20. Januar 2012 - Gemeinde Wolpertswende
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Freitag, den <strong>20.</strong> <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong> Seite 10<br />
hängig davon darf generell kein Dünger auf Ackerland in der Zeit vom<br />
1. November bis 31. <strong>Januar</strong> und auf Grünland vom 15. November bis<br />
31. <strong>Januar</strong> ausgebracht werden.<br />
Beim Ausbringen von Düngern ist ein Abstand von mindestens 3 Metern<br />
zur Böschungsoberkante eines Gewässers einzuhalten. Beim<br />
Einsatz von Geräten mit genauer Düngerabgabe (Schleppschlauch<br />
bei Gülle, Mineraldüngerstreuer mit Grenzstreueinrichtung) beträgt<br />
der Mindestabstand außer auf stark geneigten Ackerflächen zur Böschungsoberkante<br />
1 m. Stark geneigte Ackerflächen entlang von Gewässern<br />
liegen dann vor, wenn innerhalb eines Abstandes von 20 m<br />
zur Böschungsoberkante die Hangneigung durchschnittlich mehr als<br />
10 % beträgt). In diesen Fällen gilt ein absolutes Ausbringungsverbot<br />
innerhalb eines Abstandes von 3 Metern zur Böschungsoberkante.<br />
Im Abstand von 3 bis 10 Metern zur Böschungsoberkante darf auf solchen<br />
Flächen der Dünger nur direkt in den Boden eingebracht werden<br />
(z.B. durch Gülleinjektor, Cultanverfahren). Ausgenommen von<br />
dieser Vorschrift ist nur Festmist, nicht aber Geflügelkot.<br />
Auf unbestellten Ackerflächen müssen Gülle, Jauche, sonstige flüssige<br />
Düngemittel innerhalb von 4 Stunden eingearbeitet werden; Festmistausbringung<br />
außer Geflügelkot ist zulässig.<br />
Bricht an einem Fließgewässer das Ufer ab, so sind nach den Vorschriften<br />
des Wassergesetzes solche Uferabbrüche grundsätzlich zu<br />
belassen und der bisherige Grundeigentümer wird durch den Eigentümer<br />
des Gewässerbettes entschädigt. Ausnahmsweise ist auch<br />
eine Wiederherstellung möglich und zwar dann, wenn Straßen, Brücken,<br />
Gebäude usw. gefährdet sind und die Wiederherstellung im Interesse<br />
des Wohls der Allgemeinheit notwendig ist. Eine Wiederherstellung<br />
ist zudem auch dann möglich, wenn das Belassen des Zustandes<br />
zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde<br />
und die Wiederherstellung mit den öffentlichen Belangen vereinbar<br />
ist.<br />
In beiden Fällen ist aber die vorherige Genehmigung durch die untere<br />
Wasserbehörde im Landratsamt notwendig. Weitere Auskünfte zu<br />
den Bereichen „Gewässerrandstreifen" und „Wiederherstellung von<br />
Uferabbrüchen an Fließgewässern" gibt es im Umweltamt (Tel. 0751<br />
854210) und m Landwirtschaftsamt (Tel. 0751 856010) zum Thema<br />
„Schutz der Gewässer durch die Düngeverordnung".<br />
Hausplus vom <strong>20.</strong> bis 22. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong>, 10 bis<br />
18 Uhr, Oberschwabenhalle Ravensburg<br />
Themen-Feuerwerk mit der Energieagentur<br />
Mit einem Themenfeuerwerk wartet die Energieagentur Ravensburg<br />
auf der Messe Hausplus im <strong>Januar</strong> auf. Neben der fachgerechten<br />
energetischen Gebäudesanierung und der eigenen Energieversorgung<br />
gibt es zwei spannende Energieforen. Alle drei Tage stehen die<br />
unabhängigen Energiefachleute mit zahlreichen Informationen und<br />
Tipps am Stand der Energieagentur Rede und Antwort. Wie dämmt<br />
man fachgerecht Außenwand und Dach? Oder kann man den eigen<br />
erzeugte Solarstrom speichern und das eigene Haus versorgen? Diese<br />
und andere Fragen zur Energieerzeugung und Einsparung beantworten<br />
die Experten der Energieagentur nicht nur, sie demonstrieren<br />
den Besuchern anhand verschiedener Exponate, wie der fachgerechte<br />
und ökologische Aufbau der Dämmung aussehen sollte. Ein<br />
renommierter Baustoffgroßhändler hat dafür eine Auswahl von<br />
unterschiedlichen Dämmstoffen zur Verfügung gestellt.<br />
Sonntag ist Bürgerenergieforum<br />
Ergänzt und abgerundet wird das Informationsangebot am Sonntag,<br />
22. <strong>Januar</strong>, 15 Uhr mit dem Bürgerenergieforum. Dipl.–Ing. Frank<br />
Jehle von der Energieagentur Bodenseekreis referiert zum Thema<br />
„Energetische Sanierung – häufige Bauschäden in der Praxis“ und<br />
Marc Wiedenmann, Direktor Wohnbau- und Immobiliengeschäft<br />
Kreissparkasse Ravensburg zum Thema „Neue Förderprogramme<br />
für erneuerbare Energien und Altbausanierungen“. Dipl.-Betriebswirt<br />
Walter Widler von der Firma „AZUR Solar“ informiert über das Thema<br />
„Photovoltaik – Eigenstromnutzung bis zu 80 Prozent“.<br />
Hausplus, Oberschwabenhalle Ravensburg, <strong>20.</strong> bis 22. <strong>Januar</strong> <strong>2012</strong>,<br />
10 bis 18 Uhr.<br />
Bürgerforum mit Vorträgen am Sonntag, 22. <strong>Januar</strong>, 15 Uhr.<br />
Informationsveranstaltung am Technischen<br />
Gymnasium Ravensburg<br />
Am Freitag, dem 27.01.<strong>2012</strong>, findet in den Räumen der Gewerblichen<br />
Schule Ravensburg eine Informationsveranstaltung des Technischen<br />
Gymnasiums statt. Interessierte Eltern und Schüler erhalten<br />
dabei die Möglichkeit sich über das Technische Gymnasium zu informieren<br />
und Werkstätten, Labors und Unterrichtsräume zu besichtigen.<br />
Nähere Auskünfte erteilt die Gewerbliche Schule Ravensburg, Gartenstraße<br />
128, unter der Telefonnummer 0751 368-100 oder poststelle@gsravensburg.de.<br />
Weitere Infos zu der Informationsveranstaltung<br />
gibt es im Internet unter: “www.gbs.rv.bw.schule.de“<br />
Die kaufmännischen Vollzeitschulen<br />
stellen sich vor<br />
Humpis-Schule Ravensburg informiert über das Wirtschaftsgymnasium<br />
und die Kaufmännischen Berufskollegs<br />
Am Dienstag, 24.01.<strong>2012</strong>, stellt sich um 19:00 Uhr das Wirtschaftsgymnasium<br />
interessierten Schülern und Eltern vor. Am Donnerstag,<br />
26.01.<strong>2012</strong>, präsentieren sich um 19:00 Uhr die Schularten des Kaufmännischen<br />
Berufskollegs. Beide Informationsveranstaltungen finden<br />
in der Humpis-Schule Ravensburg, St.-Martinusstr. 77, im Hörsaal<br />
012 statt.<br />
Weitere Infos zu den Informationsveranstaltungen im Internet unter:<br />
“www.humpis-schule.de“<br />
Weiterbildung für Frauen zur<br />
‚Kaufmännischen Bürokraft’<br />
Gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bietet das Kolping-Bildungszentrum<br />
Ravensburg vom 13. Februar bis 26. Juli<br />
<strong>2012</strong> eine Qualifizierung zur ‚Kaufmännischen Bürokraft‘ an.<br />
Der Unterricht findet in Teilzeit statt, montags bis freitags, von 8 bis 12<br />
Uhr.<br />
Nähere Informationen erhalten Sie im Internet unter “www.kolping-bildungswerk.de”<br />
oder unter Tel. 0751 560159-20<br />
E-Mail: sekretariat.rv@kolping-bildungswerk.de.<br />
Anmeldeschluss ist Freitag, 10. Februar <strong>2012</strong>