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VERHANDLUNGSSCHRIFT - Turnau

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Marktgemeindeamt <strong>Turnau</strong> lfd Nr.: 2/2011<br />

<strong>VERHANDLUNGSSCHRIFT</strong><br />

über die Sitzung des Gemeinderates<br />

Kostenschätzung für diesen Neubau ist jedoch in einer Höhe, wo<br />

berechtigte Zweifel an einer Umsetzung für die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

bestehen. Deshalb ist er für die Alternativplanung, um nachhaltig die<br />

Kosten für Errichtung und Instandhaltung des Kindergartens günstiger<br />

gestalten zu können.<br />

Dem Antrag des Vorsitzenden, dass eine Alternativplanung des<br />

Kindergartens auf den gemeindeeigenen Grundstücken zum<br />

Maximalbetrag von EUR 3.000 in Auftrag zu geben, wird einstimmig<br />

entsprochen.<br />

Zu 11. der Tagesordnung: Übernahme des Grundstückes Nr. 849/9<br />

(Straße), KG <strong>Turnau</strong> in das öffentliche<br />

Gut<br />

Der Vorsitzende führt aus, dass im Zuge eines Bauverfahrens das<br />

Grundstück Nr. 849/9 (Straße), KG <strong>Turnau</strong> seitens der<br />

Grundstückseigentümer kostenfrei an die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong><br />

zwecks Verbreiterung der Zufahrt zur Liegenschaft im Ausmaß von 69<br />

m² abgetreten wurde. Der Gemeinderat möge nun den Beschluss<br />

fassen, das Grundstück in das öffentliche Gut zu übernehmen.<br />

Dem Antrag von GR Gerhard Hirtner, das Grundstück Nr. 849/9, KG<br />

<strong>Turnau</strong> im Ausmaß von 69 m² in das öffentliche Gut kostenfrei zu<br />

übernehmen, wird einstimmig entsprochen.<br />

Zu 12. der Tagesordnung: Photovoltaikanlagen; Ansuchen um<br />

Gemeindeförderung<br />

Der Vorsitzende berichtet, dass aus aktuellem Anlass dieser<br />

Tagesordnungspunkt aufgenommen wurde. Es haben mehrere<br />

Bauwerber die Absicht, Photovoltaikanlagen zu errichten. Die<br />

Förderungen der Umlandgemeinden betreffend Solar- und<br />

Photovoltaikanlagen liegen den Gemeinderäten in den<br />

Tagungsunterlagen vor. Derzeit gewährt die Marktgemeinde <strong>Turnau</strong> nur<br />

Förderungen für Solaranlagen. Die Förderhöhe ist EUR 29,06 je m²<br />

Kollektorfläche. Als Höchstgrenze gilt ein Maximalförderbetrag von EUR<br />

363,36. Acht m² Kollektorfläche entsprechen einem kWp.<br />

Peter Schelch, 20110701_Verhandlungsschrift_gemeinderatssitzung.doc, 17.10.2011, Seite 13 von 26

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