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Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus

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Amtlich | THALEKuriEr 08 / 2012 | 28.07.2012 22<br />

In der Kernzeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, sowie in der Mittagszeit<br />

von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist ein „bringen“ und „holen“ durch die<br />

Personenberechtigten oder deren Beauftragte nicht möglich. In den<br />

Sommer- und Weihnachtsferien <strong>im</strong> Land Sachsen-Anhalt werden betriebsbedingte<br />

Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen der<br />

Stadt Thale durchgeführt. Im Einzelnen regelt dieses die Leitung der<br />

Kindertageseinrichtung <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Kuratorium. Während<br />

der Schließzeiten wird die Betreuung der Kinder, die Anspruch<br />

auf eine Ganztagsbetreuung haben, bei Bedarf in einer anderen Kindereinrichtung<br />

der Stadt Thale gewährleistet. Die Schließzeiten sind<br />

den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt zu geben.<br />

§ 5 Versicherung<br />

Die Kinder sind während des Besuches der Kindertageseinrichtungen<br />

der Stadt Thale sowie auf dem direkten Weg zu und von diesen<br />

Einrichtungen für Unfallfolgen und Sachschäden bei der Unfallkasse<br />

Sachsen - Anhalt bzw. be<strong>im</strong> Kommunalen Schadensausgleich des<br />

Landes Sachsen -Anhalt versichert.<br />

§ 6 Pflichten der Personensorgeberechtigten<br />

(1) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind <strong>im</strong><br />

Vorschulalter selbst oder durch eine von ihnen bevollmächtigte<br />

Person in die Kindertageseinrichtung zu bringen und von dort<br />

abzuholen.<br />

(2) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die vereinbarten<br />

Betreuungszeiten einzuhalten.<br />

Bei dre<strong>im</strong>aliger Überschreitung der <strong>im</strong> Betreuungsvertrag festgelegten<br />

Betreuungszeiten innerhalb eines Monats, erkennt der<br />

Träger diese Erhöhung der Betreuungszeiten <strong>im</strong> einvernehmlichen<br />

Handeln an. Die Personensorgeberechtigten erhalten einen<br />

Bescheid über den entsprechenden Elternbeitrag.<br />

(3) Das Kommen und Gehen der Hortkinder in und aus der Kindertageseinrichtung<br />

regelt die Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung.<br />

(4) Erkrankte Kinder müssen den Kindertageseinrichtungen der<br />

Stadt Thale fernbleiben.<br />

Gemäß § 34 Abs. 5, Satz 2 Infektionsschutzgesetz sind die Personensorge-berechtigten<br />

der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung<br />

der Stadt Thale mitteilungspflichtig.<br />

Nach jeder Erkrankung des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung<br />

über dessen gesundheitliche Eignung vor dem erneuten<br />

Besuch der Kindertageseinrichtung der Stadt Thale der Leitung<br />

zu übergeben.<br />

(5) Weitergehende Pflichten der Personensorgeberechtigten <strong>im</strong><br />

Zusammenhang mit dem Besuch der Kinder in den Kindertageseinrichtungen<br />

in Trägerschaft der Stadt Thale ergeben sich aus<br />

dem Betreuungsvertrag, sowie der Hausordnung der jeweiligen<br />

Kindertageseinrichtung.<br />

Impressum<br />

Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />

Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski<br />

Konzeption, Redaktion, Layout, Satz, Druck und Anzeigen:<br />

eckpunkt - Die Medienagentur GmbH<br />

Frau Tosca Zadow | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale<br />

Tel.: 03947 / 77 29 466<br />

Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt<br />

Tel.: 0361 / 65 32 620<br />

E-mail: thalekurier@eckpunkt.de<br />

Internet: www.eckpunkt.de<br />

§ 7 Elternsprecher, Kuratorium und Stadtelternbeirat<br />

(1) In den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Thale<br />

wird je Gruppe eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher für<br />

die Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />

(2) Das Kuratorium einer jeden Kindertageseinrichtung wird aus einer<br />

Vertreterin oder einem Vertreter des Trägers dieser Kindertageseinrichtung,<br />

der leitenden Betreuungskraft sowie wenigstens<br />

zwei aus der Elternschaft der Kindertageseinrichtung zu wählenden<br />

Vertreterinnen oder Vertreter für die Dauer von 2 Jahren gebildet.<br />

Die Kuratorien und die Ortschaftsräte haben die Aufgabe, den<br />

Träger der Kindertageseinrichtungen zu beraten, und sind von<br />

ihm vor grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen.<br />

Die Inhalte dieser Aufgaben sind <strong>im</strong> § 19 Abs. 4 und §17 Satz 1<br />

KiFöG LSA geregelt.<br />

(3) Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer jeden Kindertageseinrichtung<br />

wählen für die Dauer von 2 Jahren aus ihrer<br />

Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Stadtelternbeirat.<br />

Dabei werden auch die in freier Trägerschaft <strong>im</strong> Sinn des §<br />

9 Abs. 1 KiFöG LSA geführten Kindereinrichtungen einbezogen.<br />

Der Stadtelternbeirat ist von der Stadt Thale bei allen die Betreuung<br />

von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen.<br />

§ 8 Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am 01.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />

für den Besuch der Kindertagesstätten in Trägerschaft der<br />

Stadt Thale vom 16.06.2011, bekannt gegeben <strong>im</strong> Thale Kurier vom<br />

25.06.2011 außer Kraft.<br />

Thale, d. 03.05.2012<br />

Thomas Balcerowski<br />

Bürgermeister<br />

Erscheinungsweise:<br />

monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile)<br />

Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Michael Hesse, Dennis Golla, Stefan Hoffmann),<br />

Stadt Thale, www.aboutpixel.de, www.pixelio.de, Titel: © ferkelraggae - Fotolia.com<br />

Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche<br />

Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich<br />

gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers<br />

oder der Redaktion.<br />

Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übern<strong>im</strong>mt der Herausgeber und die Redaktion<br />

keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.

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