Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
17<br />
Es wurde festgestellt, dass formale Mängel <strong>im</strong> Planverfahren nicht<br />
auszuschließen sind. Die möglichen Mängel wurden behoben. Aus<br />
diesem Grund wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“<br />
der Gemeinde Warnstedt gem. § 214 Abs. 4 BauGB durch<br />
die Stadt Thale als Rechtsnachfolger der Gemeinde Warnstedt rückwirkend<br />
zum 22.08.1994 bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung<br />
tritt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“<br />
der Gemeinde Warnstedt damit zum 22.08.1994 in Kraft.<br />
Der Bebauungsplan wird während der Dienststunden der Stadtverwaltung<br />
in der Zeit<br />
Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr,<br />
Montag, Mittwoch, Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr und<br />
Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />
<strong>im</strong> Amt Bauen und Ordnung der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502<br />
Thale zu jedermanns Einsicht bereitgehalten.<br />
Thale, 05.07.2012<br />
Balcerowski<br />
Bürgermeister<br />
28.07.2012 | THALEKuriEr 08 / 2012 | Amtlich<br />
ErnEutE ÖffEntlICHE BEKAnntMACHunG<br />
dEr SAtzunG ÜBEr dIE 1. ändErunG dES BEBAuunGSplAnES „MÜHlEnStrASSE“<br />
dEr GEMEIndE wArnStEdt<br />
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Warnstedt haben mit Beschluss<br />
vom 25.05.1994 die 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />
„Mühlenstraße“ der Gemeinde Warnstedt als Satzung beschlossen.<br />
Die Genehmigung des Regierungspräsidiums Magdeburg (Aktenzei-<br />
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“ der Gemeinde Warnstedt, o.M.<br />
chen 25.4-21100) mit Hinweis vom 15.08.1994 wurde am 22.08.1994<br />
ortsüblich bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich der<br />
1. Änderung des Bebauungsplanes „Mühlenstraße“ der Gemeinde<br />
Warnstedt ist der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.