Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn
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D) Anmerkungen zum UVU/P-Bericht<br />
Seite 12<br />
Vorbemerkung:<br />
Der UVP-Bericht ist für den Wasserrechtsantrag fast ohne Bedeutung, da er lediglich die<br />
Aussagen des HG aufgreift. Zusätzliche Untersuchungen wurden nicht durchgeführt. Über<br />
das HG hinaus wurden auch keine Aus- und Bewertungen vorgenommen. I.d.R. wird nur<br />
darauf verwiesen, dass aufgrund der zu geringen Datenlage keine Aussagen zu den Einwirkungen<br />
der derzeitigen bzw. geplanten Entnahmen bes. auf die Vegetation möglich<br />
sind. Auf die Anmerkungen unter B) 8.) wird verwiesen.<br />
1.) Kap. 3.2 Menge und Art der .....<br />
S. 3, vorletzter Absatz: Das WW 08 Bielefeld-Heepen sowie das WW 04 Kreuzkrug sind<br />
stillgelegt.<br />
2.) Kap.5.4 Klima:<br />
Es gelten die unter C) 2.)gemachten Anmerkungen <strong>zur</strong> Höhe des Mittelwertes aller langjährigen<br />
Niederschlagswerte entsprechend.<br />
3.) Kap. 5.5.2.4:<br />
S.25 - 28: Vor Erteilung irgendwelcher Wasserrechte sind die im hydraulischen Zusammenhang<br />
mit den Tiefenwasserentnahmen stehenden Altlasten (z. B. O 26 B), 4018-O<br />
57 K, MB 107, s. auch S. 37, S. 42) und militärischen Einrichtungen zu untersuchen und<br />
zu bewerten. Eine ggf. erforderliche Sanierung kann auch mit klarer Festsetzung des Zeitrahmens<br />
später erfolgen.<br />
4.) Kap. 6.3 Grundwasser (Hydrogeologie)<br />
S.32 / 33: Hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf das Tiefenwasser werden lediglich die<br />
im HG getroffenen Aussagen wiederholt. Die Anmerkungen zu den entsprechenden Passagen<br />
im HG gelten entsprechend.<br />
5.) Kap. 6.4 Oberflächengewässer<br />
S. 34 - 36: : Auch hier werden hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Quellen lediglich<br />
die im HG getroffenen Aussagen wiederholt. Die Anmerkungen zu den entsprechenden<br />
Passagen im HG gelten entsprechend.<br />
6.) Kap. 6.5 Realnutzung<br />
S. 36 / 37: Die Aussagen z. B. zu den Trockenschäden im Bereich des Donoperteiches<br />
sind sehr unverbindlich.<br />
Wie ist die Aussage zu interpretieren: "Besonders in den Bereichen, in denen die glazifluviatile<br />
Sedimente und der Kalksteinaquifer eine hydraulische Einheit bilden, sind Auswirkungen<br />
bei Niedrigstwasserständen nicht auszuschließen, selbst wenn direkte Schädigungen<br />
z. Zt. noch nicht sichtbar vorliegen?". Gerade die Niedrigstgrundwasserstände weisen<br />
einen Trend nach unten auf. Sind in den vergangenen Jahren vegetationskundliche Kartierungen<br />
im Bereich der Quellen durchgeführt worden? Die Aussage auf S. 37, 3. Abs. "Aufgrund<br />
fehlender Unterlagen können auch zu den Forstschäden am Donoperteich sowie zu<br />
anderen Quellbereichen, an denen der GW-Spiegel unterhalb des Quellniveaus sinkt, was<br />
dementsprechend zum Versiegen der Quelle und zum Austrocknen der hier ausgebildeten<br />
Biotopsysteme führen kann, keine Aussagen gemacht werden" kann nicht Grundlage einer<br />
wasserrechtlichen Genehmigung sein. Zu diesem Thema müssen vor Erteilung von Wasserrechten<br />
für die SWB oder anderer Tiefenwasserentnehmer dringend Untersuchungen /<br />
Kartierungen durchgeführt werden. Dies gilt in gleicher Weise natürlich auch für die in der