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41 Velohelme – Erhebung des Tragverhaltens und der Traggründe

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24 Wirkungsbereich <strong>des</strong> Velohelms / Erfahrungen mit Massnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tragquote<br />

Tabelle 10 zeigt, dass es sich bezüglich <strong>des</strong> Alters gleich verhält: die von Fahrradunfällen stärker<br />

betroffenen jüngeren Personen lehnen ein mögliches Obligatorium häufiger ab als die älteren befragten<br />

Personen.<br />

Tabelle 10:<br />

Einstellung zum Velohelmobligatorium nach Alter<br />

Alter<br />

15<strong>–</strong>29 Jahre 30<strong>–</strong>44 Jahre 45<strong>–</strong>59 Jahre 60<strong>–</strong>74 Jahre<br />

eher befürworten 49 % 65 % 64 % 73 %<br />

eher ablehnen 49 % 34 % 34 % 21 %<br />

weiss nicht/keine Antwort 2 % 1 % 2 % 5 %<br />

Ein Velohelmobligatorium nur für Kin<strong>der</strong> bis 16 Jahre würden 83 % <strong>der</strong> befragten Velofahrer befürworten.<br />

Die relativ hohe Akzeptanz eines möglichen Velohelmobligatoriums steht im Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong><br />

geringen Helmtragquote in <strong>der</strong> Schweiz. Die Befragungsresultate bedeuten aber zumin<strong>des</strong>t, dass<br />

die Idee einer solchen Verhaltensvorschrift einer deutlichen Mehrheit nicht abwegig erscheint.<br />

4.7 Kontrollen <strong>und</strong> Bestrafung<br />

Vor <strong>der</strong> Einführung eines Gesetzes ist zu überprüfen, ob <strong>des</strong>sen Einhaltung in ausreichendem<br />

Masse kontrolliert werden kann <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regelbruch min<strong>des</strong>tens innert nützlicher Frist zu einer<br />

Bestrafung führt. Diese so genannte subjektive Kontrollwahrscheinlichkeit ist nur dann gegeben,<br />

wenn die tatsächliche Kontrollhäufigkeit ein Ausmass erreicht, welches von den überwachten Fahrradfahrenden<br />

wahrgenommen werden kann. Dieser Zusammenhang ist im Bereich Strassenverkehr<br />

insbeson<strong>der</strong>e anhand von Geschwindigkeits- <strong>und</strong> Alkoholvorschriften belegt worden (für einen<br />

Überblick siehe ETSC, 1999).<br />

Weniger zentral ist die Frage <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Strafe. Der Stand <strong>der</strong> Forschung zeigt deutlich, dass<br />

weniger das Ausmass <strong>der</strong> Strafe als die Sicherheit <strong>der</strong>en Eintretens <strong>und</strong> die zeitliche Distanz zwischen<br />

Regelbruch <strong>und</strong> erfolgter Bestrafung von Bedeutung ist. Beim Delikt Fahren in angetrunkenem<br />

Zustand hat sich etwa <strong>der</strong> Führerausweisentzug im Vergleich zu Bussen <strong>und</strong> Gefängnisstrafen<br />

als wirksamer erwiesen (z. B. MANN, VIGILIS, GAVIN, ADLAF & ANGLIN, 1991; TORNRÖS,<br />

1994).

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