Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn
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Seite 14<br />
10.) Kap. 9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung........<br />
S. 45 - 48: Die in diesem Kap. ausges<strong>pro</strong>chenen Empfehlungen entsprechen weitestgehend<br />
denen des HG. Die Vorschläge für das Monitoring sollten auf jeden Fall umgesetzt<br />
werden. Hierzu wird v.a. auf die Anmerkungen zum HG C) 12.) / 13.) verwiesen.<br />
Auf S. 47 wird ausgeführt: "Aufgrund der vorgenannten Auswertung kann nur schwer eine<br />
Empfehlung <strong>zur</strong> Genehmigung der Erhöhung der GW-Förderung ausges<strong>pro</strong>chen werden.<br />
Zu unklar sind die ausgearbeiteten Ergebnisse, um eine eindeutige Aussage zu ermöglichen".<br />
Nach Auffassung der Umweltverbände, gilt dies - wie bereits erläutert - schon für<br />
die derzeitige Fördermenge. Aus diesem Grunde sind die unter B) 7.) und C) 12.) / 13.)<br />
genannten Rahmenbedingungen und Restriktionen erforderlich.<br />
E) Zusammnenfassung<br />
Der Umfang der Anmerkungen belegt, dass generell und im Detail noch eine Vielzahl<br />
von offenen Fragen besteht. Dies betrifft u.a.<br />
- den Wasserbedarfsnachweis,<br />
- die Ermittlung der GW-Neubildung,<br />
- die Überprüfung der Ergebnisse durch ein GW-Modell wie im südlichen anschließenden<br />
Einzugsgebiet der Brunnen der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong>,<br />
- das Monitoring,<br />
- fehlende Untersuchungen zum Einfluss von Altlasten und der Entnahmen auf die<br />
Vegetation.<br />
Zu klären sind auch der Grad der Gefährdung der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet<br />
Bielefeld. Dazu sollte seitens der BR auf jeden Fall die UWB der Stadt Bielefeld um<br />
Stellungnahme gebeten werden. Nach Auffassung der Umweltverbände ist die im<br />
Wasserrechtsantrag beschriebene Gefährdung der Quartär-WW im Stadtgebiet Bielefeld<br />
aufgrund der seit 15 Jahren intensiv und kostspielig durchgeführten Sanierungsmaßnahmen<br />
so nicht mehr gegeben.<br />
Der Vorschlag für ein Monitoring ist wie die Überprüfung der Annahmen / Berechnungen<br />
durch ein GW-Modell aber zwingende Voraussetzung für eine abschließende<br />
Beurteilung des Wasserrechtantrages durch die Umweltverbände. Voraussetzung<br />
für die Erteilung einer Genehmigung der Entnahmen der SWB - aber auch der<br />
anderen Tiefenwasserentnehmer - ist ein unter allen Beteiligten abgestimmtes Monitoring-Programm<br />
und die Untersuchung der auf das Tiefenwasser potenziell einwirkenden<br />
Altlasten und militärischen Sondernutzungen.<br />
Der Erhalt des WW Bielefeld-Ummeln mit dem Sportplatzbrunnen als ortsnahem<br />
Wasservorkommen ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ebenfalls Voraussetzung.<br />
Zudem ist per vorhandenem GW-Modell zu prüfen, inwieweit die Quartär-WW im<br />
Stadtgebiet Bielefeld als ortsnahe Wasservorkommen ohne negative Einflüsse auf<br />
Natur und Landschaft ggf. stärker beaufschlagt werden können.