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Liebe Bürgerinnen und Bürger! - Kreisvolkshochschule Uelzen ...

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Anmeldungen<br />

Für alle Veranstaltungen der KVHS ist eine Anmeldung bei unseren<br />

Geschäftsstellen in <strong>Uelzen</strong> oder Lüchow erforderlich. Die<br />

Anmeldung erfolgt schriftlich, entweder formlos oder per Anmeldekarte<br />

(s. Vordruck letzte Seite), per Fax oder Email. Als<br />

verbindliche Anmeldung gilt auch die Unterschrift auf der bei<br />

Kursbeginn zu unterschreibenden Kursliste. In Ausnahmefällen<br />

nimmt die KVHS telefonische Anmeldungen entgegen.<br />

Es erfolgt gr<strong>und</strong>sätzlich keine Bestätigung der Anmeldung.<br />

Sie werden nur benachrichtigt, wenn die Veranstaltung nicht<br />

wie ausgedruckt stattfindet oder der Kurs bereits belegt ist. Bei<br />

Anmeldungen zu Bildungsurlaubsveranstaltungen erhalten Sie<br />

eine Anmeldebestätigung zur Vorlage beim Arbeitgeber.<br />

Telefonische oder schriftliche Anmeldungen sind verbindlich<br />

<strong>und</strong> verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr. Die Kursgebühr<br />

wird auch dann fällig, wenn der Kurs, für den eine<br />

Anmeldung erfolgte, nicht besucht wird <strong>und</strong> die Anmeldung<br />

nicht rechtzeitig storniert wurde.<br />

Kurswechsel<br />

Wenn Sie von einem Kurs in einen anderen wechseln wollen,<br />

so teilen Sie dies umgehend einer der beiden Geschäftsstellen<br />

mit, andernfalls ist Ihre Zahlung nicht richtig zuzuordnen <strong>und</strong> Sie<br />

müssen mit einer Mahnung rechnen.<br />

Abmeldungen<br />

Abmeldungen sind gr<strong>und</strong>sätzlich schriftlich an eine der beiden<br />

Geschäftsstellen zu richten. Abmeldungen bei der Dozentin/dem<br />

Dozenten sind nicht wirksam.<br />

Beim Rücktritt von Exkursionen, Bildungsurlaubsseminaren,<br />

Wochenseminaren (montags–freitags) oder Wochenendkursen<br />

können die Gebühren nur dann erlassen bzw. zurückerstattet<br />

werden, wenn eine schriftliche Abmeldung 7 Tage vor dem Beginn<br />

der Veranstaltung vorliegt. Bei Rücktritt von Wochenendexkursionen<br />

<strong>und</strong> Studienreisen gelten die Stornogebühren der<br />

beauftragten Reiseunternehmen. Berechnen müssen wir Ihnen<br />

daher die Beträge, die uns von diesen Unternehmen in Rechnung<br />

gestellt werden.<br />

Bei Rücktritt von anderen Kursen muss eine schriftliche Abmeldung<br />

vor dem zweiten Kurstermin erfolgen, andernfalls können<br />

Gebühren nicht erlassen werden. Sollten Sie später den Kursbesuch<br />

abbrechen, so ist weder eine Gebührenrückerstattung<br />

noch eine Stornierung der Gebühren möglich. Die KVHS erstattet<br />

jedoch anteilig, wenn sich in der ersten Hälfte der Veranstaltung<br />

ergibt, dass ein(e) Teilnehmer/in aus von ihm/ihr nicht<br />

zu vertretenen Gründen (insbesondere längere Krankheit oder<br />

nachzuweisende berufliche Verpflichtungen) nicht in der Lage<br />

ist, weiter an der Veranstaltung teil zu nehmen.<br />

Gebühren<br />

Für die Richtigkeit der im Programmheft genannten Gebühren<br />

wird keine Gewähr übernommen.<br />

Die Veranstaltungsgebühren sind jeweils im Programmheft ausgedruckt<br />

<strong>und</strong> können neben der reinen Kursgebühr auch anteilige<br />

Kosten für Mieten etc. erhalten. Kosten für Lernmittel,<br />

Teilnahmebedingungen<br />

Prüfungsgebühren oder Materialverbrauchskosten sind regelmäßig<br />

nicht in den Veranstaltungsgebühren erhalten <strong>und</strong> fallen<br />

zusätzlich an.<br />

Gebührenzahlung<br />

Sie können die Kursgebühr per Lastschriftverfahren bezahlen,<br />

ansonsten erhalten Sie zu Kursbeginn einen Überweisungsträger.<br />

Die Kursgebühr ist unaufgefordert innerhalb von 14 Tagen<br />

zu überweisen. Unsere Bankverbindung lautet:<br />

Sparkasse <strong>Uelzen</strong> Lüchow-Dannenberg, BLZ 25850 0,<br />

Kto. Nr. 27227.<br />

Bei Überweisung müssen Kurs-Nummer, Kurstitel <strong>und</strong> der<br />

Name des Teilnehmers vollständig angegeben sein, da die<br />

Überweisung sonst nicht zuzuordnen ist.<br />

Bei längerfristigen Lehrgängen können Ratenzahlungsverträge<br />

vereinbart werden.<br />

Gebührenermäßigung<br />

Anträge auf Ermäßigung der Teilnehmergebühr sind mit der<br />

Anmeldung unter Beifügung eines Beleges zu stellen. Über die<br />

Ermäßigung entscheiden ausschließlich die KVHS-Geschäftsstellen.<br />

Die Anträge sind innerhalb einer Woche nach dem Beginn<br />

der besuchten Veranstaltung einzureichen.<br />

Für Schüler, Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende<br />

<strong>und</strong> Rentner bis zu einer monatlichen Rente von 600,00<br />

a beträgt die Ermäßigung 25 %, für Empfänger von Gr<strong>und</strong>sicherung<br />

50 % auf die Kursgebühr. Auf weitere Kurslisten Verwaltungsgebühr<br />

(z. B. anteilige Miete, Lehrmittel usw.) kann keine<br />

Ermäßigung gewährt werden.<br />

Von Ermäßigungen ausgenommen sind EDV-Kurse, längerfristige<br />

abschlussbezogene Lehrgänge, Vorbereitungslehrgänge<br />

zum nachträglichen Erwerb von Schulabschlüssen, Vortrags-<br />

<strong>und</strong> Einzelveranstaltungen sowie Studienreisen.<br />

Programmänderung<br />

Um die Veranstaltungen stattfinden lassen zu können, ist in der<br />

Regel eine Mindestteilnehmerzahl von 7 Personen notwendig.<br />

Die KVHS behält sich vor, Termine zu verlegen <strong>und</strong> Veranstaltungen<br />

abzusetzen. Bei der Absage einer Veranstaltung werden<br />

bereits gezahlte Gebühren zurück erstattet.<br />

Versicherung <strong>und</strong> Haftung<br />

Für Teilnehmer/innen wird Deckungsschutz im Rahmen der<br />

Schülerunfallschäden gewährt. Ausgenommen sind Teilnehmer/innen<br />

an sportlichen Veranstaltungen. Die KVHS übernimmt<br />

keinerlei Haftung für den Verlust von Kleidungsstücken,<br />

Geld etc.<br />

Datenschutz<br />

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass wir computergestützt arbeiten.<br />

Die Daten werden ausschließlich für VHS Zwecke zur organisatorischen<br />

Abwicklung <strong>und</strong> zu statischen Zwecken erfasst.

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