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05 ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />

Räumliche Ordnung, Biodiversität, Biotopvernetzung und Erholung<br />

Fördern statt verordnen<br />

Vorausschauend<br />

Vorsorge<br />

Anreize<br />

Landschaftsverträglichkeit<br />

Offenes Kulturland<br />

Wald<br />

Gewässer<br />

Siedlungsraum<br />

Entwicklungsplan<br />

95’ wird durch <strong>LEK</strong><br />

abgelöst<br />

Nachhaltigkeitsprinzip<br />

Ständige Entwicklung<br />

und Änderung<br />

Inventare sind<br />

Momentanaufnahmen<br />

21<br />

5.1 Ausgangslage, Potenziale und Nachhaltigkeit<br />

5.11 Allgemeines<br />

Eine gezielte Förderung von Massnahmen zur Gestaltung, Pflege und Entwicklung<br />

der Natur- und Kulturlandschaft, des Arten- und Biotopbestandes<br />

sowie der Erholungsräume ist sowohl in konzeptioneller als auch in finanzieller<br />

Hinsicht geboten. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen, die bereits ausführlich<br />

beschrieben sind.<br />

Das Entwicklungskonzept 22 macht Aussagen über die künftige landschaftliche<br />

Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Liestal, d.h. innerhalb<br />

und ausserhalb des Siedlungsgebietes und im Grenzraum zu den<br />

benachbarten Gemeinden.<br />

Die Siedlungsentwicklung 23 orientiert sich nicht nur am Bedarf und an der<br />

Standortseignung für Siedlungszwecke sondern auch an den landschaftsverträglichen<br />

Kapazitätsgrenzen.<br />

Zur Landschaft gehören alle Landschaftselemente: das landwirtschaftliche<br />

Kulturland, der Wald, die Gewässer, der Siedlungsraum und die Infrastrukturanlagen.<br />

Deshalb werden alle landschaftsprägenden Nutzungen situationsgerecht<br />

einbezogen, namentlich: die Land- und Forstwirtschaft, die Erholungsräume,<br />

die Landschaft als Lebensraum einheimischer Pflanzen und Tiere.<br />

Ebenso werden das Landschaftsbild, die Geschichte und die gesellschaftlichen<br />

Bedürfnisse berücksichtigt.<br />

In Verbindung mit dem Leitbild baut das Landschaftsentwicklungskonzept<br />

(<strong>LEK</strong>) auf der Basis des aktuellen Zustands die künftige räumliche und qualitative<br />

Landschaftsstruktur auf. Für das Entwicklungskonzept gelten die Planungsgrundsätze<br />

des Bundes, das Konzept der räumlichen Entwicklung des<br />

Kantons Basel-Landschaft und das Leitbild Natur.<br />

Landschaft 24 stellt nie etwas Endgültiges dar, sondern entwickelt sich unter<br />

dem Einfluss der formenden Kräfte von Natur und Mensch immer weiter. Diese<br />

Auffassung schliesst auch die sich wandelnde Gesellschaft und die vorherrschenden<br />

Werte mit ein. Natürliche und kulturelle Aspekte der Landschaft<br />

beeinflussen sich gegenseitig. Sie werden nicht einzeln, sondern immer<br />

ganzheitlich wahrgenommen.<br />

Die Auswirkungen und die Beurteilung der nachhaltigen Konzeptaussagen<br />

sind in den Objektblättern der Schwerpunkt- und Schlüsselprojekte sowie im<br />

Anhang aufgeführt.<br />

21 Das Naturinventar der Stadt Liestal (1986) soll in den nächsten Jahren überprüft und wenn notwendig überarbeitet<br />

werden. Die Inventarkarte (gesamtes Gemeindegebiet) ist zu digitalisieren.<br />

22 Ist Teil des <strong>LEK</strong> und orientiert sich an: Art. 1 und 3 RPG; § 3 RBG; §§ 9-11NLG ⇒ Anhang 01.<br />

23 §§ 15 und 16 RBG.<br />

24 Projekt Landschaft 2020, S. 18ff, Bern 2003.<br />

40<br />

STADT LIESTAL LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT, <strong>LEK</strong> (30.03.10) I

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