Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn
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Seite 8<br />
Die Erhöhung der Wasserförderung wird unter Hinweis auf die rechtlichen und fachlichen<br />
Bedenken wie vorangehend und unter C) und D) erläutert - abgelehnt, da sie<br />
bei Erhalt der ortsnahen Quartär-WW nicht erforderlich ist.<br />
Auf die gemeinsame Betrachtung der derzeitigen und geplanten Entnahmen aus dem Tiefenwasser<br />
und auch der Entnahme der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> (s. B) 6.) wird nochmals<br />
hingewiesen. Eine Erhöhung der Fördermenge für die SWB käme nur dann in Betracht,<br />
wenn sich die im Wasserrechtsantrag beschriebenen qualitativen Beeinflussungen der<br />
Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld wirklich einstellen würden und dann nicht mit<br />
vertretbarem Aufwand z.B. über eine Aufbereitung in den Griff zu bekommen sind. Zudem<br />
muss erkennbar sein, dass sich die SWB gemeinsam mit der UWB der Stadt Bielefeld intensiv<br />
um einen flächendeckenden GW-Schutz bemüht haben.<br />
Mit Vorlage eines endgültigen Wasserechtantrages sind auch Vorschläge für die<br />
Ausweisung eines entsprechenden Wasserschutzgebietes zu machen. Die Vorschläge<br />
sind mit den anderen Tiefenwasserentnehmern abzustimmen, da die Frage<br />
der Ausweisung eines WSG - wie die der Entnahmen selbst - nur im "Gesamtkontext"<br />
gesehen werden darf.<br />
8.) Auswirkungen<br />
Kap. 8: Zusammenfassend lässt sich zu der UVP-Untersuchung der DPU sagen, dass sie<br />
keinerlei neue Erkenntnisse bringt, sondern lediglich Ergebnisse des HG zusammenfasst.<br />
Ansonsten wird aufgrund fehlender Datenlage wiederholt darauf hingewiesen, dass "keine<br />
Aussagen gemacht werden bzw. gemacht werden können". Es werden aber zumindest<br />
Hinweise auf ein Monitoring gegeben. Aufgrund der langen Vorlaufzeit ist es für die Umweltverbände<br />
unverständlich, warum im Hinblick auf die Fragestellung möglicher Beeinflussungen<br />
bes. auf die Quellen und die umgebende Vegetation durch die derzeitigen bzw.<br />
geplanten Entnahmen nicht zumindest zwischenzeitlich eine bessere Datenlage geschaffen<br />
wurde. Warum wurde z.B. zwischenzeitlich nicht wegen der Forstschäden am Donoper<br />
Teich ermittelt?<br />
Die Altlasten sowie die militärischen Sondernutzungen, die möglicherweise Einfluss auf<br />
das Tiefenwasser haben können, müssen ebenfalls vor Erteilung eines Wasserrechtes<br />
gemeinsam von allen entsprechenden Tiefenwasserentnehmern untersucht werden.<br />
Unter dem Teil D) wird zum UVP-Bericht der DPU noch genauer Stellung genommen.<br />
C) Anmerkungen zum Hydrogeologischen Gutachten (HG)<br />
Vorbemerkung:<br />
Ein Teil der Anmerkungen wurde bereits unter B) erläutert, da sich der Wasserrechtsantrag<br />
auf das HG bezieht. Es werden Querverweise auf den Teil B) gegeben.<br />
1) Kap. O Zusammenfassung<br />
S. 7 / 8: Aussagen <strong>zur</strong> hydraulischen Situation bei langjährigen Trockenwetterverhältnissen<br />
wie z.B. in den 70iger Jahren sind nicht möglich, weil in der bisherigen Beobachtungsphase<br />
nur einzelne Trockenwetterjahre auftraten (s. B) 6.) / 7.). Was folgt aus<br />
den Aussagen im 5. Abs. S. 8: "Möglicherweise liegen erste Anzeichen dafür vor, dass das<br />
Tiefenwasservorkommen in Trockenjahren (rechnerisch) temporär "überbeansprucht"