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03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal

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UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />

Seite 27 v. 32<br />

23.08.2012<br />

Der geltende Immissionsrichtwert für ein Industriegebiet beträgt nach<br />

TALärm im Tag- und Nachtzeitraum IRW = 70 dB(A). Zuzüglich des Ver-<br />

kehrslärms liegt das Plangebiet im<br />

- westliche Bereich (blau eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich<br />

VI,<br />

- übrige Bereich (violett eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich V.<br />

Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Tabelle 8.<br />

Von dieser pauschalen Festsetzung des Lärmpegelbereiches 5 bzw. 6<br />

kann abgewichen werden, wenn im Zuge des Bauantrages in einem Ein-<br />

zelnachweis dargelegt wird, dass der maßgebliche Außenlärmpegel infol-<br />

ge Abschirmungen und Gebäudeorientierung bzw. deutlich geringeren<br />

gewerblichen Geräuscheinwirkungen niedriger ist.<br />

Werden nur die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet betrachtet,<br />

so liegt der<br />

- westliche Bereich des Plangebietes (violett eingefärbt in Anlage 11) im<br />

Lärmpegelbereich V,<br />

- im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rotbraun eingefärbt<br />

in Anlage 11) im Lärmpegelbereich IV<br />

- wiederum im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rot einge-<br />

färbt in Anlage 11) im Lärmpegelbereich III<br />

- östliche Bereich des Plangebietes (gelb eingefärbt in Anlage 11) im<br />

Lärmpegelbereich II,<br />

nach DIN 4109. Zur Festlegung der Lärmpegelbereiche ohne Beachtung<br />

des Gewerbelärms muss nach DIN 4109 dem Beurteilungspegel des<br />

Verkehrslärms 3 dB hinzuaddiert werden.<br />

In der DIN 4109, Nummer 5.4, wird darauf hingewiesen, dass das Schall-<br />

dämm-Maß von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, wenn die Türen und<br />

Fenster bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben.

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