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Gutachten der Universität Bern - Aufsicht über Heime im Kanton Bern

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Abteilung Kin<strong>der</strong> und Jugendliche dürfte diese Vorgabe aufgrund <strong>der</strong> analogen<br />

Verwendung des Leitfadens ebenfalls zur Anwendung gelangen.<br />

Schliesslich verlangt <strong>der</strong> Leitfaden, dass das Personaldossier <strong>der</strong> He<strong>im</strong>leitung einen<br />

Lebenslauf, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, einen Strafregisterauszug sowie die<br />

Bestätigung <strong>der</strong> psychischen und physischen Gesundheit enthalten muss. 91<br />

bb) Verfahren und Umfang <strong>der</strong> Bewilligung<br />

Die Prüfung <strong>der</strong> Bewilligungsvoraussetzungen ist ein zentraler Aspekt <strong>der</strong> präventiven<br />

<strong>Aufsicht</strong> und damit <strong>der</strong> Qualitätssicherung. Das Bewilligungsgesuch muss genügend<br />

Angaben und Unterlagen enthalten, damit die Bewilligungsvoraussetzungen beurteilt<br />

werden können. 92 Nach Eingang eines Bewilligungsgesuchs samt Unterlagen holt die<br />

Bewilligungsbehörde verschiedene Mitberichte ein. 93 Handelt es sich um ein He<strong>im</strong> für<br />

Kin<strong>der</strong> und Jugendliche ist namentlich auch das <strong>Kanton</strong>ale Jugendamt zu konsultieren. 94<br />

Die Betriebsbewilligung wird grundsätzlich auf unbest<strong>im</strong>mte Zeit erteilt, kann aber mit<br />

Auflagen und Beschränkungen verbunden werden. 95 Über wichtige strukturelle und<br />

personelle Än<strong>der</strong>ungen ist die Bewilligungsbehörde stets auf dem Laufenden zu halten. 96<br />

b) Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> JGK<br />

aa) Bewilligungsvoraussetzungen<br />

Art. 316 Abs. 1 ZGB verankert die Bewilligungspflicht für die Aufnahme von<br />

Pflegekin<strong>der</strong>n. Gestützt auf Abs. 2 hat <strong>der</strong> Bundesrat in <strong>der</strong> eidg. PAVO die<br />

entsprechenden Ausführungsvorschriften erlassen; <strong>der</strong> Regierungsrat hat diese für die<br />

kantonale Ebene in <strong>der</strong> PVO umgesetzt. 97<br />

91 Vgl. „Leitfaden für Gesuch um Betriebsbewilligung, Institutionen für erwachsene Menschen<br />

mit Behin<strong>der</strong>ung“, Stand Januar 2010, S. 5.<br />

92 Vgl. Art. 13 HEV.<br />

93 Vgl. Art. 14 HEV.<br />

94 Vgl. Art. 14 Abs. 2 HEV.<br />

95 Vgl. Art. 18 Abs. 3, Art. 19 und Art. 21 Abs. 1 HEV.<br />

96 Meldepflicht gemäss Art. 22 und 23 HEV.<br />

97 Hierbei handelt es sich um materielle Ergänzungen <strong>der</strong> bundesrechtlichen Vorschriften, wie es<br />

beispielsweise in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 und Art. 13 Abs. 2 PVO zum Ausdruck kommt. Zum<br />

Erlass von ergänzenden Vorschriften fehlt dem Regierungsrat allerdings eine ausdrückliche<br />

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