Nahverkehrsplan Teil A - RNN – Rhein Nahe Nahverkehrsverbund
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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>RNN</strong> Bestandsaufnahme<br />
Radverkehrsnetz<br />
Laut Raumordnungsplan verbindet das großräumige Radwegenetz alle Landesteile und<br />
somit sämtliche Ober- und Mittelzentren sowie fast alle Grundzentren miteinander. Das<br />
regionale Radwegenetz dient dem zwischenörtlichen Verkehr und erfüllt zusätzlich<br />
Zubringerfunktionen zum großräumigen Radwegenetz.<br />
Der Raumordnungsplan sieht vor, dass das regionale Radwegenetz an geeigneten<br />
Standorten mit dem ÖPNV (insb. dem SPNV) verknüpft werden und parallel zu bereits<br />
bestehenden Straßen und in Flusstälern vervollständigt und ausgebaut werden soll.<br />
Insbesondere im Umland des Oberzentrums Mainz soll die Einrichtung von Radwegen<br />
für den Freizeitverkehr sowie entlang der Hauptpendlerachsen vorgesehen werden.<br />
2.4.2 Angebot im Öffentlichen Personenverkehr<br />
Das derzeitige ÖPNV-Angebot im <strong>RNN</strong> gliedert sich in folgende Systeme:<br />
Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV):<br />
Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
vom 27.12.1993 wurde die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr<br />
(SPNV) vom Bund auf die Länder übertragen.<br />
In <strong>Rhein</strong>land-Pfalz liegt die Aufgabenträgerschaft auf kommunaler Ebene. Die Kreise<br />
und kreisfreien Städte sind in <strong>Rhein</strong>land-Pfalz zur Wahrnehmung dieser Aufgabe durch<br />
das Gesetz in zwei Zweckverbänden organisiert. Maßgebend für das Gebiet des <strong>Rhein</strong>-<br />
<strong>Nahe</strong> <strong>Nahverkehrsverbund</strong>es ist somit der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr<br />
<strong>Rhein</strong>land-Pfalz Süd (ZSPNV-Süd) mit Sitz in Kaiserslautern.<br />
Der vorliegende <strong>Nahverkehrsplan</strong> kann aufgrund der unterschiedlichen Zuweisung der<br />
Aufgabenträgerschaft im ÖPNV und SPNV keine verbindlichen Zielaussagen zum<br />
SPNV enthalten. Da sich aber das ÖPNV-Angebot am SPNV orientieren muss und sich<br />
an den Verknüpfungspunkten zahlreiche Abhängigkeiten ergeben, wird der SPNV in<br />
den Nahverkehrsplänen im hierfür notwendigen Umfang behandelt.<br />
Im Folgenden werden deswegen für die den <strong>RNN</strong> betreffenden Schienenstrecken die<br />
wesentlichen Funktionen und <strong>–</strong> auf Grundlage der von der Verbandsversammlung des<br />
ZSPNV Süd beschlossenen Angebotskonzeption („<strong>Rhein</strong>land-Pfalz-Takt 2015“) <strong>–</strong> die<br />
maßgeblichen weiteren Entwicklungsmöglichkeiten genannt.<br />
a. KBS 471 (RE 2 Koblenz <strong>–</strong> Bingen (<strong>Rhein</strong>) <strong>–</strong> Mainz <strong>–</strong> Frankfurt und RB 32 Koblenz <strong>–</strong><br />
Bingen (<strong>Rhein</strong>) <strong>–</strong> Mainz)<br />
Auf dieser Schienenstrecke überlagern sich Güterverkehr, Schienenpersonenfernverkehr<br />
und Schienenpersonennahverkehr, letzterer untergliedert in den (schnelleren)<br />
RegionalExpress und die Regionalbahn.<br />
Zum Güter- und zum Fernverkehr können keine Aussagen getroffenen werden, Angebot<br />
und weitere Entwicklung entziehen sich weitestgehend der Zuständigkeit des<br />
ZSPNV.<br />
© PTV AG Nov09 Seite 34/79