03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
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UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 19 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Tabelle 1: Darstellung der festgesetzten Emissionskontingente der<br />
einzelnen Teilgebiete innerhalb des Plangebietes<br />
Bezeichnung ID LEK Zeitraum Tag LEK Zeitraum Nacht Fläche<br />
Lw'' Lw Lw'' Lw<br />
[dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] [dB(A)] (m²)<br />
Teilgebiet 1 FSQ_GE 65 114,4 50 99,4 86596,52<br />
Teilgebiet 2 FSQ_GE 65 113,5 50 98,5 71372,66<br />
Teilgebiet 3 FSQ_GE 66 114,7 51 99,7 73470,34<br />
Teilgebiet 4 FSQ_GE 67 113,1 52 98,1 40811,38<br />
Teilgebiet 5 FSQ_GE 64 109,9 49 94,9 38560,19<br />
Teilgebiet 6 FSQ_GE 65 114,6 50 99,6 90597,98<br />
Teilgebiet 7 FSQ_GE 64 114,3 49 99,3 108026,06<br />
Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass die Teilgebiete 1 bis 7 des Plange-<br />
bietes im Tagzeitraum recht gut als Industriegebiet nutzbar sind. Gewerb-<br />
liche Aktivitäten im Freien sind im Nachtzeitraum nur eingeschränkt mög-<br />
lich oder nur mit Zusatzmaßnahmen (z. B. Abschirmungen) zu realisieren.<br />
Die nach DIN 45691 berechneten Immissionskontingente an den gewählten<br />
Immissionsorten in der Nachbarschaft sind in der Tabelle 2 dargestellt und<br />
werden mit den abgerundeten Planwerten, siehe Nummer 3.3.2 dieses<br />
Berichtes verglichen.<br />
W ie der Tabelle 2 entnommen werden kann, wird der Planwert an dem Im-<br />
missionsort IO 8, Bebauung südlich der Rhein-Haardtbahn-Straße, im Tag-<br />
und Nachtzeitraum um 0,1 dB überschritten. Diese Überschreitung am Im-<br />
missionsort IO 8 ist vernachlässigbar.<br />
Die Differenz 0,1 dB zum Planwert ist subjektiv nicht wahrnehmbar. Die<br />
Emissionskontingente werden in ganzen dB festgesetzt. Um am Immissi-<br />
onsort IO 8, Bebauung südlich der Rhein-Haardtbahn-Straße, eine Redu-<br />
zierung von 0,1 dB zu erreichen müsste innerhalb des Plangebietes das<br />
Emissionskontingent um 1 dB reduziert werden. Diese erforderliche, deut-<br />
lichere Reduzierung des Emissionskontingents innerhalb des Plangebietes<br />
ist auch mit Verweis auf Nummer 6.7 der TALärm im Sinne der gegenseiti-<br />
gen Rücksichtnahme nicht erforderlich.