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AGIL®-S - Feinchemie Schwebda GmbH

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ACTIVUS ®<br />

Allgemeines<br />

Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in<br />

Wintergetreide und Mais<br />

• Pendimethalin als anwenderfreundliche Granulat-Formulierung<br />

• Breites Wirkungsspektrum z. B. gegen Vogelmiere, Ehrenpreis,<br />

Taubnessel, Klatschmohn einschließlich Windhalm und Einjährige Rispe<br />

• Idealer Mischpartner für TOLURON 700 SC oder PROTUGAN<br />

Produktbeschreibung<br />

Wirkstoff: 400 g/kg Pendimethalin<br />

Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WDG)<br />

Gefahrstoffverordnung: Xi (Reizend)<br />

N (Umweltgefährlich)<br />

Wirkungsweise<br />

ACTIVUS wirkt sowohl über den Boden als auch über das Blatt und wird von den Wurzeln<br />

und dem Keimling der Unkräuter und Ungräser aufgenommen. ACTIVUS bleibt im Boden über<br />

mehrere Wochen wirksam, so dass auch später keimende Unkräuter und Ungräser noch<br />

erfasst werden.<br />

Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe)<br />

Pendimethalin: K 1<br />

16 17<br />

6180-00<br />

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete<br />

und -bestimmungen<br />

Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte<br />

• einjährige zweikeimblättrige Unkräuter • Winterweizen, Wintergerste,<br />

(ausgenommen: Kamille-Arten) Winterroggen, Triticale<br />

(nach dem Auflaufen, Herbst)<br />

• einjährige zweikeimblättrige Unkräuter • Mais<br />

(ausgenommen Kletten-Labkraut, Kamille-Arten) (nach dem Auflaufen, Frühjahr)<br />

• einjährige zweikeimblättrige Unkräuter, • Mais<br />

(ausgenommen Kletten-Labkraut, Kamille-Arten) (vor dem Auflaufen)<br />

Hühnerhirse<br />

(NW 468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer<br />

gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe<br />

sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

(NT 108) Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu<br />

angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen,<br />

Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer<br />

darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen,<br />

das in das Verzeichnis „Verlustmindernde Geräte“ vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger<br />

HERBIZID<br />

ACTIVUS

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