VERHANDLUNGSSCHRIFT - Arnreit
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Gemeindeamt <strong>Arnreit</strong><br />
Pol. Bezirk Rohrbach, OÖ.<br />
4122 <strong>Arnreit</strong> 13<br />
<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />
Seite 1 von 24<br />
� (07282) 7013 – Fax: (07282) 7013-20<br />
mail: gemeinde@arnreit.at<br />
DVR. 0059773<br />
aufgenommen bei der am Donnerstag, den 26.04.2012 im Gemeindeamt Sitzungssaal stattgefundenen<br />
öffentlichen Sitzung des Gemeinderates<br />
der Gemeinde <strong>Arnreit</strong><br />
Sitzungsnummer: Gem-5a/2012-3<br />
Beginn: 20:00 Uhr Ende: 22:10 Uhr<br />
Anwesend sind:<br />
Herr Johann Reiter ÖVP<br />
Herr Heinz Gerald Kobler ÖVP<br />
Frau Andrea Hofer ÖVP<br />
Frau Veronika Azesberger ÖVP<br />
Herr Augustin Gahleitner ÖVP<br />
Herr Franz Furtmüller ÖVP<br />
Herr Norbert Steirl ÖVP<br />
Herr Markus Riederer-Winkler ÖVP<br />
Frau Daniela Mittermayr ÖVP<br />
Herr Mag. Helmut Hofer ÖVP<br />
Herr Robert Wakolbinger ÖVP<br />
Herr Ludwig Steininger ÖVP<br />
Herr Georg Gahleitner ÖVP<br />
Herr Markus Falkner ÖVP<br />
Herr Markus Eibl ÖVP<br />
Frau Petra Breuer SPÖ<br />
Herr Markus Kobler ÖVP Vertretung für Herrn Stefan Neumüller<br />
Herr Johann <strong>Arnreit</strong>er ÖVP Vertretung für Herrn Dominik Mittermayr<br />
Herr Peter Sommer SPÖ Vertretung für Herrn Gunar Hackl<br />
Entschuldigt fehlen:<br />
Herr Dominik Mittermayr ÖVP verhindert - Mitteilung eingelangt am 23.04.<br />
Herr Stefan Neumüller ÖVP verhindert; Mitteilung 20.04.2012<br />
Herr Gunar Hackl SPÖ Verhindert - Anruf v. 23.04.<br />
Der Leiter des Gemeindeamtes: Amtsleiter Stefan Königseder<br />
Fachkundige Personen (§ 66 Abs. 2 O.ö.GemO. 1990):<br />
Mitglieder mit beratender Stimme in Ausschüssen (§ 18 Abs. 4 O.ö. GemO. 1990):<br />
Der Schriftführer (§ 54 Abs. 2. O.ö. GemO. 1990): Amtsleiter Stefan Königseder<br />
Sonstige anwesende Personen:<br />
Der Vorsitzende eröffnet um 20:00 Uhr die Sitzung und stellt fest, dass<br />
a) die Sitzung vom Bürgermeister einberufen wurde;<br />
b) der Termin der heutigen Sitzung im Sitzungsplan (§ 45 Abs. 1 Oö. GemO 1990) enthalten ist und die<br />
Verständigung hierzu an alle Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder zeitgerecht schriftlich unter Bekanntgabe<br />
der Tagesordnung erfolgt ist;<br />
c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;<br />
d) die Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom 22.03.2012 bis zur heutigen Sitzung während der<br />
Amtsstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung zur Einsicht noch auf-
liegt und gegen diese Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen eingebracht werden<br />
können.<br />
Vor Eintritt in die Tagesordnung bringt Bgm. Johann Reiter folgenden Dringlichkeitsantrag ein:<br />
Bauprogramm des Wegeerhaltungsverbandes 2012; Vorziehung der Sanierung des GW Kicking sowie<br />
Rückstellung der offenen Forderungen aus dem Jahr 2011 gegenüber dem WEV<br />
Begründung:<br />
Dringende Entscheidung über die weitere Bautätigkeiten beim GW Kicking ist notwendig.<br />
Antrag – Abstimmung:<br />
Über Antrag des Bürgermeisters wird einstimmig mittels Erheben der Hand beschlossen, den Dringlichkeitsantrag<br />
anzunehmen und nach dem TOP „Allfälliges“ zu behandeln.<br />
Tagesordnung:<br />
1 . Haftungsübernahme der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> für ein Darlehen des Vereines zur Förderung der Infrastruktur<br />
der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> (KG <strong>Arnreit</strong>)<br />
Vorlage: AV/2012/530<br />
2 . Vergabe eines Darlehens für die Zwischen- und Endfinanzierung der Errichtungskosten "Kindergartenerweiterung<br />
- 3. KG-Gruppe"<br />
Vorlage: AV/2012/532<br />
3 . Übertragung der Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft<br />
Rohrbach; Beschluss des Gemeinderates für Antrag beim Land OÖ<br />
Vorlage: AV/2012/511<br />
4 . Bestellung eines Gemeindejugendreferenten/einer Referentin; Teilnahme an der Aktion des Jugendreferates<br />
des Landes OÖ "Junge Gemeinde"; Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über die<br />
Teilnahme<br />
Vorlage: AV/2012/525<br />
5 . Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> über die erfolgte Prüfung<br />
vom 12.04.2012; Kenntnisnahme und Genehmigung des Prüfungsberichtes<br />
6 . Änderung Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Nr. 2 hinsichtlich "Götzendorfer Martin und Kern<br />
Petra, Moosham 4"; Durchführungsbeschluss des Gemeinderates<br />
Vorlage: AV/2012/523<br />
7 . Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die (Teil)Grundstücke 5002/1 und 5002/3, jeweils<br />
KG <strong>Arnreit</strong>, von derzeit Günland in künftig Bauland mit der Widmung "Dorfgebiet"; Grund<br />
des Umwidmungsantrages: Wohnhausneubau in Humenberg 3 - Cornelia Bernecker; Einleitungsbeschluss<br />
durch den Gemeinderat<br />
Vorlage: AV/2012/529<br />
8 . Verbreiterung des öffentliches Weges Parz. Nr 3025 KG <strong>Arnreit</strong> (Zufahrt zur Kompostieranlage in<br />
Neundling); Grundsatzbeschluss über den beabsichtigten Grundankauf von den Ehegatten Wiener,<br />
Getzing 1 und Franz Azesberger, Getzing 3<br />
Vorlage: AV/2012/531<br />
9 . Sanierung der Dorfstraße <strong>Arnreit</strong> nach Kanalbauvorhaben; Genehmigung eines Finanzierungsplanes<br />
und Beauftragung von Baufirmen für die Bauleistungen<br />
Vorlage: AV/2012/526<br />
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10 . Errichtung einer Siedlungsstraße in der Ortschaft Liebenstein; Vergabe der Bauleistungen für Oberflächenentwässerung<br />
und Straßenfrostkoffer<br />
Vorlage: AV/2012/527<br />
11 . Erweiterung der Wasserversorgung BA 03 und Abwasserbeseitigung BA 11 in Liebenstein; Beschluss<br />
über die Finanzierung des Erweiterungsprojektes<br />
Vorlage: AV/2012/533<br />
12 . Erweiterung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Siedlung Liebenstein; Abschluss von<br />
Bauverträgen mit der Firma Hehenberger BauGmbH, 4153 Peilstein<br />
Vorlage: AV/2012/524<br />
13 . ABA <strong>Arnreit</strong> BA 11 und WVA <strong>Arnreit</strong> BA 03; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kanaldichtprüfungen<br />
und Dichtprüfungen bei Wasserdruckleitungen)<br />
Vorlage: AV/2012/528<br />
14 . Allfälliges<br />
15 . Bauprogramm des Wegeerhaltungsverbandes 2012; Vorziehung der Sanierung des GW Kicking<br />
sowie Rückstellung der offenen Forderungen aus dem Jahr 2011 gegenüber dem WEV<br />
Vorlage: AV/2012/534<br />
16 . Genehmigung und Unterfertigung des jüngsten Sitzungsprotokolles des Gemeinderates vom<br />
22.03.2012<br />
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Beratungsverlauf und Beschlüsse:<br />
1. Haftungsübernahme der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> für ein Darlehen des Vereines zur Förderung der<br />
Infrastruktur der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> (KG <strong>Arnreit</strong>)<br />
Vorlage: AV/2012/530<br />
Sachverhalt:<br />
Die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> hat über das Finanzierungskonstrukt einer KG den Bauhof mit dem Feuerwehrhaus in<br />
den Jahren 2007 bis 2009 errichtet.<br />
Zur Sicherstellung der Finanzierung während der Bauphase hat die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> ein Darlehen in der Höhe<br />
von 500.000 Euro aufgenommen (GR Beschluss vom 18.11.2009) und der KG dieses im Sinne einer Vorauszahlung<br />
auf die genehmigten Bedarfszuweisungsmittel als Gesellschafterzuschuss ausbezahlt.<br />
Am Ende des Finanzjahres 2011 hat die Raiba <strong>Arnreit</strong>-Rohrbach als darlehensgebende Bank dieses Darlehen<br />
gänzlich endfällig gestellt und irrtümlich (ohne vorherige Kontaktaufnahme mit der Gemeinde) durch Einzug<br />
getilgt. Darüber wurde der Gemeinderat ausführlich in der Rechnungsabschlussgenehmigung am 2.2.2012 informiert.<br />
Die Raiba <strong>Arnreit</strong> verlangt nunmehr einen neuen Darlehensvertrag über dieses (wieder) aufgenommene Darlehen.<br />
Die ursprünglich angebotenen und auch am 02.12.2009 beurkundeten Darlehenskonditionen wurden jedoch<br />
in den vergangenen Tagen durch die Geschäftsleitung der Raiba Region Rohrbach nicht mehr aufrecht gehalten.<br />
(3-M Euribor + Aufschlag 75 BP). Der Aufschlag wurde mit 95 BP von der Bank festgesetzt.<br />
Das gegenständliche Darlehen, das zur Zwischenfinanzierung des Bauprojektes Feuerwehrhaus und Bauhof<br />
durch die KG <strong>Arnreit</strong> notwendig ist und grundsätzlich von der KG (nicht mehr Gemeinde) aufzunehmen ist,<br />
erfordert eine Haftungserklärung seitens der Gemeinde <strong>Arnreit</strong>. Diese Haftung bedarf der aufsichtsbehördlichen<br />
Genehmigung. In Absprache mit dem Land OÖ werde diese Haftungserklärung für das Darlehen bei der Raiba<br />
nur dann erteilt, wenn es keine schlechteren Konditionen als bisher gibt. Der angebotene Aufschlag von 95 BP<br />
stellt jedoch eine ungünstigere Kondition dar, deshalb werde nach tel. Rücksprache mit der IKD KEINE aufsichtsbehördliche<br />
Genehmigung für die Haftung erteilt. Das Darlehen muss also ausgeschrieben werden.<br />
Ergebnis der Beratung:<br />
Der Gemeinderat hat diesen Tagesordnungspunkt damit abgeschlossen, als eine Neuausschreibung des Darlehens<br />
in der Höhe von 500.000 Euro durch die gemeindeeigene KG zu erfolgen hat. Erst nach einem Ergebnis<br />
der Ausschreibung wird der Gemeinderat eine entsprechende Haftungserklärung beschließen können. Nachdem<br />
die Raiffeisenbank Region Rohrbach die ursprünglichen Konditionen zu Ungunsten der Gemeinde-KG geändert<br />
hat, sei diese Vorgangsweise notwendig.<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertragt.<br />
2. Vergabe eines Darlehens für die Zwischen- und Endfinanzierung der Errichtungskosten "Kindergartenerweiterung<br />
- 3. KG-Gruppe"<br />
Vorlage: AV/2012/532<br />
Sachverhalt:<br />
Durch Beschluss des Gemeinderates vom 18.11.2009 wurde ein Zwischenfinanzierungsdarlehen in der Höhe<br />
von 125.000 Euro zur Sicherstellung der Liquidität zur KG-Erweiterung aufgenommen. Dieses Darlehen wurde<br />
im Dezember 2011 mit EUR 59.000,00 getilgt (Landeszuschuss BGD), sodass noch ein aushaftender Darlehensbetrag<br />
von 66.000 endfällig war.<br />
Am 31.12.2011 hat die Raiba <strong>Arnreit</strong>-Rohrbach als darlehensgebende Bank dieses Darlehen gänzlich endfällig<br />
gestellt und durch Einzug getilgt. Darüber wurde der Gemeinderat ausführlich in der Rechnungsabschlussgenehmigung<br />
am 2.2.2012 informiert.<br />
Die Raiba <strong>Arnreit</strong> verlangt nunmehr einen neuen Darlehensvertrag über dieses (wieder) aufgenommene Darlehen.<br />
Die ursprünglich angebotenen und auch am 02.12.2009 beurkundeten Darlehenskonditionen wurden jedoch<br />
in den vergangenen Tagen durch die Geschäftsleitung der Raiba Region Rohrbach nicht mehr aufrecht gehalten.<br />
(3-M Euribor + Aufschlag 75 BP). Der Aufschlag wurde mit 95 BP von der Bank festgesetzt.<br />
Ergebnis der Beratung:<br />
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Der Gemeinderat hat diesen Tagesordnungspunkt damit abgeschlossen, als eine Neuausschreibung des Darlehens<br />
in der Höhe von 66.000 Euro durch die Gemeinde zu erfolgen hat. Es sei zu erwarten, dass eine Neuausschreibung<br />
bessere Konditionen nach sich ziehen wird.<br />
Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertragt.<br />
3. Übertragung der Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen auf die Bezirkshauptmannschaft<br />
Rohrbach; Beschluss des Gemeinderates für Antrag beim Land OÖ<br />
Vorlage: AV/2012/511<br />
Sachverhalt:<br />
Rechtlich gesehen obliegt der Gemeinde im eigenen Wirkungsbereich die Handhabung der O.ö. Bauordnung.<br />
Sie ist zuständig für alle baurechtlichen Verfahren, auch wenn parallel andere Verfahren gleichzeitig abzuführen<br />
sind (z. B. Naturschutzverfahren, Gewerbeverfahren etc.).<br />
Um möglichst bürgernahe und unkomplizierte Verfahren im Zusammenhang mit dem Bewerberecht zu ermöglichen,<br />
besteht die Möglichkeit, die Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen an die BH Rohrbach<br />
zu übertragen, wenn im Rahmen eines gewerberechtlichen Verfahrens gleichzeitig ein Baurechtsverfahren<br />
notwendig ist.<br />
Vorteile für Gemeinden und Kunden:<br />
• Eine Anlaufstelle bzw. ein Ansprechpartner für Bürger<br />
• Vereinfachung der Projektsvorbereitung<br />
• Einsparung von Projektsparien � Verringerung der Bundesabgaben<br />
• Gemeinsame Verhandlung<br />
• Ersparnis Kommissionsgebühren für einen Verhandlungsleiter<br />
• Eine zuständige Behörde bei Mängeln<br />
• Entlastung der Gemeinde<br />
Auswirkungen für Gemeinden und BH:<br />
• Gemeinde ist weiterhin zuständig für Widmung<br />
• Eine Kundmachung durch die BH<br />
• Ein Genehmigungsbescheid mit zwei Spruchpunkten durch BH<br />
• Berufungsbehörde im Bauverfahren ist die Landesregierung<br />
Für die Übertragung der Zuständigkeit ist ein Beschluss des Gemeinderates sowie ein Antrag beim Land OÖ<br />
erforderlich. Derzeit haben unter anderen die Gemeinden Kollerschlag, Peilstein i.M., Rohrbach in OÖ.,<br />
Schwarzenberg a.B. (seit 1.1.2005) und Klaffer a.H. (seit 1. Februar 2012) eine solche Übertragungsverordnung.<br />
Es wird von der Amtsleitung empfohlen, folgenden Antrag beim Land OÖ einzubringen:<br />
„Die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> stellt hiermit gemäß § 40 Abs. 4 der O.ö. Gemeindeordnung 1990 bei der Landesregierung<br />
den Antrag, eine Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung der O.ö. Landesregierung, mit<br />
der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf<br />
dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden übertragen wird (O.ö. Bau-<br />
Übertragungsverordnung), LGB. Nr. 61/2003 i.d.F. 28/2005, 112/2011, entsprechend dem vorgeschlagenen<br />
Wortlaut zu erlassen:<br />
Oö. Bau-Übertragungsverordnung<br />
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten<br />
des eigenen Wirkungsbereichs auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des<br />
Landes übertragen wird (Oö. Bau-Übertragungsverordnung)<br />
Eingearbeitete Gesetzblätter: LGBl. Nr. 61/2003, 28/2005, 112/2011<br />
Auf Grund des § 40 Abs. 4 der Oö. Gemeindeordnung1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz<br />
LGBl. Nr. 82/2002, wird verordnet:<br />
§ 1<br />
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Die Besorgung der im § 2 umschriebenen Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei wird von den in der folgenden<br />
Tabelle in der linken Spalte genannten Gemeinden mit Wirksamkeit ab dem in der rechten Spalte angegebenen<br />
Datum auf die in der mittleren Spalte angeführten Bezirkshauptmannschaften übertragen:<br />
Gemeinde Bezirkshauptmannschaft ab<br />
<strong>Arnreit</strong> Rohrbach Inkrafttreten dieser Verordnung<br />
§ 2<br />
(1) Die Übertragung gilt nur für bauliche Anlagen, für die eine gewerbebehördliche Betriebsanlagengenehmigung<br />
erforderlich ist. Sie umfasst das Baubewilligungs- und Bauanzeigeverfahren, die Angelegenheiten der<br />
Bauausführung und Bauaufsicht sowie die baupolizeilichen Maßnahmen (§ 15 und §§ 24 bis 50 der Oö. Bauordnung1994,<br />
LGBl. Nr. 66, in der jeweils geltenden Fassung). Für die Erklärung zum Neuplanungsgebiet ( §<br />
45 Abs. 1 und 5Oö. Bauordnung 1994) bleibt der Gemeinderat zuständig.<br />
(2) Bei einer Mischnutzung bzw. -verwendung gilt die Übertragung nur, wenn die betreffende bauliche Anlage<br />
überwiegend gewerblichen Zwecken dient. Die überwiegende Nutzung bzw. Verwendung ist anhand der Nutzfläche,<br />
bei diesbezüglichem Gleichstand anhand des umbauten Raumes (der Kubatur) zu beurteilen. Im Sinn<br />
dieser Bestimmung gilt als Nutzfläche bei Gebäuden die Netto-Gesamtgeschoßfläche, im Übrigen aber die tatsächlich<br />
für gewerbliche oder sonstige Zwecke genutzte Fläche.<br />
§ 3<br />
(1) Der Gemeinde gemeldete oder von ihr wahrgenommene Missstände sind vom Bürgermeister unverzüglich<br />
der nach § 1 zuständigen Behörde mitzuteilen, wenn sie eine von der Übertragung erfasste bauliche Anlage<br />
betreffen.<br />
(2) Von jedem rechtskräftig bewilligten oder im Anzeigeverfahren nicht untersagten Neu-, Zu- oder Umbau<br />
eines Gebäudes (§ 24 Abs. 1 Z. 1 in Verbindung mit § 35; § 25 Abs. 1 Z. 2 in Verbindung mit § 25a Abs. 2 und<br />
3 Oö. Bauordnung 1994) ist die Gemeinde zwecks allfälliger Verkehrsflächenbeitragsvorschreibung von der<br />
nach § 1 zuständigen Behörde unverzüglich in Kenntnis zu setzen.<br />
§ 4<br />
Über Berufungen gegen Bescheide der Bezirkshauptmannschaft entscheidet die Landesregierung.“<br />
Beratung:<br />
GV Augustin Gahleitner fragt nach detaillierter Sachverhaltsdarstellung durch Bgm. Reiter an, ob mit dieser<br />
Maßnahme wesentliche Kompetenzen von der Gemeinde auf die BH gelagert werden.<br />
Dazu wird von Bgm. Reiter festgestellt, dass das Baurecht bisher bereits vom gewerberechtlichen Sachverständigen<br />
in einer gemeinsamen Verhandlung miterledigt wurde. Maßgebend aus Sicht der Gemeinde sei nicht das<br />
Baurecht, sondern das Raumordnungsrecht. Diese Kompetenz bleibt weiterhin uneingeschränkt bei der Gemeinde.<br />
Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />
Über Antrag von Bgm. Johann Reiter wird einstimmig mittels Erheben der Hand beschlossen, den Antrag auf<br />
Übertragung der Zuständigkeit der örtlichen Baupolizei für Betriebsanlagen an die BH Rohrbach zu stellen.<br />
4. Bestellung eines Gemeindejugendreferenten/einer Referentin; Teilnahme an der Aktion des Jugendreferates<br />
des Landes OÖ "Junge Gemeinde"; Grundsatzbeschluss des Gemeinderates über<br />
die Teilnahme<br />
Vorlage: AV/2012/525<br />
Sachverhalt:<br />
Die Obfrau des Jugendausschusses Daniela Mittermayr ist an die Gemeinde herangetreten und hat den Vorschlag<br />
auf Teilnahme an der Aktion „Junge Gemeinde“ eingebracht. Dieses Projekt wird vom Jugendreferat des<br />
Landes OÖ initiiert und bietet den Gemeinden die Möglichkeit, die Jugend besser in das Gemeindeleben zu<br />
integrieren.<br />
Bgm. Reiter ersucht Frau GR´in Daniela Mittermayr um eine Vorstellung dieses Projektes.<br />
Sie berichtet, mit der Auszeichnung von Gemeinden, die Jugendfreundlichkeit in der Praxis umsetzen, möchte<br />
Landesrätin Doris Hummer ein neues Angebot vorstellen. Ziel dieser Initiative ist es, jugendfreundliche Maßnahmen<br />
in der Gemeinde zu forcieren und eine Struktur für nachhaltige Jugendarbeit aufzubauen und weiterzuentwickeln.<br />
Alle oö. Gemeinden, die verschiedene Kriterien in der Jugendarbeit erfüllen, erhalten das Qualitätszertifikat<br />
„Junge Gemeinde“.<br />
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Kriterien<br />
• Gemeinden, die durch nachstehende Maßnahmen und Projekte mindestens 20 Punkte erreichen, wobei aus<br />
jedem der 3 Bereiche mindestens eine Aktivität durchgeführt sein muss, können sich als „Junge Gemeinde“<br />
auszeichnen lassen.<br />
• Es können alle Maßnahmen und Projekte eingereicht werden, die seit Jänner 2011 durchgeführt worden sind.<br />
• Jugendbeteiligung muss als zentrales Kriterium in allen Maßnahmen eingehalten werden.<br />
1. Bereich: Struktur<br />
Gemeinderatsbeschluss für die Beteiligung an der Aktion „Junge Gemeinde“ ........................... 3 Punkte<br />
Aufbau eines Gemeinde-Jugendteams, einem fixen Team von Jugendlichen als<br />
Bindeglied zwischen den Jugendlichen und der Gemeinde ......................................................... 8 Punkte<br />
Installierung einer/s GemeindejugendreferentIn .......................................................................... 4 Punkte<br />
Eigene Idee der Gemeinde .................................................................................................... 2 – 5 Punkte<br />
2. Bereich: Aktion<br />
Durchführung einer Jugendaktion, wie z.B. Ferienspiele, Spiele-Sommer, Jugendtag,<br />
Feier zur Volljährigkeit, GeoCaching, ... ................................................................................. je 4 Punkte<br />
Erstellung einer Jugendhomepage bzw. eigener Seiten auf der Gemeindehomepage,<br />
Facebook-Fanpage, (Gemeinde-) Jugendzeitung ......................................................................... 3 Punkte<br />
Durchführung einer Jugendbefragung in der Gemeinde .............................................................. 3 Punkte<br />
Installierung eines Jugendzentrums, -treffs .................................................................................. 6 Punkte<br />
Eigene Idee der Gemeinde .................................................................................................... 2 – 5 Punkte<br />
3. Bereich: Bildung<br />
Teilnahme am Lehrgang Gemeinde-JugendexpertIn ................................................................... 8 Punkte<br />
Teilnahme an einem Seminar des LandesJugendReferates.......................................................... 2 Punkte<br />
Eigene Idee der Gemeinde (zB Seminar zu Jugendarbeit) .................................................... 2 – 5 Punkte<br />
Förderung<br />
Diese Auszeichnung ist mit einer Förderung von 500 Euro für die Gemeinde verbunden.<br />
Ablauf<br />
• Gemeinden, die die Absicht haben, sich als „Junge Gemeinde“ auszeichnen zu lassen, schicken das Förderansuchen<br />
bis spätestens 1. September 2012 an das JugendReferat.<br />
• Gemeinden, die im Jahr 2012 ausgezeichnet werden, können frühestens im Jahr 2014 wieder ein Ansuchen<br />
stellen, da die Auszeichnung für den Zeitraum von 2 Jahren Gültigkeit hat.<br />
• Die Auszeichnung wird von JugendLandesrätin Mag.a Doris Hummer im Rahmen des Kommunalen Jugendkongresses<br />
im Landhaus im November 2012 überreicht werden.<br />
Die Kosten dieser Aktion sind kalkulierbar und haben jedenfalls im Jahresbudget (Jugendarbeit) Deckung zu<br />
finden. Beim Budgetposten 259 (Jugendarbeit/Jugendmodellprojekt) sollen 500 Euro Einnahmen sowie 1.000<br />
Euro Ausgaben für dieses Projekt genehmigt werden.<br />
GR´in Mittermayr berichtet auch von regem Interesse Jugendlicher, sich aktiver am Gemeindeleben beteiligen<br />
zu wollen.<br />
Zur Umsetzung des Projektes ist es erforderlich, dass der Gemeinderat eine Gemeindejugendreferentin / oder<br />
einen Gemeindejugendreferenten offiziell bestellt. Der Gemeinderat soll darüber ebenfalls beraten und einen<br />
entsprechenden Beschluss fassen.<br />
(Hinweis: hat grundsätzlich durch geheime Wahl zu erfolgen, es sei denn der GR beschließt vorher eine andere<br />
Abstimmungsvariante – z. B. mittels Handzeichen).<br />
Beratung:<br />
Der Gemeinderat diskutiert den Vorschlag auf Beitritt zur Jungen Gemeinde intensiv und kommt zusammenfassend<br />
und überzeugend zur Ansicht, dass der Beitritt jedenfalls beschlossen werden soll. Es sei eine sehr gute<br />
Möglichkeit, der Jugend von <strong>Arnreit</strong> mehr Bezug zur Gemeinde zu bieten.<br />
Bgm. Reiter schlägt daher den Beitritt vor, und er schlägt auch vor, GR´in Daniela Mittermayr zur Gemeindejugendreferentin<br />
zu bestellen.<br />
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Bevor die Bestellung von Frau Mittermayr erfolgt, wird übereinstimmend vom Gemeinderat festgelegt,<br />
dies per Handzeichen zu machen.<br />
Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag des Bürgermeisters auf<br />
• Beitritt der Gemeinde zur Aktion „Junge Gemeinde“<br />
• Bestellung von Frau Daniela Mittermayr zur Gemeindejugendreferentin<br />
mit sofortiger Wirkung wird einstimmig per Handzeichen angenommen.<br />
5. Bericht des Obmannes des Prüfungsausschusses der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> über die erfolgte Prüfung<br />
vom 12.04.2012; Kenntnisnahme und Genehmigung des Prüfungsberichtes<br />
Obmann-Stellvertreter GR Norbert Steirl berichtet über Ersuchen des Vorsitzenden über die erfolgte Prüfung<br />
der Gemeindegebarung am 12.04.2012 (Obmann GR Gunar Hackl – SPÖ ist bei der heutigen Sitzung nicht anwesend).<br />
Der Prüfungsausschuss attestiert eine korrekte Führung der Gemeindefinanzen und eine sparsame,<br />
wirtschaftliche und zweckmäßige Führung der Gemeindeangelegenheiten. Es erfolgte eine Kassaprüfung und<br />
eine stichprobenartige Überprüfung der Kassabelege. Der Gemeinderat nimmt das Prüfungsergebnis zustimmend<br />
zur Kenntnis, die Niederschrift wird unterschriftlich genehmigt.<br />
6. Änderung Nr. 13 zum Flächenwidmungsplan Nr. 2 hinsichtlich "Götzendorfer Martin und Kern<br />
Petra, Moosham 4"; Durchführungsbeschluss des Gemeinderates<br />
Vorlage: AV/2012/523<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Martin Götzendorfer und Frau Petra Kern haben um die Umwidmung von Grundstücken bei der Liegenschaft<br />
Moosham 4 angesucht. Sie beabsichtigten die Errichtung eines neuen Wohnhauses südlich des Altbestandes.<br />
Nach Fertigstellung des Neubaues werden sie das alte Wohngebäude abbrechen.<br />
Eine Situierung an der Stelle des Altbaues ist nicht möglich, da während der Bauzeit das Altgebäude noch als<br />
Wohnung dienen muss (für den Liegenschaftsübergeber und die Antragsteller).<br />
Die derzeitige Widmung umfasst nicht den künftigen Bauplatz des Neubaues, weswegen sie um die Erweiterung<br />
der Flächenwidmung ansuchen. Sie nehmen in Kauf, dass nördlich der Liegenschaft eine eventuelle Rücknahme<br />
von Bauland in Grünland erfolgen kann.<br />
Weiters stimmten sie einer Übernahme der Umwidmungskosten zu. Parallel zu dieser Einzelumwidmung erfolgt<br />
die Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes. Da die Antragsteller jedoch mit dem Wohnhausneubau<br />
nicht mehr so lange zuwarten können bis ihr Anliegen im Rahmen der Gesamtüberarbeitung erledigt wird,<br />
ersuchten sie um die Einzelumwidmung.<br />
Vorhaben:<br />
Der in der beiliegenden Plandarstellung abgegrenzte Planungsraum befindet sich am südlichen Rand des landwirtschaftlichen<br />
Weilers Moosham.<br />
Das Planungsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 1215 m² (ca. 309 m² Rückwidmung und ca. 906 m²<br />
Neuwidmung).<br />
Anlass der geplanten Änderung ist die beabsichtigte Errichtung eines neuen Wohnhauses im südlichen Bereich<br />
der Umwidmungsfläche. Es ist geplant, das dzt. in diesem Bereich bestehende Wohnhaus nach Errichtung des<br />
neuen Gebäudes abzubrechen. Die gegenständliche Umwidmungsfläche ist im Örtlichen Entwicklungskonzept<br />
Nr.1 als Bereich mit eingeschränkter Siedlungsentwicklung mit der Festlegung „gewidmetes Bauland ohne Erweiterungsmöglichkeit<br />
bzw. Abrundungsmöglichkeit“ ausgewiesen.<br />
Die Änderungsfläche grenzt im Westen an eine öff. Gemeindestraße bzw. Bauland Dorfgebiet und ansonsten an<br />
Grünland Land- und Forstwirtschaft.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners:<br />
Nachdem kein neuer Bauplatz geschaffen wird und das Bauland nur unwesentlich um etwa 288m² vergrößert<br />
wird erscheint diese Umwidmung trotz der Festlegung im ÖEK Nr.1 möglich. Eine gesonderte Änderung des<br />
Örtlichen Entwicklungskonzeptes ist daher nicht erforderlich.<br />
Zur Vermeidung einer ev. zusätzlichen Hauptbebauung soll im nördlichen Bereich der Umwidmungsfläche eine<br />
Schutzzone (Bm 1: Hauptgebäude unzulässig) bis zu den bestehenden Gebäuden ausgewiesen werden.<br />
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Aus Sicht der Ortsplanung bestehen gegen diese geringfügige Arrondierung des Baulandes keine Bedenken.<br />
Aus dem Umgebungsbereich sind keine - im landwirtschaftlichen Außenbereich unüblichen - relevanten Beeinträchtigungen<br />
für die beabsichtigte Umwidmungsfläche zu erwarten. Aus raumplanungsfachlicher Sicht bestehen<br />
gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. §33 Abs.2 Oö. ROG keine Bedenken.<br />
Einleitungsbeschluss des Gemeinderates:<br />
Ist am 25.08.2011 erfolgt (Sitzung- Nr. Gem-5a/2011/4, TOP 4)<br />
Ergebnis des Stellungnahmeverfahrens:<br />
Während der offenen 4-Wochenfrist für Stellungnahmen zur geplanten Umwidmung sind seitens der Grundbesitzer<br />
und Grundanrainer keine Eingaben eingelangt.<br />
Folgende öffentliche Dienststellen wurden zur Stellungnahme binnen einer Frist von acht Wochen eingeladen:<br />
1. Amt der O.ö. Landesregierung, Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung,<br />
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (mit 6-facher Planausfertigung samt Stellungnahme des Ortsplaners, Grundlagenforschung)<br />
2. Oö. Umweltanwaltschaft, Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz<br />
3. Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Haslacher Straße 4, 4150 Rohrbach<br />
4. Landwirtschaftskammer für OÖ – Bezirksstelle Rohrbach, Linzer Straße 13, 4150 Rohrbach<br />
5. Kammer für Arbeiter und Angestellte, Volksgartenstraße 40, 4021 Linz<br />
6. Gemeinde Auberg, Hollerberg 9, 4171 Auberg<br />
7. Gemeinde Berg bei Rohrbach, Bahnhofstraße 29, 4150 Rohrbach<br />
8. Stadtgemeinde Rohrbach in OÖ, Stadtplatz 1-2, 4150 Rohrbach<br />
9. Gemeinde Sarleinsbach, Seilerstätte 11, 4152 Sarleinsbach<br />
10. Gemeinde Hörbich, Schulstraße 2, 4132 Lembach<br />
11. Gemeinde Altenfelden, Veldenstraße 3, 4121 Altenfelden<br />
12. Gemeinde Neufelden, Markt 22, 4120 Neufelden<br />
13. Telekom Austria, Ressourcenmanagement, Anastasius-Grünstraße 5, 4020 Linz<br />
14. Energie AG Oberösterreich, Hanriederstraße 38, 4150 Rohrbach<br />
Folgende Stellungnahmen sind beim Gemeindeamt eingelangt:<br />
Wirtschaftskammer OÖ, 15.02.2012, GZ Gk/Löfler<br />
Stadtgemeinde Rohrbach, 22.02.2012, Bau-2/278-2012-Ga<br />
Gemeinde Berg b. R., 15.02.2012, 031-1/4/2012<br />
Gemeinde Auberg, 09.02.2012, Bau-222-2012<br />
Gemeinde Neufelden, 10.02.2012, 031-2/2012<br />
In sämtlichen Stellungnahmen wird eine Zustimmung zur geplanten Änderung bekannt gegeben.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der beantragten Flächenwidmungsplanänderung.<br />
Beratung:<br />
Der Gemeinderat kommt aufgrund des geschilderten Sachverhaltes durch Bgm. Reiter zur Ansicht, dass der<br />
Durchführungsbeschluss gefasst werden kann. Nachdem es gegen die beabsichtigte Umwidmung keine Einwände<br />
gibt, sei eine Versagung nicht gerechtfertigt.<br />
Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag des Bürgermeisters, den Durchführungsbeschluss zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2<br />
– Änderung Nr. 13 zu fassen, wird einstimmig mittels Handzeichen angenommen.<br />
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7. Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend die (Teil)Grundstücke 5002/1 und 5002/3, jeweils<br />
KG <strong>Arnreit</strong>, von derzeit Günland in künftig Bauland mit der Widmung "Dorfgebiet";<br />
Grund des Umwidmungsantrages: Wohnhausneubau in Humenberg 3 - Cornelia Bernecker;<br />
Einleitungsbeschluss durch den Gemeinderat<br />
Vorlage: AV/2012/529<br />
Sachverhalt:<br />
Frau Anna Bernecker und Herr Rene Bernecker, beide wh. in Humenberg 3, 4122 <strong>Arnreit</strong>, haben mit Eingabe<br />
vom 16.04.2012 um die Umwidmung der Grundstücke 5002/1 und 5002/3 angesucht.<br />
Begründung: Frau Cornelia Bernecker, ebenfalls wh. in Humenberg 3, möchte so rasch als möglich auf dem<br />
Grundstück Nr. 5002/1 unmittelbar südlich und im Anschluss an den Altbestand ein neues Wohnhaus errichten.<br />
Die dafür notwendige Baufläche scheint im rechtswirksamen Flächenwidmungsplan jedoch nicht zur Gänze auf.<br />
Das Planungsgebiet auf dem Grundstück Nr. 5002/3 umfasst eine Fläche von ca. 275 m² südlich der bestehenden<br />
Baulandwidmung.<br />
Die Eigentumsverhältnisse werden in nächster Zeit durch notarielle Verträge lt. Angabe von Frau Cornelia Bernecker<br />
neu geregelt. Die Aufschließungen der Bauparzellen sind durch Bestand gegeben bzw. sind ggfs. durch<br />
grundbücherliche Eintragung sicherzustellen.<br />
Das Planungsgebiet umfasst auch das Grundstück Nr. 5002/3 und ist derzeit als eigenständige Parzelle ausgewiesen,<br />
jedoch nicht von einer Baulandwidmung erfasst. Auch hier besteht der Wunsch, dass diese Parzelle im<br />
Ausmaß von 300 m² in Dorfgebiet umgewidmet wird, zumal der Eigentümer dieser Parzelle (Rene Bernecker)<br />
in absehbarer Zeit eine Bebauung auf den Parzellen 5002/3 und 5002/2 plant.<br />
Stellungnahme des Ortsplaners DI Max Mandl:<br />
Die umzuwidmende Fläche grenzt an zwei Seiten an bestehendes Bauland und umfasst zudem lediglich ca.<br />
570m². Die Änderung entspricht daher den Zielen und Festlegungen des Örtlichen Entwicklungskonzeptes. Aus<br />
Sicht der Ortsplanung bestehen gegen diese geringfügige Arrondierung des Baulandes keine Bedenken.<br />
Aus dem Umgebungsbereich sind keine relevanten Beeinträchtigungen für die beabsichtigte Umwidmungsfläche<br />
zu erwarten.<br />
Unter der Berücksichtigung des ergänzend vom Gemeindeamt beizubringenden Erhebungsblattes bestehen aus<br />
raumplanungsfachlicher Sicht gegen die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. §33 Abs.2 Oö. ROG keine<br />
Bedenken.<br />
Parallel zu dieser Einzelumwidmung erfolgt die Überarbeitung des gesamten Flächenwidmungsplanes. Da die<br />
Antragsteller jedoch mit dem Wohnhausneubau nicht mehr so lange zuwarten können bis ihr Anliegen im Rahmen<br />
der Gesamtüberarbeitung erledigt wird, ersuchen sie um die Einzelumwidmung.<br />
Lageplan der beabsichtigten Umwidmung:<br />
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Beschlussvorschlag:<br />
Der Gemeinderat genehmigt die Einleitung der beantragten Flächenwidmungsplanänderung Nr. 2.14.<br />
Beratung:<br />
Der vorliegende Sachverhalt wird vom Gemeinderat detailliert besprochen, die Planunterlagen des Ortsplaners<br />
visuell mit Beamer vorgestellt. Der Vorsitzende informiert darüber hinaus den Gemeinderat darüber, dass die<br />
Bauwerber Bernecker so rasch als möglich mit der Bebauung beginnen möchten. Um den Bauwerbern diese<br />
Möglichkeit zu eröffnen, wird auch eine Einzeländerung neben der derzeit laufenden Gesamtüberarbeitung des<br />
Flächenwidmungsplanes durchgeführt. Bgm. Reiter legt Wert darauf festzustellen, dass die Kosten des Verfahrens<br />
die Antragsteller übernehmen müssen.<br />
Das Ergebnis der Beratung innerhalb des Gemeinderates zusammenfassend kann festgestellt werden, dass<br />
grundsätzlich keine Bedenken oder Einwände die Einleitung des Umwidmungsverfahrens hindern.<br />
Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />
Über Antrag des Bürgermeisters Johann Reiter wird einstimmig mittels Handzeichen beschlossen, das Verfahren<br />
zur Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 2 Änderung Nr. 14 zu beschließen.<br />
8. Verbreiterung des öffentliches Weges Parz. Nr 3025 KG <strong>Arnreit</strong> (Zufahrt zur Kompostieranlage<br />
in Neundling); Grundsatzbeschluss über den beabsichtigten Grundankauf von den Ehegatten<br />
Wiener, Getzing 1 und Franz Azesberger, Getzing 3<br />
Vorlage: AV/2012/531<br />
Sachverhalt:<br />
Herr Hofer als Betreiber der Kompostieranlage Neundling beabsichtigt, die Kompostieranlage im Rahmen einer<br />
Vereinbarung mit dem Bezirksabfallverband zu vergrößern. Er kommt im Großen und Ganzen einer behördlichen<br />
Auflage nach, um die Entsorgung und Verwertung von Bioabfall der Gemeinden Berg b. R., Rohrbach und<br />
<strong>Arnreit</strong> weiterhin sicherzustellen.<br />
Über die Kosten der Erweiterung inkl. Errichtung einer neuen Zufahrt gibt es ein Übereinkommen zwischen<br />
BAV und Stadtgemeinde Rohrbach (ist nicht beim BAV Mitglied). Die Interessen der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> und<br />
Berg werden vom BAV wahrgenommen, weil Mitglied beim BAV.<br />
Die Gemeinden Berg und <strong>Arnreit</strong> haben für die Verbreiterung der neuen Zufahrt zur Kompostieranlage die dafür<br />
notwendigen Grundstücke von den Besitzern auf ihre Kosten anzukaufen.<br />
In der Gemeinde <strong>Arnreit</strong> sind Franz Azesberger, Getzing 3 und die Ehegatten Maximilian und Barbara Wiener<br />
(ehemals Gattringer), Getzing 1 betroffen.<br />
Die Errichtungskosten der Straße werden im Gesamterweiterungskonzept des BAV berücksichtigt, wobei auf<br />
die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> ein Anteil von 14 % entfällt.<br />
Bgm. Reiter hat im Vorfeld mit den Grundeigentümern Wiener und Azesberger Kontakt aufgenommen, wobei<br />
sie einem Grundverkauf zur Verbreiterung der Zufahrt zustimmen, wenn das Teilstück des derzeitigen Schotterweges<br />
von der Ortschaft Getzing bis zur Brücke über die B 127 asphaltiert wird. Darüber wollen sie die Zustimmung<br />
der betroffenen Gemeinderäte, so Bgm. Reiter in seinem Statement.<br />
Wegen der Grundkosten müsse man sich an den Einlösepreisen für die Umfahrung Getzing orientieren. Diese<br />
Preise lagen in etwa bei 4 Euro / m².<br />
Der Gemeinderat soll einen Grundsatzbeschluss über die Konditionen und Bedingungen für den Grundankauf<br />
fassen, ehe konkret die weitere Vermessung und die Realisierung des Projektes gemeinsam mit der Gemeinde<br />
Berg, BAV und Stadtgemeinde Rohrbach in Angriff genommen wird.<br />
Seite 11 von 24
Folgender Lageplan dient zur Veranschaulichung der betroffenen Zufahrt:<br />
tung:<br />
Auf Anfrage wird festgestellt, dass maximal 400 m² Grund für die Verbreiterung des Weges auf Anreiter Gemeindegebiet<br />
notwendig seien (genaue Vermessung noch nicht gemacht). Grundsätzlich wird die Forderung der<br />
Grundeigentümer Wiener/Azesberger vom Gemeinderat mit Verständnis aufgenommen, zumal es bei der Benützung<br />
des Weges zu starker Staubentwicklung kommt, und die Wohnqualität in Getzing dadurch beeinträchtigt<br />
wird.<br />
Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />
Bürgermeister Johann Reiter stellt den Antrag, mit den Grundeigentümern Wiener und Franz Azesberger in<br />
Grundankaufsverhandlungen zu treten, wobei als Richtmaß ein Grundpreis von 4,00, maximal 6,00 Euro / m²<br />
zugrunde gelegt werden soll.<br />
Dieser Antrag wird vom Gemeinderat einstimmig mittels Handzeichen angenommen.<br />
9. Sanierung der Dorfstraße <strong>Arnreit</strong> nach Kanalbauvorhaben; Genehmigung eines Finanzierungsplanes<br />
und Beauftragung von Baufirmen für die Bauleistungen<br />
Vorlage: AV/2012/526<br />
Sachverhalt:<br />
Nach dem Kanalbau in der Dorfstraße <strong>Arnreit</strong> (GW Katzenbach-Daim) stehen die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung,<br />
die Erneuerung der Straßen-Oberflächenentwässerung, eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung<br />
sowie die Neugestaltung der Straße an. Eine bloße Sanierung der Kanalkünetten ist undenkbar, zu schadhaft<br />
ist der derzeitige Straßenzustand. Geplant ist die Vergabe der Bauleistung an die Fa. Hehenberger, 4153<br />
Peilstein, die ohnehin schon die Kanalbauarbeiten durchführt. Preisbasis bildet das Hauptangebot für den Kanalbau<br />
BA 06.<br />
A) Straßensanierung<br />
Im Rahmen der Baumaßnahmen soll auch die Straßenbeleuchtung erneuert werden sowie ein Leerrohr für<br />
Stromversorgung(Glasfaserkabel) eingelegt werden, damit bei späterem Bedarf die Straße nicht mehr aufgegraben<br />
werden muss.<br />
Seite 12 von 24<br />
Bera
Vom WEV Oberes Mühlviertel wurde eine Kostenschätzung für die Generalsanierung der Dorfstraße gemacht:<br />
Straßenbaumaßnahmen lt. Kostenvoranschlag WEV € 97.500,00<br />
Straßenbeleuchtung € 9.000,00<br />
Summe Ausgaben € 106.500,00<br />
Finanzierungsdarstellung:<br />
BZ Mittel (Genehmigung noch ausständig) ................................................................... € 20.000,00<br />
Land OÖ Straßenbau (alte B 127) .................................................................................. € 30.000,00<br />
Zuführung Verkehrsflächenbeiträge .............................................................................. € 1.500,00<br />
Beihilfe Straßenbauabteilung (Personalkostenübernahme) ........................................... € 20.000,00<br />
Rücklage Gemeindestraßenbau ...................................................................................... € 35.000,00<br />
Summe Einnahmen ...................................................................................................... € 106.500,00<br />
Die politisch zugesicherten BZ Mittel müssen noch mit dem Gemeindereferenten abgestimmt werden und dann<br />
ein offizielles Ansuchen dazu eingebracht werden.<br />
Hinsichtlich der Personalbeistellung durch das Land OÖ wurde nach Intervention durch Bgm. Reiter mit LH-<br />
Stv. Franz Hiesl eine Einigung erzielt. Er übernimmt die Personalkosten zur Gänze.<br />
Eine Beschlussfassung dieser Finanzierungsdarstellung kann daher nur unter der Bedingung einer positiven BZ-<br />
Entscheidung erfolgen.<br />
B) Erneuerung der Wasserleitung<br />
Neben der Sanierung der Straßenanlage scheint die Erneuerung der alten Wasserversorgungsleitungen in Straßenbereich<br />
der Dorfstraße unausweichlich. Teils sind noch Eternitrohre verlegt, auch PVC- sowie Eisengussleitungen<br />
sollen noch als Bestand eingebaut sein. Die Dimensionierung jedenfalls ist mit teilweise DN 50 zu klein,<br />
die Versorgung eines Hydranten ist hier nicht mehr ausreichend.<br />
Die Straßensanierung ist Anlass, die Wasserversorgungsleitungen zu erneuern. In jenen Bereichen, in denen die<br />
Wasserleitungen durch den Kanalbau ersetzt werden müssen, sind diese Kosten auch auf den Kanal anrechenbar.<br />
Außerhalb dieser Zonen sind die Kosten dem Bereich Wasserversorgung – Instandhaltung zuzuordnen. Ein<br />
entsprechendes außerordentliches Projekt ist dafür vorzusehen.<br />
Kosten:<br />
Der Kostenpunkt der Wasserleitungserneuerung liegt bei 20.000 Euro (Kostenschätzung durch Büro Eitler).<br />
Kosten Wasserleitungserneuerung: ............................................................................ € 20.000,00<br />
Finanzierungsdarstellung:<br />
Erweiterungsrücklage WVA ......................................................................................... € 20.000,00<br />
Summe Einnahmen ...................................................................................................... € 20.000,00<br />
Dem Gemeinderat wird empfohlen, die Durchführungsbeschlüsse sowie die Finanzierungsdarstellungen beider<br />
Projekte zu genehmigen und die Vergabe der Bauleistungen an die Firma Hehenberger zu vergeben.<br />
Beratung:<br />
Der gegenständliche Sachverhalt wird vom Gemeinderat eingehend beraten und zur Kenntnis genommen.<br />
Auf Anregung von GV Augustin Gahleitner wird die Alternative „Pflasterung statt Asphaltierung) besprochen.<br />
Dazu wird festgestellt, dass einer Preisauskunft der Fa. Held & Franke zufolge eine Pflasterung der Straße ca.<br />
30 Euro / m² OHNE Material kosten würde. Aufgerechnet auf das ggst. Straßenbauprojekt würde das eine Verteuerung<br />
von ca. 15.000 Euro bedeuten. Zudem sei bei einer Pflasterung in einem Zeitraum von drei Wochen<br />
die Straße überhaupt nicht befahrbar, was besonders für die Firmen Anreiter und Wamprechtshammer unzumutbar<br />
sei.<br />
GR Franz Furtmüller merkt an, dass es nicht zu verantworten sei, wenn einerseits kaputte Straßen wegen Geldmangel<br />
nicht saniert werden können, und andererseits unnötig viel Geld in die Straßensanierung gesteckt werde.<br />
Aus diesem Grund sieht sich der Gemeinderat veranlasst, von dieser Variante Abstand zu nehmen.<br />
Antrag, Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag des Bürgermeisters auf Vergabe der Bauleistungen an die Firma Hehenberger sowie die Genehmigung<br />
der vorgestellten Finanzierungspläne zu diesem Bauprojekt wird einstimmig mittels Erheben der Hand<br />
angenommen.<br />
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10. Errichtung einer Siedlungsstraße in der Ortschaft Liebenstein; Vergabe der Bauleistungen für<br />
Oberflächenentwässerung und Straßenfrostkoffer<br />
Vorlage: AV/2012/527<br />
Sachverhalt:<br />
Mit der Herstellung des Unterbauplanums für die neuen Siedlungsstraßen in Liebenstein wurde im Vorjahr die<br />
Firma Held und Franke beauftragt. Nach Einbau aller Kanal- und Wasserleitungen sowie sonstiger Versorgungsleitungen<br />
sind die restlichen Bauleistungen fällig für:<br />
• Straßeneinlaufschächte<br />
• Oberflächenentwässerung<br />
• Errichtung des Straßenfrostkoffers<br />
Die Bauleistungen beinhalten alle Straßenstücke, die vom Grundeigentümer Hartl an die Gemeinde kostenlos<br />
abgetreten wurden sowie den Gehsteig entlang des GW Hölling. Es sind somit auch jene Teilstücke im Bauumfang<br />
enthalten, die derzeit noch außerhalb der gewidmeten Bauflächen liegen.<br />
Über diese geplanten Leistungen wurde ein Angebot bei der Firma Held und Franke (als Nachtrag zum bestehenden<br />
Hauptangebot über die Erdbaumaßnahmen) eingeholt. Das Ergebnis liegt folgender Maßen vor (Angebot<br />
vom 20.04.2012, Nr. 2011HFLI2674-A):<br />
Baustellengemeinkosten: € 2.209,63<br />
Entwässerung- und Kabelgrabarbeiten € 5.493,67<br />
Kanalisation € 4.690,15<br />
Straßeninstandsetzungen € 50.190,00<br />
Baustellenentsorgung und Transporte € 52,00<br />
Regieleistungen € 2.996,50<br />
Summe Angebot Firma Held & Franke € 65.631,95<br />
+ 20 % MWSt € 13.126,39<br />
Bruttosumme € 78.758,34<br />
Das Angebot wurde vom Zivilingenieurbüro Eitler&Partner geprüft.<br />
Bei Ausarbeitung des Projektes wurde mit geschätzten Kosten von 108.500 Euro gerechnet.<br />
Derzeit ist unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen und der noch zu erwartenden Zahlungen (lt.<br />
Angeboten) mit Ausgaben in der Höhe von 111.300 Euro zu rechnen.<br />
Eine gesicherte Finanzierung liegt jedoch nur über 99.700 EURO vor! Diese setzt sich zusammen aus:<br />
Rückersatz Vermessungskosten € 2.981,11<br />
Umwidmungsbeitrag € 41.700,00<br />
Verkehrsflächenbeitrag € 7.759,31<br />
Aufschließungsbeitrag oHH € 5.478,10<br />
Zwischensumme Einnahmen € 57.918,52<br />
Landesbeitrag 40 % der anrechenbaren Kosten € 41.754,00<br />
Summe gesicherte Einnahmen € 99.672,52<br />
Es muss vor Vergabe des Bauauftrages sichergestellt werden, dass auch die Restfinanzierung bewerkstelligt<br />
werden kann.<br />
Dies könnte unter anderem durch den Wegfall des Gehsteigbaues erfolgen.<br />
Damit die Bauleistungen ohne Zeitverzug umgesetzt werden können, ist die Vergabe und Finanzierungsentscheidung<br />
durch den Gemeinderat erforderlich.<br />
Beratung:<br />
Hinsichtlich der Sicherstellung einer Finanzierung kommt der Gemeinderat nach ausführlicher Beratung zum<br />
Ergebnis, dass der vorgesehene Gehsteigbau vorerst entfallen soll. Es sei auch nicht unbedingt erforderlich, weil<br />
ja im Anschluss Richtung B 127 noch kein Gehsteig vorhanden ist. Zusätzlich könnte bei der Anbindung der<br />
neuen Straße an den bestehenden Weg Richtung <strong>Arnreit</strong> gespart werden (nicht so breit ausführen, vorerst weni-<br />
Seite 14 von 24
ger Schottereinbau). Die damit eingesparten Errichtungskosten sollen die Finanzierung des restlichen Projektes<br />
ermöglichen.<br />
Einer Vergabe an die Baufirma Held & Franke im Rahmen eines Anhängeverfahrens zum bestehenden Bauauftrag<br />
kann zugestimmt werden.<br />
Antrag des Bürgermeisters:<br />
1) Vergabe der Bauleistungen an die Firma Held & Franke gemäß Angebot vom 20.04.2012, Nr.<br />
2011HFLI2674-A<br />
2) Einschränkung der Bauleistungen (kein Gehsteigbau, Einsparungen bei Anbindung neue Siedlungsstraße<br />
an bestehenden Fahrweg nach <strong>Arnreit</strong>), um die Sicherstellung der Finanzierung zu gewährleisten<br />
Abstimmungsergebnis<br />
Einstimmige Annahme des Antrages mittels Erheben der Hand.<br />
11. Erweiterung der Wasserversorgung BA 03 und Abwasserbeseitigung BA 11 in Liebenstein; Beschluss<br />
über die Finanzierung des Erweiterungsprojektes<br />
Vorlage: AV/2012/533<br />
Sachverhalt:<br />
Zur Erschließung der neuen Siedlung Liebenstein ist die Erweiterung der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung<br />
erforderlich. Folgende Baukosten und Finanzierungsvorschläge liegen dazu zur Beratung und Genehmigung<br />
vor:<br />
A) Wasserversorgung BA 03:<br />
Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten € 67.845,00<br />
Überprüfungsmaßnahmen € 655,00<br />
Planung € 6.300,00<br />
Bauleitung € 9.900,00<br />
Baustellenkoordination € 300,00<br />
Vermessung € 1.000,00<br />
Koordinative Erfassung € 1.000,00<br />
Sonstige Auslagen € 1.000,00<br />
Diverse Nebenarbeiten € 2.000,00<br />
Summe Ausgaben: € 90.000,00<br />
Finanzierung:<br />
Landesförderung € 0,00<br />
Bundesförderung € 14.900,00<br />
Wasseranschlussgebühren<br />
(6 Bauwerber a` PA 2.500,00 € 15.000,00<br />
Restfinanzierung über Rücklage € 60.100,00<br />
Summe Einnahmen € 90.000,00<br />
B) Abwasserentsorgung BA 11<br />
Erd-, Baumeisterarbeiten € 98.849,69<br />
Überprüfungsmaßnahmen € 3.174,00<br />
Planung € 12.600,00<br />
Bauleitung € 19.800,00<br />
Baustellenkoordination € 600,00<br />
Vermessung € 1.500,00<br />
Koordinative Erfassung € 1.000,00<br />
Sonstige Auslagen € 1.000,00<br />
Diverse Nebenarbeiten € 2.476,31<br />
Summe Ausgaben: € 141.000,00<br />
Finanzierung:<br />
Landesförderung € 0,00<br />
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Bund Sockelförderung / Laufmeterförderung € 26.400,00<br />
Kanalanschlussgebühren<br />
(6 Bauwerber a` PA 4.500,00 € 27.000,00<br />
Offenes Darlehen von BA 06 € 87.600,00<br />
Summe Einnahmen € 141.000,00<br />
Die Summen sind Nettobeträge – Vorsteuerabzug ist bereits in den Summen berücksichtigt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die Finanzierungspläne werden vom Gemeinderat genehmigt. Sie sind im Rahmen eines Nachtragsvoranschlages<br />
im außerordentlichen Haushalt zu berücksichtigen.<br />
Beratung:<br />
Es wird festgehalten, dass die Gemeinde zwischenzeitlich um Fördermittel des Bundes angesucht hat, und zwar<br />
sowohl für die WVA als auch für die ABA. Es kann derzeit nicht vorausgesehen werden, ob und wann die Gemeinde<br />
die Basisförderung + Laufmeterförderung für die Bauprojekte erhalten wird. Nichts desto Trotz wird die<br />
Gemeinde die Bauleistungen umsetzen müssen, damit die Infrastruktureinrichtungen für die schon genehmigten<br />
Bauvorhaben realisiert werden können. Bei Ausbleiben der geplanten Bundesförderung müssen neue Finanzierungspläne<br />
genehmigt werden.<br />
Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung der ggst. Finanzierungspläne für die Erweiterung der WVA<br />
BA 03 und der ABA BA 11 wird vom Gemeinderat mittels Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
12. Erweiterung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Siedlung Liebenstein; Abschluss von<br />
Bauverträgen mit der Firma Hehenberger BauGmbH, 4153 Peilstein<br />
Vorlage: AV/2012/524<br />
Sachverhalt:<br />
Der Gemeinderat hat am 22.03.2012 die Vergabe der Erd- und Baumeisterarbeiten sowie der Installationsarbeiten<br />
für die Erweiterung der Kanalisation und der Wasserversorgung an die Firma Hehenberger, BauGmbH,<br />
Rinnmühle 1, 4153 Peilstein, beschlossen.<br />
Für die Bauausführung ist der Abschluss von Bauverträgen zweckmäßig und notwendig, den Förderstellen des<br />
Landes müssen die Bauverträge im Siedlungswasserbau vorgelegt werden.<br />
Das Büro Eitler und Partner hat die Bauverträge ausgearbeitet und es liegen folgende Entwürfe zur Beratung<br />
und Genehmigung auf:<br />
„Wasserversorgungsanlage <strong>Arnreit</strong> - BA 03“<br />
Bauvertrag zwischen<br />
Auftraggeber (AG) Auftragnehmer (AN)<br />
Gemeinde <strong>Arnreit</strong> Hehenberger Baugesellschaft<br />
<strong>Arnreit</strong> 13 GmbH & Co KG<br />
4122 <strong>Arnreit</strong> Rinnmühle 1<br />
Bezirk Rohrbach, Oberösterreich 4153 Peilstein<br />
Gegenstand des Vertrages<br />
wird nachfolgender Werkvertrag geschlossen:<br />
Dem AN wird die Ausführung der Erd-, Baumeister- und Installationsarbeiten für das Bauvorhaben „Wasserversorgungsanlage<br />
<strong>Arnreit</strong> - BA 03“ gem. Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2012 übertragen.<br />
Vertragsbestandteile<br />
Als Vertragsbestandteile gelten in nachstehender Reihenfolge und Rangfolge:<br />
der gegenständliche Bauvertrag<br />
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das Angebot der Hehenberger Baugesellschaft GmbH & Co KG, Rinnmühle 1, 4153 Peilstein vom 20.03.2012 (basierend<br />
auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />
Pläne:<br />
lt. Beilagen der Ausschreibung<br />
Sonstige Unterlagen:<br />
a) Projekt „Wasserversorgsanlage <strong>Arnreit</strong> - Detailprojekt 2011, Erweiterung Liebenstein“<br />
b) Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Grund- und<br />
Trinkwasserwirtschaft<br />
betreffend der Zustimmung zur Vergabe vom 12.04.2012<br />
GTW-610 287/1-2012-Mad/Maa<br />
c) Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid Amt der O.ö. Landesregierung vom 13.04.2012, Wa-2012-<br />
602877/7-Sg/Ka<br />
Sämtliche Einheitspreise des Angebotes für das gegenständliche Bauvorhaben wurden vor Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer<br />
nochmals überprüft und als bindend anerkannt. Nachforderungen für zu niedrig kalkulierte Positionen<br />
werden daher nachträglich nicht anerkannt. Es wird seitens des Auftragnehmers ausdrücklich erklärt, dass dem gegenständlichen<br />
Angebot kein Irrtum zugrunde liegt.<br />
Anlagen: keine<br />
Die ÖNORMen mit technischen Inhalten, subsidär die DIN-Normen, jedenfalls aber die Regeln der Technik.<br />
Die auf die Leistungserbringung anwendbaren ÖNORMen mit vornormierten Vertragsinhalten (Werkvertragsnormen) der<br />
Serie B 22xx.<br />
Die ÖNORMen B 2110 (Ausgabe 2011-03-01)<br />
B 2111 (Ausgabe 2007-05-01)<br />
Vertretung der Vertragspartner<br />
1.1 Der AG wird vertreten durch: Herrn Johann Reiter, Bürgermeister<br />
Bauleitung: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />
Baustellen- und Planungskoordinator: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />
Die oben angeführten Vertreter sind berechtigt im Namen und auf Rechnung des AG zu handeln. Insbesonders sind<br />
sie berechtigt, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Regieleistungen anzuordnen. Die Vertreter sind<br />
weiters zum Empfang von Erklärungen des AN an den AG berechtigt und diese gelten wie beim AG eingegangen.<br />
Der AN wird vertreten durch:<br />
Bauleiter:<br />
Polier:<br />
Vergütung<br />
1.1 Preisart<br />
Als Vergütung für die unter Pkt. 1 bezeichnete und<br />
unter Pkt. 2 beschriebene Leistung wird die<br />
Auftragssumme gem. LV vom 20.03.2012 (inkl. 7,5 % NL) € 41.290,03<br />
+ gesetzlicher USt. von 20 % € 8.258,,01<br />
Summe € 49.548,04<br />
vereinbart.<br />
Es liegt ein Einheitspreisvertrag vor.<br />
Die Vergütung erfolgt nach den abzurechnenden Massen (Aufmaß) mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen<br />
laut LV vom 20.03.2012 (basierend auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />
Sonstige Vergütungsvereinbarungen: Keine<br />
Folgende Leistungen werden vom AN anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt:<br />
Lt. Leistungsgruppe SG 01 Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />
Preisveränderungen<br />
Die angebotenen Preise gelten als Veränderliche Preis.<br />
Die Preisumrechnung erfolgt nach den Werten der Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau.<br />
Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Ausgabe 2007-05-01).<br />
Die Preisbasis ist der 21.12.2009 (Datum des Hauptangebotes).<br />
Fällt der Stichtag für die Preisumrechnung in einen Zeitraum zwischen zwei Leistungsfeststellungen, wird falls sich<br />
die Leistung vor bzw. nach dem Stichtag nicht mehr feststellen lässt, die Leistung linear interpoliert.<br />
Leistungsänderungen - zusätzliche Leistungen<br />
gem. Pkt. 7 (ÖNORM B 2110 i.d.g.F.)<br />
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Für durch den AG oder dessen Vertreter (siehe Punkt 3) angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich<br />
vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige durch den AN ein<br />
Anspruch auf angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AN hat dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot<br />
zu legen.<br />
Stellt sich bei einem Einheitspreisvertrag (Pkt. 4.1) im Sinne des §1170a (2) ABGB eine Überschreitung des vereinbarten<br />
Entgeltes als unvermeidlich heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem<br />
eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2)<br />
ABGB ist nicht auf Leistungen gem. Pkt. 4.4.1 anzuwenden.<br />
Jene Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüfbar sind, z. B. Erschwernisse, Bodenverhältnisse, etc.<br />
sind im angefallenen Ausmaß im Bautagebuch festzuhalten, mittels Digitalfoto zu belegen und eine Bestätigung<br />
der Bauleitung dafür einzuholen. Nicht bestätigte Leistungen werden nicht anerkannt.<br />
Rechnungslegung<br />
Es gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der Leistungen gelegt werden.<br />
Rechnungen (Zahlungsaufforderungen) sind so zu legen, dass sie jeweils die gesamte Abrechnung bis zum Rechnungsstichtag,<br />
abzüglich bereits erhaltener Zahlungen, enthalten. In jeder Rechnung (Zahlungsaufforderung) wird die<br />
USt. gesondert ausgewiesen.<br />
Regieleistungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.<br />
Zahlungsfristen und Konditionen<br />
Als Zahlungsfrist für:<br />
� Teilrechnungen gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber oder dessen Vertreter als vereinbart<br />
� Schluss- und Teilschlussrechnungen sind innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber<br />
oder dessen Vertreter als vereinbart (abweichend von der ÖNORM 2110, Ausgabe 2011-03-01)<br />
Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen<br />
nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.<br />
Sonstige Vereinbarungen: Keine<br />
Fristen<br />
1.1 Ausführungsfristen<br />
Die Ausführung ist zu beginnen:<br />
� Voraussichtlicher Baubeginn: 16.04.2012<br />
� Fertigstellungstermin: 29.06.2012<br />
Die oben angeführten Fristen bzw. der Terminplan lt. Pkt. D7 des Angebotes sind bei der Erstellung des Bauzeitplanes<br />
zu berücksichtigen. Dieser ist 14 Tage nach Bauvertragsunterzeichnung beim AG um Genehmigung einzureichen.<br />
Als verbindliche Zwischentermine werden vereinbart:<br />
Zwischentermin: keine<br />
Übernahme<br />
1.1 Es wird eine förmliche Übernahme vereinbart.<br />
Die Fertigstellung der Leistung ist dem AG ehestens unter Beifügung der Aufforderung zur Übernahme anzuzeigen.<br />
Der AG hat die Leistung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen.<br />
Kommt der AG der Aufforderung zur Übernahme nach Ablauf der 30-tägigen Frist nicht nach, gilt die Leistung als<br />
übernommen.<br />
Gewährleistung<br />
1.1 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen der ÖNORM B 2110 i.d. Fassung 01.03.2011.<br />
1.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre.<br />
Gerichtsstand - Schiedsgericht:<br />
1.1 Als Gerichtsstand wird vereinbart: Bezirksgericht Rohrbach<br />
Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse<br />
1.1 Der AN führt Bautagesberichte:<br />
Die Bautagesberichte stehen dem Auftraggeber auf der Baustelle während der normalen Geschäftszeit des Auftragnehmers<br />
zur Einsicht und für allfällige Eintragungen zur Verfügung.<br />
Besonderheiten der Baustelle<br />
Keine<br />
Sicherstellung<br />
1.1 Kaution<br />
Wurde keine vereinbart<br />
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1.2 Der Deckungsrücklass (Teilrechnungen) wird in der Höhe von 5 % bar einbehalten.<br />
1.3 Der Haftrücklass (Schlussrechnung und Teilschlussrechnungen) wird in der Höhe von 2 % mittels Bankhaftbrief<br />
belegt.<br />
Sonstige Vereinbarungen<br />
Weiters wird auf die Einhaltung der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung<br />
von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBL.Nr. 259, Verordnung vom 5.06. 1991) hingewiesen.<br />
Der Auftragnehmer erklärt sich mit den vorstehenden Bedingungen vollinhaltlich einverstanden und übernimmt den Auftrag<br />
zur Ausführung.<br />
„Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Arnreit</strong> - BA 11“<br />
Bauvertrag zwischen<br />
Auftraggeber (AG) Auftragnehmer (AN)<br />
Gemeinde <strong>Arnreit</strong> Hehenberger Baugesellschaft<br />
<strong>Arnreit</strong> 13 GmbH & Co KG<br />
4122 <strong>Arnreit</strong> Rinnmühle 1<br />
Bezirk Rohrbach, Oberösterreich 4153 Peilstein<br />
wird nachfolgender Werkvertrag geschlossen:<br />
Gegenstand des Vertrages<br />
Dem AN wird die Ausführung der Erd- und Baumeisterarbeiten für das Bauvorhaben „Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Arnreit</strong><br />
- BA 11“ gem. Gemeinderatsbeschluss vom 22.03.2012 übertragen.<br />
Vertragsbestandteile<br />
Als Vertragsbestandteile gelten in nachstehender Reihenfolge und Rangfolge:<br />
der gegenständliche Bauvertrag<br />
das Angebot der Hehenberger Baugesellschaft GmbH & Co KG, Rinnmühle 1, 4153 Peilstein vom 20.03.2012 (basierend<br />
auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />
Pläne:<br />
lt. Beilagen der Ausschreibung<br />
Sonstige Unterlagen:<br />
d) Projekt „Abwasserbeseitigungsanlage <strong>Arnreit</strong> - Detailprojekt 2011 – Erweiterung Liebenstein“<br />
b) Schreiben des Amtes der OÖ. Landesregierung, Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft, Abt. Oberflächengewässerwirtschaft/Abwasserwirtschaft<br />
betreffend der Zustimmung zur Vergabe vom 13.04.2012<br />
OGW-AW-410 024/14-2012-Bi<br />
c) Wasserrechtlicher Bewilligungsbescheid Amt der O.ö. Landesregierung vom 13.04.2012, Wa-2012-<br />
602876/9-Sg/Ka<br />
Sämtliche Einheitspreise des Angebotes für das gegenständliche Bauvorhaben wurden vor Zuschlagserteilung vom Auftragnehmer<br />
nochmals überprüft und als bindend anerkannt. Nachforderungen für zu niedrig kalkulierte Positionen<br />
werden daher nachträglich nicht anerkannt. Es wird seitens des Auftragnehmers ausdrücklich erklärt, dass dem gegenständlichen<br />
Angebot kein Irrtum zugrunde liegt.<br />
Anlagen: keine<br />
Die ÖNORMen mit technischen Inhalten, subsidär die DIN-Normen, jedenfalls aber die Regeln der Technik.<br />
Die auf die Leistungserbringung anwendbaren ÖNORMen mit vornormierten Vertragsinhalten (Werkvertragsnormen) der<br />
Serie B 22xx.<br />
Die ÖNORMen B 2110 (Ausgabe 2011-03-01)<br />
B 2111 (Ausgabe 2007-05-01)<br />
Vertretung der Vertragspartner<br />
1.4 Der AG wird vertreten durch: Herrn Johann Reiter, Bürgermeister<br />
Bauleitung: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />
Baustellen- und Planungskoordinator: DI Eitler & Partner, Ziviltechniker GmbH<br />
Die oben angeführten Vertreter sind berechtigt im Namen und auf Rechnung des AG zu handeln. Insbesonders sind<br />
sie berechtigt, Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen und Regieleistungen anzuordnen. Die Vertreter sind<br />
weiters zum Empfang von Erklärungen des AN an den AG berechtigt und diese gelten wie beim AG eingegangen.<br />
Der AN wird vertreten durch:<br />
Bauleiter:<br />
Polier:<br />
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Vergütung<br />
1.5 Preisart<br />
Als Vergütung für die unter Pkt. 1 bezeichnete und<br />
unter Pkt. 2 beschriebene Leistung wird die<br />
Auftragssumme gem. LV vom 20.03.2012 (inkl. 7,5 % NL) € 98.849,69<br />
+ gesetzlicher USt. von 20 % € 19.769,94<br />
Summe € 118.619,63<br />
vereinbart.<br />
Es liegt ein Einheitspreisvertrag vor.<br />
Die Vergütung erfolgt nach den abzurechnenden Massen (Aufmaß) mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen<br />
laut LV vom 20.03.2012 (basierend auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />
Sonstige Vergütungsvereinbarungen:<br />
Keine<br />
Folgende Leistungen werden vom AN anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt:<br />
Lt. Leistungsgruppe SG 01 Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />
Preisveränderungen<br />
Die angebotenen Preise gelten als Veränderliche Preis.<br />
Die Preisumrechnung erfolgt nach den Werten der Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau.<br />
Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Ausgabe 2007-05-01).<br />
Die Preisbasis ist der 21.12.2009 (Datum des Hauptangebotes).<br />
Fällt der Stichtag für die Preisumrechnung in einen Zeitraum zwischen zwei Leistungsfeststellungen, wird falls sich<br />
die Leistung vor bzw. nach dem Stichtag nicht mehr feststellen lässt, die Leistung linear interpoliert.<br />
Leistungsänderungen - zusätzliche Leistungen<br />
gem. Pkt. 7 (ÖNORM B 2110 i.d.g.F.)<br />
Für durch den AG oder dessen Vertreter (siehe Punkt 3) angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich<br />
vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige durch den AN ein<br />
Anspruch auf angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AN hat dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot<br />
zu legen.<br />
Stellt sich bei einem Einheitspreisvertrag (Pkt. 4.1) im Sinne des §1170a (2) ABGB eine Überschreitung des vereinbarten<br />
Entgeltes als unvermeidlich heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem<br />
eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2)<br />
ABGB ist nicht auf Leistungen gem. Pkt. 4.4.1 anzuwenden.<br />
Jene Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüfbar sind, z. B. Erschwernisse, Bodenverhältnisse, etc.<br />
sind im angefallenen Ausmaß im Bautagebuch festzuhalten, mittels Digitalfoto zu belegen und eine Bestätigung<br />
der Bauleitung dafür einzuholen. Nicht bestätigte Leistungen werden nicht anerkannt.<br />
Rechnungslegung<br />
Es gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der Leistungen gelegt werden.<br />
Rechnungen (Zahlungsaufforderungen) sind so zu legen, dass sie jeweils die gesamte Abrechnung bis zum Rechnungsstichtag,<br />
abzüglich bereits erhaltener Zahlungen, enthalten. In jeder Rechnung (Zahlungsaufforderung) wird die<br />
USt. gesondert ausgewiesen.<br />
Regieleistungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.<br />
Zahlungsfristen und Konditionen<br />
Als Zahlungsfrist für:<br />
� Teilrechnungen gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber oder dessen Vertreter als vereinbart<br />
� Schluss- und Teilschlussrechnungen sind innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber<br />
oder dessen Vertreter als vereinbart (abweichend von der ÖNORM 2110, Ausgabe 2011-03-01)<br />
Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen<br />
nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.<br />
Sonstige Vereinbarungen:<br />
Keine<br />
Fristen<br />
1.6 Ausführungsfristen<br />
Die Ausführung ist zu beginnen:<br />
� Voraussichtlicher Baubeginn: 16.04.2012<br />
� Fertigstellungstermin: 29.06.2012<br />
Die oben angeführten Fristen bzw. der Terminplan lt. Pkt. D7 des Angebotes sind bei der Erstellung des Bauzeitplanes<br />
zu berücksichtigen. Dieser ist 14 Tage nach Bauvertragsunterzeichnung beim AG um Genehmigung einzureichen.<br />
Als verbindliche Zwischentermine werden vereinbart:<br />
Zwischentermin: keine<br />
Seite 20 von 24
Übernahme<br />
1.7 Es wird eine förmliche Übernahme vereinbart.<br />
Die Fertigstellung der Leistung ist dem AG ehestens unter Beifügung der Aufforderung zur Übernahme anzuzeigen.<br />
Der AG hat die Leistung binnen einer Frist von 30 Tagen zu übernehmen.<br />
Kommt der AG der Aufforderung zur Übernahme nach Ablauf der 30-tägigen Frist nicht nach, gilt die Leistung als<br />
übernommen.<br />
Gewährleistung<br />
1.8 Es gelten die diesbezüglichen Regelungen der ÖNORM B 2110 i.d. Fassung 01.03.2011.<br />
1.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Jahre.<br />
Gerichtsstand - Schiedsgericht:<br />
1.10 Als Gerichtsstand wird vereinbart: Bezirksgericht Rohrbach<br />
Aufzeichnungen über wichtige Vorkommnisse<br />
1.11 Der AN führt Bautagesberichte:<br />
Die Bautagesberichte stehen dem Auftraggeber auf der Baustelle während der normalen Geschäftszeit des Auftragnehmers<br />
zur Einsicht und für allfällige Eintragungen zur Verfügung.<br />
Besonderheiten der Baustelle: Keine<br />
Sicherstellung<br />
1.12 Kaution<br />
Wurde keine vereinbart<br />
1.13 Der Deckungsrücklass (Teilrechnungen) wird in der Höhe von 5 % bar einbehalten.<br />
1.14 Der Haftrücklass (Schlussrechnung und Teilschlussrechnungen) wird in der Höhe von 2 % mittels Bankhaftbrief<br />
belegt.<br />
Sonstige Vereinbarungen<br />
Weiters wird auf die Einhaltung der Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie über die Trennung<br />
von bei Bautätigkeiten anfallenden Materialien (BGBL.Nr. 259, Verordnung vom 5.06. 1991) hingewiesen.<br />
Der Auftragnehmer erklärt sich mit den vorstehenden Bedingungen vollinhaltlich einverstanden und übernimmt den Auftrag<br />
zur Ausführung.<br />
Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag des Bürgermeisters auf Genehmigung der Bauverträge mit der Firma Hehenberger, Rinnmühle 1,<br />
4153 Peilstein, wird einstimmig mittels Erheben der Hand angenommen.<br />
13. ABA <strong>Arnreit</strong> BA 11 und WVA <strong>Arnreit</strong> BA 03; Vergabe der Überprüfungsarbeiten (Kanaldichtprüfungen<br />
und Dichtprüfungen bei Wasserdruckleitungen)<br />
Vorlage: AV/2012/528<br />
Sachverhalt:<br />
Nach Abschluss der Bauarbeiten für die Errichtung der Kanalisation und Wasserversorgung in der Siedlung<br />
Liebenstein ist die Dichtprüfung durch eine unabhängige Firma von der Wasserrechtsbehörde vorgeschrieben.<br />
Es wurde dazu von der Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, ein Angebot eingeholt (Anbotsdatum:<br />
02.04.2012). Die Vergabe des Auftrages erfolgt gem. Bundesvergabegesetz unter Berücksichtigung der<br />
Schwellenwertverordnung 2009 als Direktvergabe als Anhang zu einer bestehenden Vergabe.<br />
Folgendes Angebotsergebnis liegt vor:<br />
Überprüfungsmaßnahmen Kanal BA 11 € 3.174,00<br />
Überprüfungsmaßnahmen WVA BA 03<br />
für die neuen Wasserleitungen € 655,00<br />
Überprüfungsmaßnahmen WVA BA 03<br />
des Altbestandes in Siedlung Liebenstein nach Aufwand<br />
Die angeführten Preise sind netto zu verstehen.<br />
Die bietende Firma ist beim Kanalbau BA 06, 07 und 09 bereits mit den Prüfmaßnahmen beauftragt worden und<br />
gilt als zuverlässig.<br />
Seite 21 von 24
Antrag und Abstimmungsergebnis:<br />
Der Antrag des Bürgermeisters auf Vergabe der ausgeschriebenen Dienstleistung (Überprüfungsmaßnahmen) an<br />
die Firma Maier-Bauer Prüftechnik GmbH, 4760 Raab, wird mittels Handzeichen einstimmig angenommen.<br />
14. Allfälliges<br />
GV Andrea Hofer<br />
Pachtvertrag mit Herrn Bernhard Wipplinger? Was geschieht weiters?<br />
Die Anfrage wird von Bgm. Reiter insoferne beantwortet, als der bestehende Pachtvertrag für das Grundstück<br />
zwischen Anwesen Leitner und B 127 weiterhin aufrecht bleiben soll. Man könne nie wissen, ob nicht im Zuge<br />
der Ortsplatzgestaltung noch Flächen benötigt werden. Der bestehende Pachtvertrag wurde mit einer Laufzeit<br />
von 99 Jahren mit Kündigungsklauseln und Vorkaufsrecht abgeschlossen.<br />
Ehrenamtsveranstaltung; Sie wird am 18.05.2012 nachgeholt. Seitens der Gemeinde werden in Absprache mit<br />
Initiatorin GV Andrea Hofer 35 Ehrenamtliche aus einer Liste mit allen Vereinen und Institutionen der Gemeinde<br />
eingeladen. In diesem Rahmen wird eine Übung durch die FF <strong>Arnreit</strong> abgehalten.<br />
GV Veronika Azesberger<br />
Errichtung eines neuen Marterls anstelle des alten Spias Marterls; Sie berichtet davon, dass ein neues Marterl<br />
errichtet werden soll. Kostenpunkt: 5.000 Euro. Finanzierung noch offen, aber guter Dinge, dass mit<br />
Sponsoren die notwendigen Gelder aufgetrieben werden. Wer eine gute Idee hat, soll dies an Frau Azesberger<br />
melden. Ein Beschluss des GV liegt bereits vor.<br />
15. Bauprogramm des Wegeerhaltungsverbandes 2012; Vorziehung der Sanierung des GW Kicking<br />
sowie Rückstellung der offenen Forderungen aus dem Jahr 2011 gegenüber dem WEV<br />
Vorlage: AV/2012/534<br />
Sachverhalt:<br />
Am 24.04.2012 fand am Gemeindeamt eine Besprechung mit Vertretern des WEV Oberes Mühlviertel hinsichtlich<br />
des Bauprogrammes für das Jahr 2012 statt.<br />
Es wurde bekannt gegeben, dass für die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> für Straßeninstandsetzung (entspricht Totalsanierung)<br />
90.000 Euro zur Verfügung stehen.<br />
Für die Straßenerhaltung stehen insgesamt 34.000 Euro zur Verfügung, die jedoch schon verbraucht sind (Vorgriffe<br />
im Jahr 2011).<br />
Gegenüber dem WEV hat die Gemeinde <strong>Arnreit</strong> offene Forderungen in der Höhe von 68.680,68 Euro stehen.<br />
Dies resultiert aus den Straßeninstandsetzungen in Humenberg und Hengstschlag nach den Kanalbauprojekten,<br />
die im Jahr 2011 bereits durchgeführt wurden und erst im Jahr 2012 vorgesehen waren. Die Gemeinde hat diese<br />
Leistungen vorfinanziert. Diese Forderung wäre vereinbarungsgemäß nun zur Rückzahlung durch den WEV<br />
fällig.<br />
Nachdem diese Rückzahlung aber auf den Baukostenrahmen von 90.000 Euro für Straßeninstandsetzung angerechnet<br />
werden muss, bliebe nach Abzug dieser Forderung lediglich ein Betrag von rund 22.000 Euro für 2012<br />
übrig. Mit diesem Betrag kann allerdings keine sinnvolle Straßeninstandsetzung im Jahr 2012 erfolgen.<br />
Dringend notwendig wäre allerdings die Asphaltierung des GW Kicking. Vor Jahren wurde dort Asphaltfräsmaterial<br />
aufgebracht und seitdem liegt der Straßenkörper offen da. Zudem wäre im Ort Kicking eine komplette<br />
Sanierung notwendig. In Summe würde die Straßensanierung GW Kicking zirka 90.000 Euro kosten.<br />
Seitens des WEV wurden der Gemeinde nun folgende Vorschläge unterbreitet:<br />
A) Rückzahlung der offenen Forderung von € 68.680,68; Eine Investition für Straßeninstandsetzung<br />
2012 wäre dann nicht mehr sinnvoll. Sanierung GW Kicking erst 2013 möglich.<br />
B) Rückstellung der Forderung auf das Jahr 2013; damit wären Straßenbaumittel in der Höhe von<br />
90.000 Euro frei und die dringend notwendige Asphaltierung (Sanierung) des GW Kicking (als<br />
Teil des GW Hengstschlag) wäre möglich.<br />
Seite 22 von 24
C) Teilweise Rückzahlung der offenen Forderung 2012 und Rest 2013; damit könnte zumindest ein<br />
Teil der GW-Sanierung Kicking im Jahr 2012 in Angriff genommen werden (z.B. Herstellung der<br />
Schottertragschicht samt Nebenanlagen 2012, Asphaltierung dann 2013); Nachteil: Verteuerung<br />
des Projektes GW-Sanierung Kicking, weil auf zwei Bauetappen aufgeteilt.<br />
Nachdem die Rückstellung einer Forderung gegenüber dem WEV in die Kompetenz des Gemeinderates fällt<br />
und zudem die weitere Vorgangsweise innerhalb der Gemeinde zu klären ist, soll der Gemeinderat über diese<br />
aufgezeigten Varianten beraten und eine Entscheidung herbeiführen.<br />
Beratung:<br />
Nach ausführlicher Diskussion über die Vor-/Nachteile der vorgeschlagenen Varianten kommt der Gemeinderat<br />
zum Ergebnis, dass eine neuerliche Verzögerung der Straßeninstandsetzung GW Kicking nicht mehr in Frage<br />
kommt, und somit die Variante A mit Rückzahlungsaufschub auf 2013 beschlossen werden soll.<br />
In der Diskussion werden mögliche Schwierigkeiten bei der Sanierung im Dorf Kicking besprochen. Bekannt<br />
sei, dass zwei Anrainer sich privat in Grundstücksfragen nicht einig sind und es möglicherweise dadurch zu<br />
Problemen bei notwendigen Grundabtretungen kommen könnte.<br />
Hier besteht innerhalb des Gemeinderates die Ansicht, dass die Sanierung der Straße im Dorf nur dann durchgeführt<br />
werden soll, wenn tatsächlich die Grundabtretungsprotokolle mit Zustimmungen zur unentgeltlichen<br />
Grundinanspruchnahme unterfertigt der Gemeinde vorliegen. Ansonsten wird der GW nur bis Höhe Anwesen<br />
Leitner saniert.<br />
Die Zwischenfinanzierung der offenen Forderung (68.860,68) könne noch im Rahmen eines bestehenden noch<br />
nicht abgeschlossenen Kanalbaudarlehens erfolgen (BA 06).<br />
Antrag:<br />
Es stellt Bürgermeister Johann Reiter den Antrag, die Sanierung des GW Kicking im Jahr 2012 zu realisieren<br />
und dazu von der Rückzahlungsforderung der offenen Baukosten aus 2011 abzusehen und erst 2013 fällig zu<br />
stellen. Zwischenfinanzierung weiterhin über offenes Darlehen BA 06.<br />
Abstimmungsergebnis:<br />
Einstimmige Annahme des Antrages mittels Handzeichen.<br />
16. Genehmigung und Unterfertigung des jüngsten Sitzungsprotokolles des Gemeinderates vom<br />
22.03.2012<br />
Gegen die während der Sitzung zur Einsicht aufgelegene Verhandlungsschrift über die letzte Sitzung vom<br />
22.03.2012 wurden keine Einwendungen erhoben.<br />
***********<br />
Seite 23 von 24
Nachdem die Tagesordnung erschöpft ist und sonstige Anträge und Wortmeldungen nicht mehr vorliegen,<br />
schließt der Vorsitzende die Sitzung um 22:10 Uhr.<br />
………………………………… …………………………………<br />
(Vorsitzender) (Gemeinderat ÖVP)<br />
………………………………… …………………………………<br />
(Schriftführer) (Gemeinderat SPÖ)<br />
Der Vorsitzende beurkundet hiermit, dass gegen die vorliegende Verhandlungsschrift in der Sitzung vom<br />
……………………….. keine Einwendungen erhoben wurden.<br />
<strong>Arnreit</strong>, am<br />
Seite 24 von 24<br />
Der Vorsitzende<br />
….…………………………..….