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Nahverkehrsplan Teil A - RNN – Rhein Nahe Nahverkehrsverbund

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<strong>Nahverkehrsplan</strong> <strong>RNN</strong> Bestandsaufnahme<br />

Radverkehrsnetz<br />

Laut Raumordnungsplan verbindet das großräumige Radwegenetz alle Landesteile und<br />

somit sämtliche Ober- und Mittelzentren sowie fast alle Grundzentren miteinander. Das<br />

regionale Radwegenetz dient dem zwischenörtlichen Verkehr und erfüllt zusätzlich<br />

Zubringerfunktionen zum großräumigen Radwegenetz.<br />

Der Raumordnungsplan sieht vor, dass das regionale Radwegenetz an geeigneten<br />

Standorten mit dem ÖPNV (insb. dem SPNV) verknüpft werden und parallel zu bereits<br />

bestehenden Straßen und in Flusstälern vervollständigt und ausgebaut werden soll.<br />

Insbesondere im Umland des Oberzentrums Mainz soll die Einrichtung von Radwegen<br />

für den Freizeitverkehr sowie entlang der Hauptpendlerachsen vorgesehen werden.<br />

2.4.2 Angebot im Öffentlichen Personenverkehr<br />

Das derzeitige ÖPNV-Angebot im <strong>RNN</strong> gliedert sich in folgende Systeme:<br />

Angebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV):<br />

Auf Grundlage des Gesetzes zur Regionalisierung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

vom 27.12.1993 wurde die Aufgaben- und Finanzverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr<br />

(SPNV) vom Bund auf die Länder übertragen.<br />

In <strong>Rhein</strong>land-Pfalz liegt die Aufgabenträgerschaft auf kommunaler Ebene. Die Kreise<br />

und kreisfreien Städte sind in <strong>Rhein</strong>land-Pfalz zur Wahrnehmung dieser Aufgabe durch<br />

das Gesetz in zwei Zweckverbänden organisiert. Maßgebend für das Gebiet des <strong>Rhein</strong>-<br />

<strong>Nahe</strong> <strong>Nahverkehrsverbund</strong>es ist somit der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr<br />

<strong>Rhein</strong>land-Pfalz Süd (ZSPNV-Süd) mit Sitz in Kaiserslautern.<br />

Der vorliegende <strong>Nahverkehrsplan</strong> kann aufgrund der unterschiedlichen Zuweisung der<br />

Aufgabenträgerschaft im ÖPNV und SPNV keine verbindlichen Zielaussagen zum<br />

SPNV enthalten. Da sich aber das ÖPNV-Angebot am SPNV orientieren muss und sich<br />

an den Verknüpfungspunkten zahlreiche Abhängigkeiten ergeben, wird der SPNV in<br />

den Nahverkehrsplänen im hierfür notwendigen Umfang behandelt.<br />

Im Folgenden werden deswegen für die den <strong>RNN</strong> betreffenden Schienenstrecken die<br />

wesentlichen Funktionen und <strong>–</strong> auf Grundlage der von der Verbandsversammlung des<br />

ZSPNV Süd beschlossenen Angebotskonzeption („<strong>Rhein</strong>land-Pfalz-Takt 2015“) <strong>–</strong> die<br />

maßgeblichen weiteren Entwicklungsmöglichkeiten genannt.<br />

a. KBS 471 (RE 2 Koblenz <strong>–</strong> Bingen (<strong>Rhein</strong>) <strong>–</strong> Mainz <strong>–</strong> Frankfurt und RB 32 Koblenz <strong>–</strong><br />

Bingen (<strong>Rhein</strong>) <strong>–</strong> Mainz)<br />

Auf dieser Schienenstrecke überlagern sich Güterverkehr, Schienenpersonenfernverkehr<br />

und Schienenpersonennahverkehr, letzterer untergliedert in den (schnelleren)<br />

RegionalExpress und die Regionalbahn.<br />

Zum Güter- und zum Fernverkehr können keine Aussagen getroffenen werden, Angebot<br />

und weitere Entwicklung entziehen sich weitestgehend der Zuständigkeit des<br />

ZSPNV.<br />

© PTV AG Nov09 Seite 34/79

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