Anlage 3 - RIS
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Die Eckpunkte der Münchner Linie der sozialen<br />
Stadterneuerung sind:<br />
• erhaltende Erneuerung anstatt Flächensanierung<br />
• aktiver Sanierungsträger vor Ort<br />
• Konsenslösungen mit Eigentümern, Mietern und<br />
Gewerbetreibenden<br />
• Rücksichtnahme auf die sozialen Belange der Beteiligten<br />
• Sozialplanung für Wohnungsmieter<br />
• zeitgemäße, nahe gelegene Ersatz- oder<br />
Übergangswohnungen<br />
• Möglichkeit des Rückzugs in die frühere Wohnung<br />
• finanzielle Unterstützung beim Umzug<br />
• Sozialplanung für Gewerbemieter<br />
• Angebot von Ersatzflächen<br />
• finanzielle Unterstützung bei Betriebsverlagerung/<br />
-anpassung<br />
Begleitet und unterstützt durch Sozialpläne, wurden für die<br />
Mieter und Gewerbetreibenden Nachteile ausgeglichen, deren<br />
Existenzen gesichert.<br />
Blick von Norden auf Haidhausen, im Vordergrund<br />
diagonal die Einsteinstraße, in der Mitte<br />
quer die Kirchenstraße, von rechts nach links<br />
die Flächen der Sanierungsblöcke 49, 50, 76.<br />
Links oben hinter dem Ostbahnhof das Ersatz-<br />
und Ergänzungsgebiet Block 105.<br />
Ausgangssituation<br />
Münchner Linie der sozialen Stadterneuerung<br />
Was sind Ersatz- und Übergangswohnungen?<br />
Der Mieter wird in eine Wohnung mit Neubaustandard umgesetzt.<br />
Er hat das Wahlrecht, in der neuen Wohnung zu bleiben<br />
(Ersatzwohnung) oder in die frühere Wohnung zurückzukehren<br />
(Übergangswohnung).<br />
Was ist ein Sanierungsgebiet?<br />
Ein Sanierungsgebiet ist ein städtisches Areal, in dem die<br />
bauliche und soziale Struktur durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />
verbessert werden soll (§142 Abs.1 BauGB).<br />
Was ist mit Ersatz- und Ergänzungsgebiet gemeint?<br />
Dies sind meist größere Flächen außerhalb des Sanierungsgebiets<br />
zur Errichtung von Gebäuden für die Unterbringung von<br />
Bewohnern oder Betrieben aus dem Sanierungsgebiet (§142<br />
Abs.2 BauGB).<br />
Was macht die MGS?<br />
Die Gemeinde kann sich zur Durchführung ihrer Sanierungsaufgaben<br />
spezialisierter Unternehmen, sogenannter Sanierungsträger,<br />
bedienen (§157 BauGB).<br />
Die Landeshauptstadt München ist einen Schritt weitergegangen:<br />
Sie hat einen eigenen Sanierungsträger, die Münchner<br />
Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), als kommunales<br />
Unternehmen gegründet und der MGS viele, nicht zwingend<br />
in eigener Hoheit einzubehaltende Aufgaben der Stadtsanierung<br />
übertragen.<br />
Die MGS handelt als Treuhänder der Landeshauptstadt<br />
München; zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurden ihr von der<br />
Landeshauptstadt München die im Sanierungsgebiet gelegenen<br />
Grundstücke in das Treuhandvermögen übertragen. Mit<br />
dem Treuhandvermögen konnte die MGS im Sanierungsgebiet<br />
weitere Grundstücke erwerben und auch dort in enger Abstimmung<br />
mit dem Planungsreferat/Stadtsanierung die Sanierungsziele<br />
umsetzen.<br />
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