Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
Neue TRGS 559 Mineralischer Staub - BG ETEM B-EW
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SICHERHEIT UND GESUNDHEIT BEI DER ARBEIT Brücke Ausgabe 3/10<br />
18<br />
ten auf Baustellen wurden in dem Projektbericht „<strong>Staub</strong><br />
bei Elektroinstallationsarbeiten“ veröffentlicht. Diesen<br />
finden Sie im Internet zum Herunterladen unter:<br />
www.bgetem.de Prävention Fachbereiche<br />
Gefahrstoffe<br />
Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen<br />
Bei den genannten Tätigkeiten kann das Freisetzen von<br />
Stäuben verfahrensbedingt nicht vermieden werden,<br />
sodass auftretende Gefährdungen zu ermitteln sind und<br />
Schutzmaßnahmen festgelegt werden müssen. Die Auswahl<br />
der Schutzmaßnahmen orientiert sich an der Art,<br />
der Dauer und der Höhe der Exposition. Zu berücksichtigen<br />
sind dabei auch Faktoren wie z. B.:<br />
• Zu bearbeitender Untergrund,<br />
• ob es sich um einen Neubau oder ein Sanierungsvorhaben<br />
handelt,<br />
• welches Arbeitsverfahren angewendet wird,<br />
• Raumgröße und Lüftungsverhältnisse,<br />
• mögliche Beeinflussung durch andere Gewerke.<br />
Beim Mauernutfräsen können beispielsweise bis zu<br />
20 Kilogramm <strong>Staub</strong> pro Stunde freigesetzt werden.<br />
Deshalb zählt diese Tätigkeit zu den staubintensivsten<br />
Arbeitsverfahren auf Baustellen.<br />
Um den Unternehmen des Elektroinstallationshandwerkes<br />
eine Hilfestellung<br />
zur Informationsvermittlung und<br />
für die Gefährdungsbeurteilung zu<br />
geben, wurde die Branchenregelung<br />
„<strong>Staub</strong> bei Elektroinstallationsarbeiten“<br />
erstellt. Diese beschreibt gemäß<br />
<strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“, Nr. 4,<br />
die nach dem Stand der Technik erforderlichen<br />
Schutzmaßnahmen für die<br />
typischen Tätigkeiten.<br />
Dem Unternehmer steht mit der Bran-<br />
Die Verwendung hochwertiger Elektrowerkzeuge<br />
mit nicht geeigneten Entstaubern<br />
führt allerdings noch nicht<br />
chenregelung ein standardisiertes zum staubarmen Arbeiten. Eine wirk-<br />
Arbeitsverfahren zur Verfügung, welches<br />
die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong><br />
<strong>Staub</strong>“ für das Elektroinstallationssame<br />
Erfassung und Abscheidung der<br />
gesundheitsgefährdenden mineralihandwerk<br />
branchenspezifisch konschen Stäube ist nur bei der Verwenkretisiert.dung<br />
von abgestimmten Gerätesystemen<br />
möglich. Deshalb wird der Einsatz<br />
dieser Systeme in der Branchenregelung auch als vorrangig<br />
umzusetzende technische Schutzmaßnahme<br />
beschrieben. Welche abgestimmten Systeme in der Praxis<br />
verfügbar sind, können Sie der Branchenregelung<br />
entnehmen bzw. im Internet abrufen unter:<br />
www.bgetem.de Prävention Fachbereiche<br />
Gefahrstoffe Mauernutfräsen<br />
Stehen für bestimmte Arbeitsverfahren keine abgestimmten<br />
Systeme auf dem Markt zur Verfügung, so ist<br />
gemeinsam mit dem Gerätehersteller zu prüfen, ob das<br />
Elektrowerkzeug mit einem empfohlenen Entstauber<br />
der <strong>Staub</strong>klasse M betrieben werden kann. Ist dies technisch<br />
möglich, muss diese Kombination in der Praxis<br />
auch angewendet werden. Ferner werden in der Branchenregelung<br />
Hinweise gegeben, die dem Anwender<br />
helfen, die abgestimmten Systeme und Gerätekombinationen<br />
sicher und staubarm zu betreiben.<br />
Bestimmte Tätigkeiten, wie das Stemmen mit dem Kombihammer<br />
oder das Dosensenken ohne Absaugung<br />
erfordern zusätzlich neben organisatorischen vor allem<br />
persönliche Schutzmaßnahmen. Diese sind auch anzuwenden,<br />
wenn ungünstige Einflussfaktoren vorliegen.<br />
In diesen Fällen kann ein ausreichender Schutz erst<br />
durch Tragen der bereitgestellten persönlichen Schutzausrüstung<br />
in Form von Atemschutz (mindestens eine<br />
partikelfiltrierende Halbmaske FFP 2) erreicht werden.<br />
Weiterhin werden Hinweise zur Unterweisung, der<br />
arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung und dem<br />
Angebot bzw. der Durchführung arbeitsmedizinischer<br />
Vorsorgeuntersuchungen gegeben.<br />
Dem Unternehmer steht mit dieser Branchenregelung<br />
ein standardisiertes Arbeitsverfahren zur Verfügung,<br />
welches die <strong>TRGS</strong> <strong>559</strong> „<strong>Mineralischer</strong> <strong>Staub</strong>“ für das<br />
Elektroinstallationshandwerk branchenspezifisch konkretisiert.<br />
Im Anhang sind Arbeitshilfen, wie ein Muster<br />
zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und<br />
eine Musterbetriebsanweisung, enthalten. Unter der<br />
Bestell-Nr. S 032 kann die Branchenregelung zum Preis<br />
von 1,– Euro für Mitgliedsbetriebe (Nichtmitglieder<br />
2,– Euro ) bestellt (Tel. 0221 3778-1020) oder im Internet<br />
unter www.bgetem.de/medien Hilfsmittel/Kontrolle<br />
der Arbeitssicherheit/Gefährdungsbeurteilung heruntergeladen<br />
werden. Die Branchenregelung wird in Kürze<br />
den Betrieben der Gefahrtarifstelle 7 Elektroinstallation<br />
zugesendet.<br />
DIRK FENDLER fendler.dirk@bgetem.de<br />
MICHAEL PISKORZ piskorz.michael@bgetem.de<br />
Informationsveranstaltung<br />
Die <strong>BG</strong> <strong>ETEM</strong> führt in Zusammenarbeit mit dem ZVEI<br />
und dem ZVEH zu dieser Thematik eine Informationsveranstaltung<br />
„Gesundheitsgefährdungen in der Elektroinstallation<br />
– <strong>Staub</strong> – Asbest – Lärm/Vibration“ für<br />
Betriebe des Elektroinstallationshandwerkes durch.<br />
Termin: 22. und 23. Oktober 2010<br />
Berufsgenossenschaftliche Schulungsstätte für Arbeitssicherheit<br />
und Verkehrssicherheit Linowsee e. V.<br />
Linowsee 1, 16831 Rheinsberg<br />
Nähere Informationen erhalten Sie unter<br />
www.bgetem.de Presse/Aktuelles Termine/<br />
Veranstaltungen