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Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus

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Amtlich | THALEKuriEr 01 / 2013 | 29.12.2012 16<br />

2. ÄnDeRUng Des FLÄcHennUTZUngsPLAnes ALTenBRAk<br />

eRneUTe öFFenTLIcHe AUsLegUng Des enTWURFes geM. § 4A ABs. 3 BAUgB<br />

Der Stadtrat der Stadt Thale hat in seiner Sitzung am 21.7.2011 die<br />

Einleitung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes Altenbrak<br />

beschlossen.<br />

Übersichtsplan zur Lage des von der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Altenbrak betroffenen Bereichs in Thale, OT<br />

Altenbrak, o.M.<br />

Der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde<br />

nach der öffentlichen Auslegung geändert. Daher liegt er mit Begründung,<br />

Umweltbericht, Eingangsbeurteilung der FFH – Verträglichkeit<br />

sowie Avifaunistische Bestandsaufnahme für die nach § 4a<br />

Abs.3 Satz 3 verkürzte Frist vom<br />

7.1.2013 bis einschließlich 21.1.2013<br />

<strong>im</strong> Rathaus der Stadt Thale, Rathausplatz 1, 06502 Thale <strong>im</strong> Raum 324<br />

Öffentliche Auslegungen öffentlich aus und kann zu folgenden Zeiten<br />

eingesehen werden:<br />

Montag bis Freitag 09.00 - 12.00 Uhr<br />

Montag, Mittwoch, Donnerstag 13.00 - 16.00 Uhr<br />

Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr<br />

Hinweis:<br />

Im Umweltbericht wurden gem. §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB folgende Belange<br />

des Umwelt-schutzes unter Berücksichtigung der Hinweise<br />

der vorliegenden Stellungnahmen in Bezug auf das Planvorhaben<br />

berücksichtigt:<br />

a) Die Auswirkung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Kl<strong>im</strong>a und<br />

das Wirkungs-gefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und<br />

die biologische Vielfalt.<br />

b) Die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete<br />

<strong>im</strong> Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.<br />

c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit<br />

sowie die Bevölkerung insgesamt.<br />

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Altenbrak befindet sich zwischen den Ortslagen Altenbrak,<br />

Hasselfelde und Stiege, inmitten von Waldflächen in der Flur 7<br />

(Winde), betrifft das Flurstück 36/2 der Gemarkung Altenbrak.<br />

voraussichtliche Umgrenzung des Bereiches, für den durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes<br />

Altenbrak eine neue Darstellung der Art der Nutzung erfolgen soll, in Thale, OT Altenbrak,<br />

o.M.<br />

d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter.<br />

e) Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang<br />

mit Abfällen und Abwässern.<br />

f) Die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente<br />

Nutzung von Energie.<br />

g) Die Darstellung von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen,<br />

insbesondere des Wasser-, Abfall- und Immissionsschutzrechts.<br />

h) Die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen<br />

durch die Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden<br />

Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte<br />

nicht überschritten werden.<br />

i) Die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes<br />

nach den Buchstaben a,c und d.<br />

Wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen<br />

sowie Arten umweltbezogener Informationen zum Vorentwurf vom<br />

30.06.2011 sind beigefügt:<br />

• Landesverwaltungsamt (v. 03.08.2011), u.a. Obere Abfallbehörde<br />

• Landkreis Harz (v. 19.08.2011), u.a. Umweltamt/ Untere Naturschutzbehörde,<br />

Um-weltamt/ Untere Wasserbehörde, Umweltamt/<br />

Untere Abfallbehörde, Sachgebiet Untere Forstbehörde<br />

• Landesamt für Umweltschutz (v. 15.07.2011), u.a. Fachbereich 2,<br />

Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft<br />

• Landesverband Sachsen-Anhalt des Bundes für Natur und Umwelt<br />

e.V. (v. 26.07.2011)<br />

• Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e.V. (v. 27.07.2011)<br />

• Landeszentrum Wald (v. 19.07.2011)

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