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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Arnreit

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Vergütung<br />

1.5 Preisart<br />

Als Vergütung für die unter Pkt. 1 bezeichnete und<br />

unter Pkt. 2 beschriebene Leistung wird die<br />

Auftragssumme gem. LV vom 20.03.2012 (inkl. 7,5 % NL) € 98.849,69<br />

+ gesetzlicher USt. von 20 % € 19.769,94<br />

Summe € 118.619,63<br />

vereinbart.<br />

Es liegt ein Einheitspreisvertrag vor.<br />

Die Vergütung erfolgt nach den abzurechnenden Massen (Aufmaß) mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen<br />

laut LV vom 20.03.2012 (basierend auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />

Sonstige Vergütungsvereinbarungen:<br />

Keine<br />

Folgende Leistungen werden vom AN anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt:<br />

Lt. Leistungsgruppe SG 01 Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />

Preisveränderungen<br />

Die angebotenen Preise gelten als Veränderliche Preis.<br />

Die Preisumrechnung erfolgt nach den Werten der Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau.<br />

Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Ausgabe 2007-05-01).<br />

Die Preisbasis ist der 21.12.2009 (Datum des Hauptangebotes).<br />

Fällt der Stichtag für die Preisumrechnung in einen Zeitraum zwischen zwei Leistungsfeststellungen, wird falls sich<br />

die Leistung vor bzw. nach dem Stichtag nicht mehr feststellen lässt, die Leistung linear interpoliert.<br />

Leistungsänderungen - zusätzliche Leistungen<br />

gem. Pkt. 7 (ÖNORM B 2110 i.d.g.F.)<br />

Für durch den AG oder dessen Vertreter (siehe Punkt 3) angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich<br />

vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige durch den AN ein<br />

Anspruch auf angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AN hat dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot<br />

zu legen.<br />

Stellt sich bei einem Einheitspreisvertrag (Pkt. 4.1) im Sinne des §1170a (2) ABGB eine Überschreitung des vereinbarten<br />

Entgeltes als unvermeidlich heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem<br />

eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2)<br />

ABGB ist nicht auf Leistungen gem. Pkt. 4.4.1 anzuwenden.<br />

Jene Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüfbar sind, z. B. Erschwernisse, Bodenverhältnisse, etc.<br />

sind im angefallenen Ausmaß im Bautagebuch festzuhalten, mittels Digitalfoto zu belegen und eine Bestätigung<br />

der Bauleitung dafür einzuholen. Nicht bestätigte Leistungen werden nicht anerkannt.<br />

Rechnungslegung<br />

Es gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der Leistungen gelegt werden.<br />

Rechnungen (Zahlungsaufforderungen) sind so zu legen, dass sie jeweils die gesamte Abrechnung bis zum Rechnungsstichtag,<br />

abzüglich bereits erhaltener Zahlungen, enthalten. In jeder Rechnung (Zahlungsaufforderung) wird die<br />

USt. gesondert ausgewiesen.<br />

Regieleistungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.<br />

Zahlungsfristen und Konditionen<br />

Als Zahlungsfrist für:<br />

� Teilrechnungen gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber oder dessen Vertreter als vereinbart<br />

� Schluss- und Teilschlussrechnungen sind innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber<br />

oder dessen Vertreter als vereinbart (abweichend von der ÖNORM 2110, Ausgabe 2011-03-01)<br />

Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen<br />

nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.<br />

Sonstige Vereinbarungen:<br />

Keine<br />

Fristen<br />

1.6 Ausführungsfristen<br />

Die Ausführung ist zu beginnen:<br />

� Voraussichtlicher Baubeginn: 16.04.2012<br />

� Fertigstellungstermin: 29.06.2012<br />

Die oben angeführten Fristen bzw. der Terminplan lt. Pkt. D7 des Angebotes sind bei der Erstellung des Bauzeitplanes<br />

zu berücksichtigen. Dieser ist 14 Tage nach Bauvertragsunterzeichnung beim AG um Genehmigung einzureichen.<br />

Als verbindliche Zwischentermine werden vereinbart:<br />

Zwischentermin: keine<br />

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