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03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal

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UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 11 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Des Weiteren soll die Entwicklung des im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />

Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650, west-<br />

lich der L524, südlich der L527 und östlich der A61 nicht behindert<br />

werden. Da an den Immissionsorten<br />

- IO 1, Im Steinböhl 14,<br />

- IO 2, In den Villen 1,<br />

- IO 3, In den Villen 2,<br />

- IO 4, In den Villen 3, und<br />

- IO 8, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />

Bei der Festlegung der Emissionskontingente die Vorbelastung mit einer<br />

pauschalen Reduzierung des geltenden Immissionsrichtwertes um 6 dB<br />

nach Nummer 3.2.1 der TALärm berücksichtigt wird, sind an diesen Immis-<br />

sionsorten auch die möglichen schalltechnischen Immissionen des im FNP<br />

der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der<br />

A650 berücksichtigt.<br />

Die Entwicklung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Ge-<br />

werbegebietes nördlich der A650 wird in Bezug auf die obigen Immissions-<br />

orte nicht eingeschränkt.<br />

Die mögliche Geräuschabstrahlung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen<br />

ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650 soll nach TALärm im<br />

ungünstigsten Fall ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorbelastung<br />

am IO 2, In den Villen 1, den geltenden Immissionsrichtwert für ein<br />

Dorfgebiet nicht überschreiten. W ürde an diesem Immissionsort IO 2, In<br />

den Villen 1, der geltende Immissionsrichtwert von<br />

Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />

nachts = 45 dB(A)<br />

gerade nicht überschritten, dann berechnet sich der Beurteilungspegel am<br />

Immissionsort IO 5, Zum Petershof, zu aufgerundet<br />

Beurteilungspegel tags = 53 dB(A)<br />

nachts = 38 dB(A).

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