Zertifikatewoche Ausgabe 46.pdf - Raif & Gundermann
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7 | ZERTIFIKATEWOCHE | NACHHAlTIG INVESTIEREN<br />
Sven <strong>Gundermann</strong> – Verrechnung von Altverlusten<br />
ANZEIGE<br />
Gastbeitrag von<br />
sven<br />
<strong>Gundermann</strong>,<br />
Unabhängiger<br />
Vermögens-<br />
verwalter,<br />
Bad Homburg<br />
Verrechnung von Altverlusten<br />
Der Jahreswechsel gilt gemeinhin als Zeitraum,<br />
das Jahr Revue passieren zu lassen<br />
und die Zukunft zu planen. Während sich<br />
die Planung des nächsten Urlaubsziels auf<br />
der Beliebtheitsskala eher weiter oben<br />
befindet, sind steuerliche Themen nicht<br />
gerade dort anzusiedeln.<br />
Aber Achtung: Sollten Sie noch sogenannte<br />
„Altverluste“ aus der Zeit vor Einführung<br />
der Abgeltungssteuer vor sich her<br />
tragen, sollten Sie sich lieber eindringlich<br />
mit dem Artikel beschäftigen, da hier viel<br />
Geld auf der Strecke bleiben kann.<br />
Gezielt anlegen<br />
Mit unseren Anlageprodukten<br />
immer an der Quelle<br />
Worum geht es?<br />
Zum 01.01.2009 wurde die Abgeltungssteuer<br />
eingeführt. Verluste aus Wertpapiergeschäften,<br />
die noch unter die vorherige<br />
Regelung fielen, wurden in der<br />
Einkommensteuererklärung angegeben,<br />
vom Finanzamt bescheinigt und können<br />
nun noch bis zum 31.12.2013 abgebaut<br />
werden.<br />
Es bleiben also nur noch knapp 2 Jahre,<br />
um diese Erträge verrechnen zu können.<br />
Bei 25% Abgeltungssteuer (plus Soli) und<br />
evtl. Kirchensteuer entspricht ein Verlustvortrag<br />
von angenommen 100.000 EUR<br />
also mindestens einer Steuererstattung<br />
von 26.375 EUR. Für diesen Betrag dürfte<br />
es sich schon lohnen, sich etwas mehr Gedanken<br />
über das Thema zu machen.<br />
Der Beitrag soll nicht dazu dienen, Sie in<br />
die Tiefen der steuerlichen Tücken einzuführen,<br />
und auch mir fehlen offen gestanden<br />
die Worte, Ihnen dieses komplexe<br />
Thema in einfachen Worten zu vermit-<br />
4,40 % Deutschland-Anleihe<br />
WKN BLB1GB<br />
Zeichnung bis 13.01.2012<br />
(vorbehaltlich vorzeitiger Schließung)<br />
Die vorliegende Veröffentlichung ist eine Werbemitteilung und ersetzt weder eine anlagegerechte Beratung noch stellt sie ein Angebot dar. Allein maßgeblich<br />
sind die endgültigen Bedingungen in Verbindung mit dem Basisprospekt, die im Internet veröffentlicht werden oder kostenlos bei der BayernLB erhältlich sind.<br />
<strong>Ausgabe</strong> 46/2011 | ISSN: 1866-3125<br />
Gründen Sie Ihre eigene<br />
"Bad BANK"!<br />
teln. Gestatten Sie mir von daher bitte,<br />
nicht zu sehr auf die (manchmal allerdings<br />
auch wichtigen) Details einzugehen,<br />
sondern die Hautproblematik und die<br />
lösungsmöglichkeit in simplen Worten zu<br />
beschreiben.<br />
Hauptproblematik<br />
In erster linie natürlich erst einmal Gewinne<br />
zu erzielen. Da dies aber sicherlich<br />
keine neue Erkenntnis darstellt, muss<br />
sie präzisiert werden. Zur Verrechnung<br />
der Altverluste können nämlich nur die<br />
Gewinne herangezogen werden, die bei<br />
einer Bank zum Jahresende als Saldo entstanden<br />
sind. Gerade in 2011 dürften aber<br />
auch in nicht unerheblichem Maße Verluste<br />
entstanden sein. Werden bei einem<br />
Verlustvortrag von 100.000 EUR beispielhaft<br />
im Jahresverlauf Gewinne von 50.000<br />
EUR und Verluste in Höhe von 30.000 EUR<br />
realisiert, ist nur der Saldo von 20.000<br />
EUR mit den Altverlusten verrechenbar<br />
(Es verbleiben somit 80.000 EUR).<br />
Vorsicht Falle: Bei Ehepaaren, die zwar bei<br />
einer Bank getrennte Depots führen, aber<br />
einen gemeinsamen Freistellungsauftrag<br />
erteilt haben, erfolgt die Verlustverrechnung<br />
über beide Depots.<br />
Lösungsansatz<br />
Bestehen also noch hohe Verlustvorträge,<br />
die auf die obige Art kaum zur Verrechnung<br />
gelangen können, ist es dringend<br />
geboten, eine zweite Bankverbindung ins<br />
Spiel zu bringen. Zweck des Ganzen ist es<br />
dann, bei einer Bank nur die Gewinnpositionen<br />
zu veräußern und Verlustpositionen<br />
zur zweiten Bank zu übertragen, um<br />
sie dort zu verkaufen. Analog dem obigen<br />
Beispiel könnten dann 50.000 EUR mit