AGIL®-S - Feinchemie Schwebda GmbH
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GLYPHOGAN ®<br />
Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen<br />
(NW 468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />
Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen<br />
lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe<br />
sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />
(NW 642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder<br />
Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß<br />
Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.<br />
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet<br />
werden.<br />
Anwendungen<br />
Unkrautbekämpfung in Ackerbaukulturen nach der Ernte<br />
oder nach dem Wiederergrünen<br />
• 5,0 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen.<br />
• Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.<br />
• Quecke soll 3 – 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Stoppeldüngung bzw. Kalkung erst<br />
ab 2 Tage nach der Behandlung.<br />
• Bodenbearbeitung ca. 10 Tage nach der Spritzung unter normalen Bedingungen,<br />
max. 14 Tage unter ungünstigen Bedingungen möglich.<br />
• Stroh räumen (kann bei geringem Strohanfall entfallen) oder Stroh kurzhäckseln und gleichmäßig<br />
verteilen.<br />
• Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander<br />
folgenden Jahren angeraten.<br />
Wartezeit:<br />
(F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />
die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung<br />
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />
Unkrautbekämpfung vor der Saat von Mais und Zuckerrüben<br />
(Beachten Sie bitte die aktuellen IP-Richtlinien!)<br />
• 3,0 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen.<br />
• Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.<br />
• Einsatz bis zu 2 Tagen vor der Saat.<br />
• Um bereits zum Saatzeitpunkt die vollständig sichtbare Wirkung von GLYPHOGAN zu<br />
erhalten, ist ein Anwendung mindestens 2 Wochen vorher angeraten.<br />
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Wartezeit:<br />
(F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />
die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung<br />
einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />
Einzelpflanzenbekämpfung von Schosserrüben und Ackerkratzdistel in<br />
Zucker- und Futterrüben nach dem Auflaufen, bei Spätverunkrautung<br />
(Beachten Sie bitte die aktuellen IP-Richtlinien!)<br />
• 33 %-ige Streichlösung (max. 3,0 l/ha GLYPHOGAN) (1 Teil GLYPHOGAN + 2 Teile Wasser).<br />
Gezieltes Bestreichen der Schadpflanzen mit Dochtstreichgerät.<br />
• Maximal 2 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr im Abstand von max. 28 Tagen.<br />
• Anwendung bei deutlichem Höhenunterschied zwischen Schosserrüben, Unkräutern und Kultur,<br />
wobei sich 2 Durchgänge im Abstand von 2–3 Wochen gegen Nachschosser bewährt haben.<br />
Wartezeit:<br />
60 Tage<br />
Rekultivierung von Stilllegungsflächen vor der Saat von Folgekulturen<br />
• Aufwandmenge: 5,0 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen.<br />
• Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.<br />
• Zur Kulturvorbereitung; während der Vegetationsperiode.<br />
• Der früheste Einsatzzeitpunkt von GLYPHOGAN auf Stilllegungsflächen wird von den<br />
gesetzlichen Richtlinien bestimmt.<br />
• Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum<br />
Spritzzeitpunkt ist gegebenenfalls eine Nachbehandlung mit GLYPHOGAN nach der folgenden<br />
Kultur erforderlich.<br />
• GLYPHOGAN beseitigt den Aufwuchs auf Stilllegungsflächen und ersetzt damit eine evt.<br />
mehrfach erforderliche Bodenbearbeitung.<br />
• Bei sehr hohem Aufwuchs ist ein Schröpfschnitt einzuplanen und so durchzuführen, dass<br />
zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend aufnahmefähige Blattmasse vorhanden ist.<br />
Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage ist unbedingt zu vermeiden!<br />
• Mit den Bestellarbeiten für die Folgefrucht kann begonnen werden, sobald die Leitunkräuter<br />
nach dem Einsatz von GLYPHOGAN zu vergilben beginnen. Besonders für Kulturen, die ein<br />
feinkrümeliges, rückstandsfreies Saatbett benötigen (z. B. Winterraps), ist eine Bearbeitung<br />
mit dem Pflug dringend angeraten.<br />
• Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander<br />
folgenden Jahren angeraten.<br />
Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden;<br />
er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.<br />
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NICHTSELEKTIVES<br />
HERBIZID<br />
GLYPHOGAN