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05 ENTWICKLUNGSKONZEPT<br />
Räumliche Ordnung, Biodiversität, Biotopvernetzung und Erholung<br />
Fördern statt verordnen<br />
Vorausschauend<br />
Vorsorge<br />
Anreize<br />
Landschaftsverträglichkeit<br />
Offenes Kulturland<br />
Wald<br />
Gewässer<br />
Siedlungsraum<br />
Entwicklungsplan<br />
95’ wird durch <strong>LEK</strong><br />
abgelöst<br />
Nachhaltigkeitsprinzip<br />
Ständige Entwicklung<br />
und Änderung<br />
Inventare sind<br />
Momentanaufnahmen<br />
21<br />
5.1 Ausgangslage, Potenziale und Nachhaltigkeit<br />
5.11 Allgemeines<br />
Eine gezielte Förderung von Massnahmen zur Gestaltung, Pflege und Entwicklung<br />
der Natur- und Kulturlandschaft, des Arten- und Biotopbestandes<br />
sowie der Erholungsräume ist sowohl in konzeptioneller als auch in finanzieller<br />
Hinsicht geboten. Hierfür gibt es eine Reihe von Gründen, die bereits ausführlich<br />
beschrieben sind.<br />
Das Entwicklungskonzept 22 macht Aussagen über die künftige landschaftliche<br />
Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Liestal, d.h. innerhalb<br />
und ausserhalb des Siedlungsgebietes und im Grenzraum zu den<br />
benachbarten Gemeinden.<br />
Die Siedlungsentwicklung 23 orientiert sich nicht nur am Bedarf und an der<br />
Standortseignung für Siedlungszwecke sondern auch an den landschaftsverträglichen<br />
Kapazitätsgrenzen.<br />
Zur Landschaft gehören alle Landschaftselemente: das landwirtschaftliche<br />
Kulturland, der Wald, die Gewässer, der Siedlungsraum und die Infrastrukturanlagen.<br />
Deshalb werden alle landschaftsprägenden Nutzungen situationsgerecht<br />
einbezogen, namentlich: die Land- und Forstwirtschaft, die Erholungsräume,<br />
die Landschaft als Lebensraum einheimischer Pflanzen und Tiere.<br />
Ebenso werden das Landschaftsbild, die Geschichte und die gesellschaftlichen<br />
Bedürfnisse berücksichtigt.<br />
In Verbindung mit dem Leitbild baut das Landschaftsentwicklungskonzept<br />
(<strong>LEK</strong>) auf der Basis des aktuellen Zustands die künftige räumliche und qualitative<br />
Landschaftsstruktur auf. Für das Entwicklungskonzept gelten die Planungsgrundsätze<br />
des Bundes, das Konzept der räumlichen Entwicklung des<br />
Kantons Basel-Landschaft und das Leitbild Natur.<br />
Landschaft 24 stellt nie etwas Endgültiges dar, sondern entwickelt sich unter<br />
dem Einfluss der formenden Kräfte von Natur und Mensch immer weiter. Diese<br />
Auffassung schliesst auch die sich wandelnde Gesellschaft und die vorherrschenden<br />
Werte mit ein. Natürliche und kulturelle Aspekte der Landschaft<br />
beeinflussen sich gegenseitig. Sie werden nicht einzeln, sondern immer<br />
ganzheitlich wahrgenommen.<br />
Die Auswirkungen und die Beurteilung der nachhaltigen Konzeptaussagen<br />
sind in den Objektblättern der Schwerpunkt- und Schlüsselprojekte sowie im<br />
Anhang aufgeführt.<br />
21 Das Naturinventar der Stadt Liestal (1986) soll in den nächsten Jahren überprüft und wenn notwendig überarbeitet<br />
werden. Die Inventarkarte (gesamtes Gemeindegebiet) ist zu digitalisieren.<br />
22 Ist Teil des <strong>LEK</strong> und orientiert sich an: Art. 1 und 3 RPG; § 3 RBG; §§ 9-11NLG ⇒ Anhang 01.<br />
23 §§ 15 und 16 RBG.<br />
24 Projekt Landschaft 2020, S. 18ff, Bern 2003.<br />
40<br />
STADT LIESTAL LANDSCHAFTSENTWICKLUNGSKONZEPT, <strong>LEK</strong> (30.03.10) I