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Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn

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Seite 14<br />

10.) Kap. 9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung........<br />

S. 45 - 48: Die in diesem Kap. ausges<strong>pro</strong>chenen Empfehlungen entsprechen weitestgehend<br />

denen des HG. Die Vorschläge für das Monitoring sollten auf jeden Fall umgesetzt<br />

werden. Hierzu wird v.a. auf die Anmerkungen zum HG C) 12.) / 13.) verwiesen.<br />

Auf S. 47 wird ausgeführt: "Aufgrund der vorgenannten Auswertung kann nur schwer eine<br />

Empfehlung <strong>zur</strong> Genehmigung der Erhöhung der GW-Förderung ausges<strong>pro</strong>chen werden.<br />

Zu unklar sind die ausgearbeiteten Ergebnisse, um eine eindeutige Aussage zu ermöglichen".<br />

Nach Auffassung der Umweltverbände, gilt dies - wie bereits erläutert - schon für<br />

die derzeitige Fördermenge. Aus diesem Grunde sind die unter B) 7.) und C) 12.) / 13.)<br />

genannten Rahmenbedingungen und Restriktionen erforderlich.<br />

E) Zusammnenfassung<br />

Der Umfang der Anmerkungen belegt, dass generell und im Detail noch eine Vielzahl<br />

von offenen Fragen besteht. Dies betrifft u.a.<br />

- den Wasserbedarfsnachweis,<br />

- die Ermittlung der GW-Neubildung,<br />

- die Überprüfung der Ergebnisse durch ein GW-Modell wie im südlichen anschließenden<br />

Einzugsgebiet der Brunnen der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong>,<br />

- das Monitoring,<br />

- fehlende Untersuchungen zum Einfluss von Altlasten und der Entnahmen auf die<br />

Vegetation.<br />

Zu klären sind auch der Grad der Gefährdung der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet<br />

Bielefeld. Dazu sollte seitens der BR auf jeden Fall die UWB der Stadt Bielefeld um<br />

Stellungnahme gebeten werden. Nach Auffassung der Umweltverbände ist die im<br />

Wasserrechtsantrag beschriebene Gefährdung der Quartär-WW im Stadtgebiet Bielefeld<br />

aufgrund der seit 15 Jahren intensiv und kostspielig durchgeführten Sanierungsmaßnahmen<br />

so nicht mehr gegeben.<br />

Der Vorschlag für ein Monitoring ist wie die Überprüfung der Annahmen / Berechnungen<br />

durch ein GW-Modell aber zwingende Voraussetzung für eine abschließende<br />

Beurteilung des Wasserrechtantrages durch die Umweltverbände. Voraussetzung<br />

für die Erteilung einer Genehmigung der Entnahmen der SWB - aber auch der<br />

anderen Tiefenwasserentnehmer - ist ein unter allen Beteiligten abgestimmtes Monitoring-Programm<br />

und die Untersuchung der auf das Tiefenwasser potenziell einwirkenden<br />

Altlasten und militärischen Sondernutzungen.<br />

Der Erhalt des WW Bielefeld-Ummeln mit dem Sportplatzbrunnen als ortsnahem<br />

Wasservorkommen ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ebenfalls Voraussetzung.<br />

Zudem ist per vorhandenem GW-Modell zu prüfen, inwieweit die Quartär-WW im<br />

Stadtgebiet Bielefeld als ortsnahe Wasservorkommen ohne negative Einflüsse auf<br />

Natur und Landschaft ggf. stärker beaufschlagt werden können.

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