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Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW

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SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />

14<br />

Auszug aus der Tabelle der Anlage 1 für einige Tätigkeiten:<br />

In der Tabelle werden typische Tätigkeiten mit mineralischen Stäuben einer Expositionskategorie (1–3) zugeordnet und<br />

Expositionswertebereiche für Quarz, A-<strong>Staub</strong> und E-<strong>Staub</strong> (Tätigkeitswerte) ausgewiesen.<br />

Tätigkeiten Expositions- Expositionswerte- Expositionswerte- Expositionswertekategorie<br />

bereich Quarz mg/m³ bereich A-<strong>Staub</strong> mg/m³ bereich E-<strong>Staub</strong> mg/m³<br />

arithmetischer Mittelwert (MW) arithmetischer Mittelwert (MW) arithmetischer Mittelwert (MW)<br />

3.1.2 Baugrubenaushub, mittel- 2 0,002–0,005 0,09–0,34<br />

dicht gelagerte Böden,<br />

maschinell und Handaushub<br />

MW: 0,003 MW: 0,16<br />

6.1.3 Einsatz von Erdbaumaschinen,<br />

deren Fahrerkabine eine Klimaanlage<br />

mit Frischluftzufuhr und<br />

ausreichendem, funktionierendem<br />

<strong>Staub</strong>filter gegen<br />

alveolengängige <strong>Staub</strong>partikel<br />

hat, die während der Ladetätigkeit<br />

stets geschlossen ist.<br />

Erdfeuchter Fahrbahnzustand<br />

1<br />

6.3.3 Einsatz von Erdbaumaschinen<br />

ohne klimatisierte und ausreichend<br />

außenbelüftete Fahrerkabine,<br />

ohne <strong>Staub</strong>filter.<br />

Trockener Fahrbahnzustand<br />

3<br />

7.7.1 Abfräsen ohne Asphaltdecken 3 0,00–7,79 0,11–47,10 0,47–8.21<br />

ohne wirksame Absaugvorrichtung MW: 086 MW: 8,08 MW: 3,92<br />

7.7.2 Abfräsen ohne Asphaltdecken 2 0,002–0,151 0,12–0,97 0,78–8.67<br />

mit wirksamer Absaugvorrichtung MW: 0,041 MW: 0,34 MW: 3,61<br />

sinnvoll. Tätigkeiten mit hoher <strong>Staub</strong>exposition (Expositionskategorie<br />

3) erfordern darüber hinaus weitergehende<br />

Schutzmaßnahmen.<br />

Die oben stehende Tabelle enthält Daten aus der Anlage<br />

1 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>, die für Arbeitsbereiche der Energieund<br />

Wasserwirtschaft relevant sind. Anhand der für die<br />

Tätigkeit ausgewiesenen Expositionskategorie – hier<br />

die Kategorien 1 bis 3 – werden dann aus der Anlage 2<br />

die Schutzmaßnahmen für diese Expositionskategorie<br />

ausgewählt. Grundlage für die Zuordnung der Tätigkeiten<br />

sind Ergebnisse von Expositionsmessungen und<br />

Literaturauswertungen. Die Beurteilung der Expositionshöhe<br />

bei der jeweiligen Tätigkeit beruht auf Expositionsmessungen<br />

und Erfahrungen aus der Praxis<br />

(Experteneinschätzungen).<br />

Daten aus den Arbeitsbereichen von Kohlekraftwerken<br />

befinden sich nicht in der Tabelle. Hierzu gibt es<br />

eine Expositionsbeschreibung „<strong>Staub</strong>expositionen in<br />

Kohlekraftwerken; Teil 1: Anlieferung und Bekohlungsanlagen“.<br />

Diese kann als Grundlage für Gefährdungsbeurteilungen<br />

dienen. Die Expositionsbeschreibung finden<br />

Sie auf der Internetseite der <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> (Elektro<br />

Textil Feinmechanik) unter dem Fachbereich Gefahrstoffe<br />

oder auf der Seite der Branchenverwaltung Energie-<br />

und Wasserwirtschaft unter dem Webcode: 3466.<br />

Festlegung der Schutzmaßnahmen<br />

Generell müssen bei Tätigkeiten mit mineralischen<br />

Stäuben Schutzmaßnahmen eingehalten und deren<br />

Wirksamkeit regelmäßig überprüft werden. Dabei ist<br />

das althergebrachte TOP-Prinzip (technische, organisatorische,<br />

personelle Maßnahmen) zu beachten. Vorab<br />

ist natürlich zu prüfen, ob die staubförmigen Produkte<br />

durch weniger gefährliche Stoffe ersetzt oder ob durch<br />

Veränderung des Arbeitsverfahrens eine Exposition verhindert<br />

oder verringert werden kann.<br />

Existiert für einen Stoff kein stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert,<br />

so ist jedoch mindestens der allgemeine<br />

<strong>Staub</strong>grenzwert für den einatembaren Anteil (E-<strong>Staub</strong> =<br />

10 mg/m³) und den alveolengängigen Anteil (A-<strong>Staub</strong> =<br />

3 mg/m³) einzuhalten. Für Quarzstaub liegt ein AGW derzeit<br />

nicht vor. Deshalb muss der Unternehmer die<br />

Maßstäbe für die Beurteilung in eigener Verantwortung<br />

festlegen. Hierzu kann er als Beurteilungsmaßstab auf<br />

die Angaben aus der Anlage 1 für den Expositionswertebereich<br />

Quarz zurückgreifen und danach entscheiden,<br />

ob die Schutzmaßnahmen ausreichend sind.<br />

Die Zuordnung der Schutzmaßnahmen zu den Expositionskategorien<br />

wird in der Anlage 2 konkretisiert. Hier<br />

erfolgt eine tabellarische Zuordnung der notwendigen,<br />

sinnvoll umsetzbaren und zu einer Reduktion der<br />

<strong>Staub</strong>exposition führenden Schutzmaßnahmen zu den<br />

Expositionskategorien.<br />

In Nummer 4 der <strong>TRGS</strong> befinden sich nähere Ausführungen<br />

zu den zu treffenden Schutzmaßnahmen. Im<br />

Einzelnen werden hier zu folgenden Punkten Angaben<br />

gemacht:<br />

1. Ersatzstoffe und Ersatzverfahren<br />

2. <strong>Staub</strong>arme Arbeitsverfahren<br />

3. Maschinen und Geräte<br />

4. Arbeitsräume<br />

5. <strong>Staub</strong>erfassung und Arbeitsplatzlüftung<br />

6. Reinluftrückführung<br />

7. Instandhaltung und Prüfung<br />

8. Reinigung der Betriebseinrichtungen<br />

9. Reinigung der Arbeitskleidung, Waschräume<br />

10. Organisatorische Maßnahmen<br />

11. Betriebsanweisung und Unterweisung<br />

12. Ergänzende Maßnahmen bei hoher <strong>Staub</strong>exposition<br />

(Expositionskategorie 3)

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