03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
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UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 11 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Des Weiteren soll die Entwicklung des im Flächennutzungsplan der <strong>Stadt</strong><br />
Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650, west-<br />
lich der L524, südlich der L527 und östlich der A61 nicht behindert<br />
werden. Da an den Immissionsorten<br />
- IO 1, Im Steinböhl 14,<br />
- IO 2, In den Villen 1,<br />
- IO 3, In den Villen 2,<br />
- IO 4, In den Villen 3, und<br />
- IO 8, Rhein-Haardtbahn-Straße<br />
Bei der Festlegung der Emissionskontingente die Vorbelastung mit einer<br />
pauschalen Reduzierung des geltenden Immissionsrichtwertes um 6 dB<br />
nach Nummer 3.2.1 der TALärm berücksichtigt wird, sind an diesen Immis-<br />
sionsorten auch die möglichen schalltechnischen Immissionen des im FNP<br />
der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der<br />
A650 berücksichtigt.<br />
Die Entwicklung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen ausgewiesenen Ge-<br />
werbegebietes nördlich der A650 wird in Bezug auf die obigen Immissions-<br />
orte nicht eingeschränkt.<br />
Die mögliche Geräuschabstrahlung des im FNP der <strong>Stadt</strong> Ludwigshafen<br />
ausgewiesenen Gewerbegebietes nördlich der A650 soll nach TALärm im<br />
ungünstigsten Fall ohne Berücksichtigung einer möglichen Vorbelastung<br />
am IO 2, In den Villen 1, den geltenden Immissionsrichtwert für ein<br />
Dorfgebiet nicht überschreiten. W ürde an diesem Immissionsort IO 2, In<br />
den Villen 1, der geltende Immissionsrichtwert von<br />
Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 dB(A)<br />
nachts = 45 dB(A)<br />
gerade nicht überschritten, dann berechnet sich der Beurteilungspegel am<br />
Immissionsort IO 5, Zum Petershof, zu aufgerundet<br />
Beurteilungspegel tags = 53 dB(A)<br />
nachts = 38 dB(A).