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2. Vorbericht 2010 - Landkreis Regen

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Die Entwicklung der maßgeblichen Fallzahlen ist nur eingeschränkt planbar. So errechnet<br />

das Jugendamt den nötigen Ansatz z.B. bei den Heimunterbringungen durch Überprüfung<br />

jedes einzelnen laufenden Heimfalles, plus einer Abfrage möglicher Einzelfallentwicklungen<br />

beim Sozialdienst des Landratsamtes und abschließender Wertung dieser Entwicklung. Nicht<br />

planbar sind jedoch Faktoren wie Zuzug bzw. Wegzug von Familien, Abbruch der Hilfe<br />

durch den Jugendlichen, sowie die Zahl zusätzlicher Fälle innerhalb eines Jahres.<br />

Aus diesem Grund ist es unumgänglich neben den laufenden Fällen (bereinigt um bereits<br />

bekannte zukünftige Abgänge sowie Zugänge) noch eine kleine Reserve von 2-3 Fällen hinzuzurechnen.<br />

Ansonsten könnten die Haushaltsmittel schon bei Zuzug von nur einer Familie<br />

mit untergebrachten Kindern nicht mehr ausreichen. (Kosten eines Heimplatzes ca. 36.000 –<br />

70.000 €)<br />

In Bereichen, in denen erfahrungsgemäß oft mehrere Jahre keine (kostenrelevanten) Fälle<br />

auftreten (z.B. HHSt. 0.4565.6723 Inobhutnahme, Ergebnis 2008: 13.836 €, Ansätze 08/09<br />

je 1.000 €) hält das Jugendamt den Ansatz konsequent auch gering (Ausgleich über Deckungsring),<br />

wohl wissend, dass hier jederzeit Zahlungen anfallen können.<br />

Die Jugendhilfe ist in den letzten Jahren durch die öffentliche und gesellschaftliche Diskussion<br />

als auch darauf folgende gesetzliche Änderungen (z.B. § 8 a SGB VIII – Kindeswohlgefährdung)<br />

unter erheblichen Legitimations- und Leistungsdruck geraten. Die Erwartungen an<br />

staatliche Eingriffe und Leistungen in der Jugendhilfe werden immer größer. Gleichzeitig<br />

muss dies mit möglichst effizientem und sparsamen Einsatz der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel geschehen. Diesem Interessensausgleich versucht das Jugendamt konsequent durch<br />

fortlaufende Haushaltsüberwachung (Falldokumentation) und sparsamem, aber sachgerechtem<br />

Mitteleinsatz gerecht zu werden. Auf die ausführlichen Erläuterungen zum Haushalt<br />

2009 wird Bezug genommen.<br />

<strong>2.</strong>6 Kostenrechnende Einrichtung „Fleischbeschau“:<br />

Mit der Aufhebung des Gesetzes zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AGFlHG) und<br />

der Verordnung zur Ausführung des Fleischhygienegesetzes (AVFlHG) zum 01.01.2008<br />

durch das Gesetz zur Änderung des Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetzes und<br />

anderer Rechtsvorschriften wurde die Fleischhygieneüberwachung im Rotfleischbereich verstaatlicht.<br />

Dies hat entsprechende Auswirkungen auf die Kostenerhebung in diesem Bereich.<br />

Die Fleischhygienegebühren werden nicht mehr auf der Grundlage kommunaler Satzungen<br />

erhoben, sondern als staatliche Gebühren nach dem Kostenverzeichnis. Diese<br />

neuen staatlichen Gebühreneinnahmen sind ebenfalls kostendeckend zu kalkulieren.<br />

Durch diese Gesetzesänderung sind die Einnahmen seit 01.01.2008 nicht mehr im Unterabschnitt<br />

5451 (Vollzug des Fleischhygienegesetzes) bei den Haushaltsstellen 0.5451.1137 und<br />

0.5451.1138 zu buchen, sondern zentral im Unterabschnitt 9000 (Allgemeine Finanzwirtschaft)<br />

auf HHSt. 0.9000.0612, zusammen mit dem übrigen überlassenen staatlichen Kostenaufkommen<br />

(Art. 7 FAG). Damit verteilt sich die kostenrechnende Einrichtung „Fleischbeschau“<br />

nicht nur auf zwei Unterabschnitte, sondern es lässt sich die kostendeckende Kalkulation<br />

auch nicht mehr aus den Haushaltsansätzen im Haushaltsplan nachvollziehen.<br />

H:\Word2000\Hplan\<strong>2010</strong>\<strong>Vorbericht</strong><strong>2010</strong>b.doc<br />

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