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Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus

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Es wurde festgestellt, dass formale Mängel <strong>im</strong> Planverfahren nicht<br />

auszuschließen sind. Die möglichen Mängel wurden behoben. Aus<br />

diesem Grund wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“<br />

der Gemeinde Warnstedt gem. § 214 Abs. 4 BauGB durch<br />

die Stadt Thale als Rechtsnachfolger der Gemeinde Warnstedt rückwirkend<br />

zum 22.08.1994 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />

tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“<br />

der Gemeinde Warnstedt damit zum 22.08.1994 in Kraft.<br />

Der Bebauungsplan wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung<br />

in der Zeit<br />

Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr,<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr und<br />

Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />

<strong>im</strong> Amt Bauen und Ordnung der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502<br />

Thale zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />

Thale, 05.07.2012<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister<br />

28.07.2012 | THALEKuriEr 08 / 2012 | Amtlich<br />

ErnEutE ÖffEntlICHE BEKAnntMACHunG<br />

dEr SAtzunG ÜBEr dIE 1. ändErunG dES BEBAuunGSplAnES „MÜHlEnStrASSE“<br />

dEr GEMEIndE wArnStEdt<br />

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Warnstedt haben mit Beschluss<br />

vom 25.05.1994 die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

„Mühlenstraße“ der Gemeinde Warnstedt als Satzung beschlossen.<br />

Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Magdeburg (Aktenzei-<br />

Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“ der Gemeinde Warnstedt, o.M.<br />

chen 25.4-21100) mit Hinweis vom 15.08.1994 wurde am 22.08.1994<br />

ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich der<br />

1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“ der Gemeinde<br />

Warnstedt ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.

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