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Zertifikatewoche Ausgabe 46.pdf - Raif & Gundermann

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7 | ZERTIFIKATEWOCHE | NACHHAlTIG INVESTIEREN<br />

Sven <strong>Gundermann</strong> – Verrechnung von Altverlusten<br />

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Gastbeitrag von<br />

sven<br />

<strong>Gundermann</strong>,<br />

Unabhängiger<br />

Vermögens-<br />

verwalter,<br />

Bad Homburg<br />

Verrechnung von Altverlusten<br />

Der Jahreswechsel gilt gemeinhin als Zeitraum,<br />

das Jahr Revue passieren zu lassen<br />

und die Zukunft zu planen. Während sich<br />

die Planung des nächsten Urlaubsziels auf<br />

der Beliebtheitsskala eher weiter oben<br />

befindet, sind steuerliche Themen nicht<br />

gerade dort anzusiedeln.<br />

Aber Achtung: Sollten Sie noch sogenannte<br />

„Altverluste“ aus der Zeit vor Einführung<br />

der Abgeltungssteuer vor sich her<br />

tragen, sollten Sie sich lieber eindringlich<br />

mit dem Artikel beschäftigen, da hier viel<br />

Geld auf der Strecke bleiben kann.<br />

Gezielt anlegen<br />

Mit unseren Anlageprodukten<br />

immer an der Quelle<br />

Worum geht es?<br />

Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer<br />

eingeführt. Verluste aus Wertpapiergeschäften,<br />

die noch unter die vorherige<br />

Regelung fielen, wurden in der<br />

Einkommensteuererklärung angegeben,<br />

vom Finanzamt bescheinigt und können<br />

nun noch bis zum 31.12.2013 abgebaut<br />

werden.<br />

Es bleiben also nur noch knapp 2 Jahre,<br />

um diese Erträge verrechnen zu können.<br />

Bei 25% Abgeltungssteuer (plus Soli) und<br />

evtl. Kirchensteuer entspricht ein Verlustvortrag<br />

von angenommen 100.000 EUR<br />

also mindestens einer Steuererstattung<br />

von 26.375 EUR. Für diesen Betrag dürfte<br />

es sich schon lohnen, sich etwas mehr Gedanken<br />

über das Thema zu machen.<br />

Der Beitrag soll nicht dazu dienen, Sie in<br />

die Tiefen der steuerlichen Tücken einzuführen,<br />

und auch mir fehlen offen gestanden<br />

die Worte, Ihnen dieses komplexe<br />

Thema in einfachen Worten zu vermit-<br />

4,40 % Deutschland-Anleihe<br />

WKN BLB1GB<br />

Zeichnung bis 13.01.2012<br />

(vorbehaltlich vorzeitiger Schließung)<br />

Die vorliegende Veröffentlichung ist eine Werbemitteilung und ersetzt weder eine anlagegerechte Beratung noch stellt sie ein Angebot dar. Allein maßgeblich<br />

sind die endgültigen Bedingungen in Verbindung mit dem Basisprospekt, die im Internet veröffentlicht werden oder kostenlos bei der BayernLB erhältlich sind.<br />

<strong>Ausgabe</strong> 46/2011 | ISSN: 1866-3125<br />

Gründen Sie Ihre eigene<br />

"Bad BANK"!<br />

teln. Gestatten Sie mir von daher bitte,<br />

nicht zu sehr auf die (manchmal allerdings<br />

auch wichtigen) Details einzugehen,<br />

sondern die Hautproblematik und die<br />

lösungsmöglichkeit in simplen Worten zu<br />

beschreiben.<br />

Hauptproblematik<br />

In erster linie natürlich erst einmal Gewinne<br />

zu erzielen. Da dies aber sicherlich<br />

keine neue Erkenntnis darstellt, muss<br />

sie präzisiert werden. Zur Verrechnung<br />

der Altverluste können nämlich nur die<br />

Gewinne herangezogen werden, die bei<br />

einer Bank zum Jahresende als Saldo entstanden<br />

sind. Gerade in 2011 dürften aber<br />

auch in nicht unerheblichem Maße Verluste<br />

entstanden sein. Werden bei einem<br />

Verlustvortrag von 100.000 EUR beispielhaft<br />

im Jahresverlauf Gewinne von 50.000<br />

EUR und Verluste in Höhe von 30.000 EUR<br />

realisiert, ist nur der Saldo von 20.000<br />

EUR mit den Altverlusten verrechenbar<br />

(Es verbleiben somit 80.000 EUR).<br />

Vorsicht Falle: Bei Ehepaaren, die zwar bei<br />

einer Bank getrennte Depots führen, aber<br />

einen gemeinsamen Freistellungsauftrag<br />

erteilt haben, erfolgt die Verlustverrechnung<br />

über beide Depots.<br />

Lösungsansatz<br />

Bestehen also noch hohe Verlustvorträge,<br />

die auf die obige Art kaum zur Verrechnung<br />

gelangen können, ist es dringend<br />

geboten, eine zweite Bankverbindung ins<br />

Spiel zu bringen. Zweck des Ganzen ist es<br />

dann, bei einer Bank nur die Gewinnpositionen<br />

zu veräußern und Verlustpositionen<br />

zur zweiten Bank zu übertragen, um<br />

sie dort zu verkaufen. Analog dem obigen<br />

Beispiel könnten dann 50.000 EUR mit

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