Liebe Bürgerinnen und Bürger! - Kreisvolkshochschule Uelzen ...
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Anmeldungen<br />
Für alle Veranstaltungen der KVHS ist eine Anmeldung bei unseren<br />
Geschäftsstellen in <strong>Uelzen</strong> oder Lüchow erforderlich. Die<br />
Anmeldung erfolgt schriftlich, entweder formlos oder per Anmeldekarte<br />
(s. Vordruck letzte Seite), per Fax oder Email. Als<br />
verbindliche Anmeldung gilt auch die Unterschrift auf der bei<br />
Kursbeginn zu unterschreibenden Kursliste. In Ausnahmefällen<br />
nimmt die KVHS telefonische Anmeldungen entgegen.<br />
Es erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich keine Bestätigung der Anmeldung.<br />
Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung nicht<br />
wie ausgedruckt stattfindet oder der Kurs bereits belegt ist. Bei<br />
Anmeldungen zu Bildungsurlaubsveranstaltungen erhalten Sie<br />
eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.<br />
Telefonische oder schriftliche Anmeldungen sind verbindlich<br />
<strong>und</strong> verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr<br />
wird auch dann fällig, wenn der Kurs, für den eine<br />
Anmeldung erfolgte, nicht besucht wird <strong>und</strong> die Anmeldung<br />
nicht rechtzeitig storniert wurde.<br />
Kurswechsel<br />
Wenn Sie von einem Kurs in einen anderen wechseln wollen,<br />
so teilen Sie dies umgehend einer der beiden Geschäftsstellen<br />
mit, andernfalls ist Ihre Zahlung nicht richtig zuzuordnen <strong>und</strong> Sie<br />
müssen mit einer Mahnung rechnen.<br />
Abmeldungen<br />
Abmeldungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich an eine der beiden<br />
Geschäftsstellen zu richten. Abmeldungen bei der Dozentin/dem<br />
Dozenten sind nicht wirksam.<br />
Beim Rücktritt von Exkursionen, Bildungsurlaubsseminaren,<br />
Wochenseminaren (montags–freitags) oder Wochenendkursen<br />
können die Gebühren nur dann erlassen bzw. zurückerstattet<br />
werden, wenn eine schriftliche Abmeldung 7 Tage vor dem Beginn<br />
der Veranstaltung vorliegt. Bei Rücktritt von Wochenendexkursionen<br />
<strong>und</strong> Studienreisen gelten die Stornogebühren der<br />
beauftragten Reiseunternehmen. Berechnen müssen wir Ihnen<br />
daher die Beträge, die uns von diesen Unternehmen in Rechnung<br />
gestellt werden.<br />
Bei Rücktritt von anderen Kursen muss eine schriftliche Abmeldung<br />
vor dem zweiten Kurstermin erfolgen, andernfalls können<br />
Gebühren nicht erlassen werden. Sollten Sie später den Kursbesuch<br />
abbrechen, so ist weder eine Gebührenrückerstattung<br />
noch eine Stornierung der Gebühren möglich. Die KVHS erstattet<br />
jedoch anteilig, wenn sich in der ersten Hälfte der Veranstaltung<br />
ergibt, dass ein(e) Teilnehmer/in aus von ihm/ihr nicht<br />
zu vertretenen Gründen (insbesondere längere Krankheit oder<br />
nachzuweisende berufliche Verpflichtungen) nicht in der Lage<br />
ist, weiter an der Veranstaltung teil zu nehmen.<br />
Gebühren<br />
Für die Richtigkeit der im Programmheft genannten Gebühren<br />
wird keine Gewähr übernommen.<br />
Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im Programmheft ausgedruckt<br />
<strong>und</strong> können neben der reinen Kursgebühr auch anteilige<br />
Kosten für Mieten etc. erhalten. Kosten für Lernmittel,<br />
Teilnahmebedingungen<br />
Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind regelmäßig<br />
nicht in den Veranstaltungsgebühren erhalten <strong>und</strong> fallen<br />
zusätzlich an.<br />
Gebührenzahlung<br />
Sie können die Kursgebühr per Lastschriftverfahren bezahlen,<br />
ansonsten erhalten Sie zu Kursbeginn einen Überweisungsträger.<br />
Die Kursgebühr ist unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen<br />
zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:<br />
Sparkasse <strong>Uelzen</strong> Lüchow-Dannenberg, BLZ 25850 0,<br />
Kto. Nr. 27227.<br />
Bei Überweisung müssen Kurs-Nummer, Kurstitel <strong>und</strong> der<br />
Name des Teilnehmers vollständig angegeben sein, da die<br />
Überweisung sonst nicht zuzuordnen ist.<br />
Bei längerfristigen Lehrgängen können Ratenzahlungsverträge<br />
vereinbart werden.<br />
Gebührenermäßigung<br />
Anträge auf Ermäßigung der Teilnehmergebühr sind mit der<br />
Anmeldung unter Beifügung eines Beleges zu stellen. Über die<br />
Ermäßigung entscheiden ausschließlich die KVHS-Geschäftsstellen.<br />
Die Anträge sind innerhalb einer Woche nach dem Beginn<br />
der besuchten Veranstaltung einzureichen.<br />
Für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende<br />
<strong>und</strong> Rentner bis zu einer monatlichen Rente von 600,00<br />
a beträgt die Ermäßigung 25 %, für Empfänger von Gr<strong>und</strong>sicherung<br />
50 % auf die Kursgebühr. Auf weitere Kurslisten Verwaltungsgebühr<br />
(z. B. anteilige Miete, Lehrmittel usw.) kann keine<br />
Ermäßigung gewährt werden.<br />
Von Ermäßigungen ausgenommen sind EDV-Kurse, längerfristige<br />
abschlussbezogene Lehrgänge, Vorbereitungslehrgänge<br />
zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen, Vortrags-<br />
<strong>und</strong> Einzelveranstaltungen sowie Studienreisen.<br />
Programmänderung<br />
Um die Veranstaltungen stattfinden lassen zu können, ist in der<br />
Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen notwendig.<br />
Die KVHS behält sich vor, Termine zu verlegen <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />
abzusetzen. Bei der Absage einer Veranstaltung werden<br />
bereits gezahlte Gebühren zurück erstattet.<br />
Versicherung <strong>und</strong> Haftung<br />
Für Teilnehmer/innen wird Deckungsschutz im Rahmen der<br />
Schülerunfallschäden gewährt. Ausgenommen sind Teilnehmer/innen<br />
an sportlichen Veranstaltungen. Die KVHS übernimmt<br />
keinerlei Haftung für den Verlust von Kleidungsstücken,<br />
Geld etc.<br />
Datenschutz<br />
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt arbeiten.<br />
Die Daten werden ausschließlich für VHS Zwecke zur organisatorischen<br />
Abwicklung <strong>und</strong> zu statischen Zwecken erfasst.