Juni 2008 - Mylau
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Stadt <strong>Mylau</strong><br />
Vogtlandkreis<br />
Satzung<br />
über die Gebührenerhebung zur Benutzung<br />
der Sportanlage an der Rotschauer Straße<br />
vom 06.06.<strong>2008</strong><br />
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />
Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt<br />
geändert durch Artikel 10 des Gesetzes zur Neuordnung der<br />
Sächsischen Verwaltung vom 29. Januar <strong>2008</strong> (SächsGVBl.<br />
S. 158), in Verbindung mit § 2 und § 7 Abs. 2 des Sächsischen<br />
Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16.06.1993<br />
(SächsGVBl. S. 502) in der Fassung der Bekanntmachung<br />
vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418) hat der Stadtrat<br />
<strong>Mylau</strong> in seiner Sitzung am 05.06.<strong>2008</strong> folgende Satzung<br />
beschlossen:<br />
§ 1 - Geltungsbereich<br />
Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die<br />
Benutzung der Sportanlage Rotschauer Straße, d. h. Turnhalle<br />
mit Aufenthaltsräumen und Außengelände. Die Sportanlage<br />
ist Eigentum der Stadt <strong>Mylau</strong>.<br />
§ 2 - Nutzungsberechtigte und Nutzungsarten<br />
(1) Nutzungsberechtigte im Sinne dieser Satzung sind natürliche<br />
oder juristische Personen sowie Vereinigungen aller Art.<br />
(2) Vorrangig werden die Schulen, die Kindertagesstätte<br />
„Mischka“, der Jugendklub sowie Sportvereine der Stadt<br />
<strong>Mylau</strong> bei der Belegung berücksichtigt.<br />
(3) Der Eigentümer der Turnhalle behält sich vor, von seinem<br />
Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen<br />
Parteien oder anderen extremistischen Organisationen<br />
angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind<br />
oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische,<br />
antisemitische oder sonstige menschenverachtende<br />
Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur<br />
Turnhalle zu verwehren oder von dieser auszuschließen.<br />
(4) Nutzern der Turnhalle ist es verboten:<br />
a) rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, nationalsozialistisches<br />
oder ähnliches Propagandamaterial<br />
mitzubringen, rassistische, fremdenfeindliche,<br />
extremistische, nationalsozialistische Parolen zu äußern<br />
oder zu verbreiten.<br />
b) Parolen zu äußern oder zu verbreiten, die menschenverachtende<br />
oder diskriminierende Inhalte haben.<br />
c) Das Tragen oder Mitführen von Kleidungsstücken, Fahnen,<br />
Transparenten, Aufnähern und ähnlichem mit den<br />
Inhalten nach Buchstaben a), b)<br />
§ 3 - Gebührenpflicht<br />
(1) Für die Nutzung der Sportanlage werden nach Maßgabe<br />
dieser Satzung Gebühren erhoben.<br />
(2) Die Gebührenpflicht entsteht für den Nutzungsberechtigten<br />
auf der Grundlage der beantragten und bestätigten Nutzungszeiten,<br />
unabhängig, ob eine Nutzung tatsächlich erfolgte.<br />
Erfolgt seitens des Nutzers eine Absage innerhalb von fünf<br />
Werktagen vor dem Nutzungstermin und ein Nachnutzer steht<br />
zur Verfügung, wird für den Absagenden keine Gebühr fällig.<br />
Sollte kein Nachnutzer gefunden werden, muss der Absagende<br />
die Gebühr trotzdem bezahlen.<br />
(3) Nutzungsbeeinträchtigungen werden im Rahmen der Gebührenpflicht<br />
anteilig bereinigt.<br />
<strong>Mylau</strong> Seite 4<br />
§ 4 - Gebührenschuldner, Haftung<br />
(1) Zur Zahlung der Gebühren ist der Nutzungsberechtigte<br />
oder die Person, in deren Auftrag die Benutzung beantragt<br />
wurde, verpflichtet.<br />
(2) Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet<br />
jede einzelne Person als Gesamtschuldner.<br />
§ 5 - Begriffsbestimmungen<br />
(1) Übungseinheit<br />
Als Übungseinheit gilt die Nutzung der Sportanlage für die<br />
Dauer von 45 Minuten.<br />
(2) Übungsbetrieb<br />
Als Übungsbetrieb gilt das regelmäßige Training der zugelassenen<br />
Nutzer nach dem Belegungsplan.<br />
(3) Veranstaltungen<br />
Veranstaltungen sind vor allem Nutzungen am Wochenende<br />
außerhalb des festgelegten Belegungsplanes, wie z. B. Wettkämpfe,<br />
private sportliche Veranstaltungen.<br />
§ 6 - Höhe der Gebühr<br />
Die Gebühr beträgt bei Benutzung der Sportanlage pro angefangener<br />
Übungseinheit mit Pausen und pro Verein<br />
a) für den Übungsbetrieb 7,00 Euro<br />
b) für Veranstaltungen 15,00 Euro<br />
§ 7 - Gebührenbefreiung<br />
Die Benutzung der Sportanlage zu Lehr-, Übungs-, Trainingsund<br />
Wettkampfzwecken ist gebührenfrei für:<br />
a) Schulen der Stadt <strong>Mylau</strong><br />
b) Kindertagestätte „Mischka“<br />
c) Jugendbegegnungsstätte <strong>Mylau</strong> (mit Betreuer)<br />
d) Kinder und Jugendliche von <strong>Mylau</strong>er Vereinen (bis 18<br />
Jahre)<br />
Grundsätzlich von einer Gebührenbefreiung sind Gruppen<br />
ausgeschlossen, die mit der Nutzung der Einrichtung erwerbswirtschaftliche<br />
Zwecke verfolgen.<br />
§ 8 - Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld<br />
(1) Die Gebühren werden durch einen Gebührenbescheid<br />
veranlagt. Die Gebühr wird zwei Wochen nach Zugang des<br />
Gebührenbescheids fällig.<br />
(2) Gebührenschuldner, die ihre Gebühr trotz Mahnung nicht<br />
entrichten, verlieren ihre Nutzungsberechtigung und werden<br />
als erneuter Antragstellung nicht mehr berücksichtigt.<br />
(3) Die Stadtverwaltung kann bei Einzelveranstaltungen die<br />
Gebühr nach den beantragten Zeiten festsetzen und im Voraus<br />
erheben. Sicherheitsleistungen können verlangt werden.<br />
§ 9 - Hinweis auf die Benutzungsordnung<br />
(1) Bei Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche<br />
geltend gemacht. Sie sind gegen den Gebührenschuldner nach<br />
dieser Satzung zu richten.<br />
(2) Für über den allgemeinen Gebrauch hinausgehende Verschmutzungen<br />
wird gegen den Nutzer nach dem Zeitaufwand<br />
für die Reinigung ein Reinigungskostenersatz erhoben.<br />
§ 10 - In-Kraft-Treten<br />
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in<br />
Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebührenerhebung<br />
zur Benutzung der Sport- und Schulturnhallen mit<br />
Außengelände vom 18.03.2002 außer Kraft.<br />
<strong>Mylau</strong>, den 06.06.<strong>2008</strong><br />
gez.Schneider<br />
Bürgermeister