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Anlage 3 - RIS

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Die Eckpunkte der Münchner Linie der sozialen<br />

Stadterneuerung sind:<br />

• erhaltende Erneuerung anstatt Flächensanierung<br />

• aktiver Sanierungsträger vor Ort<br />

• Konsenslösungen mit Eigentümern, Mietern und<br />

Gewerbetreibenden<br />

• Rücksichtnahme auf die sozialen Belange der Beteiligten<br />

• Sozialplanung für Wohnungsmieter<br />

• zeitgemäße, nahe gelegene Ersatz- oder<br />

Übergangswohnungen<br />

• Möglichkeit des Rückzugs in die frühere Wohnung<br />

• finanzielle Unterstützung beim Umzug<br />

• Sozialplanung für Gewerbemieter<br />

• Angebot von Ersatzflächen<br />

• finanzielle Unterstützung bei Betriebsverlagerung/<br />

-anpassung<br />

Begleitet und unterstützt durch Sozialpläne, wurden für die<br />

Mieter und Gewerbetreibenden Nachteile ausgeglichen, deren<br />

Existenzen gesichert.<br />

Blick von Norden auf Haidhausen, im Vordergrund<br />

diagonal die Einsteinstraße, in der Mitte<br />

quer die Kirchenstraße, von rechts nach links<br />

die Flächen der Sanierungsblöcke 49, 50, 76.<br />

Links oben hinter dem Ostbahnhof das Ersatz-<br />

und Ergänzungsgebiet Block 105.<br />

Ausgangssituation<br />

Münchner Linie der sozialen Stadterneuerung<br />

Was sind Ersatz- und Übergangswohnungen?<br />

Der Mieter wird in eine Wohnung mit Neubaustandard umgesetzt.<br />

Er hat das Wahlrecht, in der neuen Wohnung zu bleiben<br />

(Ersatzwohnung) oder in die frühere Wohnung zurückzukehren<br />

(Übergangswohnung).<br />

Was ist ein Sanierungsgebiet?<br />

Ein Sanierungsgebiet ist ein städtisches Areal, in dem die<br />

bauliche und soziale Struktur durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen<br />

verbessert werden soll (§142 Abs.1 BauGB).<br />

Was ist mit Ersatz- und Ergänzungsgebiet gemeint?<br />

Dies sind meist größere Flächen außerhalb des Sanierungsgebiets<br />

zur Errichtung von Gebäuden für die Unterbringung von<br />

Bewohnern oder Betrieben aus dem Sanierungsgebiet (§142<br />

Abs.2 BauGB).<br />

Was macht die MGS?<br />

Die Gemeinde kann sich zur Durchführung ihrer Sanierungsaufgaben<br />

spezialisierter Unternehmen, sogenannter Sanierungsträger,<br />

bedienen (§157 BauGB).<br />

Die Landeshauptstadt München ist einen Schritt weitergegangen:<br />

Sie hat einen eigenen Sanierungsträger, die Münchner<br />

Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS), als kommunales<br />

Unternehmen gegründet und der MGS viele, nicht zwingend<br />

in eigener Hoheit einzubehaltende Aufgaben der Stadtsanierung<br />

übertragen.<br />

Die MGS handelt als Treuhänder der Landeshauptstadt<br />

München; zur Erfüllung ihrer Aufgaben wurden ihr von der<br />

Landeshauptstadt München die im Sanierungsgebiet gelegenen<br />

Grundstücke in das Treuhandvermögen übertragen. Mit<br />

dem Treuhandvermögen konnte die MGS im Sanierungsgebiet<br />

weitere Grundstücke erwerben und auch dort in enger Abstimmung<br />

mit dem Planungsreferat/Stadtsanierung die Sanierungsziele<br />

umsetzen.<br />

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