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Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn

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AG Umwelt und Natur, Rochusweg 51, 33102 <strong>Paderborn</strong><br />

Bezirksregierung Detmold<br />

Obere Wasserbehörde<br />

z. Hd. Herrn Hartwich<br />

Per e-mail<br />

BUND<br />

Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V.<br />

Harald Kleidt ( 05251 24196<br />

Schulstr. 21, 33012 <strong>Paderborn</strong><br />

NABU<br />

Naturschutzbund Deutschland e.V.<br />

Thomas Hüvelmeier ( 05251 32111<br />

Bodelschwinghstr. 46, 33102 <strong>Paderborn</strong><br />

Naturwissenschaftlicher Verein<br />

<strong>Paderborn</strong> e.V.<br />

A. Sticht ( 05251 74439<br />

Ludwigstr. 68, 33098 <strong>Paderborn</strong><br />

Arbeitsgemeinschaft der <strong>Paderborn</strong>er<br />

Natur- und Umweltschutzverbände<br />

<strong>Wasserrechtliche</strong> <strong>Bewilligung</strong> <strong>zur</strong> Grundwasserentnahme,<br />

Antr.: Stadtwerke Bielefeld<br />

Tiefenwasser Senne (WW 53, 55, 56, 59) in Hövelhof,<br />

Schloss Holte-Stukenbrock, Augustdorf, Az. SV26-8.97 WN<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Wir arbeiten zusammen:<br />

<strong>Paderborn</strong>, den 4.April 2003<br />

Geschäftsstelle:<br />

<strong>pro</strong> Grün e.V.<br />

Fritz Buhr<br />

Rochusweg 51<br />

33102 <strong>Paderborn</strong><br />

Tel. 05251 36330<br />

Fax 05251 370215<br />

, Fritz.Buhr@t-online.de<br />

im Folgenden übersenden wir Ihnen nach Absprache mit dem Landesbüro der<br />

Naturschutzverbände in Oberhausen die mit BUND, NABU und den LNU-<br />

Verbänden vor Ort abgestimmte Stellungnahme (Anlage 1) zum Antrag der<br />

Stadtwerke Bielefeld.<br />

Als Anlage 2 ist eine von Prof. (em.) Dr. Walter Schlegel, Vorsitzendem des<br />

Naturwissenschaftlichen Vereins <strong>Paderborn</strong>, erstellte Stellungnahme speziell<br />

<strong>zur</strong> geohydrologischen Situation im Untersuchungsgebiet beigefügt.<br />

Als Anlage 3 ist die Stellungnahme des Lippischer Heimatbund, Detmold, angefügt,<br />

die z. T. bereits in den Text der Anlage 1 eingearbeitet ist.<br />

GREENPEACE<br />

e.V.<br />

Beate Cassau ( 05251 281675<br />

Gierstr. 23, 33098 <strong>Paderborn</strong><br />

GNS<br />

Gemeinschaft für Naturschutz Senne und Ostwestfalen e.V.<br />

H. Reimann ( 05207 5777<br />

Postfach 1454, 33751 Schloß Holte<br />

<strong>pro</strong> <strong>grün</strong><br />

Gemeinütziger Umweltschutzverein <strong>pro</strong> <strong>grün</strong> e.V. <strong>Paderborn</strong><br />

Fritz Buhr ( 05251 36330<br />

Rochusweg 51, 33102 <strong>Paderborn</strong>


Seite 2<br />

In Anbetracht der z. T. überholten Datenlage (Sachstand 1998) und<br />

dem daraus resultierenden als sehr <strong>pro</strong>blematisch zu bewertendem<br />

Bedarfsnachweis stellen wir die Frage, ob die Bezirksregierung zu die-<br />

sem Themenkomplex nicht einen Vorabtermin – eventuell unter Einbeziehung<br />

von <strong>Paderborn</strong> – durchführen sollte.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Fritz Buhr<br />

Anlage 1: Stellungnahme von BUND, LNU, NABU (Seite 3 – 15)<br />

Anlage 2: Stellungnahme speziell <strong>zur</strong> Hydrogeologischen Situation von Prof.<br />

(em.) Dr. Walter Schlegel (Seite 16 – 20)<br />

Anlage 3: Stellungnahme des Lippischer Heimatbund (Seite 21 – 22)


Seite 3<br />

Anlage 1<br />

Stellungnahme der Umweltverbände zum Antrag der Stadtwerke Bielefeld GmbH auf<br />

Entnahme von Tiefen-Grundwasser in den WW. 53, 55, 56 und 59, v. 4.12.1998<br />

Die Gesamtstellungnahme gliedert sich in 5 Teile:<br />

A) Allgemeine Anmerkungen …………………………………………S. 3<br />

B) Anmerkungen zum Wasserrechtsantrag der SWB ………………. 3<br />

C) Anmerkungen zum Hydrogeologischen Gutachten (HG) ………..8<br />

D) Anmerkungen zum UVU/P-Bericht. …………………………………12<br />

E) Zusammenfassung …………………………………………………….14<br />

A) Allgemeine Anmerkungen<br />

1.) Aus der Sicht der Umweltverbände ist es unverständlich, dass die Antragsunterlagen<br />

von Dez. 1998 erst jetzt weitergeleitet worden sind. Dies gilt besonders unter dem Gesichtspunkt,<br />

dass derzeit nur eine Genehmigung für den vorzeitigen Beginn vorliegt. Die<br />

Daten- und Faktenlage ist dadurch z.T. nicht mehr aktuell.<br />

2.) Warum wurde zwischenzeitlich nicht mit den in den Gutachten (AHG, DPU; die Abkürzungen<br />

entsprechen denen der DPU) vorgeschlagenen zusätzlichen Untersuchungen begonnen,<br />

so dass bereits für einen Zeitraum von 5 Jahren zusätzliche Daten vorliegen würden?<br />

Dies gilt bes. auch für die vegetationskundlichen Kartierungen.<br />

Warum wurde der zentrale Punkt des Wasserbedarfnachweises nicht zwischenzeitlich unter<br />

fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten zwischen SWB und BR abgestimmt und<br />

das Ergebnis im Wasserrechtsantrag geändert / ergänzt? Vom Wasserbedarfsnachweis<br />

und der Ermittlung / Höhe der Grundwasser (GW)-Neubildung hängt entscheidend die Höhe<br />

der beantragten Fördermenge bzw. die förderbare Wassermenge ab.<br />

Sollten weitere Daten zwischenzeitlich vorliegen, kann eine endgültige Bewertung der<br />

Umweltverbände erst nach Vorliegen entsprechender Berichte erfolgen.<br />

3.) Aus den nachfolgenden Anmerkungen ergibt sich, dass noch eine Vielzahl von Fragen<br />

besteht, die es sinnvoll erscheinen lassen, diese erst durch die Bezirksregierung (BR) zu<br />

beantworten, bevor es zu einer abschließenden Bewertung kommt. So wird z.B. dringend<br />

empfohlen, <strong>zur</strong> Einschätzung von Gefährdungen der Quartär-WW die UWB der Stadt Bielefeld<br />

und ggf. der Kreise Gütersloh und <strong>Paderborn</strong> zu beteiligen.<br />

4.) Ist es richtig, dass der Wasserrechtsantrag der Stadtwerke Bielefeld GmbH (SWB) am<br />

4. Dezember 1998 vor Abgabe des UVP-Berichtes am 16. Dezember 1998 erfolgte?<br />

B) Anmerkungen zum Wasserrechtsantrag der SWB<br />

1.) Das Wasserrecht kann - wie von den Gutachtern selbst festgestellt wurde - nur im Zusammenhang<br />

mit allen Wasserrechtsinhabern für Tiefenwasser diskutiert und erteilt werden.<br />

Alle Wasserrechte sind in einer konzertierten Aktion zu erteilen. Dies gilt für die beantragte<br />

Erhöhung der Fördermenge der SWB und anderer Betreiber in besonderer Weise.


Seite 4<br />

2.) Mit der WHG-Novelle ist § 1a (3) ergänzt worden mit dem Wortlaut: "Durch Landesrecht<br />

wird bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig<br />

aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />

nicht entgegenstehen". Die SWB haben beschlossen, den Sportplatzbrunnen des<br />

WW Bielefeld-Ummeln mit Ablauf des Wasserrechtes 2005 zu schließen, obwohl dieser<br />

Brunnen einwandfreies Wasser liefert. Das Wasserrecht für diesen Brunnen beträgt allein<br />

730.000 cm/a. Zudem ist das WW 04 (Kreuzkrug) geschlossen worden mit einem Wasserrecht<br />

von 1.7 Mio. cm/a. Einer Erhöhung der Förderung aus den Tiefbrunnen (TB) kann<br />

schon aus diesem Grunde nicht zugestimmt werden.<br />

3.) Der Wasserbedarfsnachweis (Kap. 4) kann so nicht akzeptiert werden. Die demographische<br />

Entwicklung von Bielefeld und den anderen von den SWB belieferten Städten ist<br />

nicht berücksichtigt. So wird in Bielefeld nach einer im März 2003 veröffentlichten Studie<br />

der Universität Bielefeld die Bevölkerung von derzeit 325.000 auf unter 300.000 Einwohner<br />

2019 <strong>zur</strong>ückgehen. Dies gilt in ähnlicher Weise sicher auch für die mitversorgten anderen<br />

Städte und Gemeinden. Auch in Augustdorf wird wegen der erheblichen Reduzierung<br />

des Bundeswehrstandortes die Anzahl der Trinkwasserverbraucher stark sinken.<br />

Zudem ist der Ansatz mit einem jährlichen Verbrauch von 158 l/E/d viel zu hoch. Derzeit<br />

liegt der Verbrauch bundesweit bei 120 - 125 l/E/d mit sinkender Tendenz. Die sog. "Delphi-Studie"<br />

des Hessischen Umweltministeriums (1999) "Wassertechnologie 2010" und<br />

das bmbf-Forschungs<strong>pro</strong>jekt "Integrierte Mikrosysteme der Ver- und Entsorgung"(2003)<br />

gehen von einem weiter abnehmenden Trinkwasserverbrauch aus.<br />

Kap. 4.4/5: Für die Erteilung des Wasserrechtes sollte der aktuelle Bedarf und nicht ein<br />

potenzieller Mehrbedarf aufgrund von evtl. Übernahmen zugrunde gelegt werden. Wenn<br />

schon der Hinweis auf "Paketangebote" der SWB als "multi utility"-Unternehmen angeführt<br />

wird, müssen auch die sich ändernden o.g. Rahmenbedingungen (Regen-, Grauwassernutzung,<br />

hauseigene Membranfiltration des Abwassers etc.) genannt werden. Es drängt<br />

sich vielmehr der Eindruck auf, dass mit einer Erhöhung der genehmigten Fördermenge<br />

der Unternehmenswert der SWB gesteigert werden soll.<br />

Für das Stadtgebiet Bielefeld sind auch mittelfristig keine Übernahmen von Wasserbeschaffungsverbänden<br />

(WBV) angesagt. Die auf S. 14 genannte Zahl von 7 WBV stimmt<br />

nicht mehr. Es gibt nur noch 5 WBV im Stadtgebiet Bielefeld mit einer Förderung von nur<br />

etwa 25.000 cm/a. Zudem ist in einem solchen Falle zu fragen, inwieweit nicht unter Berücksichtigung<br />

der o.g. rechtlichen Rahmenbedingungen des WHG ortsnahe WW von übernommenen<br />

Unternehmen weiterbetrieben werden müssen.<br />

Das Kap. 4.5 sollte generell überarbeitet werden, da die genannten Zahlen des Zeitraumes<br />

1975-1997 nicht mehr aktuell sind.<br />

Der im Wasserrechtsantrag verwendete Ausdruck "oberflächennahes Grundwasser" sollte<br />

so nicht benutzt werden, da er im Textzusammenhang suggeriert, dass das Quartär-<br />

Grundwasser (GW) generell verunreinigt ist. Das geförderte GW wird aber aus 20 m bis 30<br />

m tiefen Brunnen gefördert und ist durch einen entsprechenden Ausbau der Brunnen und<br />

z.T. mehrere Geschiebemergellagen geschützt. Zudem sind die unteren Schichten durch<br />

gespannte Verhältnisse zusätzlich geschützt. Lt. GEP wird der Senne eine besondere Priorität<br />

<strong>zur</strong> Gewinnung von Trinkwasser zugeordnet. Raumplanerisch und städtebaulich ist<br />

dem von der BR und den Kommunen Rechnung zu tragen, um auch in Zukunft Quartär-<br />

Grundwasser in guter Qualität liefern zu können. Dies ist bis heute leider nicht der Fall.<br />

Der Stadtrat der Stadt Bielefeld hat trotz eines Beschlusses in 4/1989, keine weiteren Bauflächen<br />

in WSG auszuweisen, zusätzliche Bauflächen in WSG z.B. des WW 02 im z.Zt.<br />

neuaufgestellten GEP beschlossen. Die BR hat dem in der entsprechenden Stellungnahme<br />

unverständlicherweise unter Berücksichtigung der Ziele des GEP im Sennebereich


Seite 5<br />

nicht widers<strong>pro</strong>chen. Ein Ausweichen allein auf Tiefenwasser ist der falsche und wasserrechtlich<br />

nicht zulässige Weg.<br />

S. 13: " ...zu einer merklichen Beeinträchtigung von Natur und Landschaft". Wenn dem so<br />

wäre, hätten die BR und / oder die UWB die entsprechenden Genehmigungen nicht erteilen<br />

dürfen. Im Stadtgebiet Bielefeld sind derzeit nur im Bereich des Sprungbaches Einflüsse<br />

aus der GW-Förderung (WW I) bekannt. Vor Aufnahme der Tiefenwasser-Förderung<br />

sind die Entnahmen der Quartär-WW noch erheblich höher gewesen, ohne dass Beeinträchtigungen<br />

festgestellt / dokumentiert wurden. Diese können auch für die Zukunft ausgeschlossen<br />

werden, da für den gesamten Senneraum im Stadtgebiet Bielefeld ein einheitliches<br />

GW-Modell (z.Zt. noch ohne den Bereich Bielefeld-Ummeln, s. Ausführungen<br />

weiter unten) <strong>zur</strong> Verfügung steht. Die verstärkte Entnahme an 2x14 Tagen in Trockenzeiten<br />

erscheint aufgrund der hydrologischen/hydrogeologischen und derzeitigen Fördersituation<br />

möglich, da die Sennesande ein erheblich besseren Puffer für Trockenzeiten als der<br />

Karst darstellen. Eine Prüfung mit Hilfe des vorhandenen GW-Modell ist dringend erforderlich.<br />

S. 15: Die Stilllegung des WW Bielefeld-Heepen aus betriebswirtschaftlicher Sicht darf<br />

nicht als Argument für eine Erhöhung der Tiefenwasser-Entnahme dienen.<br />

Zu der Aussage der Flächenversiegelung und Reduzierung des GW-Dargebotes sowie der<br />

Schadstoffbelastung des GW im Bereich der WW im Stadtgebiet Bielefeld sollte unbedingt<br />

die UWB um Stellungnahme gebeten werden. Wenn z.B. die WW Bielefeld-Ubbedissen,<br />

Dornberg und Windfang so <strong>pro</strong>blematisch sind, warum wurde dann in diese WW in den<br />

letzten Jahreninvestiert und - wie auf Anfrage von der UWB mitgeteilt - von den SWB Anträge<br />

auf Verlängerung der Wasserrechte gestellt? Die geschilderten Probleme sind mit<br />

entsprechenden Vorsorge- und technischen Maßnahmen lösbar. Die genannten WW<br />

müssen auf jeden Fall in der Bilanzierung (S. 17) berücksichtigt werden.<br />

S. 16: Die Aussage, dass der "Sportplatzbrunnen des WW Bielefeld-Ummeln aktuell durch<br />

CKW gefährdet ist", entspricht nicht den Tatsachen. Der Verursacher und die Stadt Bielefeld<br />

haben in den letzten 15 Jahren Mio.-Beträge in die Erkundung und Sanierung der<br />

CKW-Fahne investiert. Nach Auskunft der UWB ist geplant, durch ein GW-Modell die Sanierung<br />

zu optimieren und auch in der Zukunft eine Verunreinigung des Sportplatzbrunnens<br />

auszuschließen. Ein Zusammenhang zwischen den Quartär-Entnahmen der<br />

SWB und der Fa. Gehring-Bunte konnte lt. Bericht der UWB im Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss<br />

(UStA) nicht nachgewiesen werden. Der Rückgang der Förderung ist<br />

nicht primär auf die Versiegelung <strong>zur</strong>ückzuführen sondern die hydrogeologischen Verhältnisse<br />

erlauben die Entnahme der genehmigten Wassermenge nicht. Dies soll durch<br />

das o.g. GW-Modell belegt werden.<br />

Die Sanierung der Deponie Senne ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Die großflächige<br />

GW-Sanierung zwischen Deponie und WW 02 ist erfolgreich, so dass eine weitere Gefährdung<br />

nicht mehr gegeben ist.<br />

Lt. Bericht der UWB im UStA (Grundwasserbericht 2001) sind in den letzten 10 Jahren -<br />

ohne die Kosten für die Sanierung der Deponie Senne - geschätzt 15 Mio. € für die GW-<br />

Sanierung investiert worden, um zukünftig überall in der Senne ein für die Trinkwassergewinnung<br />

geeignetes GW zu erhalten.<br />

S.17/18/19: Die in den Auflistungen genanten Zahlen sind unter Berücksichtigung der o.g.<br />

Ausführungen nicht haltbar. Dies betrifft alle dort genannten WW. Eine Reduzierung der<br />

Eigenförderung um 20.950 cm/d auf 59.460 cm/d ist fachlich nicht zu akzeptieren. Unklar<br />

bleibt auch, warum sich der Anteil der SWB am Gemeinschafts-WW Mühlgrund von 4.000


Seite 6<br />

cm/d auf 2.500 cm/d reduziert. Bei Zugrundelegen der auf S. 15 genanten Eigenförderung<br />

ohne Abzug der auf S. 17 genannten WW sind die maximalen Tagesabgaben auch ohne<br />

eine Erhöhung der Wasserförderung aus den TB zu erreichen. Es wird zusätzlich darauf<br />

hingewiesen, dass die Spitzentageswasserabgaben BRD-weit erheblich <strong>zur</strong>ückgegangen<br />

sind und gehen werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Tageswasserabgabe durch die Übernahme der<br />

WV Bielefeld-Eckardtsheim um 500-800 cm/d erhöht hat. Sollte es Schwierigkeiten bei der<br />

Wasserversorgung geben, könnte zumindest der Brunnen IV, der außerhalb der Bebauung<br />

liegt, sogar ein eigenes WSG besaß und einwandfreies Wasser lieferte, aktiviert werden.<br />

Allein dieses Wasserrecht betrug 120.000 cm/a. Auf die o.g. Verpflichtung nach WHG<br />

für die Nutzung ortsnaher Vorkommen wird auch hier nochmals verwiesen (s. oben).<br />

Die Ausführung, dass für eine angemessene Reserve eine Erhöhung des Tiefenwasserrechts<br />

um 2 Mio cm/a erforderlich ist, kann allein unter Berücksichtigung aller derzeitiger<br />

WW im Stadtgebiet Bielefeld nicht akzeptiert werden. Zudem weisen die ortsnahen Quartär-WW<br />

noch ein erhebliches Reservepotenzial auf.<br />

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Anforderungen der neuen TVO evtl.<br />

weitere Aufbereitungsanlagen <strong>zur</strong> Entsäuerung gebaut werden müssen, die das Fe-/Mn-<br />

/Al-Problem zusätzlich mit "lösen" können.<br />

4.) Hydrogeologie<br />

Kap. 5.2, S. 22: Die Aussage, dass "der Obere Aquifer (des Quartärs) durch Verunreinigungen<br />

anthropogener Herkunft zunehmend gefährdet ist", lässt sich aus dem<br />

Grundwasserbericht 2001 des Umweltamtes der Stadt Bielefeld nicht erkennen. Die Brunnen<br />

der öffentlichen WV weisen z. B. keine erhöhten bzw. steigenden Nitrat-oder andere<br />

Gehalte auf. Zudem engagieren sich die SWB in den Kooperationen Wasser- und Landwirtschaft<br />

innerhalb der WSG. Ohne Aussicht auf einen Erfolg würden sie dies sicher nicht<br />

tun.<br />

5.) Hydrochemie<br />

Kap. 5.4, S. 25: Ob die Nitrat-Gehalte in den TB 03, 05 und 06 mit 12-16 mg/l der natürlichen<br />

Hintergrundkonzentration entsprechen, sollte über andere Untersuchungen (z.B. Isotope)<br />

besser verifiziert werden.<br />

Die Ergebnisse der Isotopenuntersuchungen sind weder im Wasserrechtsantrag noch im<br />

HG sowie der UVP-Untersuchung der DPU enthalten. Sie sind in den Berichten und im<br />

Wasserrechtsantrag zu ergänzen und zu bewerten.<br />

6.) Grundwasserbilanz<br />

Kap. 6.2: Zur Grundwasserbilanz und bes. <strong>zur</strong> Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate<br />

wird im Teil B) dieser Stellungnahme noch ausführlich eingegangen.<br />

Im Wasserrechtsantrag, dem HG und dem UVU/P-Bericht ist immer wieder auf die Bedeutung<br />

langanhaltender Trockenjahre hingewiesen worden. Diese sind aber im bisherigen<br />

Beobachtungszeitraum vergleichbar dem der 70iger Jahre nicht aufgetreten, so dass sich<br />

der Einfluss langanhaltender Trockenjahre noch nicht abschließend beurteilen lässt. Aufgrund<br />

der vielen Unsicherheiten in den Bilanzgrößen ist es erforderlich, dass in gleicher<br />

Weise wie für die Erteilung eines Wasserrechtes für die Förderung von Karstwasser der<br />

Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> ein GW-Modell erstellt wird und unter der Berücksichtigung der<br />

Entnahmesituation die hydraulische Reaktion von Grund- und Oberflächenwasser simuliert<br />

wird. Nur so lässt sich ermitteln, ob die realen Rücklagen von 2.0 Mio. cm/a bzw. 4.1 Mio.<br />

cm/a (Auf die zusätzliche reale Rücklage von 1 Mio. cm/a aufgrund der Differenz genehmigt<br />

/ gefördert wird im HG nicht eingegangen und sollte auch unberücksichtigt bleiben) so


Seite 7<br />

bestehen und ob das derzeitige vorläufige Wasserrecht über 8 Mio. cm/a und im Besonderen<br />

die Erhöhung um 2 Mio. cm/a überhaupt genehmigt werden können.<br />

Die Erteilung einer <strong>Bewilligung</strong> erfordert eine sehr gute Beurteilung der Situation auch<br />

langfristig. Andernfalls besteht für die BR/das Land NRW bzw. den Steuerzahler die Gefahr<br />

auf Zahlung von Entschädigungen. Für die Erstellung des GW-Modells Wasserrecht<br />

Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> hat am 30.1.01 erst ein Scoping-Termin stattgefunden. Beide Modelle<br />

müssen zunächst abgeschlossen werden, um ggf. vorhandene gegenseitige Einflüsse<br />

erkennen zu können. Zudem sind alle Entnahmen sowie geplanten Erhöhungen anderer<br />

WW im GW-Modell für das Tiefenwasser zu berücksichtigen. Bei der Be<strong>grün</strong>dung für<br />

die Erhöhung anderer WW gelten natürlich die gleichen Anforderungen hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung<br />

und Entwicklung des Wasserverbrauches wie für die SWB.<br />

7.) Schlussfolgerungen<br />

Kap. 6.3: Die Ursache der leicht fallenden Tendenz der Niedrigstwasserstände wird nicht<br />

abschließend beschrieben. Es bleibt unklar, welche Konsequenzen sich aus der Annahme,<br />

dass "in einem trockenen Sommer mit geringerer GW-Neubildung, temporär die Entnahmen<br />

bereits das dann vorhandene Reservoir "überbeanspruchen", ergeben. Die Aussage<br />

"dies dürfte dann aber in niederschlagsreichen Zeiten zu Lasten der Schüttungen<br />

und Abflüsse in Quellen und Bächen gehen sowie in Trockenjahren die Möglichkeit eines<br />

Versiegens von Quellen verstärken bzw. die Dauer eines möglichen Trockenfallens verlängern"<br />

(S. 31, vorletzter Absatz) steht im direkten Gegensatz zu der Aussage, dass "sich<br />

die Tiefenwasserentnahme nicht negativ auf das Tiefenwasserreservoir auswirken kann"<br />

(S. 30, 2. Absatz).<br />

Der Wasserrechtsantrag enthält nicht - wie eigentlich üblich - irgendwelche konkreten<br />

Hinweise auf ein Monitoring für die beantragte <strong>Bewilligung</strong> von 8 Mio. cm/a. Der Vorschlag<br />

eines Monitoring ist wie die Überprüfung der Annahmen / Berechnungen<br />

durch ein GW-Modell aber zwingende Voraussetzung für eine abschließende Beurteilung<br />

des Wasserrechtantrages durch die Umweltverbände. Voraussetzung für die<br />

Erteilung einer Genehmigung der Entnahmen der SWB - aber auch der anderen Tiefenwasserentnehmer<br />

- ist ein unter allen Beteiligten abgestimmtes Monitoring-<br />

Programm und die Untersuchung der auf das Tiefenwasser potenziell einwirkenden<br />

Altlasten und militärischen Sondernutzungen.<br />

Der Erhalt des WW Bielefeld-Ummeln mit dem Sportplatzbrunnen als ortsnahem<br />

Wasservorkommen ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ebenfalls Voraussetzung.<br />

Zudem ist zu prüfen, inwieweit die Quartär-WW im Stadtgebiet Bielefeld als<br />

ortsnahe Wasservorkommen ohne negative Einflüsse auf Natur und Landschaft ggf.<br />

noch stärker beaufschlagt werden können. Zudem ist nachzuweisen, dass sich die<br />

SWB und die anderen Tiefenwasserentnehmer intensiv um die Durchführung von<br />

Wassersparmaßnahmen bemüht haben.<br />

Aufgrund der dargelegten Unsicherheiten bes. bei langanhaltenden Trockenzeiten<br />

bzw. mehreren Trockenjahren hintereinander sollte solange statt einer <strong>Bewilligung</strong><br />

nur eine Erlaubnis erteilt werden, solange nicht für die Beurteilung der Auswirkungen<br />

entsprechender Trockenzeiten eine ausreichende Datengrundlage vorhanden<br />

ist. Zudem sollte das Wasserrecht statt 30 Jahre nur für einen Zeitraum von<br />

max. 15 - 20 Jahren erteilt werden.


Seite 8<br />

Die Erhöhung der Wasserförderung wird unter Hinweis auf die rechtlichen und fachlichen<br />

Bedenken wie vorangehend und unter C) und D) erläutert - abgelehnt, da sie<br />

bei Erhalt der ortsnahen Quartär-WW nicht erforderlich ist.<br />

Auf die gemeinsame Betrachtung der derzeitigen und geplanten Entnahmen aus dem Tiefenwasser<br />

und auch der Entnahme der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> (s. B) 6.) wird nochmals<br />

hingewiesen. Eine Erhöhung der Fördermenge für die SWB käme nur dann in Betracht,<br />

wenn sich die im Wasserrechtsantrag beschriebenen qualitativen Beeinflussungen der<br />

Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld wirklich einstellen würden und dann nicht mit<br />

vertretbarem Aufwand z.B. über eine Aufbereitung in den Griff zu bekommen sind. Zudem<br />

muss erkennbar sein, dass sich die SWB gemeinsam mit der UWB der Stadt Bielefeld intensiv<br />

um einen flächendeckenden GW-Schutz bemüht haben.<br />

Mit Vorlage eines endgültigen Wasserechtantrages sind auch Vorschläge für die<br />

Ausweisung eines entsprechenden Wasserschutzgebietes zu machen. Die Vorschläge<br />

sind mit den anderen Tiefenwasserentnehmern abzustimmen, da die Frage<br />

der Ausweisung eines WSG - wie die der Entnahmen selbst - nur im "Gesamtkontext"<br />

gesehen werden darf.<br />

8.) Auswirkungen<br />

Kap. 8: Zusammenfassend lässt sich zu der UVP-Untersuchung der DPU sagen, dass sie<br />

keinerlei neue Erkenntnisse bringt, sondern lediglich Ergebnisse des HG zusammenfasst.<br />

Ansonsten wird aufgrund fehlender Datenlage wiederholt darauf hingewiesen, dass "keine<br />

Aussagen gemacht werden bzw. gemacht werden können". Es werden aber zumindest<br />

Hinweise auf ein Monitoring gegeben. Aufgrund der langen Vorlaufzeit ist es für die Umweltverbände<br />

unverständlich, warum im Hinblick auf die Fragestellung möglicher Beeinflussungen<br />

bes. auf die Quellen und die umgebende Vegetation durch die derzeitigen bzw.<br />

geplanten Entnahmen nicht zumindest zwischenzeitlich eine bessere Datenlage geschaffen<br />

wurde. Warum wurde z.B. zwischenzeitlich nicht wegen der Forstschäden am Donoper<br />

Teich ermittelt?<br />

Die Altlasten sowie die militärischen Sondernutzungen, die möglicherweise Einfluss auf<br />

das Tiefenwasser haben können, müssen ebenfalls vor Erteilung eines Wasserrechtes<br />

gemeinsam von allen entsprechenden Tiefenwasserentnehmern untersucht werden.<br />

Unter dem Teil D) wird zum UVP-Bericht der DPU noch genauer Stellung genommen.<br />

C) Anmerkungen zum Hydrogeologischen Gutachten (HG)<br />

Vorbemerkung:<br />

Ein Teil der Anmerkungen wurde bereits unter B) erläutert, da sich der Wasserrechtsantrag<br />

auf das HG bezieht. Es werden Querverweise auf den Teil B) gegeben.<br />

1) Kap. O Zusammenfassung<br />

S. 7 / 8: Aussagen <strong>zur</strong> hydraulischen Situation bei langjährigen Trockenwetterverhältnissen<br />

wie z.B. in den 70iger Jahren sind nicht möglich, weil in der bisherigen Beobachtungsphase<br />

nur einzelne Trockenwetterjahre auftraten (s. B) 6.) / 7.). Was folgt aus<br />

den Aussagen im 5. Abs. S. 8: "Möglicherweise liegen erste Anzeichen dafür vor, dass das<br />

Tiefenwasservorkommen in Trockenjahren (rechnerisch) temporär "überbeansprucht"


Seite 9<br />

wird..." und "..was jedoch zu Lasten der Schüttungen und Abflüsse in Quellen und Bächen<br />

gehen als auch im besonderen die Möglichkeit eines Versiegens von Quellen verstärken<br />

dürfte"? Aus der Sicht der Umweltverbände ist dies bei einzelnen Trockenjahren wohl<br />

noch zu akzeptieren, bei mehreren Trockenjahren hintereinander wird dies aber <strong>pro</strong>blematisch.<br />

Aus diesem Grunde sind vor Erteilung eines Wasserrechtes konkrete Einschränkungen<br />

der Fördermenge über Grenzmarken von Wasserständen und / oder Abflüssen<br />

von Quellen zu definieren, die als Bedingungen und Auflagen in den Genehmigungsbescheid<br />

aufzunehmen (s. B) 6.) / 7.)) und vorab den Umweltverbänden <strong>zur</strong> Stellungnahme<br />

zuzuleiten sind. Zudem muss die Situation von langjährigen Trockenzeiten auch in<br />

der UVP berücksichtigt werden.<br />

Hinsichtlich der Ausführungen <strong>zur</strong> Erhöhung der Fördermenge der SWB (6. Abs. S. 8) wird<br />

auf die Anmerkungen unter B) 7.) verwiesen.<br />

2.) Kap. 5.2 Niederschlagsdaten<br />

S. 21: Es ist fachlich nicht vertretbar, dass ein arithmetisches Mittel der langjährigen mittleren<br />

Jahresmengen gebildet wird. Die Niederschlagsmengen sind in Abhängigkeit von den<br />

Flächen der einzelnen repräsentativen "Einzugsgebiete" der Messstationen zu bilden. Dies<br />

hat große Bedeutung, weil diese Zahlen Grundlage für die Ermittlung des GW-Dargebotes<br />

sind. Dieses dürfte gegenüber den mit dem arithmetischen Mittel errechneten Betrag geringer<br />

sein. (vgl. hierzu auch die Ausführungen von Schlegel, Anlage 2, S. 3)<br />

S. 26, 1. Abs.: Werden Hörster Bach und Wiembecke zwischenzeitlich von der Gewässerkunde<br />

Senne gemessen? Besteht hier auch die Möglichkeit eines Trockenfallens der<br />

Quellen.<br />

3.) Kap. 5.3 Quellschüttungen und...<br />

S. 27, 2. Absatz: Welche Konsequenzen im Hinblick auf die Beurteilung der Tiefenwasserentnahme<br />

werden aus der Tatsache gezogen, dass die Brandsmühle-Quellen 1996 trockengefallen<br />

sind?<br />

4.) Kap. 5.4 Messstellen und GW-Stände<br />

S. 31 - 33, vorletzter Absatz: Es ist sinnvoll, auch die jeweils niedrigsten Wasserstände im<br />

Förder- oder Ruhezustand zu registrieren, um erkennen zu können, ob und welcher Trend<br />

bei den Niedrigstwasserständen besteht. Dies ist umso mehr von Bedeutung, da nach den<br />

Aussagen auf den S. 32 / 33 alle Messstellen im Tiefenwasser sinkende Niedrigstwasserstände<br />

(1991, 1996) aufweisen (s. auch S. 52, vorletzter Abs.; S. 81, letzter Abs.; S. 83, 4.<br />

Abs.). Eine Erklärung für dieses Phänomen wird nicht gegeben. Ist diese Entwicklung allein<br />

auf die Niederschlagsverhältnisse <strong>zur</strong>ückzuführen? Auf diese Problematik wird im<br />

Wasserrechtsantrag nicht eingegangen.<br />

5.) Kap. 5.5 Wasserwirtschaftliche Daten<br />

S. 34, Tab. 8: Existieren neben den in der Tab. 8 genannten WW der öffentl. WV auch private<br />

Brauchwasserentnahmen von Gewerbe und Industrie, die auch Tiefenwasser nutzen?<br />

Wenn ja, müssten diese natürlich in die Bilanzierung eingehen.<br />

6.) Kap. 6.1: Tiefenwasser-Beschaffenheit<br />

S. 44, 2. Abs.: Es wird auf die Ausführungen unter B) 5.) verwiesen.<br />

S. 46, 3. Abs.: Die Ursache der Zink-Gehalte dürfte wohl im Ausbau der Messstelle be<strong>grün</strong>det<br />

sein.<br />

7.) Kap. 7.3 Auswirkungen auf Quellen des Teutoburger Waldes


Seite 10<br />

S. 59, vorletzter Abs.: Welche Konsequenzen lassen sich aus der Aussage "Die Brandsmühle-<br />

Quellen sind ... Quellen, die im Falle längeren Trockenfallens trotz ausgeglichener<br />

Niederschlagswasserverhältnisse ein Anzeiger für eine Überbeanspruchung des (Tiefenwasser)-Gesamtsystems<br />

wären" ziehen (s. auch S. 60, 3. Abs.). Ist während des langjährigen<br />

bisherigen Pumpversuch-Betriebes z. B. bei Trockenfallen die Förderung der Tiefenwasser-Brunnen<br />

(zumindest bestimmter TB) <strong>zur</strong>ückgenommen worden, um zu sehen,<br />

ob die Quelle wieder schüttet? Die Brandsmühle-Quellen müssen im Monitoring und betr.<br />

der Restriktionen bei der Förderung aus den TB bei Trockenzeiten in einem, bes. aber in<br />

mehreren hintereinanderliegenden Jahren eine zentrale Rolle einnehmen. Auf die Ausführungen<br />

unter B) 6.) / 7.) und C) 1.) / 3.) wird hingewiesen.<br />

Zudem ist nicht auszuschließen, dass durch geringere Schüttungen der Quelle im weiteren<br />

Verlauf der Bäche auch in der vom Emschermergel überdeckten Zone weniger Bachwasser<br />

in den GW-Leiter infiltrieren kann. (Vgl. hierzu auch Schlegel, Anlage 2, S. 4)<br />

8.) Kap. 7.7 Beeinflussung anderer Wassergewinnungsanlagen<br />

S. 67, letzter Abs.: Was folgt aus der Aussage "Quintessenz ist, dass die Frage der (gegenseitigen)<br />

Beeinflussung grundsätzlich nur im Gesamtkontext betrachtet werden sollte"?<br />

Auf die Ausführungen <strong>zur</strong> Notwendigkeit eines GW-Modells unter B) 6.) / 7.) wird verwiesen.<br />

9.) Kap. 8.1 Ermittlung der GW-Neubildung<br />

S. 69, 2. Abs. und S. 71, 4. Abs.: Wie unter C) 2.) erläutert kann nicht eine einheitliche<br />

mittlere Niederschlagshöhe von 1.004 mm zugrundegelegt werden.<br />

10.) Kap. 8.2 Erstellung der Gesamtbilanz Tiefenwasser Senne<br />

S. 75, letzter Abs.: Sind am Brunnen Heidental TB 2 Isotopenuntersuchungen durchgeführt<br />

worden? Im HG und im Wasserrechtsantrag fehlen Angaben zu Isotopenuntersuchungen.<br />

Auf die Anmerkungen unter B) 5.) wird verwiesen.<br />

11.) Kap. 9.1 Zusammenfassende Ergebnisdarstellung<br />

S. 79, vorletzter Abs.: Da die Rücklage von 2 Mio. cm/ a bei einer zusätzlichen Entnahme<br />

der SWB wohl verloren geht, kann neben den wasserrechtlichen Bedenken einer Erhöhung<br />

nicht zugestimmt werden. Auf die Ausführungen unter B) 7.)wird verwiesen.<br />

S.80, vorletzter Abs.: Ist untersucht worden, ob es sich bei dem Verlust des durch regionalen<br />

und temporären Abfluss in den Sennesand-Porenaquifer um bilanzrelevante Mengen<br />

handelt?<br />

S. 81, letzter Abs. des Kap.9.1.1: Ist die Quellkartierung zwischenzeitlich erfolgt? Welche<br />

Auswirkungen / Konsequenzen ergeben sich, wenn sich herausstellt, dass insbesondere<br />

zu Zeiten hoher GW-Stände weitere Abflüsse aus dem Kalksteinaquifer am NE-Rand des<br />

Einzugsgebietes erfolgen, die in der Bilanzierung bisher nicht erfasst werden konnten? Hat<br />

dies Auswirkungen auf die Rücklage? Ist diese dann kleiner und könnte aufgebracht werden?<br />

Auf die Anmerkungen unter C) 12.) wird verwiesen.<br />

12.) Kap. 9.2 Schlussfolgerungen<br />

S.81- 83: Im Hinblick auf die Erteilung einer <strong>Bewilligung</strong> der derzeitigen Entnahme in Höhe<br />

von 8 Mio. cm/a sind als Zusammenfassung des HG folgende Aussagen von Bedeutung:<br />

- "Als Möglichkeit verbleibt jedoch auch, dass in Trockenjahren bzw. auch in kürzeren Zeiträumen,<br />

z. B. in einem trockenen Sommer mit geringer GW-Neubildung, temporär die<br />

Entnahmen bereits das dann vorhandene Reservoir "überbeanspruchen"<br />

- "Dies dürfte dann aber in niederschlagsreichen Zeiten zu Lasten der Schüttungen<br />

und Abflüsse in Quellen und Bächen gehen sowie in Trockenjahren die Möglichkeit


Seite 11<br />

eines Versiegens von Quellen verstärken bzw. die Dauer eines möglichen Trockenfallens<br />

verlängern".<br />

Im Hinblick auf eine Erhöhung der Tiefenwasserentnahme sind die folgenden Aussagen<br />

von Bedeutung:<br />

- "....in der Bilanzierung enthaltene Unsicherheiten erscheint eine Erhöhung der Tiefenwasserförderung<br />

seitens der SWB um 2 Mio. cm/a nicht ohne umfassende Beobachtungs-<br />

und Beweissicherungsmaßnahmen möglich, wobei sich in Teilaspekten eine<br />

veränderte Schwerpunktsetzung empfiehlt".<br />

- ....solange die Entnahmemengen aller Versorger das Gesamtdargebot nicht überschreiten.<br />

Entsprechend ist die Frage der Vertretbarkeit von Entnahmeerhöhungen nur im<br />

Gesamtzusammenhang zu betrachten".<br />

- "...dass ein Großteil des Restdargebotes nach NE abfließt. In diesem Fall würde eine<br />

nennenswerte Erhöhung der Entnahmemengen aus Tiefbrunnen (bei Verrechnung mit<br />

dem dann wesentlich geringeren Restdargebot) zu einem Aufbrauch führen".<br />

- "Da die GW-Neubildungsmengen.......offensichtlich auch diese "Defizite" jederzeit wieder<br />

ausgleichen können. allerdings durch Einspeicherung höherer GW-Mengen, wäre...."<br />

Auf die Ausführungen unter C) 11.) wird verwiesen. Was ist mit "veränderte Schwerpunktsetzung"<br />

gemeint? Gelten die Unsicherheiten nicht auch schon für eine Entnahme von 8<br />

Mio. cm/a? Auf die Schwierigkeiten der Ermittlung des GW-Neubildung / -Dargebotes wurde<br />

unter C) 2.) / 9.) hingewiesen. Der Ausgleich der "Defizite"ist doch nur dann möglich,<br />

wenn nicht aufgrund lange anhaltender Trockenzeiten oder mehrere Trockenjahre hintereinander<br />

die "Einspeicherung höherer GW-Mengen" verhindert wird. Auf die Ausführungen<br />

und B) 6.) / 7.) wird nochmals hingewiesen.<br />

Aussagen zu den Einwirkungen auf die Salz-Süßwassergrenze werden bisher nur sehr<br />

pauschal gemacht. (Vgl. hierzu auch Schlegel in der Anlage 2, S. 2 unten)<br />

13.) Kap. 9.3 Empfehlungen<br />

S. 84 - 86: Zentrale Aussagen sind:<br />

- "Auf der Grundlage der vorgenannten Auswertungen und Bewertungen kann derzeit ohne<br />

weiteres keine Empfehlung gegeben werden, die Tiefenwasserentnahmen nennenswert<br />

zu erhöhen".<br />

- "Die Größenordnung der möglichen Rücklage ist - unter Einbeziehung der gegebenen<br />

Unsicherheiten - zu gering, um einen Aufbrauch ausschließen zu können". Hierzu wird auf<br />

die Ausführungen unter B) 7.) und C) 11.) / 12.) verwiesen.<br />

Danach besteht schon für eine Entnahme von 8 Mio. cm/a bei langanhaltenden ungünstigen<br />

Niederschlagsverhältnissen die Gefahr des Aufbrauchs.<br />

Die auf den S. 84 - 86 beschriebenen Vorschläge zum Monitoring werden ausnahmslos<br />

unterstützt. Im Mittelpunkt müssen dabei die Beobachtung der Quellen in Trockenzeiten<br />

und ggf. eintretende Einflüsse auf die Vegetation im Umfeld der Quellbereiche stehen. Zu<br />

ergänzen sind die von den Umweltverbänden im vorangegangenen Text erläuterten Maßnahmen<br />

wie z.B. die Erstellung eines gemeinsamen GW-Modells und die Durchführung /<br />

Einbeziehung von Isotopenuntersuchungen. Die UVP ist auf eine aussagefähige Grundlage<br />

zu stellen. Hierzu wird auf die Ausführungen unter B) 8.) und D) verwiesen.


D) Anmerkungen zum UVU/P-Bericht<br />

Seite 12<br />

Vorbemerkung:<br />

Der UVP-Bericht ist für den Wasserrechtsantrag fast ohne Bedeutung, da er lediglich die<br />

Aussagen des HG aufgreift. Zusätzliche Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Über<br />

das HG hinaus wurden auch keine Aus- und Bewertungen vorgenommen. I.d.R. wird nur<br />

darauf verwiesen, dass aufgrund der zu geringen Datenlage keine Aussagen zu den Einwirkungen<br />

der derzeitigen bzw. geplanten Entnahmen bes. auf die Vegetation möglich<br />

sind. Auf die Anmerkungen unter B) 8.) wird verwiesen.<br />

1.) Kap. 3.2 Menge und Art der .....<br />

S. 3, vorletzter Absatz: Das WW 08 Bielefeld-Heepen sowie das WW 04 Kreuzkrug sind<br />

stillgelegt.<br />

2.) Kap.5.4 Klima:<br />

Es gelten die unter C) 2.)gemachten Anmerkungen <strong>zur</strong> Höhe des Mittelwertes aller langjährigen<br />

Niederschlagswerte entsprechend.<br />

3.) Kap. 5.5.2.4:<br />

S.25 - 28: Vor Erteilung irgendwelcher Wasserrechte sind die im hydraulischen Zusammenhang<br />

mit den Tiefenwasserentnahmen stehenden Altlasten (z. B. O 26 B), 4018-O<br />

57 K, MB 107, s. auch S. 37, S. 42) und militärischen Einrichtungen zu untersuchen und<br />

zu bewerten. Eine ggf. erforderliche Sanierung kann auch mit klarer Festsetzung des Zeitrahmens<br />

später erfolgen.<br />

4.) Kap. 6.3 Grundwasser (Hydrogeologie)<br />

S.32 / 33: Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Tiefenwasser werden lediglich die<br />

im HG getroffenen Aussagen wiederholt. Die Anmerkungen zu den entsprechenden Passagen<br />

im HG gelten entsprechend.<br />

5.) Kap. 6.4 Oberflächengewässer<br />

S. 34 - 36: : Auch hier werden hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Quellen lediglich<br />

die im HG getroffenen Aussagen wiederholt. Die Anmerkungen zu den entsprechenden<br />

Passagen im HG gelten entsprechend.<br />

6.) Kap. 6.5 Realnutzung<br />

S. 36 / 37: Die Aussagen z. B. zu den Trockenschäden im Bereich des Donoperteiches<br />

sind sehr unverbindlich.<br />

Wie ist die Aussage zu interpretieren: "Besonders in den Bereichen, in denen die glazifluviatile<br />

Sedimente und der Kalksteinaquifer eine hydraulische Einheit bilden, sind Auswirkungen<br />

bei Niedrigstwasserständen nicht auszuschließen, selbst wenn direkte Schädigungen<br />

z. Zt. noch nicht sichtbar vorliegen?". Gerade die Niedrigstgrundwasserstände weisen<br />

einen Trend nach unten auf. Sind in den vergangenen Jahren vegetationskundliche Kartierungen<br />

im Bereich der Quellen durchgeführt worden? Die Aussage auf S. 37, 3. Abs. "Aufgrund<br />

fehlender Unterlagen können auch zu den Forstschäden am Donoperteich sowie zu<br />

anderen Quellbereichen, an denen der GW-Spiegel unterhalb des Quellniveaus sinkt, was<br />

dementsprechend zum Versiegen der Quelle und zum Austrocknen der hier ausgebildeten<br />

Biotopsysteme führen kann, keine Aussagen gemacht werden" kann nicht Grundlage einer<br />

wasserrechtlichen Genehmigung sein. Zu diesem Thema müssen vor Erteilung von Wasserrechten<br />

für die SWB oder anderer Tiefenwasserentnehmer dringend Untersuchungen /<br />

Kartierungen durchgeführt werden. Dies gilt in gleicher Weise natürlich auch für die in der


Seite 13<br />

Umgebung der Quellbereiche angrenzenden Böden. Auf die Ausführungen auf S. 41, letzter<br />

Absatz, wird verwiesen.<br />

7.) Kap. 7.1 Wirkfaktoren<br />

S. 39 / 40: Im HG ist immer nur von einer rechnerisch ermittelten Rücklage von 2 Mio.<br />

cm/a die Rede und nicht von 3 Mio. cm/a. Bei den beschriebenen Unsicherheiten ist selbst<br />

die Größe von 2 Mio. cm/a nicht als sicher anzunehmen. Im Abs. 2 auf S. 39 wird ein Zusammenhang<br />

zwischen Schüttungsausfall der Retlager und Brandsmühle-Quellen und der<br />

Entnahme aus den Tiefenwasserbrunnen nicht ausgeschlossen. Die Aussagen zu den<br />

Auswirkungen stellen ansonsten Wiederholungen aus dem HG dar. Auf die Anmerkungen<br />

hier wird verwiesen.<br />

8.) Kap. 7.2 Auswirkungen der Erhöhung.......<br />

S. 40, letzter Absatz: Wie wurde die Rücklage von ca. 400.000cm/a ermittelt?<br />

Ansonsten entsprechen die Aussagen denen im HG. Auf die Anmerkungen hier wird verwiesen.<br />

S. 41/42 Vegetation: Von Seiten des Lippischer Heimatbund (Anlage 3) wird darauf hingewiesen,<br />

dass bei reduzierter Wasserführung in andauernden Trockenperioden in Verbindung<br />

mit zusätzlichen Entnahmen der Anteil anthropogener Schadstoffbelastung über<strong>pro</strong>portional<br />

wächst mit entsprechend über<strong>pro</strong>portional steigender Schädigung des Ökosystems,<br />

zumal in Trockenmonaten der Wasserkörper manchmal ausschließlich aus Ableitungen<br />

mehr oder weniger geklärter Abwässer besteht..<br />

S. 42, 3. Abs.: Die Argumente für die Nichtaufnahme der Konflikte zwischen Vegetation<br />

und Trinkwassergewinnung in die Karte können absolut nicht nachvollzogen werden.<br />

S. 42, letzter Abs.: Die Aussage, dass eine "uneingeschränkte Empfehlung <strong>zur</strong> Erhöhung<br />

der Trinkwasserförderung nicht möglich ist" wird von den Umweltverbände dahingehend<br />

modifiziert, dass einer Erhöhung der Förderung aus wasserwirtschaftlichen<br />

(und wasserrechtlichen) Gründen nicht zugestimmt werden kann.<br />

9) Kap. 8: Zusammenfassende Beschreibung der Vorhabensalternativen<br />

S. 43 / 44: Ob eine Erhöhung der Bezugsmengen von den StW <strong>Paderborn</strong> möglich ist,<br />

wird sich nach Vorlage des GW-Modells für das Einzugsgebiet der Brunnen ermitteln lassen.<br />

Die Aussage, dass "alle wasserwirtschaftlich interessanten Bereiche derzeit schon wasserwirtschaftlich<br />

genutzt werden", kann so nicht zugestimmt werden. Zumindest ist das im<br />

Bericht nirgendwo belegt. Diese Aussage ist unter den Gesichtspunkten, dass<br />

- die SWB den Sportplatzbrunnen des WW Bielefeld- Ummeln ab 2005 schließen werden<br />

und<br />

- das WW Kreuzkrug ggf. auch unter Berücksichtigung der CKW- und AL-Problematik<br />

ggf. durch bauliche Veränderungen an den Brunnen und / oder eine Aufbereitung wieder<br />

genutzt werden könnte und<br />

- ggf. eine Erhöhung der Förderung der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld mit<br />

ortsnahen GW-Vorkommen möglich ist,<br />

so nicht haltbar. Zudem wäre zu prüfen, ob nicht private Entnahmen für Gewerbe und Industrie<br />

zugunsten der Trinkwassergewinnung <strong>zur</strong>ückgenommen werden können / müssen.<br />

Die wasserrechtlichen Grundlagen sind dafür vorhanden.


Seite 14<br />

10.) Kap. 9 Maßnahmen <strong>zur</strong> Vermeidung........<br />

S. 45 - 48: Die in diesem Kap. ausges<strong>pro</strong>chenen Empfehlungen entsprechen weitestgehend<br />

denen des HG. Die Vorschläge für das Monitoring sollten auf jeden Fall umgesetzt<br />

werden. Hierzu wird v.a. auf die Anmerkungen zum HG C) 12.) / 13.) verwiesen.<br />

Auf S. 47 wird ausgeführt: "Aufgrund der vorgenannten Auswertung kann nur schwer eine<br />

Empfehlung <strong>zur</strong> Genehmigung der Erhöhung der GW-Förderung ausges<strong>pro</strong>chen werden.<br />

Zu unklar sind die ausgearbeiteten Ergebnisse, um eine eindeutige Aussage zu ermöglichen".<br />

Nach Auffassung der Umweltverbände, gilt dies - wie bereits erläutert - schon für<br />

die derzeitige Fördermenge. Aus diesem Grunde sind die unter B) 7.) und C) 12.) / 13.)<br />

genannten Rahmenbedingungen und Restriktionen erforderlich.<br />

E) Zusammnenfassung<br />

Der Umfang der Anmerkungen belegt, dass generell und im Detail noch eine Vielzahl<br />

von offenen Fragen besteht. Dies betrifft u.a.<br />

- den Wasserbedarfsnachweis,<br />

- die Ermittlung der GW-Neubildung,<br />

- die Überprüfung der Ergebnisse durch ein GW-Modell wie im südlichen anschließenden<br />

Einzugsgebiet der Brunnen der Stadtwerke <strong>Paderborn</strong>,<br />

- das Monitoring,<br />

- fehlende Untersuchungen zum Einfluss von Altlasten und der Entnahmen auf die<br />

Vegetation.<br />

Zu klären sind auch der Grad der Gefährdung der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet<br />

Bielefeld. Dazu sollte seitens der BR auf jeden Fall die UWB der Stadt Bielefeld um<br />

Stellungnahme gebeten werden. Nach Auffassung der Umweltverbände ist die im<br />

Wasserrechtsantrag beschriebene Gefährdung der Quartär-WW im Stadtgebiet Bielefeld<br />

aufgrund der seit 15 Jahren intensiv und kostspielig durchgeführten Sanierungsmaßnahmen<br />

so nicht mehr gegeben.<br />

Der Vorschlag für ein Monitoring ist wie die Überprüfung der Annahmen / Berechnungen<br />

durch ein GW-Modell aber zwingende Voraussetzung für eine abschließende<br />

Beurteilung des Wasserrechtantrages durch die Umweltverbände. Voraussetzung<br />

für die Erteilung einer Genehmigung der Entnahmen der SWB - aber auch der<br />

anderen Tiefenwasserentnehmer - ist ein unter allen Beteiligten abgestimmtes Monitoring-Programm<br />

und die Untersuchung der auf das Tiefenwasser potenziell einwirkenden<br />

Altlasten und militärischen Sondernutzungen.<br />

Der Erhalt des WW Bielefeld-Ummeln mit dem Sportplatzbrunnen als ortsnahem<br />

Wasservorkommen ist aus rechtlicher und fachlicher Sicht ebenfalls Voraussetzung.<br />

Zudem ist per vorhandenem GW-Modell zu prüfen, inwieweit die Quartär-WW im<br />

Stadtgebiet Bielefeld als ortsnahe Wasservorkommen ohne negative Einflüsse auf<br />

Natur und Landschaft ggf. stärker beaufschlagt werden können.


Seite 15<br />

Zusätzlich ist nachzuweisen, dass sich die SWB und die anderen Tiefenwasserentnehmer<br />

intensiv um die Durchführung von Wassersparmaßnahmen bemüht haben.<br />

Wegen der dargelegten Unsicherheiten bes. bei langanhaltenden Trockenzeiten<br />

bzw. mehreren Trockenjahren hintereinander sollte solange statt einer <strong>Bewilligung</strong><br />

nur eine Erlaubnis erteilt werden, solange nicht für die Beurteilung der Auswirkungen<br />

entsprechender Trockenzeiten eine ausreichende Datengrundlage und<br />

Bewertung vorhanden ist.<br />

Aufgrund eines zu verändernden Wasserbedarfsnachweises, einer Überarbeitung<br />

der ermittelten GW-Neubildung / des GW-Dargebotes sowie des Erhaltes des WW<br />

Bielefeld-Ummeln und einer stärkeren Beaufschlagung ortsnaher Wasservorkommen<br />

ist die Fördermenge von 8 Mio.cm/a zu hinterfragen.<br />

Zudem sollte das Wasserrecht statt 30 Jahre nur für einen Zeitraum von max. 15 - 20<br />

Jahren erteilt werden.<br />

Die Erhöhung der Wasserförderung wird unter Hinweis auf die rechtlichen (Erhalt<br />

der ortsnahen Quartär-WW lt Vorgaben WHG) und Bedenken aus wasserwirtschaftlicher<br />

Sicht abgelehnt. Eine Erhöhung der Fördermenge für die SWB käme<br />

nur dann in Betracht, wenn sich die im Wasserrechtsantrag beschriebenen qualitativen<br />

Beeinflussungen der Quartär-WW bes. im Stadtgebiet Bielefeld wirklich einstellen<br />

würden und dann nicht mit vertretbarem Aufwand z.B. über eine Aufbereitung<br />

in den Griff zu bekommen wären. Zudem muss erkennbar sein, dass sich die<br />

SWB gemeinsam mit der UWB der Stadt Bielefeld intensiv um einen flächendeckenden<br />

GW-Schutz bemüht haben.<br />

Mit Vorlage eines endgültigen Wasserechtantrages sind auch Vorschläge für die<br />

Ausweisung eines entsprechenden Wasserschutzgebietes zu machen. Die Vorschläge<br />

sind mit den anderen Tiefenwasser-Entnehmern abzustimmen, da die Frage<br />

der Ausweisung eines WSG - wie die der Entnahmen selbst - nur im "Gesamtkontext"<br />

gesehen werden darf.


Seite 16<br />

Anlage 2<br />

Stellungnahme zum Wasserrechtsantrag der Stadtwerke Bielefeld GmbH vom Dezember<br />

1998 für die Wassergewinnungsanlagen WW 53 (TB 03), WW 55 (TB05), WW<br />

56 (TB 06) und WW 59 (TB 09), Teil Hydrogeologie<br />

Verfasser: Prof. (em.) Dr. Walter Schlegel, Naturwissenschaftlicher Verein <strong>Paderborn</strong> e.<br />

V. , <strong>Paderborn</strong>, 25.03.03<br />

Einleitung<br />

Seit 1978 fördern die Stadtwerke Bielefeld GmbH aus den 3 Tiefbohrungen TB 03, TB 05<br />

und TB 06 und seit 1996 in geringem Umfang aus der Tiefbohrung TB 09 Trinkwasser aus<br />

dem Kalksteinaquifer der oberen Kreide (Cenoman und Turon) im Gebiet der Senne. Das<br />

gewonnene Trinkwasser dient der Eigenversorgung der Stadt Bielefeld und einiger Nachbargemeinden<br />

sowie - in geringem Umfang - dem Verkauf nach Bad Salzuflen und nach<br />

Herford. Die Endteufe der Bohrungen beträgt 473 m (TB 03), 405 m (TB 05), 421 m (TB<br />

06). Die Endteufe von TB 09 ist dem Verfasser nicht bekannt. Derzeit besitzen die Stadtwerke<br />

Bielefeld Wasserrechte im Umfang von 8 Mio. cbm/a <strong>zur</strong> Entnahme von Wasser<br />

aus dem Tiefenwasservorkommen. Die tatsächliche Entnahme liegt in annähernd dieser<br />

Höhe.<br />

Zusätzlich fördern die Stadt Bielefeld und andere Gemeinden Wasser aus dem über dem<br />

Emscher-Mergel liegenden quartären Sandaquifer der Senne. Der Umfang der Förderung<br />

von Wasser aus dem Quartär steht hier nicht <strong>zur</strong> Diskussion, könnte aber von Bedeutung<br />

werden, wenn durch Erhöhung der Förderung aus dem Kalksteinaquifer der anzunehmende<br />

Überlauf dieses Wasserstockwerks in den Sandaquifer vermindert wird und dadurch<br />

sowohl die Förderungsmöglichkeit aus dem Sandaquifer wie auch die Wasserführung der<br />

Sennebäche und damit einige Naturschutzgebiete beeinträchtigt werden.<br />

Mit dem Wasserrechtsantrag vom Dezember 1998 geht es um die Verlängerung des<br />

Rechts auf Förderung von Tiefenwasser im Umfang von 8 Mio. cbm/a sowie um eine Erhöhung<br />

bei Bedarf um weitere 2 Mio. cbm/a, verteilt auf die TB 03: 4 Mio. cbm/a, TB 05:<br />

2,3 Mio. cbm/a, TB 06: 1,7 Mio. cbm/a und TB 09: 4 Mio. cbm mit angegebenen Maximalwerten<br />

je Tag und Monat für die einzelnen Brunnen. Nur so ist die scheinbare Jahressumme<br />

von 12 Mio. cbm/a zu verstehen. Die entscheidende Steigerung liegt bei der TB 09<br />

(vgl. Wasserrechtsantrag vom 4. Dezember 1998, S. 1 - 3).<br />

Hydrogeologische Verhältnisse<br />

Der Kalksteinaquifer in der Oberkreide (Turon und Cenoman) aus dem Bielefeld seit 1978<br />

Tiefenwasser fördert, hängt zusammen mit dem Kalksteinaquifer, aus dem auch <strong>Paderborn</strong><br />

rund 6 Mio. cbm/a Tiefenwasser entnimmt. Seine östliche Begrenzung liegt dort, wo<br />

entlang des Osning die liegenden Cenomanmergel und die Flammenmergel des Gault<br />

(Unterkreide) an die Oberfläche treten. Westlich von dieser nahe der oberflächigen Wasserscheide<br />

zwischen Rhein/Ems und Weser liegenden Ostgrenze des zu betrachtenden<br />

Kalksteinaquifers erstreckt sich das Wassereinzugsgebiet des Tiefenwassers. Dessen<br />

Westgrenze ist mit dem Beginn der Überdeckung des Aquifers durch den Emscher-Mergel<br />

definiert. Diese Grenze ist in der Senne von quartären Lockermaterialien bedeckt, deren<br />

Mächtigkeit von W nach 0 zunimmt, bis die Kalke (Turon und Cenoman) in saigerer Stellung<br />

zutage treten. Alle 4 hier <strong>zur</strong> Diskussion stehenden Wasserwerke und Tiefbohrungen


Seite 17<br />

(03, 05, 06 und 09) liegen jenseits der Westgrenze des Einzugsgebiets im Bereich des<br />

bedeckten Karstes mit gespanntem Wasser, das z.T. artesisch austritt. Dieses Einzugsgebiet<br />

des Kalksteinaquifers, innerhalb von mehr oder weniger willkürlich gezogenen Grenzen<br />

im NW und SO, wird mit einer Fläche von 84 qkm angegeben.<br />

Im Osten (Teutoburger Wald) stehen die Kreidekalke des Aquifers oberflächlich an. Dieser<br />

Teil ist fast vollständig mit Laubwald, vor allem Buchen, und Mischwald bedeckt, der sich<br />

aber auch auf die quartäre Sandbedeckung (Nachschüttsande des Drente-Stadiums der<br />

Saaleeiszeit, Dünen aus der Weichsel-Eiszeit und umgelagerte Sande und Flussschotter)<br />

weit nach Westen (insgesamt rund zwei Drittel des Einzugsgebiets) erstreckt. Die quartären<br />

Ablagerungen sind allesamt für Niederschlagswasser gut durchlässig. Im westlichen<br />

Drittel des Wassereinzugsgebiets der Bielefelder Tiefbohrungen besteht die Vegetation<br />

aus lockeren Kiefernbeständen und Heideflächen, nur in geringem Umfang aus Siedlungsflächen<br />

(Augustdorf und Österholz) und landwirtschaftlich genutzten Flächen. Z.T. gehört<br />

das Einzugsgebiet zum Truppenübungsplatz Senne, zu beträchtlichen Teilen ist es Naturschutz-<br />

bzw. FFH-Schutzgebiet. Die Infiltration des Niederschlags kann sowohl im Buchen-,<br />

Buchenmischwald wie im Kiefernwald als gut angesehen werden. Wegen der höheren<br />

Evapotranspiration im Wald gegenüber den waldfreien Flächen über Sand dürfte im<br />

waldfreien Gebiet ein etwas größerer Teil des Niederschlags <strong>zur</strong> Grundwasserneubildung<br />

beitragen.<br />

Aufgrund der geologischen Situation ist anzunehmen, dass Bielefeld und <strong>Paderborn</strong> aus<br />

einem zusammenhängenden Aquifer ihr Tiefenwasser fördern. Die Förderbrunnen liegen<br />

gar nicht sehr weit auseinander. Die Entfernung von der Bielefelder TB 3 zum Fördergebiet<br />

<strong>Paderborn</strong>s am Diebesweg beträgt nur rund 5 km. Die Luftlinie zwischen dem TB 3<br />

und dem Brunnengebiet hat ungefähr dieselbe Richtung wie die herzynische Hauptkluftlinie<br />

(parallel zum Osning).<br />

Auch <strong>Paderborn</strong> fördert sein Tiefenwasser aus dem überdeckten Karst, der ebenfalls mit<br />

Sennesand bedeckt ist. Die <strong>Paderborn</strong>er Tiefbrunnen liegen allerdings relativ nahe der<br />

Südgrenze der Überdeckung durch den Emschermergel. Das Einzugsgebiet im Süden des<br />

Kalksteinaquifers ist der offene (unbedeckte) Karst in der <strong>Paderborn</strong>er Hochfläche.<br />

Ein Teil des für <strong>Paderborn</strong> interessanten Wassers dürfte aber ebenfalls vom Vorland des<br />

Osning kommen, also aus dem Süden des Einzugsgebiets der Bielefelder Brunnen und<br />

dessen südlicher Nachbarschaft. Hiermit soll ausgedrückt werden, dass Bielefeld und <strong>Paderborn</strong><br />

Konkurrenten bei der Trinkwasserentnahme aus dem Tiefenwasser sind. Aus diesem<br />

Grund sollten die Vergabe der Wasserrechte beider Städte in ein und demselben Verfahren<br />

von einer übergeordneten Behörde, z.B. dem Regierungspräsidenten, behandelt<br />

werden. Da auch in <strong>Paderborn</strong> eine Neuvergabe der Wasserrechte (spätestens 2005) ansteht,<br />

sollten dieser Forderung verfahrensrechtliche Hindernisse nicht entgegen stehen.<br />

Dabei müsste auch die Vergabe von Wasserrechten an Private, insbesondere im Kreis<br />

<strong>Paderborn</strong>, <strong>zur</strong> Sprache kommen (vgl. Scoping-Termin in <strong>Paderborn</strong> am 30. Januar<br />

2001).<br />

Für die Abschätzung der Entnahme von Tiefenwasser aus dem Kalksteinaquifers der Oberkreide<br />

sind Überlegungen notwendig, die auch in den Gutachten <strong>zur</strong> Verträglichkeitsprüfung<br />

mehr oder weniger deutlich anges<strong>pro</strong>chen worden sind:<br />

1. Die Süßwasser-/Salzwassergrenze im Tiefenwasser, welche im Norden noch<br />

gänzlich unbekannt, im Süden bei <strong>Paderborn</strong> dagegen bekannt ist. Dort enthalten<br />

nur knapp 2 km westlich der Tiefbrunnen am Diebesweg artesische Brunnen


Seite 18<br />

(z.B. Ottilien-Brunnen am Inselbad, Padulusbrunnen in Schloß Neuhaus und die<br />

Warme Pader im Paderquellgebiet) erhöhte Werte von NaCl. Bei Salzkotten treten<br />

wesentlich höher konzentrierte NaCl-Wässer fördernde Quellen mehrfach<br />

auf und nehmen noch an Zahl zu.<br />

2. Für das Bielefelder Fördergebiet wahrscheinlich bedrohlicher ist das Vordringen<br />

sulfathaltiger Wässer aus dem Gebiet östlich der Osning-Störung nach W. In<br />

Lippspringe werden solche Wässer als Heilquellen genutzt. Als Trinkwasser<br />

sind sie ungeeignet.<br />

3. Wesentlich größer ist - allerdings zunächst für das <strong>Paderborn</strong>er Tiefenwasser -<br />

die Gefahr, dass bei zu starker Entnahme von Tiefenwasser Wasser aus dem<br />

Einzugsgebiet im Bereich des unbedeckten Karstes der <strong>Paderborn</strong>er Hochebene<br />

so schnell und in so großer Menge dem Tiefenwasseraquifer zufließt, dass das<br />

Wasser nicht mehr (wie bis jetzt möglich) ohne <strong>grün</strong>dliche Reinigung direkt in<br />

das Verteilernetz geleitet werden kann. Die Wasserwerke <strong>Paderborn</strong> GmbH hat<br />

aus diesem Grund größtes Interesse an der strikten Beschränkung der Förderung<br />

von Tiefenwasser und fördert selbst derzeit nur rund 6,5 Mio. cbm/a, obwohl<br />

über Wasserrechte in Höhe von 14 Mio. cbm verfügt werden könnte.<br />

Niederschlag und Grundwasserneubildung<br />

Das Einzugsgebiet für das Bielefelder Tiefenwasser wird mit 84 qkm angegeben, der<br />

durchschnittliche Niederschlag mit 1004 mm/a.<br />

Diese Zahl ist das Fazit der Berechnungen auf S. 34 des Aktualisierten Hydrogeologischen<br />

Gutachtens des Instituts für Angewandte Hydrogeologie GbR in Garbsen. Der Wert<br />

wird durch die in ihrer Höhenlage stark exponierte und weit abgelegene Messstation<br />

Veldrom (343 m) und eine zweite Station (Nassesand, 265 m), die zwar im Einzugsgebiet<br />

liegt, aber einen um 23 Jahre kürzeren Beobachtungszeitraum aufweist, in die Höhe getrieben.<br />

Scheidet man diese beiden Werte aus, kommt man zu einem durchschnittlichen<br />

Niederschlag in der Periode von 1961-1997 (36 Jahre) von 931 mm/a. Dieser Wert scheint<br />

mir realistischer zu sein.<br />

Bleibt man bei dem im Gutachten berechneten Verhältnis von Grundwasserneubildung zu<br />

Niederschlag: 344:1004 x 100 (mm/a) = 34,3 %, das mir realistisch erscheint, und wendet<br />

dies auf den Jahresniederschlag von 931 mm an, so ergibt sich als neuer Wert der<br />

Grundwasserneubildung 319 mm/a. Die Grundwasserneubildung im Einzugsgebiet von 84<br />

qkm beträgt somit im Mittel <strong>pro</strong> qm 0,319 cbm x 84 x 1.000.000 = 26.796.000 cbm/a, das<br />

ist rund 2,1 Mio. cbm weniger als im lAH-Gutachten (S. 7) als langjähriges Mittel errechnet<br />

wird.<br />

Stellt man dem die Gesamtabflüsse der bilanzrelevanten Bäche und Flüsse in Höhe von<br />

14,5 Mio. cbm/a und die beabsichtigte Gesamtentnahme aus dem Tiefenwasser (inkl.<br />

Detmold, Schlangen u.a.) lt. lAH-Gutachten in Höhe von 12,4 Mio. cbm/a, zusammen 26,9<br />

Mio. cbm/a gegenüber, dann bleibt kein Restdargebot für trockene Zeiten übrig, die in den<br />

letzten 20 Jahren nicht selten mit 1 - 3 Monaten Dauer aufgetreten sind.<br />

Dass im lAH-Gutachten die Berechnung für Trockenjahre ein Restdargebot in Höhe von<br />

4,1 Mio. cbm/a ergibt (S. 7 unten), kann nicht ernst genommen werden. Es ist daher ver-


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ständlich, dass im Fazit der UVU der DPU auf S. 42 erklärt wird: "Zusammenfassend kann<br />

gesagt werden, dass auf der Grundlage der vorangegangenen Auswertungen und Bewertungen<br />

sowohl aus hydrogeologischer als auch aus Sicht der restlichen Umweltbelange<br />

eine uneingeschränkte Empfehlung <strong>zur</strong> Erhöhung der TWFörderung nicht möglich ist."<br />

Diesem Urteil schließe ich mich an.<br />

Übertritt von Tiefengrundwasser an der Grenze der Emschermergel-Überdeckung<br />

ins obere Grundwasserstockwerk?<br />

Diese Frage wird im Gutachten von Professor Günther nicht weiter <strong>pro</strong>blematisiert. Es seien<br />

keine derartigen Übertritte zu beobachten. Dazu ist zu sagen, dass entlang der Südgrenze<br />

des Emschermergels von Bad Lippspringe bis Salzkotten eine ganze Kette von z.<br />

T. sehr ergiebigen Quellen (Lippe-Quelle, Marienloh, Paderquellen, Riemeke-Quelle, Heder-Quelle<br />

in Upsprunge vorkommt. Allerdings ist hier die Emschermergel-Grenze nicht<br />

durch quartäre Ablagerungen verschleiert. Es besteht die Frage, ob die Emschermergel-<br />

Grenze am Westrand des Einzugsgebiets des Bielefelder Tiefenwassers durchgehend<br />

gleich hoch liegt. Meines Wissens ist darüber noch nichts bekannt.<br />

Bemerkbar ist aber, dass am Nordwestende des Einzugsgebiets bei Oerlinghausen die<br />

Brandemühle-Quellen im Tal des Menkhauser Bachs, die Schnaken-Quelle und das WW<br />

Wistinghauser Senne sowie die Ölbach-Quelle nur wenige 100 m von der Emschermergel-<br />

Grenze entfernt liegen. Dasselbe gilt im S vom Haustenbach. Die Bäche dazwischen sind<br />

im obersten Teil inzwischen trocken gefallen. Sie haben aber alle, nicht weit von der Emschermergel-Grenze<br />

entfernt, als sie noch Wasser führten, schroffe Kastentäler gegraben.<br />

Es erhebt sich somit die Frage, wie solche Erosionsleistungen (bei den Trockentälern) in<br />

der Vergangenheit (vgl. oben) nahe an der Emschermergel-Grenze entstehen konnten<br />

bzw. recht ergiebige Quellen (vgl. oben) heute noch fließen? Niederschlagswasser östlich<br />

der Emschermergel-Grenze geht nämlich sofort ins Tiefen-Grundwasser.<br />

Ich vermute, dass unter der Quartärbedeckung immer noch Tiefenwasser an der Grenze<br />

des Emschermergels, besonders nach ergiebigen Niederschlägen, aufsteigt und zunächst<br />

im Quartär über dem Emschermergel, unterirdisch im Sand verborgen, abfließt, bis die<br />

dünner werdende Quartärbedeckung einen Quellaustritt ermöglicht.<br />

Folgerung: Die Senne-Bäche sind weitgehend auf diesen Zufluss von übertretendem Sennewasser<br />

angewiesen, vor allem in Trockenzeiten. Würde er, als Folge zu starker Trinkwasserentnahme,<br />

abnehmen oder sogar zeitweise abbrechen, hätte dies für Flora und<br />

Fauna in den Bachtälern, die durchgehend Feuchtbiotope sind, verheerende Folgen.<br />

Zusammenfassung<br />

Die Absicht der Stadtwerke Bielefeld, Tiefenwasser im Umfang von 2 Mio. cbm/a<br />

mehr, also insgesamt 10 Mio. cbm/a, dem Kreidekalkstein-Aquifer unter der Senne<br />

zu entnehmen, ist sehr kritisch zu betrachten oder abzulehnen. Folgende Gründe<br />

wurden dargelegt:<br />

1. Die Berechnung der Tiefenwasser-Neubildung aus dem Niederschlag ist zu hoch.


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2. Das Restdargebot von neu entstehendem Tiefenwasser als stille Reserve ist zu<br />

gering, um Schäden am Tiefenwasser selbst (NaCl- bzw. Sulfat-Zufluss) mit Sicherheit<br />

nicht herbeizuführen.<br />

3. Der anzunehmende Überfluss ins obere Trinkwasserstockwerk im Quartär könnte<br />

kurz- oder langzeitlich versiegen und die Trinkwasserentnahme aus diesem Stockwerk<br />

beeinträchtigen.<br />

4. Rückgang der Quellschüttung in den Sennebächen könnte in monatelangen Trockenzeiten<br />

zum Austrocknen der Feuchtbiotope in den Sennetälern und zu Schäden<br />

an Naturschutz- und FFH-Schutzgebieten führen.<br />

5. Außerdem ist die Verbindung des Bielefelder mit dem <strong>Paderborn</strong>er Tiefenwasser,<br />

das seinen Zufluss aus dem offenen Karst der <strong>Paderborn</strong>er Hochfläche erhält, zu<br />

berücksichtigen. Die Wasserwerke <strong>Paderborn</strong> GmbH schöpfen ihre Wasserrechte<br />

bewusst nicht voll aus, um zu raschen Zufluss von Wasser aus dem offenen Karst<br />

zu vermeiden.<br />

6. Es wird für die Vergabe von Wasserrechten aus dem Tiefenwasser-Aquifer in der<br />

Oberkreide an Bielefeld und <strong>Paderborn</strong> ein gemeinsames Verfahren vor einer übergeordneten<br />

Behörde, z.B. dem Regierungspräsidenten, vorgeschlagen.<br />

<strong>Paderborn</strong>, den 24.03.2003<br />

gez. Professor (em.) Dr. Walter Schlegel


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Anlage 3


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