauvertrag<br />

das Angebot der Hehenberger Baugesellschaft GmbH & Co KG, Rinnmühle 1, 4153 Peilstein vom 20.03.2012 (basierend<br />

auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />

Pläne:<br />

lt. Beilagen der Ausschreibung<br />

Sonstige Unterlagen:<br />

d) Projekt „Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Arnreit</strong> - Detailprojekt 2011 – Erweiterung Liebenstein“<br />

b) Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Oberflächengewässerwirtschaft/Abwasserwirtschaft<br />

betreffend der Zustimmung zur Vergabe vom 13.04.2012<br />

OGW-AW-410 024/14-2012-Bi<br />

c) Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid Amt der O.ö. Landesregierung vom 13.04.2012, Wa-2012-<br />

602876/9-Sg/Ka<br />

Sämtliche Einheitspreise des Angebotes für das gegenständliche Bauvorhaben wurden vor Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer<br />

nochmals überprüft und als bindend anerkannt. Nachforderungen für zu niedrig kalkulierte Positionen<br />

werden daher nachträglich nicht anerkannt. Es wird seitens des Auftragnehmers ausdrücklich erklärt, dass dem gegenständlichen<br />

Angebot kein Irrtum zugrunde liegt.<br />

Anlagen: keine<br />

Die ÖNORMen mit technischen Inhalten, subsidär die DIN-Normen, jedenfalls aber die Regeln der Technik.<br />

Die auf die Leistungserbringung anwendbaren ÖNORMen mit vornormierten Vertragsinhalten (Werkvertragsnormen) der<br />

Serie B 22xx.<br />

Die ÖNORMen B 2110 (Ausgabe 2011-03-01)<br />

B 2111 (Ausgabe 2007-05-01)<br />

Vertretung der Vertragspartner<br />

1.4 Der AG wird vertreten durch: Herrn Johann Reiter, Bürgermeister<br />

Bauleitung: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />

Baustellen- und Planungskoordinator: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />

Die oben angeführten Vertreter sind berechtigt im Namen und auf Rechnung des AG zu handeln. Insbesonders sind<br />

sie berechtigt, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Regieleistungen anzuordnen. Die Vertreter sind<br />

weiters zum Empfang von Erklärungen des AN an den AG berechtigt und diese gelten wie beim AG eingegangen.<br />

Der AN wird vertreten durch:<br />

Bauleiter:<br />

Polier:<br />

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Vergütung<br />

1.5 Preisart<br />

Als Vergütung für die unter Pkt. 1 bezeichnete und<br />

unter Pkt. 2 beschriebene Leistung wird die<br />

Auftragssumme gem. LV vom 20.03.2012 (inkl. 7,5 % NL) € 98.849,69<br />

+ gesetzlicher USt. von 20 % € 19.769,94<br />

Summe € 118.619,63<br />

vereinbart.<br />

Es liegt ein Einheitspreisvertrag vor.<br />

Die Vergütung erfolgt nach den abzurechnenden Massen (Aufmaß) mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen<br />

laut LV vom 20.03.2012 (basierend auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />

Sonstige Vergütungsvereinbarungen:<br />

Keine<br />

Folgende Leistungen werden vom AN anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt:<br />

Lt. Leistungsgruppe SG 01 Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />

Preisveränderungen<br />

Die angebotenen Preise gelten als Veränderliche Preis.<br />

Die Preisumrechnung erfolgt nach den Werten der Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau.<br />

Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Ausgabe 2007-05-01).<br />

Die Preisbasis ist der 21.12.2009 (Datum des Hauptangebotes).<br />

Fällt der Stichtag für die Preisumrechnung in einen Zeitraum zwischen zwei Leistungsfeststellungen, wird falls sich<br />

die Leistung vor bzw. nach dem Stichtag nicht mehr feststellen lässt, die Leistung linear interpoliert.<br />

Leistungsänderungen - zusätzliche Leistungen<br />

gem. Pkt. 7 (ÖNORM B 2110 i.d.g.F.)<br />

Für durch den AG oder dessen Vertreter (siehe Punkt 3) angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich<br />

vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige durch den AN ein<br />

Anspruch auf angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AN hat dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot<br />

zu legen.<br />

Stellt sich bei einem Einheitspreisvertrag (Pkt. 4.1) im Sinne des §1170a (2) ABGB eine Überschreitung des vereinbarten<br />

Entgeltes als unvermeidlich heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem<br />

eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2)<br />

ABGB ist nicht auf Leistungen gem. Pkt. 4.4.1 anzuwenden.<br />

Jene Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüfbar sind, z. B. Erschwernisse, Bodenverhältnisse, etc.<br />

sind im angefallenen Ausmaß im Bautagebuch festzuhalten, mittels Digitalfoto zu belegen und eine Bestätigung<br />

der Bauleitung dafür einzuholen. Nicht bestätigte Leistungen werden nicht anerkannt.<br />

Rechnungslegung<br />

Es gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der Leistungen gelegt werden.<br />

Rechnungen (Zahlungsaufforderungen) sind so zu legen, dass sie jeweils die gesamte Abrechnung bis zum Rechnungsstichtag,<br />

abzüglich bereits erhaltener Zahlungen, enthalten. In jeder Rechnung (Zahlungsaufforderung) wird die<br />

USt. gesondert ausgewiesen.<br />

Regieleistungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.<br />

Zahlungsfristen und Konditionen<br />

Als Zahlungsfrist für:<br />

� Teilrechnungen gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber oder dessen Vertreter als vereinbart<br />

� Schluss- und Teilschlussrechnungen sind innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber<br />

oder dessen Vertreter als vereinbart (abweichend von der ÖNORM 2110, Ausgabe 2011-03-01)<br />

Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen<br />

nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.<br />

Sonstige Vereinbarungen:<br />

Keine<br />

Fristen<br />

1.6 Ausführungsfristen<br />

Die Ausführung ist zu beginnen:<br />

� Voraussichtlicher Baubeginn: 16.04.2012<br />

� Fertigstellungstermin: 29.06.2012<br />

Die oben angeführten Fristen bzw. der Terminplan lt. Pkt. D7 des Angebotes sind bei der Erstellung des Bauzeitplanes<br />

zu berücksichtigen. Dieser ist 14 Tage nach Bauvertragsunterzeichnung beim AG um Genehmigung einzureichen.<br />

Als verbindliche Zwischentermine werden vereinbart:<br />

Zwischentermin: keine<br />

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Übernahme<br />

1.7 Es wird eine förmliche Übernahme vereinbart.<br />

Die Fertigstellung der Leistung ist dem AG ehestens unter Beifügung der Aufforderung zur Übernahme anzuzeigen.<br />

Der AG hat die Leistung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen.<br />

Kommt der AG der Aufforderung zur Übernahme nach Ablauf der 30-tägigen Frist nicht nach, gilt die Leistung als<br />

übernommen.<br />

Gewährleistung<br />

1.8 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen der ÖNORM B 2110 i.d. Fassung 01.03.2011.<br />

1.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre.<br />

Gerichtsstand - Schiedsgericht:<br />

1.10 Als Gerichtsstand wird vereinbart: Bezirksgericht Rohrbach<br />

Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse<br />

1.11 Der AN führt Bautagesberichte:<br />

Die Bautagesberichte stehen dem Auftraggeber auf der Baustelle während der normalen Geschäftszeit des Auftragnehmers<br />

zur Einsicht und für allfällige Eintragungen zur Verfügung.<br />

Besonderheiten der Baustelle: Keine<br />

Sicherstellung<br />

1.12 Kaution<br />

Wurde keine vereinbart<br />

1.13 Der Deckungsrücklass (Teilrechnungen) wird in der Höhe von 5 % bar einbehalten.<br />

1.14 Der Haftrücklass (Schlussrechnung und Teilschlussrechnungen) wird in der Höhe von 2 % mittels Bankhaftbrief<br />

belegt.<br />

Sonstige Vereinbarungen<br />

Weiters wird auf die Einhaltung der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung<br />

von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBL.Nr. 259, Verordnung vom 5.06. 1991) hingewiesen.<br />

Der Auftragnehmer erklärt sich mit den vorstehenden Bedingungen vollinhaltlich einverstanden und übernimmt den Auftrag<br />

zur Ausführung.<br />

Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung der Bauverträge mit der Firma Hehenberger, Rinnmühle 1,<br />

4153 Peilstein, wird einstimmig mittels Erheben der Hand angenommen.<br />

13. ABA <strong>Arnreit</strong> BA 11 und WVA <strong>Arnreit</strong> BA 03; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kanaldichtprüfungen<br />

und Dichtprüfungen bei Wasserdruckleitungen)<br />

Vorlage: AV/2012/528<br />

Sachverhalt:<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten für die Errichtung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Siedlung<br />

Liebenstein ist die Dichtprüfung durch eine unabhängige Firma von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben.<br />

Es wurde dazu von der Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, ein Angebot eingeholt (Anbotsdatum:<br />

02.04.2012). Die Vergabe des Auftrages erfolgt gem. Bundesvergabegesetz unter Berücksichtigung der<br />

Schwellenwertverordnung 2009 als Direktvergabe als Anhang zu einer bestehenden Vergabe.<br />

Folgendes Angebotsergebnis liegt vor:<br />

Überprüfungsmaßnahmen Kanal BA 11 € 3.174,00<br />

Überprüfungsmaßnahmen WVA BA 03<br />

für die neuen Wasserleitungen € 655,00<br />

Überprüfungsmaßnahmen WVA BA 03<br />

des Altbestandes in Siedlung Liebenstein nach Aufwand<br />

Die angeführten Preise sind netto zu verstehen.<br />

Die bietende Firma ist beim Kanalbau BA 06, 07 und 09 bereits mit den Prüfmaßnahmen beauftragt worden und<br />

gilt als zuverlässig.<br />

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Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />

Der Antrag des Bürgermeisters auf Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistung (Überprüfungsmaßnahmen) an<br />

die Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, wird mittels Handzeichen einstimmig angenommen.<br />

14. Allfälliges<br />

GV Andrea Hofer<br />

Pachtvertrag mit Herrn Bernhard Wipplinger? Was geschieht weiters?<br />

Die Anfrage wird von Bgm. Reiter insoferne beantwortet, als der bestehende Pachtvertrag für das Grundstück<br />

zwischen Anwesen Leitner und B 127 weiterhin aufrecht bleiben soll. Man könne nie wissen, ob nicht im Zuge<br />

der Ortsplatzgestaltung noch Flächen benötigt werden. Der bestehende Pachtvertrag wurde mit einer Laufzeit<br />

von 99 Jahren mit Kündigungsklauseln und Vorkaufsrecht abgeschlossen.<br />

Ehrenamtsveranstaltung; Sie wird am 18.05.2012 nachgeholt. Seitens der Gemeinde werden in Absprache mit<br />

Initiatorin GV Andrea Hofer 35 Ehrenamtliche aus einer Liste mit allen Vereinen und Institutionen der Gemeinde<br />

eingeladen. In diesem Rahmen wird eine Übung durch die FF <strong>Arnreit</strong> abgehalten.<br />

GV Veronika Azesberger<br />

Errichtung eines neuen Marterls anstelle des alten Spias Marterls; Sie berichtet davon, dass ein neues Marterl<br />

errichtet werden soll. Kostenpunkt: 5.000 Euro. Finanzierung noch offen, aber guter Dinge, dass mit<br />

Sponsoren die notwendigen Gelder aufgetrieben werden. Wer eine gute Idee hat, soll dies an Frau Azesberger<br />

melden. Ein Beschluss des GV liegt bereits vor.<br />

15. Bauprogramm des Wegeerhaltungsverbandes 2012; Vorziehung der Sanierung des GW Kicking<br />

sowie Rückstellung der offenen Forderungen aus dem Jahr 2011 gegenüber dem WEV<br />

Vorlage: AV/2012/534<br />

Sachverhalt:<br />

Am 24.04.2012 fand am Gemeindeamt eine Besprechung mit Vertretern des WEV Oberes Mühlviertel hinsichtlich<br />

des Bauprogrammes für das Jahr 2012 statt.<br />

Es wurde bekannt gegeben, dass für die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> für Straßeninstandsetzung (entspricht Totalsanierung)<br />

90.000 Euro zur Verfügung stehen.<br />

Für die Straßenerhaltung stehen insgesamt 34.000 Euro zur Verfügung, die jedoch schon verbraucht sind (Vorgriffe<br />

im Jahr 2011).<br />

Gegenüber dem WEV hat die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> offene Forderungen in der Höhe von 68.680,68 Euro stehen.<br />

Dies resultiert aus den Straßeninstandsetzungen in Humenberg und Hengstschlag nach den Kanalbauprojekten,<br />

die im Jahr 2011 bereits durchgeführt wurden und erst im Jahr 2012 vorgesehen waren. Die Gemeinde hat diese<br />

Leistungen vorfinanziert. Diese Forderung wäre vereinbarungsgemäß nun zur Rückzahlung durch den WEV<br />

fällig.<br />

Nachdem diese Rückzahlung aber auf den Baukostenrahmen von 90.000 Euro für Straßeninstandsetzung angerechnet<br />

werden muss, bliebe nach Abzug dieser Forderung lediglich ein Betrag von rund 22.000 Euro für 2012<br />

übrig. Mit diesem Betrag kann allerdings keine sinnvolle Straßeninstandsetzung im Jahr 2012 erfolgen.<br />

Dringend notwendig wäre allerdings die Asphaltierung des GW Kicking. Vor Jahren wurde dort Asphaltfräsmaterial<br />

aufgebracht und seitdem liegt der Straßenkörper offen da. Zudem wäre im Ort Kicking eine komplette<br />

Sanierung notwendig. In Summe würde die Straßensanierung GW Kicking zirka 90.000 Euro kosten.<br />

Seitens des WEV wurden der Gemeinde nun folgende Vorschläge unterbreitet:<br />

A) Rückzahlung der offenen Forderung von € 68.680,68; Eine Investition für Straßeninstandsetzung<br />

2012 wäre dann nicht mehr sinnvoll. Sanierung GW Kicking erst 2013 möglich.<br />

B) Rückstellung der Forderung auf das Jahr 2013; damit wären Straßenbaumittel in der Höhe von<br />

90.000 Euro frei und die dringend notwendige Asphaltierung (Sanierung) des GW Kicking (als<br />

Teil des GW Hengstschlag) wäre möglich.<br />

Seite 22 von 24


C) Teilweise Rückzahlung der offenen Forderung 2012 und Rest 2013; damit könnte zumindest ein<br />

Teil der GW-Sanierung Kicking im Jahr 2012 in Angriff genommen werden (z.B. Herstellung der<br />

Schottertragschicht samt Nebenanlagen 2012, Asphaltierung dann 2013); Nachteil: Verteuerung<br />

des Projektes GW-Sanierung Kicking, weil auf zwei Bauetappen aufgeteilt.<br />

Nachdem die Rückstellung einer Forderung gegenüber dem WEV in die Kompetenz des Gemeinderates fällt<br />

und zudem die weitere Vorgangsweise innerhalb der Gemeinde zu klären ist, soll der Gemeinderat über diese<br />

aufgezeigten Varianten beraten und eine Entscheidung herbeiführen.<br />

Beratung:<br />

Nach ausführlicher Diskussion über die Vor-/Nachteile der vorgeschlagenen Varianten kommt der Gemeinderat<br />

zum Ergebnis, dass eine neuerliche Verzögerung der Straßeninstandsetzung GW Kicking nicht mehr in Frage<br />

kommt, und somit die Variante A mit Rückzahlungsaufschub auf 2013 beschlossen werden soll.<br />

In der Diskussion werden mögliche Schwierigkeiten bei der Sanierung im Dorf Kicking besprochen. Bekannt<br />

sei, dass zwei Anrainer sich privat in Grundstücksfragen nicht einig sind und es möglicherweise dadurch zu<br />

Problemen bei notwendigen Grundabtretungen kommen könnte.<br />

Hier besteht innerhalb des Gemeinderates die Ansicht, dass die Sanierung der Straße im Dorf nur dann durchgeführt<br />

werden soll, wenn tatsächlich die Grundabtretungsprotokolle mit Zustimmungen zur unentgeltlichen<br />

Grundinanspruchnahme unterfertigt der Gemeinde vorliegen. Ansonsten wird der GW nur bis Höhe Anwesen<br />

Leitner saniert.<br />

Die Zwischenfinanzierung der offenen Forderung (68.860,68) könne noch im Rahmen eines bestehenden noch<br />

nicht abgeschlossenen Kanalbaudarlehens erfolgen (BA 06).<br />

Antrag:<br />

Es stellt Bürgermeister Johann Reiter den Antrag, die Sanierung des GW Kicking im Jahr 2012 zu realisieren<br />

und dazu von der Rückzahlungsforderung der offenen Baukosten aus 2011 abzusehen und erst 2013 fällig zu<br />

stellen. Zwischenfinanzierung weiterhin über offenes Darlehen BA 06.<br />

Abstimmungsergebnis:<br />

Einstimmige Annahme des Antrages mittels Handzeichen.<br />

16. Genehmigung und Unterfertigung des jüngsten Sitzungsprotokolles des Gemeinderates vom<br />

22.03.2012<br />

Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom<br />

22.03.2012 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />

***********<br />

Seite 23 von 24


Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />

schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:10 Uhr.<br />

………………………………… …………………………………<br />

(Vorsitzender) (Gemeinderat ÖVP)<br />

………………………………… …………………………………<br />

(Schriftführer) (Gemeinderat SPÖ)<br />

Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />

……………………….. keine Einwendungen erhoben wurden.<br />

<strong>Arnreit</strong>, am<br />

Seite 24 von 24<br />

Der Vorsitzende<br />

….…………………………..….

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