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AGIL®-S - Feinchemie Schwebda GmbH

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GLYPHOGAN ®<br />

Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen<br />

(NW 468) Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte<br />

Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen<br />

lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe<br />

sowie Regen- und Abwasserkanäle.<br />

(NW 642) Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder<br />

Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß<br />

Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten.<br />

Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet<br />

werden.<br />

Anwendungen<br />

Unkrautbekämpfung in Ackerbaukulturen nach der Ernte<br />

oder nach dem Wiederergrünen<br />

• 5,0 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen.<br />

• Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.<br />

• Quecke soll 3 – 4 neue Blätter pro Trieb gebildet haben. Stoppeldüngung bzw. Kalkung erst<br />

ab 2 Tage nach der Behandlung.<br />

• Bodenbearbeitung ca. 10 Tage nach der Spritzung unter normalen Bedingungen,<br />

max. 14 Tage unter ungünstigen Bedingungen möglich.<br />

• Stroh räumen (kann bei geringem Strohanfall entfallen) oder Stroh kurzhäckseln und gleichmäßig<br />

verteilen.<br />

• Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander<br />

folgenden Jahren angeraten.<br />

Wartezeit:<br />

(F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />

die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung<br />

einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />

Unkrautbekämpfung vor der Saat von Mais und Zuckerrüben<br />

(Beachten Sie bitte die aktuellen IP-Richtlinien!)<br />

• 3,0 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen.<br />

• Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.<br />

• Einsatz bis zu 2 Tagen vor der Saat.<br />

• Um bereits zum Saatzeitpunkt die vollständig sichtbare Wirkung von GLYPHOGAN zu<br />

erhalten, ist ein Anwendung mindestens 2 Wochen vorher angeraten.<br />

126<br />

Wartezeit:<br />

(F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt,<br />

die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt, bzw. die Festsetzung<br />

einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.<br />

Einzelpflanzenbekämpfung von Schosserrüben und Ackerkratzdistel in<br />

Zucker- und Futterrüben nach dem Auflaufen, bei Spätverunkrautung<br />

(Beachten Sie bitte die aktuellen IP-Richtlinien!)<br />

• 33 %-ige Streichlösung (max. 3,0 l/ha GLYPHOGAN) (1 Teil GLYPHOGAN + 2 Teile Wasser).<br />

Gezieltes Bestreichen der Schadpflanzen mit Dochtstreichgerät.<br />

• Maximal 2 Anwendungen je Kultur bzw. je Jahr im Abstand von max. 28 Tagen.<br />

• Anwendung bei deutlichem Höhenunterschied zwischen Schosserrüben, Unkräutern und Kultur,<br />

wobei sich 2 Durchgänge im Abstand von 2–3 Wochen gegen Nachschosser bewährt haben.<br />

Wartezeit:<br />

60 Tage<br />

Rekultivierung von Stilllegungsflächen vor der Saat von Folgekulturen<br />

• Aufwandmenge: 5,0 l/ha in 100 – 400 l/ha Wasser spritzen.<br />

• Maximal 1 Anwendung je Kultur bzw. je Jahr.<br />

• Zur Kulturvorbereitung; während der Vegetationsperiode.<br />

• Der früheste Einsatzzeitpunkt von GLYPHOGAN auf Stilllegungsflächen wird von den<br />

gesetzlichen Richtlinien bestimmt.<br />

• Bei sehr starker Verqueckung bzw. zu wenig grüner, aufnahmefähiger Blattmasse zum<br />

Spritzzeitpunkt ist gegebenenfalls eine Nachbehandlung mit GLYPHOGAN nach der folgenden<br />

Kultur erforderlich.<br />

• GLYPHOGAN beseitigt den Aufwuchs auf Stilllegungsflächen und ersetzt damit eine evt.<br />

mehrfach erforderliche Bodenbearbeitung.<br />

• Bei sehr hohem Aufwuchs ist ein Schröpfschnitt einzuplanen und so durchzuführen, dass<br />

zum Behandlungszeitpunkt wieder genügend aufnahmefähige Blattmasse vorhanden ist.<br />

Eine den Austrieb unterdrückende Schwadablage ist unbedingt zu vermeiden!<br />

• Mit den Bestellarbeiten für die Folgefrucht kann begonnen werden, sobald die Leitunkräuter<br />

nach dem Einsatz von GLYPHOGAN zu vergilben beginnen. Besonders für Kulturen, die ein<br />

feinkrümeliges, rückstandsfreies Saatbett benötigen (z. B. Winterraps), ist eine Bearbeitung<br />

mit dem Pflug dringend angeraten.<br />

• Zur Sanierung stark verqueckter Flächen wird je eine Anwendung in mindestens 2 aufeinander<br />

folgenden Jahren angeraten.<br />

Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden;<br />

er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.<br />

127<br />

NICHTSELEKTIVES<br />

HERBIZID<br />

GLYPHOGAN

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