Unternehmenssteuerreform in China - IHK Frankfurt am Main
Unternehmenssteuerreform in China - IHK Frankfurt am Main
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2. Überblick über die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes<br />
Quellensteuern<br />
• Der ch<strong>in</strong>esische Quellensteuersatz beträgt 20%, wird aber durch<br />
Doppelbesteuerungsabkommen gesenkt (auf 10% für Dividenden<br />
(tbc), Z<strong>in</strong>sen und Lizenzgebühren nach Deutschland).<br />
• Ob die bisherige Quellensteuerfreiheit für Dividenden abgeschafft<br />
wird, ist unklar, wird aber überwiegend vertreten (möglicher<br />
Widerspruch Art. 3 Abs. 3, 19, 37 zu Art. 27 Abs. 5<br />
Körperschaftsteuergesetz).<br />
• Zahlungspflichtiger der Quellensteuern auf Bauprojekte und –<br />
dienstleistungen kann der (ch<strong>in</strong>esische) Zahlende der Vergütung<br />
se<strong>in</strong>, ohne den quellensteuerpflichtigen Ausländer von se<strong>in</strong>er<br />
Zahlungspflicht zu befreien.<br />
• Zahlung der Quellensteuern <strong>in</strong>nerhalb von 7 Tagen<br />
• E<strong>in</strong>zug der Steuer durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung auch aus anderen<br />
ch<strong>in</strong>esischen Quellen des Ausländers.<br />
Ch<strong>in</strong>esische Unternehmensteuerreform<br />
PricewaterhouseCoopers<br />
18. Juni 2007<br />
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