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Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW

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Brücke Ausgabe 3/10<br />

Die Anlage 3 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> befasst sich mit der Auswahl<br />

von Atemschutzgeräten nach der Höhe der <strong>Staub</strong>belastung.<br />

Auf das Bereitstellen und Tragen von Atemschutzgeräten<br />

kann verzichtet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung<br />

eine Expositionskategorie 1 ergibt. Bei Expositionskategorie<br />

2 und 3 müssen den Beschäftigten<br />

Atemschutzgeräte zur Verfügung gestellt und bei Expositionskategorie<br />

3 getragen werden.<br />

Gindler<br />

Auch die Tätigkeiten eines Rundengängers in Kohlekraftwerken<br />

fallen unter den Geltungsbereich der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>.<br />

Gindler<br />

Beim Handaushub von Baugruben kann es auch zu geringfügigen<br />

<strong>Staub</strong>entwicklungen kommen.<br />

Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen<br />

Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die festgelegten<br />

Maßnahmen durchgeführt worden sind und ob die<br />

Maßnahmen geeignet und ausreichend wirksam sind.<br />

Zur Überprüfung ist die Exposition zu ermitteln.<br />

Das Ergebnis dieser Beurteilung führt entweder zu<br />

dem Befund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ oder<br />

„Schutzmaßnahmen nicht ausreichend“.<br />

SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />

Dokumentation<br />

Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme<br />

der Tätigkeit zu dokumentieren. Entstehen bei<br />

Tätigkeiten mit Materialien mineralische Stäube, sind<br />

diese Materialien in das Gefahrstoffverzeichnis einmalig<br />

unternehmensbezogen aufzunehmen.<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

Die <strong>TRGS</strong> enthält keine Ausführungen zu arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorgeuntersuchungen. Hilfen hierzu enthalten<br />

die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische<br />

Vorsorge nach den berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsätzen G 1.1 „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>, Teil 1 Quarzhaltiger<br />

<strong>Staub</strong>“ und G 1.4 „<strong>Staub</strong>belastung“ (<strong>BG</strong>I/GUV<br />

504-1.1 und 1.4. Diese finden Sie im Internet unter<br />

www.bgetem.de Prävention Gesetze/Vorschriften<br />

<strong>BG</strong>-Informationen).<br />

Diese Handlungsanleitungen basieren auf den rechtlichen<br />

Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />

Vorsorge (ArbMedVV) und enthalten für den<br />

Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung<br />

und die Auswahl des zu untersuchenden<br />

Personenkreises.<br />

Die unter den Abschnitten 4.1 und 4.2 aufgelisteten<br />

Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine<br />

verbindliche und abschließende Auswahl von<br />

Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit<br />

arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Vielmehr wird<br />

mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine<br />

Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben,<br />

bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten<br />

erfahrungsgemäß eine Gefährdung gegeben<br />

sein kann.<br />

Bei den im Abschnitt 4.1 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />

mit hoher Exposition sind in der Regel<br />

Pflichtuntersuchungen zu veranlassen. Bei den im<br />

Abschnitt 4.2 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />

mit Exposition sind in der Regel Untersuchungen anzubieten<br />

(Angebotsuntersuchung).<br />

Werden Tätigkeiten mit Atemschutz ausgeführt, sind<br />

hierfür Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“<br />

zu beachten.<br />

Ausblick<br />

Mit der vorliegenden <strong>TRGS</strong> liegt ein pragmatisches Konzept<br />

für die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen<br />

bei Tätigkeiten mit mineralischem <strong>Staub</strong><br />

vor. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Konzept in der<br />

Praxis bewährt.<br />

MARGRET BÖCKLER<br />

boeckler.margret@bgetem.de<br />

DR. LOTHAR NEUMEISTER<br />

neumeister.lothar@bgetem.de<br />

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