03.2 Am Römig, Abschnitt 2_Schalltechnische ... - Stadt Frankenthal
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UNTERSUCHUNGSBERICHT 120319<br />
Seite 27 v. 32<br />
23.08.2012<br />
Der geltende Immissionsrichtwert für ein Industriegebiet beträgt nach<br />
TALärm im Tag- und Nachtzeitraum IRW = 70 dB(A). Zuzüglich des Ver-<br />
kehrslärms liegt das Plangebiet im<br />
- westliche Bereich (blau eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich<br />
VI,<br />
- übrige Bereich (violett eingefärbt in Anlage 10) im Lärmpegelbereich V.<br />
Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 Tabelle 8.<br />
Von dieser pauschalen Festsetzung des Lärmpegelbereiches 5 bzw. 6<br />
kann abgewichen werden, wenn im Zuge des Bauantrages in einem Ein-<br />
zelnachweis dargelegt wird, dass der maßgebliche Außenlärmpegel infol-<br />
ge Abschirmungen und Gebäudeorientierung bzw. deutlich geringeren<br />
gewerblichen Geräuscheinwirkungen niedriger ist.<br />
Werden nur die Verkehrslärmeinwirkungen auf das Plangebiet betrachtet,<br />
so liegt der<br />
- westliche Bereich des Plangebietes (violett eingefärbt in Anlage 11) im<br />
Lärmpegelbereich V,<br />
- im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rotbraun eingefärbt<br />
in Anlage 11) im Lärmpegelbereich IV<br />
- wiederum im Osten anschließende Bereich des Plangebietes (rot einge-<br />
färbt in Anlage 11) im Lärmpegelbereich III<br />
- östliche Bereich des Plangebietes (gelb eingefärbt in Anlage 11) im<br />
Lärmpegelbereich II,<br />
nach DIN 4109. Zur Festlegung der Lärmpegelbereiche ohne Beachtung<br />
des Gewerbelärms muss nach DIN 4109 dem Beurteilungspegel des<br />
Verkehrslärms 3 dB hinzuaddiert werden.<br />
In der DIN 4109, Nummer 5.4, wird darauf hingewiesen, dass das Schall-<br />
dämm-Maß von Außenbauteilen nur voll wirksam ist, wenn die Türen und<br />
Fenster bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben.