Schulanfang in Mylau 2009
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Seite 2 Sonnabend, den 25. Juli <strong>2009</strong> Stadtnachrichten <strong>Mylau</strong><br />
Amtliche Bekanntmachungen<br />
Geme<strong>in</strong>de/Stadt <strong>Mylau</strong><br />
Landkreis Vogtlandkreis<br />
Wahlkreis 4 Vogtland 3<br />
Bekanntmachung<br />
über die E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
und die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en<br />
für die Wahl zum Sächsischen Landtag<br />
am 30. August <strong>2009</strong><br />
I Am 30. August <strong>2009</strong> f<strong>in</strong>det die Wahl zum 5. Sächsischen<br />
Landtag statt. Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>getragen ist oder e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />
II Das Wählerverzeichnis für die Stadt <strong>Mylau</strong> wird <strong>in</strong> der<br />
Zeit vom 10. August bis 14. August <strong>2009</strong> während der<br />
allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten<br />
Montag und Mittwoch<br />
von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag<br />
von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr<br />
Donnerstag<br />
von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis16.00 Uhr<br />
Freitag<br />
von 09.00 bis 11.30 Uhr<br />
bei der Stadtverwaltung <strong>Mylau</strong>, E<strong>in</strong>wohnermeldeamt,<br />
Reichenbacher Str. 13, 08499 <strong>Mylau</strong> (Ort der E<strong>in</strong>sichtnahme)<br />
für Wahlberechtigte zur E<strong>in</strong>sichtnahme bereit<br />
gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und<br />
Vollständigkeit der zu se<strong>in</strong>er Person im Wählerverzeichnis<br />
e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Will e<strong>in</strong> Wahlberechtigter<br />
die Daten von anderen im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen<br />
Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft<br />
machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />
des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das<br />
Recht auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten<br />
von Wahlberechtigten, für die im Melderegister e<strong>in</strong>e Auskunftssperre<br />
gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes<br />
e<strong>in</strong>getragen ist.<br />
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />
geführt.<br />
III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />
hält, kann während der Zeit der E<strong>in</strong>sichtnahme,<br />
spätestens am 14. August <strong>2009</strong> bis 11.30 Uhr bei der<br />
Stadtverwaltung <strong>Mylau</strong>, E<strong>in</strong>wohnermeldeamt, Reichenbacher<br />
Str. 13, 08499 <strong>Mylau</strong> E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen.<br />
Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur<br />
Niederschrift e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />
IV Wahlberechtigte, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />
s<strong>in</strong>d, erhalten bis spätestens 09. August <strong>2009</strong> e<strong>in</strong>e<br />
Wahlbenachrichtigung. Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung<br />
erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu se<strong>in</strong>, muss<br />
E<strong>in</strong>spruch gegen das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>legen, wenn<br />
er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht nicht<br />
ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag <strong>in</strong> das<br />
Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen werden und bereits e<strong>in</strong>en<br />
Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten<br />
ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />
V Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />
4 Vogtland 3 (Nummer und Name des Wahlkreises)<br />
durch Stimmabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Wahlraum dieses<br />
Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />
VI E<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> erhält auf Antrag<br />
1. e<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragener Wahlberechtigter<br />
ohne die Angabe von Gründen,<br />
2. e<strong>in</strong> nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragener<br />
Wahlberechtigter,<br />
a) wenn er nachweist, dass er ohne se<strong>in</strong> Verschulden die<br />
Antragsfrist für die Aufnahme <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />
(09. August <strong>2009</strong>) oder die E<strong>in</strong>spruchsfrist gegen<br />
das Wählerverzeichnis (14. August <strong>2009</strong>) versäumt<br />
hat,<br />
b) wenn se<strong>in</strong> Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />
Ablauf dieser Fristen entstanden ist,<br />
c) wenn se<strong>in</strong> Wahlrecht im E<strong>in</strong>spruchsverfahren festgestellt<br />
worden und die Feststellung erst nach Abschluss<br />
des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Geme<strong>in</strong>de<br />
gelangt ist.<br />
Wahlsche<strong>in</strong>e können von <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen<br />
Wahlberechtigten bis 28. August <strong>2009</strong>,<br />
16.00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>de mündlich, schriftlich oder per<br />
E-Mail beantragt werden. In dem Antrag s<strong>in</strong>d Familienname,<br />
Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten<br />
sowie se<strong>in</strong> Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der<br />
Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung)<br />
erleichtert die Bearbeitung.<br />
Nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene Wahlberechtigte<br />
können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00<br />
Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener<br />
plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter<br />
nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden<br />
kann.<br />
Versichert e<strong>in</strong> Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der<br />
beantragte Wahlsche<strong>in</strong> nicht zugegangen ist, kann ihm<br />
bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, e<strong>in</strong> neuer Wahlsche<strong>in</strong><br />
erteilt werden.<br />
Wer den Antrag für e<strong>in</strong>en anderen stellt, muss durch Vorlage<br />
e<strong>in</strong>er schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu<br />
berechtigt ist. E<strong>in</strong> beh<strong>in</strong>derter Wahlberechtigter kann sich<br />
bei der Antragstellung der Hilfe e<strong>in</strong>er anderen Person<br />
bedienen.<br />
VII Zusammen mit dem Wahlsche<strong>in</strong> erhält der Wahlberechtigte<br />
- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />
- e<strong>in</strong>en amtlichen grünen Wahlumschlag,<br />
- e<strong>in</strong>en amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der<br />
Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,<br />
- e<strong>in</strong> Merkblatt für die Briefwahl.<br />
Die Abholung von Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen für<br />
e<strong>in</strong>en anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum<br />
Empfang der Unterlagen durch Vorlage e<strong>in</strong>er schriftlichen<br />
Vollmacht nachgewiesen wird und der Bevollmächtigte<br />
sich ausweisen kann.<br />
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />
Stimmzettel und dem Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig an die auf<br />
dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der<br />
Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr<br />
e<strong>in</strong>geht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief<br />
wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere<br />
Versendungsform unentgeltlich befördert.<br />
<strong>Mylau</strong>, den 15.07.<strong>2009</strong><br />
Schneider<br />
Bürgermeister