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Miniaturwelt im Thalenser Klubhaus

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Amtlich | THALEKuriEr 01 / 2013 | 29.12.2012 36<br />

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2014 in der Stadt<br />

Thale findet<br />

am Mittwoch, den 20.02.2013 in der Zeit von 15.00 – 18.00 Uhr<br />

in den Grundschulen statt.<br />

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2014 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

werden mit Beginn des Schuljahres 2014/15 schulpflichtig.<br />

(§ 37, Abs. 1 Schulgesetz Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August<br />

2010.)<br />

Kinder, die bis zum 30.06.2014 das fünfte Lebensjahr vollenden, können<br />

auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres<br />

in die Schule aufgenommen werden. (§ 37, Abs. 1 Schulgesetz<br />

Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August 2010.)<br />

Am Tag der Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des einzuschulenden<br />

Kindes vor. Eine persönliche Vorstellung des Kindes<br />

durch die Erziehungsberechtigten ist erforderlich.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister<br />

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2014 für den Ortsteil<br />

Friedrichsbrunn findet<br />

am Mittwoch, den 20.02.2013 in der Zeit von 13.30 – 15.00 Uhr<br />

in der Grundschule Friedrichsbrunn statt.<br />

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2014 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

werden mit Beginn des Schuljahres 2014/15 schulpflichtig.<br />

(§ 37, Abs. 1 Schulgesetz Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August<br />

2010.)<br />

Kinder, die bis zum 30.06.2014 das fünfte Lebensjahr vollenden, können<br />

auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres<br />

in die Schule aufgenommen werden. (§ 37, Abs. 1 Schulgesetz<br />

Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August 2010.)<br />

Am Tag der Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des einzuschulenden<br />

Kindes vor. Eine persönliche Vorstellung des Kindes<br />

durch die Erziehungsberechtigten ist erforderlich.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister<br />

AcHTUng scHULAnFÄngeR 2014!<br />

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2014 für den Ortsteil<br />

Allrode findet<br />

am Mittwoch, den 20.02.2013 in der Zeit von 13.30 – 15.00 Uhr<br />

in der Grundschule Friedrichsbrunn statt.<br />

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2014 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

werden mit Beginn des Schuljahres 2014/15 schulpflichtig.<br />

(§ 37, Abs. 1 Schulgesetz Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August<br />

2010.)<br />

Kinder, die bis zum 30.06.2014 das fünfte Lebensjahr vollenden, können<br />

auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres<br />

in die Schule aufgenommen werden. (§ 37, Abs. 1 Schulgesetz<br />

Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August 2010.)<br />

Am Tag der Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des einzuschulenden<br />

Kindes vor. Eine persönliche Vorstellung des Kindes<br />

durch die Erziehungsberechtigten ist erforderlich.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister<br />

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Jahr 2014 für den Ortsteil<br />

Neinstedt findet<br />

am Mittwoch, den 20.02.2013 in der Zeit von 17.00 – 18.00 Uhr<br />

in der Grundschule Neinstedt statt.<br />

Alle Kinder, die bis zum 30.06.2014 das sechste Lebensjahr vollenden,<br />

werden mit Beginn des Schuljahres 2014/15 schulpflichtig.<br />

(§ 37, Abs. 1 Schulgesetz Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt<br />

für das Land Sachsen-Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August<br />

2010.)<br />

Kinder, die bis zum 30.06.2014 das fünfte Lebensjahr vollenden, können<br />

auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres<br />

in die Schule aufgenommen werden. (§ 37, Abs. 1 Schulgesetz<br />

Sachsen-Anhalt und Schulverwaltungsblatt für das Land Sachsen-<br />

Anhalt (MBl. LSA Teilausgabe A) 20. August 2010.)<br />

Am Tag der Anmeldung legen Sie bitte die Geburtsurkunde des einzuschulenden<br />

Kindes vor. Eine persönliche Vorstellung des Kindes<br />

durch die Erziehungsberechtigten ist erforderlich.<br />

Balcerowski<br />

Bürgermeister

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