18.01.2013 Aufrufe

Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn

Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn

Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Seite 4<br />

2.) Mit der WHG-Novelle ist § 1a (3) ergänzt worden mit dem Wortlaut: "Durch Landesrecht<br />

wird bestimmt, dass der Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig<br />

aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist, soweit Gründe des Wohls der Allgemeinheit<br />

nicht entgegenstehen". Die SWB haben beschlossen, den Sportplatzbrunnen des<br />

WW Bielefeld-Ummeln mit Ablauf des Wasserrechtes 2005 zu schließen, obwohl dieser<br />

Brunnen einwandfreies Wasser liefert. Das Wasserrecht für diesen Brunnen beträgt allein<br />

730.000 cm/a. Zudem ist das WW 04 (Kreuzkrug) geschlossen worden mit einem Wasserrecht<br />

von 1.7 Mio. cm/a. Einer Erhöhung der Förderung aus den Tiefbrunnen (TB) kann<br />

schon aus diesem Grunde nicht zugestimmt werden.<br />

3.) Der Wasserbedarfsnachweis (Kap. 4) kann so nicht akzeptiert werden. Die demographische<br />

Entwicklung von Bielefeld und den anderen von den SWB belieferten Städten ist<br />

nicht berücksichtigt. So wird in Bielefeld nach einer im März 2003 veröffentlichten Studie<br />

der Universität Bielefeld die Bevölkerung von derzeit 325.000 auf unter 300.000 Einwohner<br />

2019 <strong>zur</strong>ückgehen. Dies gilt in ähnlicher Weise sicher auch für die mitversorgten anderen<br />

Städte und Gemeinden. Auch in Augustdorf wird wegen der erheblichen Reduzierung<br />

des Bundeswehrstandortes die Anzahl der Trinkwasserverbraucher stark sinken.<br />

Zudem ist der Ansatz mit einem jährlichen Verbrauch von 158 l/E/d viel zu hoch. Derzeit<br />

liegt der Verbrauch bundesweit bei 120 - 125 l/E/d mit sinkender Tendenz. Die sog. "Delphi-Studie"<br />

des Hessischen Umweltministeriums (1999) "Wassertechnologie 2010" und<br />

das bmbf-Forschungs<strong>pro</strong>jekt "Integrierte Mikrosysteme der Ver- und Entsorgung"(2003)<br />

gehen von einem weiter abnehmenden Trinkwasserverbrauch aus.<br />

Kap. 4.4/5: Für die Erteilung des Wasserrechtes sollte der aktuelle Bedarf und nicht ein<br />

potenzieller Mehrbedarf aufgrund von evtl. Übernahmen zugrunde gelegt werden. Wenn<br />

schon der Hinweis auf "Paketangebote" der SWB als "multi utility"-Unternehmen angeführt<br />

wird, müssen auch die sich ändernden o.g. Rahmenbedingungen (Regen-, Grauwassernutzung,<br />

hauseigene Membranfiltration des Abwassers etc.) genannt werden. Es drängt<br />

sich vielmehr der Eindruck auf, dass mit einer Erhöhung der genehmigten Fördermenge<br />

der Unternehmenswert der SWB gesteigert werden soll.<br />

Für das Stadtgebiet Bielefeld sind auch mittelfristig keine Übernahmen von Wasserbeschaffungsverbänden<br />

(WBV) angesagt. Die auf S. 14 genannte Zahl von 7 WBV stimmt<br />

nicht mehr. Es gibt nur noch 5 WBV im Stadtgebiet Bielefeld mit einer Förderung von nur<br />

etwa 25.000 cm/a. Zudem ist in einem solchen Falle zu fragen, inwieweit nicht unter Berücksichtigung<br />

der o.g. rechtlichen Rahmenbedingungen des WHG ortsnahe WW von übernommenen<br />

Unternehmen weiterbetrieben werden müssen.<br />

Das Kap. 4.5 sollte generell überarbeitet werden, da die genannten Zahlen des Zeitraumes<br />

1975-1997 nicht mehr aktuell sind.<br />

Der im Wasserrechtsantrag verwendete Ausdruck "oberflächennahes Grundwasser" sollte<br />

so nicht benutzt werden, da er im Textzusammenhang suggeriert, dass das Quartär-<br />

Grundwasser (GW) generell verunreinigt ist. Das geförderte GW wird aber aus 20 m bis 30<br />

m tiefen Brunnen gefördert und ist durch einen entsprechenden Ausbau der Brunnen und<br />

z.T. mehrere Geschiebemergellagen geschützt. Zudem sind die unteren Schichten durch<br />

gespannte Verhältnisse zusätzlich geschützt. Lt. GEP wird der Senne eine besondere Priorität<br />

<strong>zur</strong> Gewinnung von Trinkwasser zugeordnet. Raumplanerisch und städtebaulich ist<br />

dem von der BR und den Kommunen Rechnung zu tragen, um auch in Zukunft Quartär-<br />

Grundwasser in guter Qualität liefern zu können. Dies ist bis heute leider nicht der Fall.<br />

Der Stadtrat der Stadt Bielefeld hat trotz eines Beschlusses in 4/1989, keine weiteren Bauflächen<br />

in WSG auszuweisen, zusätzliche Bauflächen in WSG z.B. des WW 02 im z.Zt.<br />

neuaufgestellten GEP beschlossen. Die BR hat dem in der entsprechenden Stellungnahme<br />

unverständlicherweise unter Berücksichtigung der Ziele des GEP im Sennebereich

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!