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Wasserrechtliche Bewilligung zur - pro grün eV Paderborn

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Seite 6<br />

cm/d auf 2.500 cm/d reduziert. Bei Zugrundelegen der auf S. 15 genanten Eigenförderung<br />

ohne Abzug der auf S. 17 genannten WW sind die maximalen Tagesabgaben auch ohne<br />

eine Erhöhung der Wasserförderung aus den TB zu erreichen. Es wird zusätzlich darauf<br />

hingewiesen, dass die Spitzentageswasserabgaben BRD-weit erheblich <strong>zur</strong>ückgegangen<br />

sind und gehen werden.<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Tageswasserabgabe durch die Übernahme der<br />

WV Bielefeld-Eckardtsheim um 500-800 cm/d erhöht hat. Sollte es Schwierigkeiten bei der<br />

Wasserversorgung geben, könnte zumindest der Brunnen IV, der außerhalb der Bebauung<br />

liegt, sogar ein eigenes WSG besaß und einwandfreies Wasser lieferte, aktiviert werden.<br />

Allein dieses Wasserrecht betrug 120.000 cm/a. Auf die o.g. Verpflichtung nach WHG<br />

für die Nutzung ortsnaher Vorkommen wird auch hier nochmals verwiesen (s. oben).<br />

Die Ausführung, dass für eine angemessene Reserve eine Erhöhung des Tiefenwasserrechts<br />

um 2 Mio cm/a erforderlich ist, kann allein unter Berücksichtigung aller derzeitiger<br />

WW im Stadtgebiet Bielefeld nicht akzeptiert werden. Zudem weisen die ortsnahen Quartär-WW<br />

noch ein erhebliches Reservepotenzial auf.<br />

Zusätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Anforderungen der neuen TVO evtl.<br />

weitere Aufbereitungsanlagen <strong>zur</strong> Entsäuerung gebaut werden müssen, die das Fe-/Mn-<br />

/Al-Problem zusätzlich mit "lösen" können.<br />

4.) Hydrogeologie<br />

Kap. 5.2, S. 22: Die Aussage, dass "der Obere Aquifer (des Quartärs) durch Verunreinigungen<br />

anthropogener Herkunft zunehmend gefährdet ist", lässt sich aus dem<br />

Grundwasserbericht 2001 des Umweltamtes der Stadt Bielefeld nicht erkennen. Die Brunnen<br />

der öffentlichen WV weisen z. B. keine erhöhten bzw. steigenden Nitrat-oder andere<br />

Gehalte auf. Zudem engagieren sich die SWB in den Kooperationen Wasser- und Landwirtschaft<br />

innerhalb der WSG. Ohne Aussicht auf einen Erfolg würden sie dies sicher nicht<br />

tun.<br />

5.) Hydrochemie<br />

Kap. 5.4, S. 25: Ob die Nitrat-Gehalte in den TB 03, 05 und 06 mit 12-16 mg/l der natürlichen<br />

Hintergrundkonzentration entsprechen, sollte über andere Untersuchungen (z.B. Isotope)<br />

besser verifiziert werden.<br />

Die Ergebnisse der Isotopenuntersuchungen sind weder im Wasserrechtsantrag noch im<br />

HG sowie der UVP-Untersuchung der DPU enthalten. Sie sind in den Berichten und im<br />

Wasserrechtsantrag zu ergänzen und zu bewerten.<br />

6.) Grundwasserbilanz<br />

Kap. 6.2: Zur Grundwasserbilanz und bes. <strong>zur</strong> Ermittlung der Grundwasserneubildungsrate<br />

wird im Teil B) dieser Stellungnahme noch ausführlich eingegangen.<br />

Im Wasserrechtsantrag, dem HG und dem UVU/P-Bericht ist immer wieder auf die Bedeutung<br />

langanhaltender Trockenjahre hingewiesen worden. Diese sind aber im bisherigen<br />

Beobachtungszeitraum vergleichbar dem der 70iger Jahre nicht aufgetreten, so dass sich<br />

der Einfluss langanhaltender Trockenjahre noch nicht abschließend beurteilen lässt. Aufgrund<br />

der vielen Unsicherheiten in den Bilanzgrößen ist es erforderlich, dass in gleicher<br />

Weise wie für die Erteilung eines Wasserrechtes für die Förderung von Karstwasser der<br />

Stadtwerke <strong>Paderborn</strong> ein GW-Modell erstellt wird und unter der Berücksichtigung der<br />

Entnahmesituation die hydraulische Reaktion von Grund- und Oberflächenwasser simuliert<br />

wird. Nur so lässt sich ermitteln, ob die realen Rücklagen von 2.0 Mio. cm/a bzw. 4.1 Mio.<br />

cm/a (Auf die zusätzliche reale Rücklage von 1 Mio. cm/a aufgrund der Differenz genehmigt<br />

/ gefördert wird im HG nicht eingegangen und sollte auch unberücksichtigt bleiben) so

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