41 Velohelme – Erhebung des Tragverhaltens und der Traggründe
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24 Wirkungsbereich <strong>des</strong> Velohelms / Erfahrungen mit Massnahmen zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Tragquote<br />
Tabelle 10 zeigt, dass es sich bezüglich <strong>des</strong> Alters gleich verhält: die von Fahrradunfällen stärker<br />
betroffenen jüngeren Personen lehnen ein mögliches Obligatorium häufiger ab als die älteren befragten<br />
Personen.<br />
Tabelle 10:<br />
Einstellung zum Velohelmobligatorium nach Alter<br />
Alter<br />
15<strong>–</strong>29 Jahre 30<strong>–</strong>44 Jahre 45<strong>–</strong>59 Jahre 60<strong>–</strong>74 Jahre<br />
eher befürworten 49 % 65 % 64 % 73 %<br />
eher ablehnen 49 % 34 % 34 % 21 %<br />
weiss nicht/keine Antwort 2 % 1 % 2 % 5 %<br />
Ein Velohelmobligatorium nur für Kin<strong>der</strong> bis 16 Jahre würden 83 % <strong>der</strong> befragten Velofahrer befürworten.<br />
Die relativ hohe Akzeptanz eines möglichen Velohelmobligatoriums steht im Wi<strong>der</strong>spruch zu <strong>der</strong><br />
geringen Helmtragquote in <strong>der</strong> Schweiz. Die Befragungsresultate bedeuten aber zumin<strong>des</strong>t, dass<br />
die Idee einer solchen Verhaltensvorschrift einer deutlichen Mehrheit nicht abwegig erscheint.<br />
4.7 Kontrollen <strong>und</strong> Bestrafung<br />
Vor <strong>der</strong> Einführung eines Gesetzes ist zu überprüfen, ob <strong>des</strong>sen Einhaltung in ausreichendem<br />
Masse kontrolliert werden kann <strong>und</strong> <strong>der</strong> Regelbruch min<strong>des</strong>tens innert nützlicher Frist zu einer<br />
Bestrafung führt. Diese so genannte subjektive Kontrollwahrscheinlichkeit ist nur dann gegeben,<br />
wenn die tatsächliche Kontrollhäufigkeit ein Ausmass erreicht, welches von den überwachten Fahrradfahrenden<br />
wahrgenommen werden kann. Dieser Zusammenhang ist im Bereich Strassenverkehr<br />
insbeson<strong>der</strong>e anhand von Geschwindigkeits- <strong>und</strong> Alkoholvorschriften belegt worden (für einen<br />
Überblick siehe ETSC, 1999).<br />
Weniger zentral ist die Frage <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Strafe. Der Stand <strong>der</strong> Forschung zeigt deutlich, dass<br />
weniger das Ausmass <strong>der</strong> Strafe als die Sicherheit <strong>der</strong>en Eintretens <strong>und</strong> die zeitliche Distanz zwischen<br />
Regelbruch <strong>und</strong> erfolgter Bestrafung von Bedeutung ist. Beim Delikt Fahren in angetrunkenem<br />
Zustand hat sich etwa <strong>der</strong> Führerausweisentzug im Vergleich zu Bussen <strong>und</strong> Gefängnisstrafen<br />
als wirksamer erwiesen (z. B. MANN, VIGILIS, GAVIN, ADLAF & ANGLIN, 1991; TORNRÖS,<br />
1994).