L(i)ebenswertes - Gemeinde Aibl
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Glühwein und Kinderpunsch, Früchtebrot<br />
und Lebkuchen, Weih -<br />
nachtskekse und Verhackertbrote<br />
durften am <strong>Aibl</strong>er Ortsplatz nicht fehlen.<br />
Ein offenes Feuer mit zahlreichen<br />
Laternen, Weihnachtsbeleuchtung<br />
und die Krippe in einer schneebedeckten<br />
Winterlandschaft waren die optimalen<br />
Voraussetzungen für diesen<br />
Abend. Elisabeth Veronik, die unsere<br />
INFORMATIONEN ■ ■ ■<br />
<strong>Aibl</strong>er Frauenbewegung:<br />
Adventeinstimmung auf dem <strong>Aibl</strong>er Dorfplatz<br />
„A Kerzerl am Kranz brennt in an zoaten Glanz, dabei hat ma as Gfühl, es bringt an Licht<br />
und Wärme recht vül.“ – Mit diesem Gedicht begann am Sonntag, dem 2. Dezember 2012,<br />
die alljährliche Adventeinstimmung der <strong>Aibl</strong>er Frauenbewegung.<br />
leider erkrankte Obfrau würdig vertrat,<br />
führte durch das schöne Programm,<br />
gestaltet von gesanglichen<br />
und instrumentalen Darbietungen von<br />
Mädchen der Neuen Musikmittelschule<br />
Eibiswald sowie von unserer Mundartdichterin<br />
Hilde Veronik, Roswitha<br />
Fuchshofer und den Volkschulkindern<br />
Anna-Lena und Michelle.<br />
Ein herzliches Dankeschön gilt auch<br />
Novellierung des steirischen Veranstaltungsgesetzes:<br />
Neu, aber mit Tücken<br />
Die steirische Landesregierung hat mit der Novellierung des Veranstaltungsgesetzes<br />
zwar eine Anpassung der Regelungen für moderne Events geschafft, doch von vielen<br />
Seiten hagelt es auch Kritik.<br />
Mit dem 1. November ist in der<br />
Steiermark ein neues Veranstal-<br />
oder einer kirchlichen Einrichtung veranstaltet<br />
werden, und einige andere<br />
tungsgesetz in Kraft getreten. Wäh- Arten von Feierlichkeiten sind in anrend<br />
die Landesregierung von einer<br />
notwendigen Modernisierung und<br />
auch Anpassung des Gesetzestextes an<br />
deren Gesetzen geregelt.<br />
die geltenden Regelungen in anderen<br />
Bundesländern spricht, sind viele re-<br />
> Ende für Veranstaltungen<br />
gionale Veranstalter verärgert. Das Peter Huber, der Sprecher einer Anrai-<br />
Ziel der Novelle sei es, so Landesvernerinitiative, kontert den Aussagen<br />
treter, einen zeitgemäßen Rahmen für der Landesvertreter und meint zum<br />
Großveranstaltungen zu schaffen, die neuen Gesetz verärgert: „Es gibt kei-<br />
Pflichten der Veranstalter klar zu definerlei Beschränkungen mehr für die<br />
nieren und eine einfachere Vollzie- Veranstalter, die Anrainer haben keihung<br />
des Veranstaltungswesens zu erne Parteienstellung mehr.“ Aber mit<br />
möglichen. Doch einige Arten von dem neuen Gesetz kommen auch eini-<br />
Veranstaltungen wie jene, die von ge Neuerungen auf Vereine und an-<br />
Schulen und Kindergärten oder jene, dere Festorganisatoren zu, die sehr<br />
die in einem Gastbetrieb vom Wirt heikel sind.<br />
L(i)<strong>ebenswertes</strong> <strong>Aibl</strong> · 4/2012<br />
den <strong>Gemeinde</strong>arbeitern, die uns jedes<br />
Jahr tatkräftig bei den Vor- und Nachbereitungen<br />
unterstützen. Ein beträchtlicher<br />
Teil des Reinerlöses kommt<br />
einer Aktion des Pfarrverbandes Eibiswald<br />
zugute.<br />
Die <strong>Aibl</strong>er Frauenbewegung<br />
wünscht allen <strong>Aibl</strong>erinnen und <strong>Aibl</strong>ern<br />
eine besinnliche Adventzeit, ein gesegnetes<br />
Weihnachtsfest und die<br />
besten Wünsche für 2013!<br />
Irene Unegg<br />
Für den Vollzug des Gesetzes ist seit<br />
Inkrafttreten ab 1000 Gästen die Bezirkshauptmannschaft,<br />
bei kleineren<br />
Festen der Bürgermeister zuständig.<br />
Das Formular für eine meldepflichtige<br />
Veranstaltung bekommt man<br />
beim <strong>Gemeinde</strong>amt. Weiters müssen<br />
Zelte, Tanzböden oder Bühnenelemente<br />
beim Land Steiermark registriert<br />
werden. Geschieht dies nicht,<br />
haftet bei einem Unfall der Veranstalter<br />
alleine.<br />
Die Fristen für die Anmeldung einer<br />
Veranstaltung schwanken je nach<br />
Größe zwischen zwei Wochen und<br />
drei Monaten.<br />
Unser Bürgermeister Ing. Andreas<br />
Kremser meint zum neuen Gesetz:<br />
„Durch die neuen Regeln kommt sowohl<br />
auf die Veranstalter, aber auch<br />
auf die <strong>Gemeinde</strong>n ein erheblicher<br />
Mehraufwand zu.“ Alles in allem<br />
sollte ein Gesetz, das Veranstaltungen<br />
fördert, die innerhalb einer <strong>Gemeinde</strong><br />
für den Zusammenhalt so<br />
wichtig sind, wohl anders aussehen.