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03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal

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1. Aufgabenstellung<br />

UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 3 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Die <strong>Stadt</strong> <strong>Frankenthal</strong> hat am Südwestrand der Gemarkung <strong>Frankenthal</strong>-<br />

Eppstein, ein Gebiet für industrielle Nutzung entwickelt und den Bebau-<br />

ungsplan „Eppstein, GI <strong>Am</strong> <strong>Römig</strong>“ aufgestellt. Im Zuge der beabsichtigten<br />

Ansiedlung eines Logistikzentrums sollen die schalltechnischen Festset-<br />

zungen des Bebauungsplanes an die geltenden Normen angepasst werden.<br />

In dem auszuarbeitenden schalltechnischen Untersuchungsbericht sind für<br />

das Plangebiet Emissionskontingente (LEK) nach DIN 45691 [7] zu de-<br />

finieren. Die L E K innerhalb des Plangebietes sind so festzusetzen, dass an<br />

den nächstgelegenen Gebäuden in der Nachbarschaft mit schutzbedürf-<br />

tigen Räumen nach DIN 4109 Nummer 4.1 [9] die dort geltenden Immissi-<br />

onsrichtwerte der TALärm nicht überschritten werden. Die aus schalltech-<br />

nischer Sicht immissionsrelevante Vorbelastung der bestehenden Gewer-<br />

beflächen im Umfeld des Plangebietes und die im Flächennutzungsplan<br />

ausgewiesene Fläche nördlich der A650 werden bei der Festlegung der<br />

Emissionskontingente berücksichtigt. Auf die Ermittlung und Berücksichti-<br />

gung der Vorbelastung in dem vorhergehenden Untersuchungsbericht<br />

07.1206 vom 10.04.2008 wird hierzu ebenfalls hingewiesen und innerhalb<br />

dieses Berichtes eingegangen.<br />

Die Festlegung von Emissionskontingenten innerhalb des Plangebietes<br />

wird gewählt, da die spätere Nutzung des Plangebietes aus schalltechni-<br />

scher Sicht, d. h., mit den sich aus der Bebauung ergebenden Abschirmun-<br />

gen und Reflexionen, z. Zt. nicht bekannt ist bzw. noch nicht ausreichend<br />

genau definiert werden kann. Um der Entwicklung des Plangebietes ent-<br />

sprechenden Spielraum zu geben, werden nachfolgend allgemeine<br />

Festlegungen getroffen. Die bestehende Bebauung mit schutzbedürftigen<br />

Räumen in der Nachbarschaft wird mit der Festsetzung von Emissionskon-<br />

tingenten innerhalb des Plangebietes vor unzulässigen Geräuschimmissi-<br />

onen geschützt. Des W eiteren ist eine aus schalltechnischer Sicht geord-<br />

nete Entwicklung des Plangebietes sichergestellt.<br />

Bezüglich des geplanten Logistikzentrums soll ebenfalls eine Aussage zu<br />

den Anforderungen an den Schallschutz gegen Außenlärm erfolgen.

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