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Schulanfang in Mylau 2009

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Seite 2 Sonnabend, den 25. Juli <strong>2009</strong> Stadtnachrichten <strong>Mylau</strong><br />

Amtliche Bekanntmachungen<br />

Geme<strong>in</strong>de/Stadt <strong>Mylau</strong><br />

Landkreis Vogtlandkreis<br />

Wahlkreis 4 Vogtland 3<br />

Bekanntmachung<br />

über die E<strong>in</strong>sichtnahme <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

und die Erteilung von Wahlsche<strong>in</strong>en<br />

für die Wahl zum Sächsischen Landtag<br />

am 30. August <strong>2009</strong><br />

I Am 30. August <strong>2009</strong> f<strong>in</strong>det die Wahl zum 5. Sächsischen<br />

Landtag statt. Wählen kann nur, wer <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragen ist oder e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat.<br />

II Das Wählerverzeichnis für die Stadt <strong>Mylau</strong> wird <strong>in</strong> der<br />

Zeit vom 10. August bis 14. August <strong>2009</strong> während der<br />

allgeme<strong>in</strong>en Öffnungszeiten<br />

Montag und Mittwoch<br />

von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis 17.30 Uhr<br />

Donnerstag<br />

von 09.00 bis 11.30 Uhr und von 13.00 bis16.00 Uhr<br />

Freitag<br />

von 09.00 bis 11.30 Uhr<br />

bei der Stadtverwaltung <strong>Mylau</strong>, E<strong>in</strong>wohnermeldeamt,<br />

Reichenbacher Str. 13, 08499 <strong>Mylau</strong> (Ort der E<strong>in</strong>sichtnahme)<br />

für Wahlberechtigte zur E<strong>in</strong>sichtnahme bereit<br />

gehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und<br />

Vollständigkeit der zu se<strong>in</strong>er Person im Wählerverzeichnis<br />

e<strong>in</strong>getragenen Daten überprüfen. Will e<strong>in</strong> Wahlberechtigter<br />

die Daten von anderen im Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen<br />

Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaubhaft<br />

machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit<br />

des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das<br />

Recht auf Überprüfung besteht nicht h<strong>in</strong>sichtlich der Daten<br />

von Wahlberechtigten, für die im Melderegister e<strong>in</strong>e Auskunftssperre<br />

gemäß § 34 des Sächsischen Meldegesetzes<br />

e<strong>in</strong>getragen ist.<br />

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren<br />

geführt.<br />

III Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig<br />

hält, kann während der Zeit der E<strong>in</strong>sichtnahme,<br />

spätestens am 14. August <strong>2009</strong> bis 11.30 Uhr bei der<br />

Stadtverwaltung <strong>Mylau</strong>, E<strong>in</strong>wohnermeldeamt, Reichenbacher<br />

Str. 13, 08499 <strong>Mylau</strong> E<strong>in</strong>spruch e<strong>in</strong>legen.<br />

Der E<strong>in</strong>spruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur<br />

Niederschrift e<strong>in</strong>gelegt werden.<br />

IV Wahlberechtigte, die <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen<br />

s<strong>in</strong>d, erhalten bis spätestens 09. August <strong>2009</strong> e<strong>in</strong>e<br />

Wahlbenachrichtigung. Wer ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung<br />

erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu se<strong>in</strong>, muss<br />

E<strong>in</strong>spruch gegen das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>legen, wenn<br />

er nicht Gefahr laufen will, dass er se<strong>in</strong> Wahlrecht nicht<br />

ausüben kann. Wahlberechtigte, die auf Antrag <strong>in</strong> das<br />

Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragen werden und bereits e<strong>in</strong>en<br />

Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten<br />

ke<strong>in</strong>e Wahlbenachrichtigung.<br />

V Wer e<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> hat, kann an der Wahl im Wahlkreis<br />

4 Vogtland 3 (Nummer und Name des Wahlkreises)<br />

durch Stimmabgabe <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em beliebigen Wahlraum dieses<br />

Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.<br />

VI E<strong>in</strong>en Wahlsche<strong>in</strong> erhält auf Antrag<br />

1. e<strong>in</strong> <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragener Wahlberechtigter<br />

ohne die Angabe von Gründen,<br />

2. e<strong>in</strong> nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragener<br />

Wahlberechtigter,<br />

a) wenn er nachweist, dass er ohne se<strong>in</strong> Verschulden die<br />

Antragsfrist für die Aufnahme <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis<br />

(09. August <strong>2009</strong>) oder die E<strong>in</strong>spruchsfrist gegen<br />

das Wählerverzeichnis (14. August <strong>2009</strong>) versäumt<br />

hat,<br />

b) wenn se<strong>in</strong> Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach<br />

Ablauf dieser Fristen entstanden ist,<br />

c) wenn se<strong>in</strong> Wahlrecht im E<strong>in</strong>spruchsverfahren festgestellt<br />

worden und die Feststellung erst nach Abschluss<br />

des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Geme<strong>in</strong>de<br />

gelangt ist.<br />

Wahlsche<strong>in</strong>e können von <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragenen<br />

Wahlberechtigten bis 28. August <strong>2009</strong>,<br />

16.00 Uhr, bei der Geme<strong>in</strong>de mündlich, schriftlich oder per<br />

E-Mail beantragt werden. In dem Antrag s<strong>in</strong>d Familienname,<br />

Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten<br />

sowie se<strong>in</strong> Geburtsdatum anzugeben. Die Mitteilung der<br />

Wählerverzeichnisnummer (siehe Wahlbenachrichtigung)<br />

erleichtert die Bearbeitung.<br />

Nicht <strong>in</strong> das Wählerverzeichnis e<strong>in</strong>getragene Wahlberechtigte<br />

können den Antrag noch bis zum Wahltag, 13.00<br />

Uhr, stellen. Das Gleiche gilt, wenn bei nachgewiesener<br />

plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter<br />

nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden<br />

kann.<br />

Versichert e<strong>in</strong> Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der<br />

beantragte Wahlsche<strong>in</strong> nicht zugegangen ist, kann ihm<br />

bis zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, e<strong>in</strong> neuer Wahlsche<strong>in</strong><br />

erteilt werden.<br />

Wer den Antrag für e<strong>in</strong>en anderen stellt, muss durch Vorlage<br />

e<strong>in</strong>er schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu<br />

berechtigt ist. E<strong>in</strong> beh<strong>in</strong>derter Wahlberechtigter kann sich<br />

bei der Antragstellung der Hilfe e<strong>in</strong>er anderen Person<br />

bedienen.<br />

VII Zusammen mit dem Wahlsche<strong>in</strong> erhält der Wahlberechtigte<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen grünen Wahlumschlag,<br />

- e<strong>in</strong>en amtlichen gelben Wahlbriefumschlag mit der<br />

Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,<br />

- e<strong>in</strong> Merkblatt für die Briefwahl.<br />

Die Abholung von Wahlsche<strong>in</strong> und Briefwahlunterlagen für<br />

e<strong>in</strong>en anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zum<br />

Empfang der Unterlagen durch Vorlage e<strong>in</strong>er schriftlichen<br />

Vollmacht nachgewiesen wird und der Bevollmächtigte<br />

sich ausweisen kann.<br />

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem<br />

Stimmzettel und dem Wahlsche<strong>in</strong> so rechtzeitig an die auf<br />

dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der<br />

Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr<br />

e<strong>in</strong>geht. Er kann dort auch abgegeben werden. Der Wahlbrief<br />

wird im Bereich der Deutschen Post AG ohne besondere<br />

Versendungsform unentgeltlich befördert.<br />

<strong>Mylau</strong>, den 15.07.<strong>2009</strong><br />

Schneider<br />

Bürgermeister

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