03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
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1. Aufgabenstellung<br />
UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 3 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> hat am Südwestrand der Gemarkung <strong>Frankenthal</strong>-<br />
Eppstein, ein Gebiet für industrielle Nutzung entwickelt und den Bebau-<br />
ungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ aufgestellt. Im Zuge der beabsichtigten<br />
Ansiedlung eines Logistikzentrums sollen die schalltechnischen Festset-<br />
zungen des Bebauungsplanes an die geltenden Normen angepasst werden.<br />
In dem auszuarbeitenden schalltechnischen Untersuchungsbericht sind für<br />
das Plangebiet Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 [7] zu de-<br />
finieren. Die L E K innerhalb des Plangebietes sind so festzusetzen, dass an<br />
den nächstgelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft mit schutzbedürf-<br />
tigen Räumen nach DIN 4109 Nummer 4.1 [9] die dort geltenden Immissi-<br />
onsrichtwerte der TALärm nicht überschritten werden. Die aus schalltech-<br />
nischer Sicht immissionsrelevante Vorbelastung der bestehenden Gewer-<br />
beflächen im Umfeld des Plangebietes und die im Flächennutzungsplan<br />
ausgewiesene Fläche nördlich der A650 werden bei der Festlegung der<br />
Emissionskontingente berücksichtigt. Auf die Ermittlung und Berücksichti-<br />
gung der Vorbelastung in dem vorhergehenden Untersuchungsbericht<br />
07.1206 vom 10.04.2008 wird hierzu ebenfalls hingewiesen und innerhalb<br />
dieses Berichtes eingegangen.<br />
Die Festlegung von Emissionskontingenten innerhalb des Plangebietes<br />
wird gewählt, da die spätere Nutzung des Plangebietes aus schalltechni-<br />
scher Sicht, d. h., mit den sich aus der Bebauung ergebenden Abschirmun-<br />
gen und Reflexionen, z. Zt. nicht bekannt ist bzw. noch nicht ausreichend<br />
genau definiert werden kann. Um der Entwicklung des Plangebietes ent-<br />
sprechenden Spielraum zu geben, werden nachfolgend allgemeine<br />
Festlegungen getroffen. Die bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen<br />
Räumen in der Nachbarschaft wird mit der Festsetzung von Emissionskon-<br />
tingenten innerhalb des Plangebietes vor unzulässigen Geräuschimmissi-<br />
onen geschützt. Des W eiteren ist eine aus schalltechnischer Sicht geord-<br />
nete Entwicklung des Plangebietes sichergestellt.<br />
Bezüglich des geplanten Logistikzentrums soll ebenfalls eine Aussage zu<br />
den Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm erfolgen.