Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn
Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn
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AG Umwelt und Natur, Rochusweg 51, 33102 <strong>Paderborn</strong><br />
Bezirksregierung Detmold<br />
Obere Wasserbehörde<br />
z. Hd. Herrn Hartwich<br />
Per e-mail<br />
BUND<br />
Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.<br />
Harald Kleidt ( 05251 24196<br />
Schulstr. 21, 33012 <strong>Paderborn</strong><br />
NABU<br />
Naturschutzbund Deutschland e.V.<br />
Thomas Hüvelmeier ( 05251 32111<br />
Bodelschwinghstr. 46, 33102 <strong>Paderborn</strong><br />
Naturwissenschaftlicher Verein<br />
<strong>Paderborn</strong> e.V.<br />
A. Sticht ( 05251 74439<br />
Ludwigstr. 68, 33098 <strong>Paderborn</strong><br />
Arbeitsgemeinschaft der <strong>Paderborn</strong>er<br />
Natur- und Umweltschutzverbände<br />
<strong>Wasserrechtliche</strong> <strong>Bewilligung</strong> <strong>zur</strong> Grundwasserentnahme,<br />
Antr.: Stadtwerke Bielefeld<br />
Tiefenwasser Senne (WW 53, 55, 56, 59) in Hövelhof,<br />
Schloss Holte-Stukenbrock, Augustdorf, Az. SV26-8.97 WN<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Wir arbeiten zusammen:<br />
<strong>Paderborn</strong>, den 4.April 2003<br />
Geschäftsstelle:<br />
<strong>pro</strong> Grün e.V.<br />
Fritz Buhr<br />
Rochusweg 51<br />
33102 <strong>Paderborn</strong><br />
Tel. 05251 36330<br />
Fax 05251 370215<br />
, Fritz.Buhr@t-online.de<br />
im Folgenden übersenden wir Ihnen nach Absprache mit dem Landesbüro der<br />
Naturschutzverbände in Oberhausen die mit BUND, NABU und den LNU-<br />
Verbänden vor Ort abgestimmte Stellungnahme (Anlage 1) zum Antrag der<br />
Stadtwerke Bielefeld.<br />
Als Anlage 2 ist eine von Prof. (em.) Dr. Walter Schlegel, Vorsitzendem des<br />
Naturwissenschaftlichen Vereins <strong>Paderborn</strong>, erstellte Stellungnahme speziell<br />
<strong>zur</strong> geohydrologischen Situation im Untersuchungsgebiet beigefügt.<br />
Als Anlage 3 ist die Stellungnahme des Lippischer Heimatbund, Detmold, angefügt,<br />
die z. T. bereits in den Text der Anlage 1 eingearbeitet ist.<br />
GREENPEACE<br />
e.V.<br />
Beate Cassau ( 05251 281675<br />
Gierstr. 23, 33098 <strong>Paderborn</strong><br />
GNS<br />
Gemeinschaft für Naturschutz Senne und Ostwestfalen e.V.<br />
H. Reimann ( 05207 5777<br />
Postfach 1454, 33751 Schloß Holte<br />
<strong>pro</strong> <strong>grün</strong><br />
Gemeinütziger Umweltschutzverein <strong>pro</strong> <strong>grün</strong> e.V. <strong>Paderborn</strong><br />
Fritz Buhr ( 05251 36330<br />
Rochusweg 51, 33102 <strong>Paderborn</strong>
Seite 2<br />
In Anbetracht der z. T. überholten Datenlage (Sachstand 1998) und<br />
dem daraus resultierenden als sehr <strong>pro</strong>blematisch zu bewertendem<br />
Bedarfsnachweis stellen wir die Frage, ob die Bezirksregierung zu die-<br />
sem Themenkomplex nicht einen Vorabtermin – eventuell unter Einbeziehung<br />
von <strong>Paderborn</strong> – durchführen sollte.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Fritz Buhr<br />
Anlage 1: Stellungnahme von BUND, LNU, NABU (Seite 3 – 15)<br />
Anlage 2: Stellungnahme speziell <strong>zur</strong> Hydrogeologischen Situation von Prof.<br />
(em.) Dr. Walter Schlegel (Seite 16 – 20)<br />
Anlage 3: Stellungnahme des Lippischer Heimatbund (Seite 21 – 22)
Seite 3<br />
Anlage 1<br />
Stellungnahme der Umweltverbände zum Antrag der Stadtwerke Bielefeld GmbH auf<br />
Entnahme von Tiefen-Grundwasser in den WW. 53, 55, 56 und 59, v. 4.12.1998<br />
Die Gesamtstellungnahme gliedert sich in 5 Teile:<br />
A) Allgemeine Anmerkungen …………………………………………S. 3<br />
B) Anmerkungen zum Wasserrechtsantrag der SWB ………………. 3<br />
C) Anmerkungen zum Hydrogeologischen Gutachten (HG) ………..8<br />
D) Anmerkungen zum UVU/P-Bericht. …………………………………12<br />
E) Zusammenfassung …………………………………………………….14<br />
A) Allgemeine Anmerkungen<br />
1.) Aus der Sicht der Umweltverbände ist es unverständlich, dass die Antragsunterlagen<br />
von Dez. 1998 erst jetzt weitergeleitet worden sind. Dies gilt besonders unter dem Gesichtspunkt,<br />
dass derzeit nur eine Genehmigung für den vorzeitigen Beginn vorliegt. Die<br />
Daten- und Faktenlage ist dadurch z.T. nicht mehr aktuell.<br />
2.) Warum wurde zwischenzeitlich nicht mit den in den Gutachten (AHG, DPU; die Abkürzungen<br />
entsprechen denen der DPU) vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen begonnen,<br />
so dass bereits für einen Zeitraum von 5 Jahren zusätzliche Daten vorliegen würden?<br />
Dies gilt bes. auch für die vegetationskundlichen Kartierungen.<br />
Warum wurde der zentrale Punkt des Wasserbedarfnachweises nicht zwischenzeitlich unter<br />
fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zwischen SWB und BR abgestimmt und<br />
das Ergebnis im Wasserrechtsantrag geändert / ergänzt? Vom Wasserbedarfsnachweis<br />
und der Ermittlung / Höhe der Grundwasser (GW)-Neubildung hängt entscheidend die Höhe<br />
der beantragten Fördermenge bzw. die förderbare Wassermenge ab.<br />
Sollten weitere Daten zwischenzeitlich vorliegen, kann eine endgültige Bewertung der<br />
Umweltverbände erst nach Vorliegen entsprechender Berichte erfolgen.<br />
3.) Aus den nachfolgenden Anmerkungen ergibt sich, dass noch eine Vielzahl von Fragen<br />
besteht, die es sinnvoll erscheinen lassen, diese erst durch die Bezirksregierung (BR) zu<br />
beantworten, bevor es zu einer abschließenden Bewertung kommt. So wird z.B. dringend<br />
empfohlen, <strong>zur</strong> Einschätzung von Gefährdungen der Quartär-WW die UWB der Stadt Bielefeld<br />
und ggf. der Kreise Gütersloh und <strong>Paderborn</strong> zu beteiligen.<br />
4.) Ist es richtig, dass der Wasserrechtsantrag der Stadtwerke Bielefeld GmbH (SWB) am<br />
4. Dezember 1998 vor Abgabe des UVP-Berichtes am 16. Dezember 1998 erfolgte?<br />
B) Anmerkungen zum Wasserrechtsantrag der SWB<br />
1.) Das Wasserrecht kann - wie von den Gutachtern selbst festgestellt wurde - nur im Zusammenhang<br />
mit allen Wasserrechtsinhabern für Tiefenwasser diskutiert und erteilt werden.<br />
Alle Wasserrechte sind in einer konzertierten Aktion zu erteilen. Dies gilt für die beantragte<br />
Erhöhung der Fördermenge der SWB und anderer Betreiber in besonderer Weise.
Seite 4<br />
2.) Mit der WHG-Novelle ist § 1a (3) ergänzt worden mit dem Wortlaut: "Durch Landesrecht<br />
wird bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig<br />
aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />
nicht entgegenstehen". Die SWB haben beschlossen, den Sportplatzbrunnen des<br />
WW Bielefeld-Ummeln mit Ablauf des Wasserrechtes 2005 zu schließen, obwohl dieser<br />
Brunnen einwandfreies Wasser liefert. Das Wasserrecht für diesen Brunnen beträgt allein<br />
730.000 cm/a. Zudem ist das WW 04 (Kreuzkrug) geschlossen worden mit einem Wasserrecht<br />
von 1.7 Mio. cm/a. Einer Erhöhung der Förderung aus den Tiefbrunnen (TB) kann<br />
schon aus diesem Grunde nicht zugestimmt werden.<br />
3.) Der Wasserbedarfsnachweis (Kap. 4) kann so nicht akzeptiert werden. Die demographische<br />
Entwicklung von Bielefeld und den anderen von den SWB belieferten Städten ist<br />
nicht berücksichtigt. So wird in Bielefeld nach einer im März 2003 veröffentlichten Studie<br />
der Universität Bielefeld die Bevölkerung von derzeit 325.000 auf unter 300.000 Einwohner<br />
2019 <strong>zur</strong>ückgehen. Dies gilt in ähnlicher Weise sicher auch für die mitversorgten anderen<br />
Städte und Gemeinden. Auch in Augustdorf wird wegen der erheblichen Reduzierung<br />
des Bundeswehrstandortes die Anzahl der Trinkwasserverbraucher stark sinken.<br />
Zudem ist der Ansatz mit einem jährlichen Verbrauch von 158 l/E/d viel zu hoch. Derzeit<br />
liegt der Verbrauch bundesweit bei 120 - 125 l/E/d mit sinkender Tendenz. Die sog. "Delphi-Studie"<br />
des Hessischen Umweltministeriums (1999) "Wassertechnologie 2010" und<br />
das bmbf-Forschungs<strong>pro</strong>jekt "Integrierte Mikrosysteme der Ver- und Entsorgung"(2003)<br />
gehen von einem weiter abnehmenden Trinkwasserverbrauch aus.<br />
Kap. 4.4/5: Für die Erteilung des Wasserrechtes sollte der aktuelle Bedarf und nicht ein<br />
potenzieller Mehrbedarf aufgrund von evtl. Übernahmen zugrunde gelegt werden. Wenn<br />
schon der Hinweis auf "Paketangebote" der SWB als "multi utility"-Unternehmen angeführt<br />
wird, müssen auch die sich ändernden o.g. Rahmenbedingungen (Regen-, Grauwassernutzung,<br />
hauseigene Membranfiltration des Abwassers etc.) genannt werden. Es drängt<br />
sich vielmehr der Eindruck auf, dass mit einer Erhöhung der genehmigten Fördermenge<br />
der Unternehmenswert der SWB gesteigert werden soll.<br />
Für das Stadtgebiet Bielefeld sind auch mittelfristig keine Übernahmen von Wasserbeschaffungsverbänden<br />
(WBV) angesagt. Die auf S. 14 genannte Zahl von 7 WBV stimmt<br />
nicht mehr. Es gibt nur noch 5 WBV im Stadtgebiet Bielefeld mit einer Förderung von nur<br />
etwa 25.000 cm/a. Zudem ist in einem solchen Falle zu fragen, inwieweit nicht unter Berücksichtigung<br />
der o.g. rechtlichen Rahmenbedingungen des WHG ortsnahe WW von übernommenen<br />
Unternehmen weiterbetrieben werden müssen.<br />
Das Kap. 4.5 sollte generell überarbeitet werden, da die genannten Zahlen des Zeitraumes<br />
1975-1997 nicht mehr aktuell sind.<br />
Der im Wasserrechtsantrag verwendete Ausdruck "oberflächennahes Grundwasser" sollte<br />
so nicht benutzt werden, da er im Textzusammenhang suggeriert, dass das Quartär-<br />
Grundwasser (GW) generell verunreinigt ist. Das geförderte GW wird aber aus 20 m bis 30<br />
m tiefen Brunnen gefördert und ist durch einen entsprechenden Ausbau der Brunnen und<br />
z.T. mehrere Geschiebemergellagen geschützt. Zudem sind die unteren Schichten durch<br />
gespannte Verhältnisse zusätzlich geschützt. Lt. GEP wird der Senne eine besondere Priorität<br />
<strong>zur</strong> Gewinnung von Trinkwasser zugeordnet. Raumplanerisch und städtebaulich ist<br />
dem von der BR und den Kommunen Rechnung zu tragen, um auch in Zukunft Quartär-<br />
Grundwasser in guter Qualität liefern zu können. Dies ist bis heute leider nicht der Fall.<br />
Der Stadtrat der Stadt Bielefeld hat trotz eines Beschlusses in 4/1989, keine weiteren Bauflächen<br />
in WSG auszuweisen, zusätzliche Bauflächen in WSG z.B. des WW 02 im z.Zt.<br />
neuaufgestellten GEP beschlossen. Die BR hat dem in der entsprechenden Stellungnahme<br />
unverständlicherweise unter Berücksichtigung der Ziele des GEP im Sennebereich
Seite 5<br />
nicht widers<strong>pro</strong>chen. Ein Ausweichen allein auf Tiefenwasser ist der falsche und wasserrechtlich<br />
nicht zulässige Weg.<br />
S. 13: " ...zu einer merklichen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft". Wenn dem so<br />
wäre, hätten die BR und / oder die UWB die entsprechenden Genehmigungen nicht erteilen<br />
dürfen. Im Stadtgebiet Bielefeld sind derzeit nur im Bereich des Sprungbaches Einflüsse<br />
aus der GW-Förderung (WW I) bekannt. Vor Aufnahme der Tiefenwasser-Förderung<br />
sind die Entnahmen der Quartär-WW noch erheblich höher gewesen, ohne dass Beeinträchtigungen<br />
festgestellt / dokumentiert wurden. Diese können auch für die Zukunft ausgeschlossen<br />
werden, da für den gesamten Senneraum im Stadtgebiet Bielefeld ein einheitliches<br />
GW-Modell (z.Zt. noch ohne den Bereich Bielefeld-Ummeln, s. Ausführungen<br />
weiter unten) <strong>zur</strong> Verfügung steht. Die verstärkte Entnahme an 2x14 Tagen in Trockenzeiten<br />
erscheint aufgrund der hydrologischen/hydrogeologischen und derzeitigen Fördersituation<br />
möglich, da die Sennesande ein erheblich besseren Puffer für Trockenzeiten als der<br />
Karst darstellen. Eine Prüfung mit Hilfe des vorhandenen GW-Modell ist dringend erforderlich.<br />
S. 15: Die Stilllegung des WW Bielefeld-Heepen aus betriebswirtschaftlicher Sicht darf<br />
nicht als Argument für eine Erhöhung der Tiefenwasser-Entnahme dienen.<br />
Zu der Aussage der Flächenversiegelung und Reduzierung des GW-Dargebotes sowie der<br />
Schadstoffbelastung des GW im Bereich der WW im Stadtgebiet Bielefeld sollte unbedingt<br />
die UWB um Stellungnahme gebeten werden. Wenn z.B. die WW Bielefeld-Ubbedissen,<br />
Dornberg und Windfang so <strong>pro</strong>blematisch sind, warum wurde dann in diese WW in den<br />
letzten Jahreninvestiert und - wie auf Anfrage von der UWB mitgeteilt - von den SWB Anträge<br />
auf Verlängerung der Wasserrechte gestellt? Die geschilderten Probleme sind mit<br />
entsprechenden Vorsorge- und technischen Maßnahmen lösbar. Die genannten WW<br />
müssen auf jeden Fall in der Bilanzierung (S. 17) berücksichtigt werden.<br />
S. 16: Die Aussage, dass der "Sportplatzbrunnen des WW Bielefeld-Ummeln aktuell durch<br />
CKW gefährdet ist", entspricht nicht den Tatsachen. Der Verursacher und die Stadt Bielefeld<br />
haben in den letzten 15 Jahren Mio.-Beträge in die Erkundung und Sanierung der<br />
CKW-Fahne investiert. Nach Auskunft der UWB ist geplant, durch ein GW-Modell die Sanierung<br />
zu optimieren und auch in der Zukunft eine Verunreinigung des Sportplatzbrunnens<br />
auszuschließen. Ein Zusammenhang zwischen den Quartär-Entnahmen der<br />
SWB und der Fa. Gehring-Bunte konnte lt. Bericht der UWB im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss<br />
(UStA) nicht nachgewiesen werden. Der Rückgang der Förderung ist<br />
nicht primär auf die Versiegelung <strong>zur</strong>ückzuführen sondern die hydrogeologischen Verhältnisse<br />
erlauben die Entnahme der genehmigten Wassermenge nicht. Dies soll durch<br />
das o.g. GW-Modell belegt werden.<br />
Die Sanierung der Deponie Senne ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die großflächige<br />
GW-Sanierung zwischen Deponie und WW 02 ist erfolgreich, so dass eine weitere Gefährdung<br />
nicht mehr gegeben ist.<br />
Lt. Bericht der UWB im UStA (Grundwasserbericht 2001) sind in den letzten 10 Jahren -<br />
ohne die Kosten für die Sanierung der Deponie Senne - geschätzt 15 Mio. € für die GW-<br />
Sanierung investiert worden, um zukünftig überall in der Senne ein für die Trinkwassergewinnung<br />
geeignetes GW zu erhalten.<br />
S.17/18/19: Die in den Auflistungen genanten Zahlen sind unter Berücksichtigung der o.g.<br />
Ausführungen nicht haltbar. Dies betrifft alle dort genannten WW. Eine Reduzierung der<br />
Eigenförderung um 20.950 cm/d auf 59.460 cm/d ist fachlich nicht zu akzeptieren. Unklar<br />
bleibt auch, warum sich der Anteil der SWB am Gemeinschafts-WW Mühlgrund von 4.000
Seite 6<br />
cm/d auf 2.500 cm/d reduziert. Bei Zugrundelegen der auf S. 15 genanten Eigenförderung<br />
ohne Abzug der auf S. 17 genannten WW sind die maximalen Tagesabgaben auch ohne<br />
eine Erhöhung der Wasserförderung aus den TB zu erreichen. Es wird zusätzlich darauf<br />
hingewiesen, dass die Spitzentageswasserabgaben BRD-weit erheblich <strong>zur</strong>ückgegangen<br />
sind und gehen werden.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Tageswasserabgabe durch die Übernahme der<br />
WV Bielefeld-Eckardtsheim um 500-800 cm/d erhöht hat. Sollte es Schwierigkeiten bei der<br />
Wasserversorgung geben, könnte zumindest der Brunnen IV, der außerhalb der Bebauung<br />
liegt, sogar ein eigenes WSG besaß und einwandfreies Wasser lieferte, aktiviert werden.<br />
Allein dieses Wasserrecht betrug 120.000 cm/a. Auf die o.g. Verpflichtung nach WHG<br />
für die Nutzung ortsnaher Vorkommen wird auch hier nochmals verwiesen (s. oben).<br />
Die Ausführung, dass für eine angemessene Reserve eine Erhöhung des Tiefenwasserrechts<br />
um 2 Mio cm/a erforderlich ist, kann allein unter Berücksichtigung aller derzeitiger<br />
WW im Stadtgebiet Bielefeld nicht akzeptiert werden. Zudem weisen die ortsnahen Quartär-WW<br />
noch ein erhebliches Reservepotenzial auf.<br />
Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Anforderungen der neuen TVO evtl.<br />
weitere Aufbereitungsanlagen <strong>zur</strong> Entsäuerung gebaut werden müssen, die das Fe-/Mn-<br />
/Al-Problem zusätzlich mit "lösen" können.<br />
4.) Hydrogeologie<br />
Kap. 5.2, S. 22: Die Aussage, dass "der Obere Aquifer (des Quartärs) durch Verunreinigungen<br />
anthropogener Herkunft zunehmend gefährdet ist", lässt sich aus dem<br />
Grundwasserbericht 2001 des Umweltamtes der Stadt Bielefeld nicht erkennen. Die Brunnen<br />
der öffentlichen WV weisen z. B. keine erhöhten bzw. steigenden Nitrat-oder andere<br />
Gehalte auf. Zudem engagieren sich die SWB in den Kooperationen Wasser- und Landwirtschaft<br />
innerhalb der WSG. Ohne Aussicht auf einen Erfolg würden sie dies sicher nicht<br />
tun.<br />
5.) Hydrochemie<br />
Kap. 5.4, S. 25: Ob die Nitrat-Gehalte in den TB 03, 05 und 06 mit 12-16 mg/l der natürlichen<br />
Hintergrundkonzentration entsprechen, sollte über andere Untersuchungen (z.B. Isotope)<br />
besser verifiziert werden.<br />
Die Ergebnisse der Isotopenuntersuchungen sind weder im Wasserrechtsantrag noch im<br />
HG sowie der UVP-Untersuchung der DPU enthalten. Sie sind in den Berichten und im<br />
Wasserrechtsantrag zu ergänzen und zu bewerten.<br />
6.) Grundwasserbilanz<br />
Kap. 6.2: Zur Grundwasserbilanz und bes. <strong>zur</strong> Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate<br />
wird im Teil B) dieser Stellungnahme noch ausführlich eingegangen.<br />
Im Wasserrechtsantrag, dem HG und dem UVU/P-Bericht ist immer wieder auf die Bedeutung<br />
langanhaltender Trockenjahre hingewiesen worden. Diese sind aber im bisherigen<br />
Beobachtungszeitraum vergleichbar dem der 70iger Jahre nicht aufgetreten, so dass sich<br />
der Einfluss langanhaltender Trockenjahre noch nicht abschließend beurteilen lässt. Aufgrund<br />
der vielen Unsicherheiten in den Bilanzgrößen ist es erforderlich, dass in gleicher<br />
Weise wie für die Erteilung eines Wasserrechtes für die Förderung von Karstwasser der<br />
Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> ein GW-Modell erstellt wird und unter der Berücksichtigung der<br />
Entnahmesituation die hydraulische Reaktion von Grund- und Oberflächenwasser simuliert<br />
wird. Nur so lässt sich ermitteln, ob die realen Rücklagen von 2.0 Mio. cm/a bzw. 4.1 Mio.<br />
cm/a (Auf die zusätzliche reale Rücklage von 1 Mio. cm/a aufgrund der Differenz genehmigt<br />
/ gefördert wird im HG nicht eingegangen und sollte auch unberücksichtigt bleiben) so
Seite 7<br />
bestehen und ob das derzeitige vorläufige Wasserrecht über 8 Mio. cm/a und im Besonderen<br />
die Erhöhung um 2 Mio. cm/a überhaupt genehmigt werden können.<br />
Die Erteilung einer <strong>Bewilligung</strong> erfordert eine sehr gute Beurteilung der Situation auch<br />
langfristig. Andernfalls besteht für die BR/das Land NRW bzw. den Steuerzahler die Gefahr<br />
auf Zahlung von Entschädigungen. Für die Erstellung des GW-Modells Wasserrecht<br />
Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> hat am 30.1.01 erst ein Scoping-Termin stattgefunden. Beide Modelle<br />
müssen zunächst abgeschlossen werden, um ggf. vorhandene gegenseitige Einflüsse<br />
erkennen zu können. Zudem sind alle Entnahmen sowie geplanten Erhöhungen anderer<br />
WW im GW-Modell für das Tiefenwasser zu berücksichtigen. Bei der Be<strong>grün</strong>dung für<br />
die Erhöhung anderer WW gelten natürlich die gleichen Anforderungen hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung<br />
und Entwicklung des Wasserverbrauches wie für die SWB.<br />
7.) Schlussfolgerungen<br />
Kap. 6.3: Die Ursache der leicht fallenden Tendenz der Niedrigstwasserstände wird nicht<br />
abschließend beschrieben. Es bleibt unklar, welche Konsequenzen sich aus der Annahme,<br />
dass "in einem trockenen Sommer mit geringerer GW-Neubildung, temporär die Entnahmen<br />
bereits das dann vorhandene Reservoir "überbeanspruchen", ergeben. Die Aussage<br />
"dies dürfte dann aber in niederschlagsreichen Zeiten zu Lasten der Schüttungen<br />
und Abflüsse in Quellen und Bächen gehen sowie in Trockenjahren die Möglichkeit eines<br />
Versiegens von Quellen verstärken bzw. die Dauer eines möglichen Trockenfallens verlängern"<br />
(S. 31, vorletzter Absatz) steht im direkten Gegensatz zu der Aussage, dass "sich<br />
die Tiefenwasserentnahme nicht negativ auf das Tiefenwasserreservoir auswirken kann"<br />
(S. 30, 2. Absatz).<br />
Der Wasserrechtsantrag enthält nicht - wie eigentlich üblich - irgendwelche konkreten<br />
Hinweise auf ein Monitoring für die beantragte <strong>Bewilligung</strong> von 8 Mio. cm/a. Der Vorschlag<br />
eines Monitoring ist wie die Überprüfung der Annahmen / Berechnungen<br />
durch ein GW-Modell aber zwingende Voraussetzung für eine abschließende Beurteilung<br />
des Wasserrechtantrages durch die Umweltverbände. Voraussetzung für die<br />
Erteilung einer Genehmigung der Entnahmen der SWB - aber auch der anderen Tiefenwasserentnehmer<br />
- ist ein unter allen Beteiligten abgestimmtes Monitoring-<br />
Programm und die Untersuchung der auf das Tiefenwasser potenziell einwirkenden<br />
Altlasten und militärischen Sondernutzungen.<br />
Der Erhalt des WW Bielefeld-Ummeln mit dem Sportplatzbrunnen als ortsnahem<br />
Wasservorkommen ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ebenfalls Voraussetzung.<br />
Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Quartär-WW im Stadtgebiet Bielefeld als<br />
ortsnahe Wasservorkommen ohne negative Einflüsse auf Natur und Landschaft ggf.<br />
noch stärker beaufschlagt werden können. Zudem ist nachzuweisen, dass sich die<br />
SWB und die anderen Tiefenwasserentnehmer intensiv um die Durchführung von<br />
Wassersparmaßnahmen bemüht haben.<br />
Aufgrund der dargelegten Unsicherheiten bes. bei langanhaltenden Trockenzeiten<br />
bzw. mehreren Trockenjahren hintereinander sollte solange statt einer <strong>Bewilligung</strong><br />
nur eine Erlaubnis erteilt werden, solange nicht für die Beurteilung der Auswirkungen<br />
entsprechender Trockenzeiten eine ausreichende Datengrundlage vorhanden<br />
ist. Zudem sollte das Wasserrecht statt 30 Jahre nur für einen Zeitraum von<br />
max. 15 - 20 Jahren erteilt werden.
Seite 8<br />
Die Erhöhung der Wasserförderung wird unter Hinweis auf die rechtlichen und fachlichen<br />
Bedenken wie vorangehend und unter C) und D) erläutert - abgelehnt, da sie<br />
bei Erhalt der ortsnahen Quartär-WW nicht erforderlich ist.<br />
Auf die gemeinsame Betrachtung der derzeitigen und geplanten Entnahmen aus dem Tiefenwasser<br />
und auch der Entnahme der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> (s. B) 6.) wird nochmals<br />
hingewiesen. Eine Erhöhung der Fördermenge für die SWB käme nur dann in Betracht,<br />
wenn sich die im Wasserrechtsantrag beschriebenen qualitativen Beeinflussungen der<br />
Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld wirklich einstellen würden und dann nicht mit<br />
vertretbarem Aufwand z.B. über eine Aufbereitung in den Griff zu bekommen sind. Zudem<br />
muss erkennbar sein, dass sich die SWB gemeinsam mit der UWB der Stadt Bielefeld intensiv<br />
um einen flächendeckenden GW-Schutz bemüht haben.<br />
Mit Vorlage eines endgültigen Wasserechtantrages sind auch Vorschläge für die<br />
Ausweisung eines entsprechenden Wasserschutzgebietes zu machen. Die Vorschläge<br />
sind mit den anderen Tiefenwasserentnehmern abzustimmen, da die Frage<br />
der Ausweisung eines WSG - wie die der Entnahmen selbst - nur im "Gesamtkontext"<br />
gesehen werden darf.<br />
8.) Auswirkungen<br />
Kap. 8: Zusammenfassend lässt sich zu der UVP-Untersuchung der DPU sagen, dass sie<br />
keinerlei neue Erkenntnisse bringt, sondern lediglich Ergebnisse des HG zusammenfasst.<br />
Ansonsten wird aufgrund fehlender Datenlage wiederholt darauf hingewiesen, dass "keine<br />
Aussagen gemacht werden bzw. gemacht werden können". Es werden aber zumindest<br />
Hinweise auf ein Monitoring gegeben. Aufgrund der langen Vorlaufzeit ist es für die Umweltverbände<br />
unverständlich, warum im Hinblick auf die Fragestellung möglicher Beeinflussungen<br />
bes. auf die Quellen und die umgebende Vegetation durch die derzeitigen bzw.<br />
geplanten Entnahmen nicht zumindest zwischenzeitlich eine bessere Datenlage geschaffen<br />
wurde. Warum wurde z.B. zwischenzeitlich nicht wegen der Forstschäden am Donoper<br />
Teich ermittelt?<br />
Die Altlasten sowie die militärischen Sondernutzungen, die möglicherweise Einfluss auf<br />
das Tiefenwasser haben können, müssen ebenfalls vor Erteilung eines Wasserrechtes<br />
gemeinsam von allen entsprechenden Tiefenwasserentnehmern untersucht werden.<br />
Unter dem Teil D) wird zum UVP-Bericht der DPU noch genauer Stellung genommen.<br />
C) Anmerkungen zum Hydrogeologischen Gutachten (HG)<br />
Vorbemerkung:<br />
Ein Teil der Anmerkungen wurde bereits unter B) erläutert, da sich der Wasserrechtsantrag<br />
auf das HG bezieht. Es werden Querverweise auf den Teil B) gegeben.<br />
1) Kap. O Zusammenfassung<br />
S. 7 / 8: Aussagen <strong>zur</strong> hydraulischen Situation bei langjährigen Trockenwetterverhältnissen<br />
wie z.B. in den 70iger Jahren sind nicht möglich, weil in der bisherigen Beobachtungsphase<br />
nur einzelne Trockenwetterjahre auftraten (s. B) 6.) / 7.). Was folgt aus<br />
den Aussagen im 5. Abs. S. 8: "Möglicherweise liegen erste Anzeichen dafür vor, dass das<br />
Tiefenwasservorkommen in Trockenjahren (rechnerisch) temporär "überbeansprucht"
Seite 9<br />
wird..." und "..was jedoch zu Lasten der Schüttungen und Abflüsse in Quellen und Bächen<br />
gehen als auch im besonderen die Möglichkeit eines Versiegens von Quellen verstärken<br />
dürfte"? Aus der Sicht der Umweltverbände ist dies bei einzelnen Trockenjahren wohl<br />
noch zu akzeptieren, bei mehreren Trockenjahren hintereinander wird dies aber <strong>pro</strong>blematisch.<br />
Aus diesem Grunde sind vor Erteilung eines Wasserrechtes konkrete Einschränkungen<br />
der Fördermenge über Grenzmarken von Wasserständen und / oder Abflüssen<br />
von Quellen zu definieren, die als Bedingungen und Auflagen in den Genehmigungsbescheid<br />
aufzunehmen (s. B) 6.) / 7.)) und vorab den Umweltverbänden <strong>zur</strong> Stellungnahme<br />
zuzuleiten sind. Zudem muss die Situation von langjährigen Trockenzeiten auch in<br />
der UVP berücksichtigt werden.<br />
Hinsichtlich der Ausführungen <strong>zur</strong> Erhöhung der Fördermenge der SWB (6. Abs. S. 8) wird<br />
auf die Anmerkungen unter B) 7.) verwiesen.<br />
2.) Kap. 5.2 Niederschlagsdaten<br />
S. 21: Es ist fachlich nicht vertretbar, dass ein arithmetisches Mittel der langjährigen mittleren<br />
Jahresmengen gebildet wird. Die Niederschlagsmengen sind in Abhängigkeit von den<br />
Flächen der einzelnen repräsentativen "Einzugsgebiete" der Messstationen zu bilden. Dies<br />
hat große Bedeutung, weil diese Zahlen Grundlage für die Ermittlung des GW-Dargebotes<br />
sind. Dieses dürfte gegenüber den mit dem arithmetischen Mittel errechneten Betrag geringer<br />
sein. (vgl. hierzu auch die Ausführungen von Schlegel, Anlage 2, S. 3)<br />
S. 26, 1. Abs.: Werden Hörster Bach und Wiembecke zwischenzeitlich von der Gewässerkunde<br />
Senne gemessen? Besteht hier auch die Möglichkeit eines Trockenfallens der<br />
Quellen.<br />
3.) Kap. 5.3 Quellschüttungen und...<br />
S. 27, 2. Absatz: Welche Konsequenzen im Hinblick auf die Beurteilung der Tiefenwasserentnahme<br />
werden aus der Tatsache gezogen, dass die Brandsmühle-Quellen 1996 trockengefallen<br />
sind?<br />
4.) Kap. 5.4 Messstellen und GW-Stände<br />
S. 31 - 33, vorletzter Absatz: Es ist sinnvoll, auch die jeweils niedrigsten Wasserstände im<br />
Förder- oder Ruhezustand zu registrieren, um erkennen zu können, ob und welcher Trend<br />
bei den Niedrigstwasserständen besteht. Dies ist umso mehr von Bedeutung, da nach den<br />
Aussagen auf den S. 32 / 33 alle Messstellen im Tiefenwasser sinkende Niedrigstwasserstände<br />
(1991, 1996) aufweisen (s. auch S. 52, vorletzter Abs.; S. 81, letzter Abs.; S. 83, 4.<br />
Abs.). Eine Erklärung für dieses Phänomen wird nicht gegeben. Ist diese Entwicklung allein<br />
auf die Niederschlagsverhältnisse <strong>zur</strong>ückzuführen? Auf diese Problematik wird im<br />
Wasserrechtsantrag nicht eingegangen.<br />
5.) Kap. 5.5 Wasserwirtschaftliche Daten<br />
S. 34, Tab. 8: Existieren neben den in der Tab. 8 genannten WW der öffentl. WV auch private<br />
Brauchwasserentnahmen von Gewerbe und Industrie, die auch Tiefenwasser nutzen?<br />
Wenn ja, müssten diese natürlich in die Bilanzierung eingehen.<br />
6.) Kap. 6.1: Tiefenwasser-Beschaffenheit<br />
S. 44, 2. Abs.: Es wird auf die Ausführungen unter B) 5.) verwiesen.<br />
S. 46, 3. Abs.: Die Ursache der Zink-Gehalte dürfte wohl im Ausbau der Messstelle be<strong>grün</strong>det<br />
sein.<br />
7.) Kap. 7.3 Auswirkungen auf Quellen des Teutoburger Waldes
Seite 10<br />
S. 59, vorletzter Abs.: Welche Konsequenzen lassen sich aus der Aussage "Die Brandsmühle-<br />
Quellen sind ... Quellen, die im Falle längeren Trockenfallens trotz ausgeglichener<br />
Niederschlagswasserverhältnisse ein Anzeiger für eine Überbeanspruchung des (Tiefenwasser)-Gesamtsystems<br />
wären" ziehen (s. auch S. 60, 3. Abs.). Ist während des langjährigen<br />
bisherigen Pumpversuch-Betriebes z. B. bei Trockenfallen die Förderung der Tiefenwasser-Brunnen<br />
(zumindest bestimmter TB) <strong>zur</strong>ückgenommen worden, um zu sehen,<br />
ob die Quelle wieder schüttet? Die Brandsmühle-Quellen müssen im Monitoring und betr.<br />
der Restriktionen bei der Förderung aus den TB bei Trockenzeiten in einem, bes. aber in<br />
mehreren hintereinanderliegenden Jahren eine zentrale Rolle einnehmen. Auf die Ausführungen<br />
unter B) 6.) / 7.) und C) 1.) / 3.) wird hingewiesen.<br />
Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch geringere Schüttungen der Quelle im weiteren<br />
Verlauf der Bäche auch in der vom Emschermergel überdeckten Zone weniger Bachwasser<br />
in den GW-Leiter infiltrieren kann. (Vgl. hierzu auch Schlegel, Anlage 2, S. 4)<br />
8.) Kap. 7.7 Beeinflussung anderer Wassergewinnungsanlagen<br />
S. 67, letzter Abs.: Was folgt aus der Aussage "Quintessenz ist, dass die Frage der (gegenseitigen)<br />
Beeinflussung grundsätzlich nur im Gesamtkontext betrachtet werden sollte"?<br />
Auf die Ausführungen <strong>zur</strong> Notwendigkeit eines GW-Modells unter B) 6.) / 7.) wird verwiesen.<br />
9.) Kap. 8.1 Ermittlung der GW-Neubildung<br />
S. 69, 2. Abs. und S. 71, 4. Abs.: Wie unter C) 2.) erläutert kann nicht eine einheitliche<br />
mittlere Niederschlagshöhe von 1.004 mm zugrundegelegt werden.<br />
10.) Kap. 8.2 Erstellung der Gesamtbilanz Tiefenwasser Senne<br />
S. 75, letzter Abs.: Sind am Brunnen Heidental TB 2 Isotopenuntersuchungen durchgeführt<br />
worden? Im HG und im Wasserrechtsantrag fehlen Angaben zu Isotopenuntersuchungen.<br />
Auf die Anmerkungen unter B) 5.) wird verwiesen.<br />
11.) Kap. 9.1 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung<br />
S. 79, vorletzter Abs.: Da die Rücklage von 2 Mio. cm/ a bei einer zusätzlichen Entnahme<br />
der SWB wohl verloren geht, kann neben den wasserrechtlichen Bedenken einer Erhöhung<br />
nicht zugestimmt werden. Auf die Ausführungen unter B) 7.)wird verwiesen.<br />
S.80, vorletzter Abs.: Ist untersucht worden, ob es sich bei dem Verlust des durch regionalen<br />
und temporären Abfluss in den Sennesand-Porenaquifer um bilanzrelevante Mengen<br />
handelt?<br />
S. 81, letzter Abs. des Kap.9.1.1: Ist die Quellkartierung zwischenzeitlich erfolgt? Welche<br />
Auswirkungen / Konsequenzen ergeben sich, wenn sich herausstellt, dass insbesondere<br />
zu Zeiten hoher GW-Stände weitere Abflüsse aus dem Kalksteinaquifer am NE-Rand des<br />
Einzugsgebietes erfolgen, die in der Bilanzierung bisher nicht erfasst werden konnten? Hat<br />
dies Auswirkungen auf die Rücklage? Ist diese dann kleiner und könnte aufgebracht werden?<br />
Auf die Anmerkungen unter C) 12.) wird verwiesen.<br />
12.) Kap. 9.2 Schlussfolgerungen<br />
S.81- 83: Im Hinblick auf die Erteilung einer <strong>Bewilligung</strong> der derzeitigen Entnahme in Höhe<br />
von 8 Mio. cm/a sind als Zusammenfassung des HG folgende Aussagen von Bedeutung:<br />
- "Als Möglichkeit verbleibt jedoch auch, dass in Trockenjahren bzw. auch in kürzeren Zeiträumen,<br />
z. B. in einem trockenen Sommer mit geringer GW-Neubildung, temporär die<br />
Entnahmen bereits das dann vorhandene Reservoir "überbeanspruchen"<br />
- "Dies dürfte dann aber in niederschlagsreichen Zeiten zu Lasten der Schüttungen<br />
und Abflüsse in Quellen und Bächen gehen sowie in Trockenjahren die Möglichkeit
Seite 11<br />
eines Versiegens von Quellen verstärken bzw. die Dauer eines möglichen Trockenfallens<br />
verlängern".<br />
Im Hinblick auf eine Erhöhung der Tiefenwasserentnahme sind die folgenden Aussagen<br />
von Bedeutung:<br />
- "....in der Bilanzierung enthaltene Unsicherheiten erscheint eine Erhöhung der Tiefenwasserförderung<br />
seitens der SWB um 2 Mio. cm/a nicht ohne umfassende Beobachtungs-<br />
und Beweissicherungsmaßnahmen möglich, wobei sich in Teilaspekten eine<br />
veränderte Schwerpunktsetzung empfiehlt".<br />
- ....solange die Entnahmemengen aller Versorger das Gesamtdargebot nicht überschreiten.<br />
Entsprechend ist die Frage der Vertretbarkeit von Entnahmeerhöhungen nur im<br />
Gesamtzusammenhang zu betrachten".<br />
- "...dass ein Großteil des Restdargebotes nach NE abfließt. In diesem Fall würde eine<br />
nennenswerte Erhöhung der Entnahmemengen aus Tiefbrunnen (bei Verrechnung mit<br />
dem dann wesentlich geringeren Restdargebot) zu einem Aufbrauch führen".<br />
- "Da die GW-Neubildungsmengen.......offensichtlich auch diese "Defizite" jederzeit wieder<br />
ausgleichen können. allerdings durch Einspeicherung höherer GW-Mengen, wäre...."<br />
Auf die Ausführungen unter C) 11.) wird verwiesen. Was ist mit "veränderte Schwerpunktsetzung"<br />
gemeint? Gelten die Unsicherheiten nicht auch schon für eine Entnahme von 8<br />
Mio. cm/a? Auf die Schwierigkeiten der Ermittlung des GW-Neubildung / -Dargebotes wurde<br />
unter C) 2.) / 9.) hingewiesen. Der Ausgleich der "Defizite"ist doch nur dann möglich,<br />
wenn nicht aufgrund lange anhaltender Trockenzeiten oder mehrere Trockenjahre hintereinander<br />
die "Einspeicherung höherer GW-Mengen" verhindert wird. Auf die Ausführungen<br />
und B) 6.) / 7.) wird nochmals hingewiesen.<br />
Aussagen zu den Einwirkungen auf die Salz-Süßwassergrenze werden bisher nur sehr<br />
pauschal gemacht. (Vgl. hierzu auch Schlegel in der Anlage 2, S. 2 unten)<br />
13.) Kap. 9.3 Empfehlungen<br />
S. 84 - 86: Zentrale Aussagen sind:<br />
- "Auf der Grundlage der vorgenannten Auswertungen und Bewertungen kann derzeit ohne<br />
weiteres keine Empfehlung gegeben werden, die Tiefenwasserentnahmen nennenswert<br />
zu erhöhen".<br />
- "Die Größenordnung der möglichen Rücklage ist - unter Einbeziehung der gegebenen<br />
Unsicherheiten - zu gering, um einen Aufbrauch ausschließen zu können". Hierzu wird auf<br />
die Ausführungen unter B) 7.) und C) 11.) / 12.) verwiesen.<br />
Danach besteht schon für eine Entnahme von 8 Mio. cm/a bei langanhaltenden ungünstigen<br />
Niederschlagsverhältnissen die Gefahr des Aufbrauchs.<br />
Die auf den S. 84 - 86 beschriebenen Vorschläge zum Monitoring werden ausnahmslos<br />
unterstützt. Im Mittelpunkt müssen dabei die Beobachtung der Quellen in Trockenzeiten<br />
und ggf. eintretende Einflüsse auf die Vegetation im Umfeld der Quellbereiche stehen. Zu<br />
ergänzen sind die von den Umweltverbänden im vorangegangenen Text erläuterten Maßnahmen<br />
wie z.B. die Erstellung eines gemeinsamen GW-Modells und die Durchführung /<br />
Einbeziehung von Isotopenuntersuchungen. Die UVP ist auf eine aussagefähige Grundlage<br />
zu stellen. Hierzu wird auf die Ausführungen unter B) 8.) und D) verwiesen.
D) Anmerkungen zum UVU/P-Bericht<br />
Seite 12<br />
Vorbemerkung:<br />
Der UVP-Bericht ist für den Wasserrechtsantrag fast ohne Bedeutung, da er lediglich die<br />
Aussagen des HG aufgreift. Zusätzliche Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Über<br />
das HG hinaus wurden auch keine Aus- und Bewertungen vorgenommen. I.d.R. wird nur<br />
darauf verwiesen, dass aufgrund der zu geringen Datenlage keine Aussagen zu den Einwirkungen<br />
der derzeitigen bzw. geplanten Entnahmen bes. auf die Vegetation möglich<br />
sind. Auf die Anmerkungen unter B) 8.) wird verwiesen.<br />
1.) Kap. 3.2 Menge und Art der .....<br />
S. 3, vorletzter Absatz: Das WW 08 Bielefeld-Heepen sowie das WW 04 Kreuzkrug sind<br />
stillgelegt.<br />
2.) Kap.5.4 Klima:<br />
Es gelten die unter C) 2.)gemachten Anmerkungen <strong>zur</strong> Höhe des Mittelwertes aller langjährigen<br />
Niederschlagswerte entsprechend.<br />
3.) Kap. 5.5.2.4:<br />
S.25 - 28: Vor Erteilung irgendwelcher Wasserrechte sind die im hydraulischen Zusammenhang<br />
mit den Tiefenwasserentnahmen stehenden Altlasten (z. B. O 26 B), 4018-O<br />
57 K, MB 107, s. auch S. 37, S. 42) und militärischen Einrichtungen zu untersuchen und<br />
zu bewerten. Eine ggf. erforderliche Sanierung kann auch mit klarer Festsetzung des Zeitrahmens<br />
später erfolgen.<br />
4.) Kap. 6.3 Grundwasser (Hydrogeologie)<br />
S.32 / 33: Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Tiefenwasser werden lediglich die<br />
im HG getroffenen Aussagen wiederholt. Die Anmerkungen zu den entsprechenden Passagen<br />
im HG gelten entsprechend.<br />
5.) Kap. 6.4 Oberflächengewässer<br />
S. 34 - 36: : Auch hier werden hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Quellen lediglich<br />
die im HG getroffenen Aussagen wiederholt. Die Anmerkungen zu den entsprechenden<br />
Passagen im HG gelten entsprechend.<br />
6.) Kap. 6.5 Realnutzung<br />
S. 36 / 37: Die Aussagen z. B. zu den Trockenschäden im Bereich des Donoperteiches<br />
sind sehr unverbindlich.<br />
Wie ist die Aussage zu interpretieren: "Besonders in den Bereichen, in denen die glazifluviatile<br />
Sedimente und der Kalksteinaquifer eine hydraulische Einheit bilden, sind Auswirkungen<br />
bei Niedrigstwasserständen nicht auszuschließen, selbst wenn direkte Schädigungen<br />
z. Zt. noch nicht sichtbar vorliegen?". Gerade die Niedrigstgrundwasserstände weisen<br />
einen Trend nach unten auf. Sind in den vergangenen Jahren vegetationskundliche Kartierungen<br />
im Bereich der Quellen durchgeführt worden? Die Aussage auf S. 37, 3. Abs. "Aufgrund<br />
fehlender Unterlagen können auch zu den Forstschäden am Donoperteich sowie zu<br />
anderen Quellbereichen, an denen der GW-Spiegel unterhalb des Quellniveaus sinkt, was<br />
dementsprechend zum Versiegen der Quelle und zum Austrocknen der hier ausgebildeten<br />
Biotopsysteme führen kann, keine Aussagen gemacht werden" kann nicht Grundlage einer<br />
wasserrechtlichen Genehmigung sein. Zu diesem Thema müssen vor Erteilung von Wasserrechten<br />
für die SWB oder anderer Tiefenwasserentnehmer dringend Untersuchungen /<br />
Kartierungen durchgeführt werden. Dies gilt in gleicher Weise natürlich auch für die in der
Seite 13<br />
Umgebung der Quellbereiche angrenzenden Böden. Auf die Ausführungen auf S. 41, letzter<br />
Absatz, wird verwiesen.<br />
7.) Kap. 7.1 Wirkfaktoren<br />
S. 39 / 40: Im HG ist immer nur von einer rechnerisch ermittelten Rücklage von 2 Mio.<br />
cm/a die Rede und nicht von 3 Mio. cm/a. Bei den beschriebenen Unsicherheiten ist selbst<br />
die Größe von 2 Mio. cm/a nicht als sicher anzunehmen. Im Abs. 2 auf S. 39 wird ein Zusammenhang<br />
zwischen Schüttungsausfall der Retlager und Brandsmühle-Quellen und der<br />
Entnahme aus den Tiefenwasserbrunnen nicht ausgeschlossen. Die Aussagen zu den<br />
Auswirkungen stellen ansonsten Wiederholungen aus dem HG dar. Auf die Anmerkungen<br />
hier wird verwiesen.<br />
8.) Kap. 7.2 Auswirkungen der Erhöhung.......<br />
S. 40, letzter Absatz: Wie wurde die Rücklage von ca. 400.000cm/a ermittelt?<br />
Ansonsten entsprechen die Aussagen denen im HG. Auf die Anmerkungen hier wird verwiesen.<br />
S. 41/42 Vegetation: Von Seiten des Lippischer Heimatbund (Anlage 3) wird darauf hingewiesen,<br />
dass bei reduzierter Wasserführung in andauernden Trockenperioden in Verbindung<br />
mit zusätzlichen Entnahmen der Anteil anthropogener Schadstoffbelastung über<strong>pro</strong>portional<br />
wächst mit entsprechend über<strong>pro</strong>portional steigender Schädigung des Ökosystems,<br />
zumal in Trockenmonaten der Wasserkörper manchmal ausschließlich aus Ableitungen<br />
mehr oder weniger geklärter Abwässer besteht..<br />
S. 42, 3. Abs.: Die Argumente für die Nichtaufnahme der Konflikte zwischen Vegetation<br />
und Trinkwassergewinnung in die Karte können absolut nicht nachvollzogen werden.<br />
S. 42, letzter Abs.: Die Aussage, dass eine "uneingeschränkte Empfehlung <strong>zur</strong> Erhöhung<br />
der Trinkwasserförderung nicht möglich ist" wird von den Umweltverbände dahingehend<br />
modifiziert, dass einer Erhöhung der Förderung aus wasserwirtschaftlichen<br />
(und wasserrechtlichen) Gründen nicht zugestimmt werden kann.<br />
9) Kap. 8: Zusammenfassende Beschreibung der Vorhabensalternativen<br />
S. 43 / 44: Ob eine Erhöhung der Bezugsmengen von den StW <strong>Paderborn</strong> möglich ist,<br />
wird sich nach Vorlage des GW-Modells für das Einzugsgebiet der Brunnen ermitteln lassen.<br />
Die Aussage, dass "alle wasserwirtschaftlich interessanten Bereiche derzeit schon wasserwirtschaftlich<br />
genutzt werden", kann so nicht zugestimmt werden. Zumindest ist das im<br />
Bericht nirgendwo belegt. Diese Aussage ist unter den Gesichtspunkten, dass<br />
- die SWB den Sportplatzbrunnen des WW Bielefeld- Ummeln ab 2005 schließen werden<br />
und<br />
- das WW Kreuzkrug ggf. auch unter Berücksichtigung der CKW- und AL-Problematik<br />
ggf. durch bauliche Veränderungen an den Brunnen und / oder eine Aufbereitung wieder<br />
genutzt werden könnte und<br />
- ggf. eine Erhöhung der Förderung der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld mit<br />
ortsnahen GW-Vorkommen möglich ist,<br />
so nicht haltbar. Zudem wäre zu prüfen, ob nicht private Entnahmen für Gewerbe und Industrie<br />
zugunsten der Trinkwassergewinnung <strong>zur</strong>ückgenommen werden können / müssen.<br />
Die wasserrechtlichen Grundlagen sind dafür vorhanden.
Seite 14<br />
10.) Kap. 9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung........<br />
S. 45 - 48: Die in diesem Kap. ausges<strong>pro</strong>chenen Empfehlungen entsprechen weitestgehend<br />
denen des HG. Die Vorschläge für das Monitoring sollten auf jeden Fall umgesetzt<br />
werden. Hierzu wird v.a. auf die Anmerkungen zum HG C) 12.) / 13.) verwiesen.<br />
Auf S. 47 wird ausgeführt: "Aufgrund der vorgenannten Auswertung kann nur schwer eine<br />
Empfehlung <strong>zur</strong> Genehmigung der Erhöhung der GW-Förderung ausges<strong>pro</strong>chen werden.<br />
Zu unklar sind die ausgearbeiteten Ergebnisse, um eine eindeutige Aussage zu ermöglichen".<br />
Nach Auffassung der Umweltverbände, gilt dies - wie bereits erläutert - schon für<br />
die derzeitige Fördermenge. Aus diesem Grunde sind die unter B) 7.) und C) 12.) / 13.)<br />
genannten Rahmenbedingungen und Restriktionen erforderlich.<br />
E) Zusammnenfassung<br />
Der Umfang der Anmerkungen belegt, dass generell und im Detail noch eine Vielzahl<br />
von offenen Fragen besteht. Dies betrifft u.a.<br />
- den Wasserbedarfsnachweis,<br />
- die Ermittlung der GW-Neubildung,<br />
- die Überprüfung der Ergebnisse durch ein GW-Modell wie im südlichen anschließenden<br />
Einzugsgebiet der Brunnen der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong>,<br />
- das Monitoring,<br />
- fehlende Untersuchungen zum Einfluss von Altlasten und der Entnahmen auf die<br />
Vegetation.<br />
Zu klären sind auch der Grad der Gefährdung der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet<br />
Bielefeld. Dazu sollte seitens der BR auf jeden Fall die UWB der Stadt Bielefeld um<br />
Stellungnahme gebeten werden. Nach Auffassung der Umweltverbände ist die im<br />
Wasserrechtsantrag beschriebene Gefährdung der Quartär-WW im Stadtgebiet Bielefeld<br />
aufgrund der seit 15 Jahren intensiv und kostspielig durchgeführten Sanierungsmaßnahmen<br />
so nicht mehr gegeben.<br />
Der Vorschlag für ein Monitoring ist wie die Überprüfung der Annahmen / Berechnungen<br />
durch ein GW-Modell aber zwingende Voraussetzung für eine abschließende<br />
Beurteilung des Wasserrechtantrages durch die Umweltverbände. Voraussetzung<br />
für die Erteilung einer Genehmigung der Entnahmen der SWB - aber auch der<br />
anderen Tiefenwasserentnehmer - ist ein unter allen Beteiligten abgestimmtes Monitoring-Programm<br />
und die Untersuchung der auf das Tiefenwasser potenziell einwirkenden<br />
Altlasten und militärischen Sondernutzungen.<br />
Der Erhalt des WW Bielefeld-Ummeln mit dem Sportplatzbrunnen als ortsnahem<br />
Wasservorkommen ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ebenfalls Voraussetzung.<br />
Zudem ist per vorhandenem GW-Modell zu prüfen, inwieweit die Quartär-WW im<br />
Stadtgebiet Bielefeld als ortsnahe Wasservorkommen ohne negative Einflüsse auf<br />
Natur und Landschaft ggf. stärker beaufschlagt werden können.
Seite 15<br />
Zusätzlich ist nachzuweisen, dass sich die SWB und die anderen Tiefenwasserentnehmer<br />
intensiv um die Durchführung von Wassersparmaßnahmen bemüht haben.<br />
Wegen der dargelegten Unsicherheiten bes. bei langanhaltenden Trockenzeiten<br />
bzw. mehreren Trockenjahren hintereinander sollte solange statt einer <strong>Bewilligung</strong><br />
nur eine Erlaubnis erteilt werden, solange nicht für die Beurteilung der Auswirkungen<br />
entsprechender Trockenzeiten eine ausreichende Datengrundlage und<br />
Bewertung vorhanden ist.<br />
Aufgrund eines zu verändernden Wasserbedarfsnachweises, einer Überarbeitung<br />
der ermittelten GW-Neubildung / des GW-Dargebotes sowie des Erhaltes des WW<br />
Bielefeld-Ummeln und einer stärkeren Beaufschlagung ortsnaher Wasservorkommen<br />
ist die Fördermenge von 8 Mio.cm/a zu hinterfragen.<br />
Zudem sollte das Wasserrecht statt 30 Jahre nur für einen Zeitraum von max. 15 - 20<br />
Jahren erteilt werden.<br />
Die Erhöhung der Wasserförderung wird unter Hinweis auf die rechtlichen (Erhalt<br />
der ortsnahen Quartär-WW lt Vorgaben WHG) und Bedenken aus wasserwirtschaftlicher<br />
Sicht abgelehnt. Eine Erhöhung der Fördermenge für die SWB käme<br />
nur dann in Betracht, wenn sich die im Wasserrechtsantrag beschriebenen qualitativen<br />
Beeinflussungen der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld wirklich einstellen<br />
würden und dann nicht mit vertretbarem Aufwand z.B. über eine Aufbereitung<br />
in den Griff zu bekommen wären. Zudem muss erkennbar sein, dass sich die<br />
SWB gemeinsam mit der UWB der Stadt Bielefeld intensiv um einen flächendeckenden<br />
GW-Schutz bemüht haben.<br />
Mit Vorlage eines endgültigen Wasserechtantrages sind auch Vorschläge für die<br />
Ausweisung eines entsprechenden Wasserschutzgebietes zu machen. Die Vorschläge<br />
sind mit den anderen Tiefenwasser-Entnehmern abzustimmen, da die Frage<br />
der Ausweisung eines WSG - wie die der Entnahmen selbst - nur im "Gesamtkontext"<br />
gesehen werden darf.
Seite 16<br />
Anlage 2<br />
Stellungnahme zum Wasserrechtsantrag der Stadtwerke Bielefeld GmbH vom Dezember<br />
1998 für die Wassergewinnungsanlagen WW 53 (TB 03), WW 55 (TB05), WW<br />
56 (TB 06) und WW 59 (TB 09), Teil Hydrogeologie<br />
Verfasser: Prof. (em.) Dr. Walter Schlegel, Naturwissenschaftlicher Verein <strong>Paderborn</strong> e.<br />
V. , <strong>Paderborn</strong>, 25.03.03<br />
Einleitung<br />
Seit 1978 fördern die Stadtwerke Bielefeld GmbH aus den 3 Tiefbohrungen TB 03, TB 05<br />
und TB 06 und seit 1996 in geringem Umfang aus der Tiefbohrung TB 09 Trinkwasser aus<br />
dem Kalksteinaquifer der oberen Kreide (Cenoman und Turon) im Gebiet der Senne. Das<br />
gewonnene Trinkwasser dient der Eigenversorgung der Stadt Bielefeld und einiger Nachbargemeinden<br />
sowie - in geringem Umfang - dem Verkauf nach Bad Salzuflen und nach<br />
Herford. Die Endteufe der Bohrungen beträgt 473 m (TB 03), 405 m (TB 05), 421 m (TB<br />
06). Die Endteufe von TB 09 ist dem Verfasser nicht bekannt. Derzeit besitzen die Stadtwerke<br />
Bielefeld Wasserrechte im Umfang von 8 Mio. cbm/a <strong>zur</strong> Entnahme von Wasser<br />
aus dem Tiefenwasservorkommen. Die tatsächliche Entnahme liegt in annähernd dieser<br />
Höhe.<br />
Zusätzlich fördern die Stadt Bielefeld und andere Gemeinden Wasser aus dem über dem<br />
Emscher-Mergel liegenden quartären Sandaquifer der Senne. Der Umfang der Förderung<br />
von Wasser aus dem Quartär steht hier nicht <strong>zur</strong> Diskussion, könnte aber von Bedeutung<br />
werden, wenn durch Erhöhung der Förderung aus dem Kalksteinaquifer der anzunehmende<br />
Überlauf dieses Wasserstockwerks in den Sandaquifer vermindert wird und dadurch<br />
sowohl die Förderungsmöglichkeit aus dem Sandaquifer wie auch die Wasserführung der<br />
Sennebäche und damit einige Naturschutzgebiete beeinträchtigt werden.<br />
Mit dem Wasserrechtsantrag vom Dezember 1998 geht es um die Verlängerung des<br />
Rechts auf Förderung von Tiefenwasser im Umfang von 8 Mio. cbm/a sowie um eine Erhöhung<br />
bei Bedarf um weitere 2 Mio. cbm/a, verteilt auf die TB 03: 4 Mio. cbm/a, TB 05:<br />
2,3 Mio. cbm/a, TB 06: 1,7 Mio. cbm/a und TB 09: 4 Mio. cbm mit angegebenen Maximalwerten<br />
je Tag und Monat für die einzelnen Brunnen. Nur so ist die scheinbare Jahressumme<br />
von 12 Mio. cbm/a zu verstehen. Die entscheidende Steigerung liegt bei der TB 09<br />
(vgl. Wasserrechtsantrag vom 4. Dezember 1998, S. 1 - 3).<br />
Hydrogeologische Verhältnisse<br />
Der Kalksteinaquifer in der Oberkreide (Turon und Cenoman) aus dem Bielefeld seit 1978<br />
Tiefenwasser fördert, hängt zusammen mit dem Kalksteinaquifer, aus dem auch <strong>Paderborn</strong><br />
rund 6 Mio. cbm/a Tiefenwasser entnimmt. Seine östliche Begrenzung liegt dort, wo<br />
entlang des Osning die liegenden Cenomanmergel und die Flammenmergel des Gault<br />
(Unterkreide) an die Oberfläche treten. Westlich von dieser nahe der oberflächigen Wasserscheide<br />
zwischen Rhein/Ems und Weser liegenden Ostgrenze des zu betrachtenden<br />
Kalksteinaquifers erstreckt sich das Wassereinzugsgebiet des Tiefenwassers. Dessen<br />
Westgrenze ist mit dem Beginn der Überdeckung des Aquifers durch den Emscher-Mergel<br />
definiert. Diese Grenze ist in der Senne von quartären Lockermaterialien bedeckt, deren<br />
Mächtigkeit von W nach 0 zunimmt, bis die Kalke (Turon und Cenoman) in saigerer Stellung<br />
zutage treten. Alle 4 hier <strong>zur</strong> Diskussion stehenden Wasserwerke und Tiefbohrungen
Seite 17<br />
(03, 05, 06 und 09) liegen jenseits der Westgrenze des Einzugsgebiets im Bereich des<br />
bedeckten Karstes mit gespanntem Wasser, das z.T. artesisch austritt. Dieses Einzugsgebiet<br />
des Kalksteinaquifers, innerhalb von mehr oder weniger willkürlich gezogenen Grenzen<br />
im NW und SO, wird mit einer Fläche von 84 qkm angegeben.<br />
Im Osten (Teutoburger Wald) stehen die Kreidekalke des Aquifers oberflächlich an. Dieser<br />
Teil ist fast vollständig mit Laubwald, vor allem Buchen, und Mischwald bedeckt, der sich<br />
aber auch auf die quartäre Sandbedeckung (Nachschüttsande des Drente-Stadiums der<br />
Saaleeiszeit, Dünen aus der Weichsel-Eiszeit und umgelagerte Sande und Flussschotter)<br />
weit nach Westen (insgesamt rund zwei Drittel des Einzugsgebiets) erstreckt. Die quartären<br />
Ablagerungen sind allesamt für Niederschlagswasser gut durchlässig. Im westlichen<br />
Drittel des Wassereinzugsgebiets der Bielefelder Tiefbohrungen besteht die Vegetation<br />
aus lockeren Kiefernbeständen und Heideflächen, nur in geringem Umfang aus Siedlungsflächen<br />
(Augustdorf und Österholz) und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Z.T. gehört<br />
das Einzugsgebiet zum Truppenübungsplatz Senne, zu beträchtlichen Teilen ist es Naturschutz-<br />
bzw. FFH-Schutzgebiet. Die Infiltration des Niederschlags kann sowohl im Buchen-,<br />
Buchenmischwald wie im Kiefernwald als gut angesehen werden. Wegen der höheren<br />
Evapotranspiration im Wald gegenüber den waldfreien Flächen über Sand dürfte im<br />
waldfreien Gebiet ein etwas größerer Teil des Niederschlags <strong>zur</strong> Grundwasserneubildung<br />
beitragen.<br />
Aufgrund der geologischen Situation ist anzunehmen, dass Bielefeld und <strong>Paderborn</strong> aus<br />
einem zusammenhängenden Aquifer ihr Tiefenwasser fördern. Die Förderbrunnen liegen<br />
gar nicht sehr weit auseinander. Die Entfernung von der Bielefelder TB 3 zum Fördergebiet<br />
<strong>Paderborn</strong>s am Diebesweg beträgt nur rund 5 km. Die Luftlinie zwischen dem TB 3<br />
und dem Brunnengebiet hat ungefähr dieselbe Richtung wie die herzynische Hauptkluftlinie<br />
(parallel zum Osning).<br />
Auch <strong>Paderborn</strong> fördert sein Tiefenwasser aus dem überdeckten Karst, der ebenfalls mit<br />
Sennesand bedeckt ist. Die <strong>Paderborn</strong>er Tiefbrunnen liegen allerdings relativ nahe der<br />
Südgrenze der Überdeckung durch den Emschermergel. Das Einzugsgebiet im Süden des<br />
Kalksteinaquifers ist der offene (unbedeckte) Karst in der <strong>Paderborn</strong>er Hochfläche.<br />
Ein Teil des für <strong>Paderborn</strong> interessanten Wassers dürfte aber ebenfalls vom Vorland des<br />
Osning kommen, also aus dem Süden des Einzugsgebiets der Bielefelder Brunnen und<br />
dessen südlicher Nachbarschaft. Hiermit soll ausgedrückt werden, dass Bielefeld und <strong>Paderborn</strong><br />
Konkurrenten bei der Trinkwasserentnahme aus dem Tiefenwasser sind. Aus diesem<br />
Grund sollten die Vergabe der Wasserrechte beider Städte in ein und demselben Verfahren<br />
von einer übergeordneten Behörde, z.B. dem Regierungspräsidenten, behandelt<br />
werden. Da auch in <strong>Paderborn</strong> eine Neuvergabe der Wasserrechte (spätestens 2005) ansteht,<br />
sollten dieser Forderung verfahrensrechtliche Hindernisse nicht entgegen stehen.<br />
Dabei müsste auch die Vergabe von Wasserrechten an Private, insbesondere im Kreis<br />
<strong>Paderborn</strong>, <strong>zur</strong> Sprache kommen (vgl. Scoping-Termin in <strong>Paderborn</strong> am 30. Januar<br />
2001).<br />
Für die Abschätzung der Entnahme von Tiefenwasser aus dem Kalksteinaquifers der Oberkreide<br />
sind Überlegungen notwendig, die auch in den Gutachten <strong>zur</strong> Verträglichkeitsprüfung<br />
mehr oder weniger deutlich anges<strong>pro</strong>chen worden sind:<br />
1. Die Süßwasser-/Salzwassergrenze im Tiefenwasser, welche im Norden noch<br />
gänzlich unbekannt, im Süden bei <strong>Paderborn</strong> dagegen bekannt ist. Dort enthalten<br />
nur knapp 2 km westlich der Tiefbrunnen am Diebesweg artesische Brunnen
Seite 18<br />
(z.B. Ottilien-Brunnen am Inselbad, Padulusbrunnen in Schloß Neuhaus und die<br />
Warme Pader im Paderquellgebiet) erhöhte Werte von NaCl. Bei Salzkotten treten<br />
wesentlich höher konzentrierte NaCl-Wässer fördernde Quellen mehrfach<br />
auf und nehmen noch an Zahl zu.<br />
2. Für das Bielefelder Fördergebiet wahrscheinlich bedrohlicher ist das Vordringen<br />
sulfathaltiger Wässer aus dem Gebiet östlich der Osning-Störung nach W. In<br />
Lippspringe werden solche Wässer als Heilquellen genutzt. Als Trinkwasser<br />
sind sie ungeeignet.<br />
3. Wesentlich größer ist - allerdings zunächst für das <strong>Paderborn</strong>er Tiefenwasser -<br />
die Gefahr, dass bei zu starker Entnahme von Tiefenwasser Wasser aus dem<br />
Einzugsgebiet im Bereich des unbedeckten Karstes der <strong>Paderborn</strong>er Hochebene<br />
so schnell und in so großer Menge dem Tiefenwasseraquifer zufließt, dass das<br />
Wasser nicht mehr (wie bis jetzt möglich) ohne <strong>grün</strong>dliche Reinigung direkt in<br />
das Verteilernetz geleitet werden kann. Die Wasserwerke <strong>Paderborn</strong> GmbH hat<br />
aus diesem Grund größtes Interesse an der strikten Beschränkung der Förderung<br />
von Tiefenwasser und fördert selbst derzeit nur rund 6,5 Mio. cbm/a, obwohl<br />
über Wasserrechte in Höhe von 14 Mio. cbm verfügt werden könnte.<br />
Niederschlag und Grundwasserneubildung<br />
Das Einzugsgebiet für das Bielefelder Tiefenwasser wird mit 84 qkm angegeben, der<br />
durchschnittliche Niederschlag mit 1004 mm/a.<br />
Diese Zahl ist das Fazit der Berechnungen auf S. 34 des Aktualisierten Hydrogeologischen<br />
Gutachtens des Instituts für Angewandte Hydrogeologie GbR in Garbsen. Der Wert<br />
wird durch die in ihrer Höhenlage stark exponierte und weit abgelegene Messstation<br />
Veldrom (343 m) und eine zweite Station (Nassesand, 265 m), die zwar im Einzugsgebiet<br />
liegt, aber einen um 23 Jahre kürzeren Beobachtungszeitraum aufweist, in die Höhe getrieben.<br />
Scheidet man diese beiden Werte aus, kommt man zu einem durchschnittlichen<br />
Niederschlag in der Periode von 1961-1997 (36 Jahre) von 931 mm/a. Dieser Wert scheint<br />
mir realistischer zu sein.<br />
Bleibt man bei dem im Gutachten berechneten Verhältnis von Grundwasserneubildung zu<br />
Niederschlag: 344:1004 x 100 (mm/a) = 34,3 %, das mir realistisch erscheint, und wendet<br />
dies auf den Jahresniederschlag von 931 mm an, so ergibt sich als neuer Wert der<br />
Grundwasserneubildung 319 mm/a. Die Grundwasserneubildung im Einzugsgebiet von 84<br />
qkm beträgt somit im Mittel <strong>pro</strong> qm 0,319 cbm x 84 x 1.000.000 = 26.796.000 cbm/a, das<br />
ist rund 2,1 Mio. cbm weniger als im lAH-Gutachten (S. 7) als langjähriges Mittel errechnet<br />
wird.<br />
Stellt man dem die Gesamtabflüsse der bilanzrelevanten Bäche und Flüsse in Höhe von<br />
14,5 Mio. cbm/a und die beabsichtigte Gesamtentnahme aus dem Tiefenwasser (inkl.<br />
Detmold, Schlangen u.a.) lt. lAH-Gutachten in Höhe von 12,4 Mio. cbm/a, zusammen 26,9<br />
Mio. cbm/a gegenüber, dann bleibt kein Restdargebot für trockene Zeiten übrig, die in den<br />
letzten 20 Jahren nicht selten mit 1 - 3 Monaten Dauer aufgetreten sind.<br />
Dass im lAH-Gutachten die Berechnung für Trockenjahre ein Restdargebot in Höhe von<br />
4,1 Mio. cbm/a ergibt (S. 7 unten), kann nicht ernst genommen werden. Es ist daher ver-
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ständlich, dass im Fazit der UVU der DPU auf S. 42 erklärt wird: "Zusammenfassend kann<br />
gesagt werden, dass auf der Grundlage der vorangegangenen Auswertungen und Bewertungen<br />
sowohl aus hydrogeologischer als auch aus Sicht der restlichen Umweltbelange<br />
eine uneingeschränkte Empfehlung <strong>zur</strong> Erhöhung der TWFörderung nicht möglich ist."<br />
Diesem Urteil schließe ich mich an.<br />
Übertritt von Tiefengrundwasser an der Grenze der Emschermergel-Überdeckung<br />
ins obere Grundwasserstockwerk?<br />
Diese Frage wird im Gutachten von Professor Günther nicht weiter <strong>pro</strong>blematisiert. Es seien<br />
keine derartigen Übertritte zu beobachten. Dazu ist zu sagen, dass entlang der Südgrenze<br />
des Emschermergels von Bad Lippspringe bis Salzkotten eine ganze Kette von z.<br />
T. sehr ergiebigen Quellen (Lippe-Quelle, Marienloh, Paderquellen, Riemeke-Quelle, Heder-Quelle<br />
in Upsprunge vorkommt. Allerdings ist hier die Emschermergel-Grenze nicht<br />
durch quartäre Ablagerungen verschleiert. Es besteht die Frage, ob die Emschermergel-<br />
Grenze am Westrand des Einzugsgebiets des Bielefelder Tiefenwassers durchgehend<br />
gleich hoch liegt. Meines Wissens ist darüber noch nichts bekannt.<br />
Bemerkbar ist aber, dass am Nordwestende des Einzugsgebiets bei Oerlinghausen die<br />
Brandemühle-Quellen im Tal des Menkhauser Bachs, die Schnaken-Quelle und das WW<br />
Wistinghauser Senne sowie die Ölbach-Quelle nur wenige 100 m von der Emschermergel-<br />
Grenze entfernt liegen. Dasselbe gilt im S vom Haustenbach. Die Bäche dazwischen sind<br />
im obersten Teil inzwischen trocken gefallen. Sie haben aber alle, nicht weit von der Emschermergel-Grenze<br />
entfernt, als sie noch Wasser führten, schroffe Kastentäler gegraben.<br />
Es erhebt sich somit die Frage, wie solche Erosionsleistungen (bei den Trockentälern) in<br />
der Vergangenheit (vgl. oben) nahe an der Emschermergel-Grenze entstehen konnten<br />
bzw. recht ergiebige Quellen (vgl. oben) heute noch fließen? Niederschlagswasser östlich<br />
der Emschermergel-Grenze geht nämlich sofort ins Tiefen-Grundwasser.<br />
Ich vermute, dass unter der Quartärbedeckung immer noch Tiefenwasser an der Grenze<br />
des Emschermergels, besonders nach ergiebigen Niederschlägen, aufsteigt und zunächst<br />
im Quartär über dem Emschermergel, unterirdisch im Sand verborgen, abfließt, bis die<br />
dünner werdende Quartärbedeckung einen Quellaustritt ermöglicht.<br />
Folgerung: Die Senne-Bäche sind weitgehend auf diesen Zufluss von übertretendem Sennewasser<br />
angewiesen, vor allem in Trockenzeiten. Würde er, als Folge zu starker Trinkwasserentnahme,<br />
abnehmen oder sogar zeitweise abbrechen, hätte dies für Flora und<br />
Fauna in den Bachtälern, die durchgehend Feuchtbiotope sind, verheerende Folgen.<br />
Zusammenfassung<br />
Die Absicht der Stadtwerke Bielefeld, Tiefenwasser im Umfang von 2 Mio. cbm/a<br />
mehr, also insgesamt 10 Mio. cbm/a, dem Kreidekalkstein-Aquifer unter der Senne<br />
zu entnehmen, ist sehr kritisch zu betrachten oder abzulehnen. Folgende Gründe<br />
wurden dargelegt:<br />
1. Die Berechnung der Tiefenwasser-Neubildung aus dem Niederschlag ist zu hoch.
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2. Das Restdargebot von neu entstehendem Tiefenwasser als stille Reserve ist zu<br />
gering, um Schäden am Tiefenwasser selbst (NaCl- bzw. Sulfat-Zufluss) mit Sicherheit<br />
nicht herbeizuführen.<br />
3. Der anzunehmende Überfluss ins obere Trinkwasserstockwerk im Quartär könnte<br />
kurz- oder langzeitlich versiegen und die Trinkwasserentnahme aus diesem Stockwerk<br />
beeinträchtigen.<br />
4. Rückgang der Quellschüttung in den Sennebächen könnte in monatelangen Trockenzeiten<br />
zum Austrocknen der Feuchtbiotope in den Sennetälern und zu Schäden<br />
an Naturschutz- und FFH-Schutzgebieten führen.<br />
5. Außerdem ist die Verbindung des Bielefelder mit dem <strong>Paderborn</strong>er Tiefenwasser,<br />
das seinen Zufluss aus dem offenen Karst der <strong>Paderborn</strong>er Hochfläche erhält, zu<br />
berücksichtigen. Die Wasserwerke <strong>Paderborn</strong> GmbH schöpfen ihre Wasserrechte<br />
bewusst nicht voll aus, um zu raschen Zufluss von Wasser aus dem offenen Karst<br />
zu vermeiden.<br />
6. Es wird für die Vergabe von Wasserrechten aus dem Tiefenwasser-Aquifer in der<br />
Oberkreide an Bielefeld und <strong>Paderborn</strong> ein gemeinsames Verfahren vor einer übergeordneten<br />
Behörde, z.B. dem Regierungspräsidenten, vorgeschlagen.<br />
<strong>Paderborn</strong>, den 24.03.2003<br />
gez. Professor (em.) Dr. Walter Schlegel
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Anlage 3
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