Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
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Brücke Ausgabe 3/10<br />
Die Anlage 3 der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> befasst sich mit der Auswahl<br />
von Atemschutzgeräten nach der Höhe der <strong>Staub</strong>belastung.<br />
Auf das Bereitstellen und Tragen von Atemschutzgeräten<br />
kann verzichtet werden, wenn die Gefährdungsbeurteilung<br />
eine Expositionskategorie 1 ergibt. Bei Expositionskategorie<br />
2 und 3 müssen den Beschäftigten<br />
Atemschutzgeräte zur Verfügung gestellt und bei Expositionskategorie<br />
3 getragen werden.<br />
Gindler<br />
Auch die Tätigkeiten eines Rundengängers in Kohlekraftwerken<br />
fallen unter den Geltungsbereich der <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong>.<br />
Gindler<br />
Beim Handaushub von Baugruben kann es auch zu geringfügigen<br />
<strong>Staub</strong>entwicklungen kommen.<br />
Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen<br />
Der Arbeitgeber hat festzustellen, ob die festgelegten<br />
Maßnahmen durchgeführt worden sind und ob die<br />
Maßnahmen geeignet und ausreichend wirksam sind.<br />
Zur Überprüfung ist die Exposition zu ermitteln.<br />
Das Ergebnis dieser Beurteilung führt entweder zu<br />
dem Befund „Schutzmaßnahmen ausreichend“ oder<br />
„Schutzmaßnahmen nicht ausreichend“.<br />
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT<br />
Dokumentation<br />
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist vor Aufnahme<br />
der Tätigkeit zu dokumentieren. Entstehen bei<br />
Tätigkeiten mit Materialien mineralische Stäube, sind<br />
diese Materialien in das Gefahrstoffverzeichnis einmalig<br />
unternehmensbezogen aufzunehmen.<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
Die <strong>TRGS</strong> enthält keine Ausführungen zu arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorgeuntersuchungen. Hilfen hierzu enthalten<br />
die Handlungsanleitungen für die arbeitsmedizinische<br />
Vorsorge nach den berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsätzen G 1.1 „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>, Teil 1 Quarzhaltiger<br />
<strong>Staub</strong>“ und G 1.4 „<strong>Staub</strong>belastung“ (<strong>BG</strong>I/GUV<br />
504-1.1 und 1.4. Diese finden Sie im Internet unter<br />
www.bgetem.de Prävention Gesetze/Vorschriften<br />
<strong>BG</strong>-Informationen).<br />
Diese Handlungsanleitungen basieren auf den rechtlichen<br />
Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen<br />
Vorsorge (ArbMedVV) und enthalten für den<br />
Unternehmer ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung<br />
und die Auswahl des zu untersuchenden<br />
Personenkreises.<br />
Die unter den Abschnitten 4.1 und 4.2 aufgelisteten<br />
Arbeitsverfahren/-bereiche und Tätigkeiten sind keine<br />
verbindliche und abschließende Auswahl von<br />
Arbeitsbereichen im Hinblick auf die Notwendigkeit<br />
arbeitsmedizinischer Untersuchungen. Vielmehr wird<br />
mit der dortigen beispielhaften Aufzählung eine<br />
Hilfestellung zur Gefährdungsbeurteilung gegeben,<br />
bei welchen Arbeitsverfahren/-bereichen oder Tätigkeiten<br />
erfahrungsgemäß eine Gefährdung gegeben<br />
sein kann.<br />
Bei den im Abschnitt 4.1 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />
mit hoher Exposition sind in der Regel<br />
Pflichtuntersuchungen zu veranlassen. Bei den im<br />
Abschnitt 4.2 aufgeführten Arbeitsverfahren/-bereichen<br />
mit Exposition sind in der Regel Untersuchungen anzubieten<br />
(Angebotsuntersuchung).<br />
Werden Tätigkeiten mit Atemschutz ausgeführt, sind<br />
hierfür Vorsorgeuntersuchungen nach dem berufsgenossenschaftlichen<br />
Grundsatz G 26 „Atemschutzgeräte“<br />
zu beachten.<br />
Ausblick<br />
Mit der vorliegenden <strong>TRGS</strong> liegt ein pragmatisches Konzept<br />
für die Gefährdungsbeurteilung und die Schutzmaßnahmen<br />
bei Tätigkeiten mit mineralischem <strong>Staub</strong><br />
vor. Es bleibt abzuwarten, ob sich dieses Konzept in der<br />
Praxis bewährt.<br />
MARGRET BÖCKLER<br />
boeckler.margret@bgetem.de<br />
DR. LOTHAR NEUMEISTER<br />
neumeister.lothar@bgetem.de<br />
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