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IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII 02 AUSGANGSLAGE<br />
Grundlage ⇒ 221<br />
Keine verbindlichen<br />
Angaben über ökologischeMassnahmen<br />
b) Zonenvorschriften Siedlung (ZVS) der Stadt Liestal<br />
Zu den verschiedenen Bauzonen macht der Zonenplan Siedlung<br />
noch Aussagen über Grünzonen, Naturschutz-Objekte,<br />
Bäume im Strassenraum und ökologische Vernetzungsachsen.<br />
Sie dienen dem Schutz der Bäche, dem ökologischen Ausgleich,<br />
der Renaturierung, der Vernetzung von Naturräumen<br />
und der Verschönerung des Ortsbildes. Pflegepläne regeln den<br />
Unterhalt und die Pflege naturnaher Flächen.<br />
c) Entwicklungsplan 95 der Stadt Liestal (1993)<br />
Als Grundlage für die Revision der Ortsplanung und Aussagen<br />
zum Thema Natur im Siedlungsgebiet zeigt der Entwicklungsplan<br />
95 Konflikte zwischen Siedlung und Ökologie auf und<br />
schlägt verschiedene Massnahmen wie ökologische Aufwertung<br />
und Vernetzung vor.<br />
d) Genereller Entwässerungsplan (GEP) der Stadt Liestal<br />
Die zukünftige Strategie zum Schutz von Gewässern im Siedlungsgebiet<br />
berücksichtigt das gesamte Wasser- und Stofftransportsystem:<br />
die Quellen der Abwässer und der Verunreinigungen,<br />
den Transport, die Behandlung des Abwassers aber auch<br />
das Gewässer als Lebensraum.<br />
Aus den bisherigen Erkenntnissen und den neuen Gewässerschutzbestimmungen<br />
ergeben sich folgende Hinweise für einen<br />
ganzheitlichen Gewässerschutz bei Regenwetter: Die neue<br />
Entwässerungsstrategie beabsichtigt, in künftig revitalisierte<br />
Gewässer Regenwasser aus Siedlung nur dann einzuleiten,<br />
wenn es nicht versickert und wieder verwendet werden kann.<br />
Unterschiedlich verschmutztes Abwasser ist nicht zu mischen<br />
und der Regenwasserabfluss ist zu verzögern. Mischwassereinleitungen<br />
sind zu vermeiden bzw. zu sanieren. Technische Massnahmen<br />
sollen zusammen mit der Gewässer-Revitalisierung geplant<br />
werden, die sich an eine ökologisch verträgliche Nutzung<br />
des Gewässers anlehnt. Eingriffe in den Gewässerlauf und seine<br />
Wasserführung sind wenn möglich zu unterlassen.<br />
2.32 Weitere Pläne und Konzepte<br />
Weitere zweckdienliche Pläne, Konzepte und Studien von<br />
Nachbargemeinden, Kanton und Bund sind im Anhang 02 unter<br />
Kapitel 2.3 kurz beschrieben.<br />
2.4 Qualität und Potenziale (vgl. Anhang 02-2.4)<br />
Für seine zukunftsgerichteten Aussagen muss sich das <strong>LEK</strong> sowohl<br />
an der Vergangenheit wie an der Gegenwart orientieren.<br />
Um Potenziale für ein Gebiet abzuschätzen, werden vielfach<br />
Angaben aus der Vergangenheit zu Hilfe genommen. Der Vergleich<br />
des aktuellen Zustands mit dem Potenzial oder möglichen<br />
Zustand macht einerseits Defizite sichtbar und andererseits<br />
gibt er mögliche Hinweise für die Entwicklungsziele.<br />
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STADT LIESTAL LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT, <strong>LEK</strong> (30.03.10) I