LEK
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IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 01 EINLEITUNG<br />
Box 1.1<br />
Neue Strategie<br />
Umsetzung<br />
Durchsetzbar<br />
Rechtzeitig<br />
verhindern<br />
Anliegen<br />
Umweltschutz<br />
verstärken<br />
§ 1 Zonenreglement Landschaft (ZRL, 1993) bezweckt den Schutz heimischer<br />
Lebensräume mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt sowie ihre Lebensgemeinschaften.<br />
Nach § 39 ZRL fördert die Gemeinde ökologische<br />
Ausgleichsflächen ausserhalb von Naturschutzzonen, die der biologischen<br />
Landschaftsvernetzung dienen.<br />
§ 2 des Natur- und Landschaftsschutzgesetz BL verlangt von Kanton<br />
und Gemeinden die Erhaltung eines intakten Naturhaushaltes und den<br />
Schutz von wertvollen Lebensräumen mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt.<br />
Sie wirken dem Aussterben der einheimischen Tier- und Pflanzenarten<br />
mit geeigneten Massnahmen entgegen.<br />
Strategie nachhaltige Entwicklung, 2003 bis 2007 des Kantons Basel-<br />
Landschaft (IMPULS 21) 9<br />
Der Kanton Basel-Landschaft ist dem Prinzip der Nachhaltigkeit verpflichtet.<br />
Mit der Strategie wurde ein Aktionsplan beschlossen, welcher<br />
den Kanton verstärkt auf eine nachhaltige Entwicklung ausrichten soll.<br />
Dabei wird die Rolle der Gemeinden für eine Nachhaltige Entwicklung<br />
betont; sie sind Bindeglied zur Bevölkerung und deren erste Ansprechpartner.<br />
Aus der Erkenntnis heraus, dass die Beeinträchtigung der Umwelt<br />
bereits weit fortgeschritten und damit die Erhaltung<br />
verbleibender naturnaher Restlandschaften ungenügend ist,<br />
muss eine neue Strategie gewählt werden: Der bis anhin reaktive<br />
Natur- und Umweltschutz muss durch eine gezielte Landschaftsentwicklung<br />
ersetzt werden.<br />
Die Bestandesaufnahme der rechtlichen Grundlagen für den<br />
Arten- und Biotopschutz sowie der Umweltqualität macht deutlich,<br />
dass mittlerweile die Voraussetzungen für einen umfassenden<br />
und problemadäquaten Einbezug von Arten- und Biotop-<br />
und Umweltschutzaspekten gegeben und durchsetzbar sind.<br />
1.4 Ziele, Vorgehen und Methodik<br />
Das <strong>LEK</strong> soll primär dazu beitragen, dass nicht nachhaltig verlaufende<br />
oder unerwünschte Entwicklungen rechtzeitig verhindert<br />
oder korrigiert werden können. Zudem sollen im Weiteren<br />
erreicht werden, dass:<br />
• die Anliegen des Natur- und Umweltschutzes bei den raumwirksamen<br />
Tätigkeiten und Aufgaben der Einwohner- und Bürgergemeinde<br />
verstärkt werden;<br />
• bei Gemeindeaufgaben die Nutzung auf Nachhaltigkeit ausgerichtet<br />
werden;<br />
• eine möglichst einheitliche Gemeindepolitik betreffend Raumordnung<br />
und Umwelt im Landschafts- und Siedlungsgebiet zum Tragen<br />
kommt;<br />
• bei kommunalen Aufgaben allen beteiligten Partnern frühzeitig<br />
bekannt ist, welche Anforderungen des Umweltschutzes die Gemeinde<br />
berücksichtigt und in die Interessenabwägung einbezieht,<br />
wenn sie eigene Bauten und Anlagen erstellt, Bewilligungen erteilt,<br />
dazu Stellung nimmt oder Beiträge gewährt.<br />
Für die Erarbeitung des <strong>LEK</strong> wurde folgendes Vorgehen gewählt:<br />
9 IMPULS 21 ist ein gemeinsames Programm des Kantons und des Verbandes der Basellandschaftlichen Gemeinden<br />
(VBLG) für nachhaltige Entwicklung Baselbieter Gemeinden. ⇒ Anhang 01<br />
12<br />
STADT LIESTAL LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT, <strong>LEK</strong> (30.03.10) I