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Juni 2008 - Mylau

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Stadt <strong>Mylau</strong><br />

Vogtlandkreis<br />

Satzung<br />

über die Gebührenerhebung zur Benutzung<br />

der Sportanlage an der Rotschauer Straße<br />

vom 06.06.<strong>2008</strong><br />

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat<br />

Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 18. März 2003 (SächsGVBl. S. 55, ber. S. 159), zuletzt<br />

geändert durch Artikel 10 des Gesetzes zur Neuordnung der<br />

Sächsischen Verwaltung vom 29. Januar <strong>2008</strong> (SächsGVBl.<br />

S. 158), in Verbindung mit § 2 und § 7 Abs. 2 des Sächsischen<br />

Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) vom 16.06.1993<br />

(SächsGVBl. S. 502) in der Fassung der Bekanntmachung<br />

vom 26. August 2004 (SächsGVBl. S. 418) hat der Stadtrat<br />

<strong>Mylau</strong> in seiner Sitzung am 05.06.<strong>2008</strong> folgende Satzung<br />

beschlossen:<br />

§ 1 - Geltungsbereich<br />

Diese Satzung regelt die Erhebung von Gebühren für die<br />

Benutzung der Sportanlage Rotschauer Straße, d. h. Turnhalle<br />

mit Aufenthaltsräumen und Außengelände. Die Sportanlage<br />

ist Eigentum der Stadt <strong>Mylau</strong>.<br />

§ 2 - Nutzungsberechtigte und Nutzungsarten<br />

(1) Nutzungsberechtigte im Sinne dieser Satzung sind natürliche<br />

oder juristische Personen sowie Vereinigungen aller Art.<br />

(2) Vorrangig werden die Schulen, die Kindertagesstätte<br />

„Mischka“, der Jugendklub sowie Sportvereine der Stadt<br />

<strong>Mylau</strong> bei der Belegung berücksichtigt.<br />

(3) Der Eigentümer der Turnhalle behält sich vor, von seinem<br />

Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die extremistischen<br />

Parteien oder anderen extremistischen Organisationen<br />

angehören, der extremistischen Szene zuzuordnen sind<br />

oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische,<br />

antisemitische oder sonstige menschenverachtende<br />

Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur<br />

Turnhalle zu verwehren oder von dieser auszuschließen.<br />

(4) Nutzern der Turnhalle ist es verboten:<br />

a) rassistisches, fremdenfeindliches, extremistisches, nationalsozialistisches<br />

oder ähnliches Propagandamaterial<br />

mitzubringen, rassistische, fremdenfeindliche,<br />

extremistische, nationalsozialistische Parolen zu äußern<br />

oder zu verbreiten.<br />

b) Parolen zu äußern oder zu verbreiten, die menschenverachtende<br />

oder diskriminierende Inhalte haben.<br />

c) Das Tragen oder Mitführen von Kleidungsstücken, Fahnen,<br />

Transparenten, Aufnähern und ähnlichem mit den<br />

Inhalten nach Buchstaben a), b)<br />

§ 3 - Gebührenpflicht<br />

(1) Für die Nutzung der Sportanlage werden nach Maßgabe<br />

dieser Satzung Gebühren erhoben.<br />

(2) Die Gebührenpflicht entsteht für den Nutzungsberechtigten<br />

auf der Grundlage der beantragten und bestätigten Nutzungszeiten,<br />

unabhängig, ob eine Nutzung tatsächlich erfolgte.<br />

Erfolgt seitens des Nutzers eine Absage innerhalb von fünf<br />

Werktagen vor dem Nutzungstermin und ein Nachnutzer steht<br />

zur Verfügung, wird für den Absagenden keine Gebühr fällig.<br />

Sollte kein Nachnutzer gefunden werden, muss der Absagende<br />

die Gebühr trotzdem bezahlen.<br />

(3) Nutzungsbeeinträchtigungen werden im Rahmen der Gebührenpflicht<br />

anteilig bereinigt.<br />

<strong>Mylau</strong> Seite 4<br />

§ 4 - Gebührenschuldner, Haftung<br />

(1) Zur Zahlung der Gebühren ist der Nutzungsberechtigte<br />

oder die Person, in deren Auftrag die Benutzung beantragt<br />

wurde, verpflichtet.<br />

(2) Ist eine Personenmehrheit Gebührenschuldner, so haftet<br />

jede einzelne Person als Gesamtschuldner.<br />

§ 5 - Begriffsbestimmungen<br />

(1) Übungseinheit<br />

Als Übungseinheit gilt die Nutzung der Sportanlage für die<br />

Dauer von 45 Minuten.<br />

(2) Übungsbetrieb<br />

Als Übungsbetrieb gilt das regelmäßige Training der zugelassenen<br />

Nutzer nach dem Belegungsplan.<br />

(3) Veranstaltungen<br />

Veranstaltungen sind vor allem Nutzungen am Wochenende<br />

außerhalb des festgelegten Belegungsplanes, wie z. B. Wettkämpfe,<br />

private sportliche Veranstaltungen.<br />

§ 6 - Höhe der Gebühr<br />

Die Gebühr beträgt bei Benutzung der Sportanlage pro angefangener<br />

Übungseinheit mit Pausen und pro Verein<br />

a) für den Übungsbetrieb 7,00 Euro<br />

b) für Veranstaltungen 15,00 Euro<br />

§ 7 - Gebührenbefreiung<br />

Die Benutzung der Sportanlage zu Lehr-, Übungs-, Trainingsund<br />

Wettkampfzwecken ist gebührenfrei für:<br />

a) Schulen der Stadt <strong>Mylau</strong><br />

b) Kindertagestätte „Mischka“<br />

c) Jugendbegegnungsstätte <strong>Mylau</strong> (mit Betreuer)<br />

d) Kinder und Jugendliche von <strong>Mylau</strong>er Vereinen (bis 18<br />

Jahre)<br />

Grundsätzlich von einer Gebührenbefreiung sind Gruppen<br />

ausgeschlossen, die mit der Nutzung der Einrichtung erwerbswirtschaftliche<br />

Zwecke verfolgen.<br />

§ 8 - Entstehung und Fälligkeit der Gebührenschuld<br />

(1) Die Gebühren werden durch einen Gebührenbescheid<br />

veranlagt. Die Gebühr wird zwei Wochen nach Zugang des<br />

Gebührenbescheids fällig.<br />

(2) Gebührenschuldner, die ihre Gebühr trotz Mahnung nicht<br />

entrichten, verlieren ihre Nutzungsberechtigung und werden<br />

als erneuter Antragstellung nicht mehr berücksichtigt.<br />

(3) Die Stadtverwaltung kann bei Einzelveranstaltungen die<br />

Gebühr nach den beantragten Zeiten festsetzen und im Voraus<br />

erheben. Sicherheitsleistungen können verlangt werden.<br />

§ 9 - Hinweis auf die Benutzungsordnung<br />

(1) Bei Beschädigungen werden Schadensersatzansprüche<br />

geltend gemacht. Sie sind gegen den Gebührenschuldner nach<br />

dieser Satzung zu richten.<br />

(2) Für über den allgemeinen Gebrauch hinausgehende Verschmutzungen<br />

wird gegen den Nutzer nach dem Zeitaufwand<br />

für die Reinigung ein Reinigungskostenersatz erhoben.<br />

§ 10 - In-Kraft-Treten<br />

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in<br />

Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Gebührenerhebung<br />

zur Benutzung der Sport- und Schulturnhallen mit<br />

Außengelände vom 18.03.2002 außer Kraft.<br />

<strong>Mylau</strong>, den 06.06.<strong>2008</strong><br />

gez.Schneider<br />

Bürgermeister

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