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L(i)ebenswertes - Gemeinde Aibl

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Glühwein und Kinderpunsch, Früchtebrot<br />

und Lebkuchen, Weih -<br />

nachtskekse und Verhackertbrote<br />

durften am <strong>Aibl</strong>er Ortsplatz nicht fehlen.<br />

Ein offenes Feuer mit zahlreichen<br />

Laternen, Weihnachtsbeleuchtung<br />

und die Krippe in einer schneebedeckten<br />

Winterlandschaft waren die optimalen<br />

Voraussetzungen für diesen<br />

Abend. Elisabeth Veronik, die unsere<br />

INFORMATIONEN ■ ■ ■<br />

<strong>Aibl</strong>er Frauenbewegung:<br />

Adventeinstimmung auf dem <strong>Aibl</strong>er Dorfplatz<br />

„A Kerzerl am Kranz brennt in an zoaten Glanz, dabei hat ma as Gfühl, es bringt an Licht<br />

und Wärme recht vül.“ – Mit diesem Gedicht begann am Sonntag, dem 2. Dezember 2012,<br />

die alljährliche Adventeinstimmung der <strong>Aibl</strong>er Frauenbewegung.<br />

leider erkrankte Obfrau würdig vertrat,<br />

führte durch das schöne Programm,<br />

gestaltet von gesanglichen<br />

und instrumentalen Darbietungen von<br />

Mädchen der Neuen Musikmittelschule<br />

Eibiswald sowie von unserer Mundartdichterin<br />

Hilde Veronik, Roswitha<br />

Fuchshofer und den Volkschulkindern<br />

Anna-Lena und Michelle.<br />

Ein herzliches Dankeschön gilt auch<br />

Novellierung des steirischen Veranstaltungsgesetzes:<br />

Neu, aber mit Tücken<br />

Die steirische Landesregierung hat mit der Novellierung des Veranstaltungsgesetzes<br />

zwar eine Anpassung der Regelungen für moderne Events geschafft, doch von vielen<br />

Seiten hagelt es auch Kritik.<br />

Mit dem 1. November ist in der<br />

Steiermark ein neues Veranstal-<br />

oder einer kirchlichen Einrichtung veranstaltet<br />

werden, und einige andere<br />

tungsgesetz in Kraft getreten. Wäh- Arten von Feierlichkeiten sind in anrend<br />

die Landesregierung von einer<br />

notwendigen Modernisierung und<br />

auch Anpassung des Gesetzestextes an<br />

deren Gesetzen geregelt.<br />

die geltenden Regelungen in anderen<br />

Bundesländern spricht, sind viele re-<br />

> Ende für Veranstaltungen<br />

gionale Veranstalter verärgert. Das Peter Huber, der Sprecher einer Anrai-<br />

Ziel der Novelle sei es, so Landesvernerinitiative, kontert den Aussagen<br />

treter, einen zeitgemäßen Rahmen für der Landesvertreter und meint zum<br />

Großveranstaltungen zu schaffen, die neuen Gesetz verärgert: „Es gibt kei-<br />

Pflichten der Veranstalter klar zu definerlei Beschränkungen mehr für die<br />

nieren und eine einfachere Vollzie- Veranstalter, die Anrainer haben keihung<br />

des Veranstaltungswesens zu erne Parteienstellung mehr.“ Aber mit<br />

möglichen. Doch einige Arten von dem neuen Gesetz kommen auch eini-<br />

Veranstaltungen wie jene, die von ge Neuerungen auf Vereine und an-<br />

Schulen und Kindergärten oder jene, dere Festorganisatoren zu, die sehr<br />

die in einem Gastbetrieb vom Wirt heikel sind.<br />

L(i)<strong>ebenswertes</strong> <strong>Aibl</strong> · 4/2012<br />

den <strong>Gemeinde</strong>arbeitern, die uns jedes<br />

Jahr tatkräftig bei den Vor- und Nachbereitungen<br />

unterstützen. Ein beträchtlicher<br />

Teil des Reinerlöses kommt<br />

einer Aktion des Pfarrverbandes Eibiswald<br />

zugute.<br />

Die <strong>Aibl</strong>er Frauenbewegung<br />

wünscht allen <strong>Aibl</strong>erinnen und <strong>Aibl</strong>ern<br />

eine besinnliche Adventzeit, ein gesegnetes<br />

Weihnachtsfest und die<br />

besten Wünsche für 2013!<br />

Irene Unegg<br />

Für den Vollzug des Gesetzes ist seit<br />

Inkrafttreten ab 1000 Gästen die Bezirkshauptmannschaft,<br />

bei kleineren<br />

Festen der Bürgermeister zuständig.<br />

Das Formular für eine meldepflichtige<br />

Veranstaltung bekommt man<br />

beim <strong>Gemeinde</strong>amt. Weiters müssen<br />

Zelte, Tanzböden oder Bühnenelemente<br />

beim Land Steiermark registriert<br />

werden. Geschieht dies nicht,<br />

haftet bei einem Unfall der Veranstalter<br />

alleine.<br />

Die Fristen für die Anmeldung einer<br />

Veranstaltung schwanken je nach<br />

Größe zwischen zwei Wochen und<br />

drei Monaten.<br />

Unser Bürgermeister Ing. Andreas<br />

Kremser meint zum neuen Gesetz:<br />

„Durch die neuen Regeln kommt sowohl<br />

auf die Veranstalter, aber auch<br />

auf die <strong>Gemeinde</strong>n ein erheblicher<br />

Mehraufwand zu.“ Alles in allem<br />

sollte ein Gesetz, das Veranstaltungen<br />

fördert, die innerhalb einer <strong>Gemeinde</strong><br />

für den Zusammenhalt so<br />

wichtig sind, wohl anders aussehen.

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