VERHANDLUNGSSCHRIFT - Arnreit
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Vergütung<br />
1.5 Preisart<br />
Als Vergütung für die unter Pkt. 1 bezeichnete und<br />
unter Pkt. 2 beschriebene Leistung wird die<br />
Auftragssumme gem. LV vom 20.03.2012 (inkl. 7,5 % NL) € 98.849,69<br />
+ gesetzlicher USt. von 20 % € 19.769,94<br />
Summe € 118.619,63<br />
vereinbart.<br />
Es liegt ein Einheitspreisvertrag vor.<br />
Die Vergütung erfolgt nach den abzurechnenden Massen (Aufmaß) mal angebotenen (vereinbarten) Einheitspreisen<br />
laut LV vom 20.03.2012 (basierend auf dem Hauptangebot vom 21.12.2009)<br />
Sonstige Vergütungsvereinbarungen:<br />
Keine<br />
Folgende Leistungen werden vom AN anderen Auftragnehmern des Auftraggebers zur Verfügung gestellt:<br />
Lt. Leistungsgruppe SG 01 Sicherheits- und Gesundheitsschutz<br />
Preisveränderungen<br />
Die angebotenen Preise gelten als Veränderliche Preis.<br />
Die Preisumrechnung erfolgt nach den Werten der Baukostenveränderungen für den Siedlungswasserbau.<br />
Es gelten die Bestimmungen der ÖNORM B 2111 (Ausgabe 2007-05-01).<br />
Die Preisbasis ist der 21.12.2009 (Datum des Hauptangebotes).<br />
Fällt der Stichtag für die Preisumrechnung in einen Zeitraum zwischen zwei Leistungsfeststellungen, wird falls sich<br />
die Leistung vor bzw. nach dem Stichtag nicht mehr feststellen lässt, die Leistung linear interpoliert.<br />
Leistungsänderungen - zusätzliche Leistungen<br />
gem. Pkt. 7 (ÖNORM B 2110 i.d.g.F.)<br />
Für durch den AG oder dessen Vertreter (siehe Punkt 3) angeordnete zusätzlich oder geänderte Leistungen, die in der ursprünglich<br />
vereinbarten Leistung preislich keine Deckung finden, besteht auch ohne Anzeige durch den AN ein<br />
Anspruch auf angemessene Verlängerung der Bauzeit. Der AN hat dem AG vor Ausführung der Leistung ein Zusatzangebot<br />
zu legen.<br />
Stellt sich bei einem Einheitspreisvertrag (Pkt. 4.1) im Sinne des §1170a (2) ABGB eine Überschreitung des vereinbarten<br />
Entgeltes als unvermeidlich heraus, so hat dies der AN spätestens zu dem Zeitpunkt dem AG anzuzeigen, zu welchem<br />
eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Entgeltes abzusehen ist. Die Bestimmung des § 1170a (2)<br />
ABGB ist nicht auf Leistungen gem. Pkt. 4.4.1 anzuwenden.<br />
Jene Arbeiten, die zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr überprüfbar sind, z. B. Erschwernisse, Bodenverhältnisse, etc.<br />
sind im angefallenen Ausmaß im Bautagebuch festzuhalten, mittels Digitalfoto zu belegen und eine Bestätigung<br />
der Bauleitung dafür einzuholen. Nicht bestätigte Leistungen werden nicht anerkannt.<br />
Rechnungslegung<br />
Es gelten Abschlagsrechnungen als vereinbart. Diese können vom AN monatlich entsprechend der Leistungen gelegt werden.<br />
Rechnungen (Zahlungsaufforderungen) sind so zu legen, dass sie jeweils die gesamte Abrechnung bis zum Rechnungsstichtag,<br />
abzüglich bereits erhaltener Zahlungen, enthalten. In jeder Rechnung (Zahlungsaufforderung) wird die<br />
USt. gesondert ausgewiesen.<br />
Regieleistungen können monatlich, spätestens jedoch mit der Schlussrechnung abgerechnet werden.<br />
Zahlungsfristen und Konditionen<br />
Als Zahlungsfrist für:<br />
� Teilrechnungen gilt 30 Tage ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber oder dessen Vertreter als vereinbart<br />
� Schluss- und Teilschlussrechnungen sind innerhalb von 4 Monaten ab Eingang der Rechnung beim Auftraggeber<br />
oder dessen Vertreter als vereinbart (abweichend von der ÖNORM 2110, Ausgabe 2011-03-01)<br />
Ist die Rechnung so mangelhaft, dass sie der AG weder prüfen noch berichtigen kann, so ist sie dem AN binnen 14 Tagen<br />
nach Vorlage zur Verbesserung zurückzustellen.<br />
Sonstige Vereinbarungen:<br />
Keine<br />
Fristen<br />
1.6 Ausführungsfristen<br />
Die Ausführung ist zu beginnen:<br />
� Voraussichtlicher Baubeginn: 16.04.2012<br />
� Fertigstellungstermin: 29.06.2012<br />
Die oben angeführten Fristen bzw. der Terminplan lt. Pkt. D7 des Angebotes sind bei der Erstellung des Bauzeitplanes<br />
zu berücksichtigen. Dieser ist 14 Tage nach Bauvertragsunterzeichnung beim AG um Genehmigung einzureichen.<br />
Als verbindliche Zwischentermine werden vereinbart:<br />
Zwischentermin: keine<br />
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