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Unternehmenssteuerreform in China - IHK Frankfurt am Main

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2. Überblick über die wichtigsten Inhalte des neuen Gesetzes<br />

Quellensteuern<br />

• Der ch<strong>in</strong>esische Quellensteuersatz beträgt 20%, wird aber durch<br />

Doppelbesteuerungsabkommen gesenkt (auf 10% für Dividenden<br />

(tbc), Z<strong>in</strong>sen und Lizenzgebühren nach Deutschland).<br />

• Ob die bisherige Quellensteuerfreiheit für Dividenden abgeschafft<br />

wird, ist unklar, wird aber überwiegend vertreten (möglicher<br />

Widerspruch Art. 3 Abs. 3, 19, 37 zu Art. 27 Abs. 5<br />

Körperschaftsteuergesetz).<br />

• Zahlungspflichtiger der Quellensteuern auf Bauprojekte und –<br />

dienstleistungen kann der (ch<strong>in</strong>esische) Zahlende der Vergütung<br />

se<strong>in</strong>, ohne den quellensteuerpflichtigen Ausländer von se<strong>in</strong>er<br />

Zahlungspflicht zu befreien.<br />

• Zahlung der Quellensteuern <strong>in</strong>nerhalb von 7 Tagen<br />

• E<strong>in</strong>zug der Steuer durch die F<strong>in</strong>anzverwaltung auch aus anderen<br />

ch<strong>in</strong>esischen Quellen des Ausländers.<br />

Ch<strong>in</strong>esische Unternehmensteuerreform<br />

PricewaterhouseCoopers<br />

18. Juni 2007<br />

Slide 8

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