Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn
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Seite 10<br />
S. 59, vorletzter Abs.: Welche Konsequenzen lassen sich aus der Aussage "Die Brandsmühle-<br />
Quellen sind ... Quellen, die im Falle längeren Trockenfallens trotz ausgeglichener<br />
Niederschlagswasserverhältnisse ein Anzeiger für eine Überbeanspruchung des (Tiefenwasser)-Gesamtsystems<br />
wären" ziehen (s. auch S. 60, 3. Abs.). Ist während des langjährigen<br />
bisherigen Pumpversuch-Betriebes z. B. bei Trockenfallen die Förderung der Tiefenwasser-Brunnen<br />
(zumindest bestimmter TB) <strong>zur</strong>ückgenommen worden, um zu sehen,<br />
ob die Quelle wieder schüttet? Die Brandsmühle-Quellen müssen im Monitoring und betr.<br />
der Restriktionen bei der Förderung aus den TB bei Trockenzeiten in einem, bes. aber in<br />
mehreren hintereinanderliegenden Jahren eine zentrale Rolle einnehmen. Auf die Ausführungen<br />
unter B) 6.) / 7.) und C) 1.) / 3.) wird hingewiesen.<br />
Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch geringere Schüttungen der Quelle im weiteren<br />
Verlauf der Bäche auch in der vom Emschermergel überdeckten Zone weniger Bachwasser<br />
in den GW-Leiter infiltrieren kann. (Vgl. hierzu auch Schlegel, Anlage 2, S. 4)<br />
8.) Kap. 7.7 Beeinflussung anderer Wassergewinnungsanlagen<br />
S. 67, letzter Abs.: Was folgt aus der Aussage "Quintessenz ist, dass die Frage der (gegenseitigen)<br />
Beeinflussung grundsätzlich nur im Gesamtkontext betrachtet werden sollte"?<br />
Auf die Ausführungen <strong>zur</strong> Notwendigkeit eines GW-Modells unter B) 6.) / 7.) wird verwiesen.<br />
9.) Kap. 8.1 Ermittlung der GW-Neubildung<br />
S. 69, 2. Abs. und S. 71, 4. Abs.: Wie unter C) 2.) erläutert kann nicht eine einheitliche<br />
mittlere Niederschlagshöhe von 1.004 mm zugrundegelegt werden.<br />
10.) Kap. 8.2 Erstellung der Gesamtbilanz Tiefenwasser Senne<br />
S. 75, letzter Abs.: Sind am Brunnen Heidental TB 2 Isotopenuntersuchungen durchgeführt<br />
worden? Im HG und im Wasserrechtsantrag fehlen Angaben zu Isotopenuntersuchungen.<br />
Auf die Anmerkungen unter B) 5.) wird verwiesen.<br />
11.) Kap. 9.1 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung<br />
S. 79, vorletzter Abs.: Da die Rücklage von 2 Mio. cm/ a bei einer zusätzlichen Entnahme<br />
der SWB wohl verloren geht, kann neben den wasserrechtlichen Bedenken einer Erhöhung<br />
nicht zugestimmt werden. Auf die Ausführungen unter B) 7.)wird verwiesen.<br />
S.80, vorletzter Abs.: Ist untersucht worden, ob es sich bei dem Verlust des durch regionalen<br />
und temporären Abfluss in den Sennesand-Porenaquifer um bilanzrelevante Mengen<br />
handelt?<br />
S. 81, letzter Abs. des Kap.9.1.1: Ist die Quellkartierung zwischenzeitlich erfolgt? Welche<br />
Auswirkungen / Konsequenzen ergeben sich, wenn sich herausstellt, dass insbesondere<br />
zu Zeiten hoher GW-Stände weitere Abflüsse aus dem Kalksteinaquifer am NE-Rand des<br />
Einzugsgebietes erfolgen, die in der Bilanzierung bisher nicht erfasst werden konnten? Hat<br />
dies Auswirkungen auf die Rücklage? Ist diese dann kleiner und könnte aufgebracht werden?<br />
Auf die Anmerkungen unter C) 12.) wird verwiesen.<br />
12.) Kap. 9.2 Schlussfolgerungen<br />
S.81- 83: Im Hinblick auf die Erteilung einer <strong>Bewilligung</strong> der derzeitigen Entnahme in Höhe<br />
von 8 Mio. cm/a sind als Zusammenfassung des HG folgende Aussagen von Bedeutung:<br />
- "Als Möglichkeit verbleibt jedoch auch, dass in Trockenjahren bzw. auch in kürzeren Zeiträumen,<br />
z. B. in einem trockenen Sommer mit geringer GW-Neubildung, temporär die<br />
Entnahmen bereits das dann vorhandene Reservoir "überbeanspruchen"<br />
- "Dies dürfte dann aber in niederschlagsreichen Zeiten zu Lasten der Schüttungen<br />
und Abflüsse in Quellen und Bächen gehen sowie in Trockenjahren die Möglichkeit