Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus
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Amtlich | THALEKuriEr 08 / 2012 | 28.07.2012 22<br />
In der Kernzeit von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr, sowie in der Mittagszeit<br />
von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr ist ein „bringen“ und „holen“ durch die<br />
Personenberechtigten oder deren Beauftragte nicht möglich. In den<br />
Sommer- und Weihnachtsferien <strong>im</strong> Land Sachsen-Anhalt werden betriebsbedingte<br />
Schließzeiten in den Kindertageseinrichtungen der<br />
Stadt Thale durchgeführt. Im Einzelnen regelt dieses die Leitung der<br />
Kindertageseinrichtung <strong>im</strong> Einvernehmen mit dem Kuratorium. Während<br />
der Schließzeiten wird die Betreuung der Kinder, die Anspruch<br />
auf eine Ganztagsbetreuung haben, bei Bedarf in einer anderen Kindereinrichtung<br />
der Stadt Thale gewährleistet. Die Schließzeiten sind<br />
den Personensorgeberechtigten rechtzeitig bekannt zu geben.<br />
§ 5 Versicherung<br />
Die Kinder sind während des Besuches der Kindertageseinrichtungen<br />
der Stadt Thale sowie auf dem direkten Weg zu und von diesen<br />
Einrichtungen für Unfallfolgen und Sachschäden bei der Unfallkasse<br />
Sachsen - Anhalt bzw. be<strong>im</strong> Kommunalen Schadensausgleich des<br />
Landes Sachsen -Anhalt versichert.<br />
§ 6 Pflichten der Personensorgeberechtigten<br />
(1) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, ihr Kind <strong>im</strong><br />
Vorschulalter selbst oder durch eine von ihnen bevollmächtigte<br />
Person in die Kindertageseinrichtung zu bringen und von dort<br />
abzuholen.<br />
(2) Die Personensorgeberechtigten sind verpflichtet, die vereinbarten<br />
Betreuungszeiten einzuhalten.<br />
Bei dre<strong>im</strong>aliger Überschreitung der <strong>im</strong> Betreuungsvertrag festgelegten<br />
Betreuungszeiten innerhalb eines Monats, erkennt der<br />
Träger diese Erhöhung der Betreuungszeiten <strong>im</strong> einvernehmlichen<br />
Handeln an. Die Personensorgeberechtigten erhalten einen<br />
Bescheid über den entsprechenden Elternbeitrag.<br />
(3) Das Kommen und Gehen der Hortkinder in und aus der Kindertageseinrichtung<br />
regelt die Hausordnung der jeweiligen Kindertageseinrichtung.<br />
(4) Erkrankte Kinder müssen den Kindertageseinrichtungen der<br />
Stadt Thale fernbleiben.<br />
Gemäß § 34 Abs. 5, Satz 2 Infektionsschutzgesetz sind die Personensorge-berechtigten<br />
der Leitung der jeweiligen Kindertageseinrichtung<br />
der Stadt Thale mitteilungspflichtig.<br />
Nach jeder Erkrankung des Kindes ist eine ärztliche Bescheinigung<br />
über dessen gesundheitliche Eignung vor dem erneuten<br />
Besuch der Kindertageseinrichtung der Stadt Thale der Leitung<br />
zu übergeben.<br />
(5) Weitergehende Pflichten der Personensorgeberechtigten <strong>im</strong><br />
Zusammenhang mit dem Besuch der Kinder in den Kindertageseinrichtungen<br />
in Trägerschaft der Stadt Thale ergeben sich aus<br />
dem Betreuungsvertrag, sowie der Hausordnung der jeweiligen<br />
Kindertageseinrichtung.<br />
Impressum<br />
Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:<br />
Bürgermeister der Stadt Thale Thomas Balcerowski<br />
Konzeption, Redaktion, Layout, Satz, Druck und Anzeigen:<br />
eckpunkt - Die Medienagentur GmbH<br />
Frau Tosca Zadow | Steinbachstr. 5a | 06502 Thale<br />
Tel.: 03947 / 77 29 466<br />
Herr Stefan Hoffmann | Regierungsstr. 51 | 99084 Erfurt<br />
Tel.: 0361 / 65 32 620<br />
E-mail: thalekurier@eckpunkt.de<br />
Internet: www.eckpunkt.de<br />
§ 7 Elternsprecher, Kuratorium und Stadtelternbeirat<br />
(1) In den Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Thale<br />
wird je Gruppe eine Elternsprecherin oder ein Elternsprecher für<br />
die Dauer von 2 Jahren gewählt.<br />
(2) Das Kuratorium einer jeden Kindertageseinrichtung wird aus einer<br />
Vertreterin oder einem Vertreter des Trägers dieser Kindertageseinrichtung,<br />
der leitenden Betreuungskraft sowie wenigstens<br />
zwei aus der Elternschaft der Kindertageseinrichtung zu wählenden<br />
Vertreterinnen oder Vertreter für die Dauer von 2 Jahren gebildet.<br />
Die Kuratorien und die Ortschaftsräte haben die Aufgabe, den<br />
Träger der Kindertageseinrichtungen zu beraten, und sind von<br />
ihm vor grundsätzlichen Entscheidungen zu beteiligen.<br />
Die Inhalte dieser Aufgaben sind <strong>im</strong> § 19 Abs. 4 und §17 Satz 1<br />
KiFöG LSA geregelt.<br />
(3) Die Elternsprecherinnen und Elternsprecher einer jeden Kindertageseinrichtung<br />
wählen für die Dauer von 2 Jahren aus ihrer<br />
Mitte eine Vertreterin oder einen Vertreter für den Stadtelternbeirat.<br />
Dabei werden auch die in freier Trägerschaft <strong>im</strong> Sinn des §<br />
9 Abs. 1 KiFöG LSA geführten Kindereinrichtungen einbezogen.<br />
Der Stadtelternbeirat ist von der Stadt Thale bei allen die Betreuung<br />
von Kindern betreffenden Fragen zu beteiligen.<br />
§ 8 Inkrafttreten<br />
Diese Satzung tritt am 01.08.2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung<br />
für den Besuch der Kindertagesstätten in Trägerschaft der<br />
Stadt Thale vom 16.06.2011, bekannt gegeben <strong>im</strong> Thale Kurier vom<br />
25.06.2011 außer Kraft.<br />
Thale, d. 03.05.2012<br />
Thomas Balcerowski<br />
Bürgermeister<br />
Erscheinungsweise:<br />
monatlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte in Thale (inkl. aller Ortsteile)<br />
Fotos: eckpunkt (Tosca Zadow, Michael Hesse, Dennis Golla, Stefan Hoffmann),<br />
Stadt Thale, www.aboutpixel.de, www.pixelio.de, Titel: © ferkelraggae - Fotolia.com<br />
Vervielfältigung, Speicherung und Nachdruck, auch auszugsweise, ist ohne schriftliche<br />
Genehmigung des Herausgebers und der Redaktion nicht gestattet. Namentlich<br />
gekennzeichnete Artikel geben nur die Meinung des Autors wieder, nicht die des Herausgebers<br />
oder der Redaktion.<br />
Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übern<strong>im</strong>mt der Herausgeber und die Redaktion<br />
keine Gewähr. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.<br />
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist Erfurt.